Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer twix schrieb:
Und abgeschickt = rechtskräftig zugestellt, das ist das Fatale!
Stimmt. Es wäre also schön, wenn bei E-Post oder De-Mail die Email zunächst noch nicht als zugestellt gelten würde. Der Empfänger sollte Absender und Betreff angezeigt und die Möglichkeit eingeräumt bekommen, die Mail zurückzuweisen.
Das ist bei der Option "Einschreiben-Rückschein" beim E-Postbrief selbstverständlich auch der Fall. Nur kostet das genau dasselbe, wie ein Einschreiben per Papierpost.
Dass eine Kündigung per E-Postbrief ohne Unterschrift nicht gültig sein kann, ist auch logisch. Es gibt aber in Zukunft die Möglichkeit, Zertifikate zu erwerben, um eine elektronische Unterschrift unter die Briefe setzen zu können. Das ist dann wieder ein rechtsgültiger Brief, der genauso gewertet wird, wie ein Original unterschriebener Papierbrief. Ich könnte mir das in Verbindung mit dem neuen elektronischen Personalausweis gut vorstellen und meine das auch mal in dem Zusammenhang gelesen zu haben.
Anschließend würde der Absender entweder die Meldung erhalten, dass das Schreiben zurückgewiesen wurde, oder aber eine "Lesebestätigung", wie es schon jetzt bei
gewöhnlichen E-Mails manchmal üblich ist.
Wozu es führen kann, wenn eine Nachricht nach dem Verschicken schon als zugestellt gilt, sieht man bei der Praxis vieler Mobilfunkanbieter, Prepaidkarten per SMS an die betreffende Prepaidkarte zu kündigen.
Ist das Handy länger als 2 Tage nicht im Netz, kann die Kündigungs-SMS verloren gehen, aber scheinbar gilt die Kündigung als rechtsgültig ausgesprochen.
Bei E-Post / De-Mail käme noch hinzu, dass die Mail ja auch aus technischen Gründen "unterwegs" verlorengehen könnte --- und der Empfänger würde dann die Beweislast tragen, dass die Mail nie ankam?!
Richtig, EXAKT GENAUSO ist das heutzutage mit der Papierpost auch!!! Ein Papierbrief kann genauso verloren gehen und dann ist der Empfänger in der Pflicht nachzuweisen, dass der Brief seinen Briefkasten nie erreicht hat! Das ist also nichts Neues! Nachzulesen ist das im Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Also *wenn*, dann sollte die Zustellbestätigung in etwa so funktionieren wie heute die Lesebestätigung bei gewöhnlichen E-Mails.
So ist es wie gesagt auch, aber nur wenn man die Option Einschreiben nimmt, die natürlich genau wie bei der Papierpost wesentlich mehr kostet.
Marcus