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Kein Thema


06.08.2010 16:20 - Gestartet von MarcoK
Das war ja abzusehen. Immerhin wird sich bemüht die Mitarbeiter unterzubringen. Das ist heute ja doch eher eine Seltenheit.

Mal schauen wann die ersten Entlassungen in HH beginnen...
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[1] Wieso ?
myselfme antwortet auf MarcoK
06.08.2010 17:14
Ist doch klasse ! 650 Leute weniger, die inkompetent, frech und unerreichbar sind.
Mehr wollen viele hier im Forum doch garnicht.
Jetzt müßte nur noch mein Wunsch in Erfüllung gehen, dass die Anbieter nur noch freundliche und wißbegierige Kunden nehmen, die sich auch gern helfen lassen. Ja, dann wär die Welt wieder in Ordnung und ich könnte für relativ wenig Geld wieder mit Freude in einem der verbleibenden Call-Center arbeiten...
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[1.1] mohlis antwortet auf myselfme
06.08.2010 18:26

einmal geändert am 06.08.2010 18:27
Benutzer myselfme schrieb:
Ist doch klasse ! 650 Leute weniger, die inkompetent, frech und unerreichbar sind.

Muss gerade durch Deinen Satz an eine eine Geschichte bei Alice zurückdenken, die Jahre zurückliegt.

Ich: " Mein Telefonanschluss macht Probleme...ich höre immer wieder Störgeräusche in der Leitung"

Alice-Hotline: "Damit wir das prüfen können, müssen Sie uns von Ihrem Handy aus anrufen (0180-5). Wir müssen Ihre Leitung messen und dabei darf nicht tel. werden.

Ich: "Ich würde ungerne eine 0180-5-Nummer vom Handy anrufen (damals wesentlich teuerer als die heutigen 42 Cent), minutenlang in der Warteschleife hängen und zum Schluss kann man mir doch nicht helfen. Gibt es denn keine andere Möglichkeit ?"

Alice-Hotline : "Nein!"

Ich: "Aber, was ist denn, wenn ich gar kein Handy habe, um Sie anzurufen ?"

Alice-Hotline : "Pech für Sie. Dann müssen Sie sich halt eins von Ihrem Nachbarn besorgen..."

ohne Worte...
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[1.1.1] Oetker antwortet auf mohlis
06.08.2010 18:49
Benutzer mohlis schrieb:

Alice-Hotline : "Pech für Sie.

Ich glaub´ ich hätte die Drähte der Telefonleitung in die Steckdose gesteckt und die Sicherung der Steckdose so oft wieder eingeschaltet, bis sie nicht mehr von selbst auslöst... :-)

[NICHT AUSPROBIEREN!]
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[1.1.2] spaghettimonster antwortet auf mohlis
07.08.2010 04:25
Benutzer mohlis schrieb:
ohne Worte...

Das Theater an der Störungshotline habe ich im Lauf meiner Vertragszeit bestimmt 10x mitgemacht, weil Hansenet die Leitung adressübergreifend nicht in den Griff bekam, und zwar ohne NGN. Später (vor meiner fristlosen Kündigung) habe ich aufgehört Leitungsstörungen zu melden, weil mir auffiel, dass Störungen genauso schnell behoben werden oder auch nicht, wenn man stattdessen gar nichts macht, abwartet und sich ärgert.
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[1.2] bundy.2002 antwortet auf myselfme
08.08.2010 15:26
Hallo,
Hauptsache du bist in deinen Beruf immer freundlich nett und kompetent.!!!!!

Hier stehen Jobs auf dem Spiel. Da hängen Existenzen drann.
diese Beitrag ist totall überflüssig

Bundy.2002
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[2] Ja endlich wieder Arbeitslose! Juhu
goggerl antwortet auf MarcoK
06.08.2010 19:47
Juhu ich gehöre nicht dazu!!!
Nein im Ernst irgendwie ist sowas immer vorauszusehen in der Firma wo ich war da war es ähnlich und dann kam der Brief.Aus betrieblichen Gründen blabla. Die Mitarbeiter wo es trifft tun mir jetzt schon Leid weil arbeitslos ist das schlimmste was es gibt.Ich hoffe von Herzen das es gelingt alle Arbeitsplätze zu retten und zwar auf Dauer nicht nur befristet!!!!!
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[2.1] MarcoK antwortet auf goggerl
06.08.2010 20:40
Bei den Gehältern in der Call Center Branche werden sich viele aber auch freuen, denn bekommen diese durch Arbeitslosengeld teilweise mehr als zuvor. Spricht natürlich nicht unbedingt für den Ex-Arbeitgeber ;)
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[2.1.1] Telly antwortet auf MarcoK
06.08.2010 21:05
Benutzer MarcoK schrieb:
Bei den Gehältern in der Call Center Branche werden sich viele aber auch freuen, denn bekommen diese durch Arbeitslosengeld teilweise mehr als zuvor. Spricht natürlich nicht unbedingt für den Ex-Arbeitgeber ;)

Mach mir hierzu doch bitte mal eine Beispielrechnung auf.

Telly
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[2.1.1.1] MarcoK antwortet auf Telly
06.08.2010 22:49

Mach mir hierzu doch bitte mal eine Beispielrechnung auf.

Beispiel

6 Monate angestellt, 600 Euro netto am Ende des Monats nach Hause gebracht. Da nicht lang genug für ALG-1 gearbeitet, erhält Ex-MA nun ALG-2 und so ~360 Euro plus 400 Euro Miete.

600 Euro durch Arbeit
760 Euro durch Arbeitslosigkeit

War nur ein Beispiel, keine Ahnung was man bei Hansenet/O2 verdient. Im Outboundbereich sind 600 Euro (Vollzeit versteht sich) teilweise schon verdammt viel Geld.
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[2.1.1.1.1] Telly antwortet auf MarcoK
07.08.2010 00:09
Benutzer MarcoK schrieb:

Mach mir hierzu doch bitte mal eine Beispielrechnung auf.

Beispiel

6 Monate angestellt, 600 Euro netto am Ende des Monats nach Hause gebracht. Da nicht lang genug für ALG-1 gearbeitet, erhält Ex-MA nun ALG-2 und so ~360 Euro plus 400 Euro Miete.

600 Euro durch Arbeit
760 Euro durch Arbeitslosigkeit

War nur ein Beispiel, keine Ahnung was man bei Hansenet/O2 verdient. Im Outboundbereich sind 600 Euro (Vollzeit versteht sich) teilweise schon verdammt viel Geld.

Erstens sind 600 Euro für Vollzeit nicht hinnehmbar! Dafür würde ich, wenn ich es könnte, jedem verbieten, zu arbeiten!

Zweitens, und darauf sollten wir uns jetzt konzentrieren, unterstelle ich jetzt Deine obigen Zahlen als gegeben hin - bestünde bei o. g. Erwerbstätigkeit ergänzender Anspruch auf ALG II. Ich kenne da keine genauen Berechnungen. Aber kann hier wirklich jemand meine Aussage widerlegen, dass sich hier durch Arbeit nicht doch mehr als 760 Euro erzielen ließen?

Telly
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[2.1.1.1.1.1] MarcoK antwortet auf Telly
07.08.2010 14:57
Erstens sind 600 Euro für Vollzeit nicht hinnehmbar! Dafür würde ich, wenn ich es könnte, jedem verbieten, zu arbeiten!

Natürlich ist das die reinste Sklavenhaltung, aber im Outboundbereich ist es leider nicht selten.

Was Aufstockung betrifft: Das wissen sicher viele nicht mal, dass man so etwas überhaupt machen kann bzw. ist es denen einfach zu peinlich zum Arbeitsamt zu gehen.

Vor nicht mal 10 Jahren war so etwas absolut unvorstellbar. Vollzeitarbeitsplatz und dann noch zusätzlich Sozialhilfe beantragen damit man überleben kann. Da hätte sich damals doch jeder an den Kopf gefasst... und heute... heute sind Menschen dankbar so einen Sklavenarbeitsplatz überhaupt zu bekommen. :(

Wie gesagt die Zahlen waren nur ein Beispiel für den Outboundbereich. Keine Ahnung was man direkt bei O2/Hansenet Inbound verdient.
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[2.1.1.1.1.2] Baserin antwortet auf Telly
08.08.2010 11:02
Benutzer Telly schrieb:
Zweitens, und darauf sollten wir uns jetzt konzentrieren, unterstelle ich jetzt Deine obigen Zahlen als gegeben hin - bestünde bei o. g. Erwerbstätigkeit ergänzender Anspruch auf ALG II. Ich kenne da keine genauen Berechnungen. Aber kann hier wirklich jemand meine Aussage widerlegen, dass sich hier durch Arbeit nicht doch mehr als 760 Euro erzielen ließen?

Telly

Natürlich, Telly! Er wäre ein sog. Aufstocker. Ich kann das auch nicht mit Zahlen unterfüttern, aber wegen des Lohnabstandsgebots, bekäme er aufstockendes Harzt IV, wodurch er dann letztlich doch mehr hätte als jemand, der gar nicht arbeitet.

Gruß, Baserin
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[2.1.1.1.1.2.1] Telly antwortet auf Baserin
08.08.2010 12:26
Aber kann hier wirklich jemand meine Aussage widerlegen, dass sich hier durch Arbeit nicht doch mehr als 760 Euro erzielen ließen?

Telly

Natürlich, Telly! Er wäre ein sog. Aufstocker. Ich kann das auch nicht mit Zahlen unterfüttern, aber wegen des Lohnabstandsgebots, bekäme er aufstockendes Harzt IV, wodurch er dann letztlich doch mehr hätte als jemand, der gar nicht arbeitet.

Eben. So meinte ich das. Mir gefiel mein obiger Satz wegen den Verneinungen auch nicht. Aber es sollte mir einfach kein besserer Satz einfallen ;-)

Jetzt klappte das auf Anhieb ;-):

Aber kann hier wirklich niemand meine Aussage bestätigen, dass sich hier durch Arbeit eben doch mehr als 760 Euro erzielen ließen?

Telly

Dass hast Du ja jetzt getan ;-)

Telly
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[2.1.2] mohlis antwortet auf MarcoK
06.08.2010 22:33
Benutzer MarcoK schrieb:
Bei den Gehältern in der Call Center Branche werden sich viele aber auch freuen, denn bekommen diese durch Arbeitslosengeld teilweise mehr als zuvor. Spricht natürlich nicht unbedingt für den Ex-Arbeitgeber ;)

Das ist natürlich kompletter Unsinn, denn das Arbeitslosengeld ist ca. 60% des letzten Nettoeinkommens und kann jederzeit im Internet selbst ausgerechnet werden. z.B. bei Focus Money
http://i8t.de/1ggb15sj
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[2.1.2.1] MarcoK antwortet auf mohlis
06.08.2010 22:50
Das ist natürlich kompletter Unsinn, denn das Arbeitslosengeld ist ca. 60% des letzten Nettoeinkommens und kann jederzeit im Internet selbst ausgerechnet werden.

Wenn man nicht lange genug durcharbeitet gibt's aber ALG2 und dann mit hoher Wahrscheinlichkeit MEHR Geld als durch Arbeit (im Call Center Bereich).
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[2.1.2.2] Ali.As antwortet auf mohlis
07.08.2010 00:38
Benutzer mohlis schrieb:
Benutzer MarcoK schrieb:
Bei den Gehältern in der Call Center Branche werden sich viele aber auch
freuen, denn bekommen diese durch
Arbeitslosengeld teilweise mehr als
zuvor. Spricht natürlich nicht unbedingt für den Ex-Arbeitgeber ;)

Das ist natürlich kompletter Unsinn,
denn das Arbeitslosengeld ist ca. 60%
des letzten Nettoeinkommens und kann
jederzeit im Internet selbst ausgerechnet
werden. z.B. bei Focus Money
http://i8t.de/1ggb15sj

Ich dachte mir gleich schon, daß er ALG-II (vulgo: Hartz-IV) meint, wie er hier
https://www.teltarif.de/forum/s39653/1-10.html
und hier
https://www.teltarif.de/forum/s39653/1-11.html
dann ja auch bestätigt hat.

Aber vom Thema "Aufstocker", daß seit gefühlter Ewigkeit riesengroß durch die politische Diskussion geht, hat er anscheinend noch nie irgendwas gehört.

Schon traurig, daß so ein "Experte" dasselbe politische Stimmgewicht hat wie wir anderen. Und kein Wunder, daß dann entsprechende politische Hetzparolen beim Stimmvieh so reüssieren.
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[2.1.2.2.1] MarcoK antwortet auf Ali.As
07.08.2010 15:11
Aber vom Thema "Aufstocker", daß seit gefühlter Ewigkeit riesengroß durch die politische Diskussion geht, hat er anscheinend noch nie irgendwas gehört.

Dir ist schon klar, dass nur ein geringer Teil zum Amt geht und Leistungen beantragt? Würde JEDER, der Anspruch auf diese Sozialleistung hat, zum Arbeitsamt gehen, müssten sämtliche Statistiken umgeschrieben werden. Dann wären es wohl von heut auf morgen auf einmal 20%+ der Bevölkerung, welche Sozialleistungen - in welcher Forma auch immer - erhält.


PS: Auf deine Beleidigungen gehe ich mal nicht weiter ein, da ich aus dem Sandkastenalter schon raus bin.

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[2.1.2.2.1.1] Ali.As antwortet auf MarcoK
07.08.2010 22:00
Benutzer MarcoK schrieb:
Benutzer Ali.As schrieb:
Aber vom Thema "Aufstocker", das seit gefühlter Ewigkeit riesengroß durch die
politische Diskussion geht, hat er anscheinend noch nie irgendwas gehört.

Dir ist schon klar, dass nur ein geringer
Teil zum Amt geht und Leistungen beantragt?
Würde JEDER, der Anspruch auf diese
Sozialleistung hat, zum Arbeitsamt gehen,
müssten sämtliche Statistiken umgeschrieben
werden. Dann wären es wohl von heut auf
morgen auf einmal 20%+ der Bevölkerung,
welche Sozialleistungen - in welcher Forma auch immer - erhält.


1.
Mit Deinen Worten
Bei den Gehältern in der Call Center Branche werden sich viele aber auch
freuen, denn bekommen diese durch
Arbeitslosengeld teilweise mehr als
zuvor.
hier
https://www.teltarif.de/forum/s39653/1-6.html
hast Du genau in das Horn der rechtspopulistischen Hetze gegen sozialschmarotzende Hartz-IV-Empfänger gestoßen!
Und dafür haben Dir mohlis, Vodaman und ich die verdiente drastische Rückmeldung gegeben (und Telly eine eher sanfte).


2.
Dein Argument hier
https://www.teltarif.de/forum/s39653/1-20.html
und hier
https://www.teltarif.de/forum/s39653/1-21.html ,
daß von den Hartz-IV-aufstockungsberechtigten Niedriglöhnern "nur ein geringer Teil zum Amt geht und Leistungen beantragt", betrachte ich als faule Ausrede, um Dein unhaltbares Ausgangsstatement zu retten.

Übrigens hat natürlich jeder das Recht, sein Recht NICHT in Anspruch zu nehmen.
Das wäre aber in diesem Fall des Nicht-Aufstockens
- nicht nur ein Akt gegen das Gemeinwohl,
weil dadurch das Ausmaß des gesellschaftlichen Problems der nicht existenzsichernden Niedriglöhne verschleiert wird,
- sondern auch ein Akt gegen das Eigeninteresse der Betroffenen,
weil durch diese Verschleierung der politische Druck verringert wird, endlich gesetzliche Mindestlöhne einzuführen.


3.
PS: Auf deine Beleidigungen gehe ich mal nicht weiter ein, da ich aus dem
Sandkastenalter schon raus bin.

Ja, ja, das glaube ich erst,
- wenn Du erstens nicht immer solchen Unsinn erzählst wie hier und bei Deiner tollen Briefkastenpflicht
- und wenn Du zweitens auch die männlichen Keimdrüsen hättest, einen Irrtum zuzugeben.
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[2.1.2.2.1.1.1] MarcoK antwortet auf Ali.As
07.08.2010 23:34
... du hast *definitiv* zu viel Zeit. Wie wäre es mal mit einem Hobby?
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[2.1.2.2.1.1.1.1] Ali.As antwortet auf MarcoK
08.08.2010 01:00
Benutzer MarcoK schrieb:
... du hast *definitiv* zu viel Zeit.

Erst wollte ich ja antworten: Lieber zu viel Zeit als zu wenig Grips.

Aber das lasse ich jetzt und danke Dir stattdessen lieber für die implizite Bestätigung des letzten Satzes meines letzten Postings:
https://www.teltarif.de/forum/s39653/1-22.html
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[2.1.2.3] Fanta antwortet auf mohlis
07.08.2010 12:24
Benutzer mohlis schrieb:

Das ist natürlich kompletter Unsinn, denn das Arbeitslosengeld ist ca. 60% des letzten Nettoeinkommens und kann jederzeit im Internet selbst ausgerechnet werden. z.B. bei Focus Money http://i8t.de/1ggb15sj

Bei der Berechnung von ALG 1 wird 60-67% vom vereinbarten BRUTTO-NORMALLOHN zugrunde gelegt (67%, wenn Kindergeldberechtigt).
Diese Zahlen werden sich ab Januar 2011 wohl ändern.

Der tatsächliche Bruttolohn (davon werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung berechnet) kann durch Zulagen
wie Weihnachtsgeld, Schichtzuschläge, Überstunden, Urlaubsgeld, etc. bedeutend höher sein.

Wer mit 60% vom Nettolohn rechnet könnte also eine unangenehme Überraschung erleben...

Wer es besser weis möge mich korrigieren.
Danke



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[2.1.2.3.1] Telly antwortet auf Fanta
07.08.2010 12:46
Bei der Berechnung von ALG 1 wird 60-67% vom vereinbarten BRUTTO-NORMALLOHN zugrunde gelegt (67%, wenn Kindergeldberechtigt).

Richtig.

Diese Zahlen werden sich ab Januar 2011 wohl ändern.

Woher hast Du das?

Der tatsächliche Bruttolohn (davon werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung berechnet) kann durch Zulagen wie Weihnachtsgeld, Schichtzuschläge, Überstunden, Urlaubsgeld, etc. bedeutend höher sein.

Zum Thema Weihnachtsgeld gab es mal ein Urteil und seitdem fließt dieses auch in die Berechnung ein. Schichtzuschläge sind oft eh beitragsfrei und insofern ist es auch in Ordnung, dass es dafür kein ALG I gibt.

Überstunden? Meinst Du die Stunden an sich oder die Zuschläge daraus? Sicher bin ich mir nicht. Aber zumindest die Stunden an sich sollten das ALG I nicht verringern. Im Gegenteil: Sie erhöhen das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen, ohne dass sie rausgerechnet werden. (ohne Gewähr)

Richtig ist (haben mir viele Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bestätigt), dass bei der Berechnung zum Beispiel Beträge für Urlaubsabgeltung trotz gezahlter Beiträge nicht in die Berechnung mit einfließen. Daher habe ich als Lohnbuchhalter den Menschen die gewährte Urlaubsabgeltung nie bescheinigt! Schließlich konnten sie in der Regel nie etwas dafür, wenn sie mit Resturlaub das Unternehmen verließen. Ich fand und finde das ungerecht. Es sollte gelten, dass alles zur Berechnung mit herangezogen wird, wovon auch Beiträge gezahlt wurden.

Wer mit 60% vom Nettolohn rechnet könnte also eine unangenehme Überraschung erleben...

Mit 60% bzw. 67% passt das in der Regel schon ganz gut.

Telly
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[2.1.2.3.1.1] Fanta antwortet auf Telly
07.08.2010 13:26
Benutzer Telly schrieb:


Diese Zahlen werden sich ab Januar 2011 wohl ändern.


Woher hast Du das?

Aus den Nachrichten von Fernsehen/Presse kürzlich.

ALG 1 für Kindergeldbezieher soll laut Merkel-Sparplan ab 2011 von 67% auf 65% sinken.

Dieser und weitere Beschlüsse müssen wohl noch durch den Bundesrat abgesegnet werden.
Angesichts der veränderten Mehrheitsverhältnisse dort seit der Wahl von Frau Kraft zur NRW-Ministerpräsidentin wird es wohl spannend, was vom "Sparpaket" überhaupt umgesetzt wird.



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[2.1.2.3.1.1.1] Telly antwortet auf Fanta
07.08.2010 13:33
Benutzer Fanta schrieb:
Benutzer Telly schrieb:


Diese Zahlen werden sich ab Januar 2011 wohl ändern.


Woher hast Du das?

Aus den Nachrichten von Fernsehen/Presse kürzlich.

ALG 1 für Kindergeldbezieher soll laut Merkel-Sparplan ab 2011 von 67% auf 65% sinken.

Du hast Recht! Das ist in Planung. Hatte ich verdrängt. Ich mag mich nicht mehr mit jedem Furz belasten, der morgens losgelassen wird. Der stinkt meistens dann abends schon ganz anders und noch intensiver ;-)

Ich habe keine Kinder und brauche auch kein Hartz IV. Aber was gerade da an Plänen abgeht, ist unglaublich.

Dieser und weitere Beschlüsse müssen wohl noch durch den Bundesrat abgesegnet werden.
Angesichts der veränderten Mehrheitsverhältnisse dort seit der Wahl von Frau Kraft zur NRW-Ministerpräsidentin wird es wohl spannend, was vom "Sparpaket" überhaupt umgesetzt wird.

JA! Das wird in der Tat spannend!

Telly
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[2.1.2.3.1.2] Baserin antwortet auf Telly
08.08.2010 11:25
Benutzer Telly schrieb:
Diese Zahlen werden sich ab Januar 2011 wohl ändern.

Woher hast Du das?

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (ich glaube aus dem Frühjahr) muss die Bundesregierung bis Jahresende die Harzt-IV-Beträge der Kinder neu berechnen. Das heißt nicht, dass sie unbedingt erhöht werden müssen, sondern nur, dass die Berechnungsgrundlage verfassungswidrig ist.
Bislang ist für Kinder einfach ein Prozentsatz vom Harzt-IV-Satz des Erwachsenen genommen worden. Daraus folgte, dass Kindern zwar ein Bedarf an NIkotin und Alkohol zugebilligt wurde, aber nicht einer an Schulmaterial. Deshalb ist die Berechnung verfassungswidrig, nicht (was viele hoffen) die Höhe.
Wenn an der einen Schraube gedreht wird, muss aber auch die andere korrigiert werden. Weiterhin ist der Regierung inzwischen auch aufgefallen, dass kinderlose Harzt-IV-Empfänger deutlich schlechter gestellt sind als Mütter oder Eltern.
Außerdem gibt es leider nicht mehr Gelder zu verteilen. Daher sitzen jetzt die Gremien da und (be)rechnen wie die Wilden. DIe Frist (Januar 2011) wurde vom Verfassunsgericht gesetzt.

Ist aber der Presse zu entnehmen. Wenn du es nicht verfolgt hast, kannst du ja mal googeln

Gruß, Baserin
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[2.1.2.3.1.2.1] Telly antwortet auf Baserin
08.08.2010 12:37
Benutzer Baserin schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Diese Zahlen werden sich ab Januar 2011 wohl ändern.

Woher hast Du das?

Hallo Baserin, ursprünglich schrieb Fanta:

Bei der Berechnung von ALG 1 wird 60-67% vom vereinbarten BRUTTO-NORMALLOHN zugrunde gelegt (67%, wenn Kindergeldberechtigt). Diese Zahlen werden sich ab Januar 2011 wohl ändern.

Er bezog sich auf ALG I und darauf zielte auch meine Frage ab. Hier hatte ich verdrängt, dass man die 67% auf 65% senken will. Deine Ausführungen zu Änderungen beim ALG II waren mir wohl bekannt.

Daraus folgte, dass Kindern zwar ein Bedarf an NIkotin und Alkohol zugebilligt wurde, aber nicht einer an Schulmaterial.

LOL. Als Satire gar nicht schlecht. Oder wieviel Euro stecken für Nikotin und Alkohol tatsächlich in der bisherigen Berechnung für Erwachsene? Kinder erhalten davon ja einen pauschalen Prozentsatz. Und das wurde vom Gericht ja abgelehnt.

Telly
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[2.1.2.3.1.2.1.1] Baserin antwortet auf Telly
08.08.2010 13:06

einmal geändert am 08.08.2010 13:15
Benutzer Telly schrieb:
Er bezog sich auf ALG I und darauf zielte auch meine Frage ab. Hier hatte ich verdrängt, dass man die 67% auf 65% senken will. Deine Ausführungen zu Änderungen beim ALG II waren mir wohl bekannt.

Sorry, dann hab ich wohl nicht richtig gelesen.

Daraus folgte, dass Kindern zwar ein Bedarf an NIkotin und Alkohol zugebilligt wurde, aber nicht einer an Schulmaterial.

LOL. Als Satire gar nicht schlecht. Oder wieviel Euro stecken für Nikotin und Alkohol tatsächlich in der bisherigen Berechnung für Erwachsene? Kinder erhalten davon ja einen pauschalen Prozentsatz. Und das wurde vom Gericht ja abgelehnt.

Genau, obwohl ich mir bestimmt Feinde mache, würde ich auch für den Erwachsenen Harzt-IV-Empfänger Nikotin und Alkohol gar nicht in die Berechnung einfließen lassen. Nikotin ist entbehrlich und gefährlich. Warum finanziert der Staat eine Sucht, wenn die Menschen sie sich nicht mehr leisten können? Als es mir mal schlecht ging, hörte ich mit dem Rauchen auf, weil ich es mir schlicht nicht mehr leisten konnte und Nahrung erschien mir sinnvoller als Nikotin.
Mit Alkohol sieht das nicht viel anders aus.
Jedoch würde ich an Staates Stelle mehr für Essen und Kleidung zahlen und mehr Zugang zur Kultur ermöglichen (Theater, Konzert, Museen, Sport etc)

Letztlich hast du recht. Es ist eine Realsatire :-)

Gruß, Baserin


Was ich vergaß:
Im Jahr 2000 war ich mal arbeitslos und bekam damals 65% als allein erziehende. Wurden die Sätze in der Zwischenzeit auf 76% angehoben und werden jetzt wieder gesenkt?
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[2.1.2.3.1.2.1.1.1] Telly antwortet auf Baserin
08.08.2010 14:35
Daraus folgte, dass Kindern zwar ein Bedarf an NIkotin und Alkohol zugebilligt wurde, aber nicht einer an Schulmaterial.

LOL. Als Satire gar nicht schlecht. Oder wieviel Euro stecken für Nikotin und Alkohol tatsächlich in der bisherigen Berechnung für Erwachsene? Kinder erhalten davon ja einen pauschalen Prozentsatz. Und das wurde vom Gericht ja abgelehnt.

Genau, obwohl ich mir bestimmt Feinde mache, würde ich auch für den Erwachsenen Harzt-IV-Empfänger Nikotin und Alkohol gar nicht in die Berechnung einfließen lassen.

Ob jetzt nun Tabak und Alkohol tatsächlich enthalten sind, wollte ich dann jetzt doch mal wissen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden_Regelsaetze.pdf

Seite 2 gibt Antwort.

Nikotin ist entbehrlich und gefährlich. Warum finanziert der Staat eine Sucht, wenn die Menschen sie sich nicht mehr leisten können?

Ich verstehe was Du meinst. Trotzdem, dass ich Nichtraucher bin, bin ich aber geteilter Meinung.

Vielleicht stimmt es Dich ja versöhnlich, dass ein Nichtraucher sich dafür im Monat ein- bis zwei Kinokarten mehr leisten kann. Also ehrlich, über die paar Euro werde ich bestimmt nicht das Diskutieren anfangen.

Als es mir mal schlecht ging, hörte ich mit dem Rauchen auf, weil ich es mir schlicht nicht mehr leisten konnte und Nahrung erschien mir sinnvoller als Nikotin.

Das ist sehr löblich und Du hast Deinen ganz persönlichen Vorteil daraus gezogen. Ist doch gut!

Mit Alkohol sieht das nicht viel anders aus. Jedoch würde ich an Staates Stelle mehr für Essen und Kleidung zahlen und mehr Zugang zur Kultur ermöglichen (Theater, Konzert, Museen, Sport etc)

Da ist ja so eine "Kulturkarte" im Gespräch; insbesondere auch für sinnvolle Zwecke für die Kinder! Sowas fänd ich gut!

Im Jahr 2000 war ich mal arbeitslos und bekam damals 65% als allein erziehende. Wurden die Sätze in der Zwischenzeit auf 76% angehoben und werden jetzt wieder gesenkt?

Du hast einen kleinen Zahlendreher fabriziert ;-)

Ich kenne nur die 60 und 67 Prozent. Keine Ahnung, wie das 2000 war.

Telly
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[2.1.2.3.1.2.1.1.1.1] warum Nikotin und Alkohol für Hartzies
Ali.As antwortet auf Telly
08.08.2010 15:05

2x geändert, zuletzt am 08.08.2010 15:15
Hallo Baserin und Telly,

ich wollte zuerst auf Baserins Beitrag reagieren, aber da Du, Telly, inzwischen schon geantwortet hast, behandle ich hier jetzt beides gesamt.

Benutzer Telly schrieb:
BenutzerIN Baserin schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
BenutzerIN Baserin schrieb:
Daraus folgte, dass Kindern zwar ein Bedarf an NIkotin und Alkohol zugebilligt wurde, aber nicht einer an Schulmaterial.

LOL. Als Satire gar nicht schlecht. Oder
wieviel Euro stecken für Nikotin und
Alkohol tatsächlich in der bisherigen Berechnung für Erwachsene? Kinder erhalten davon ja einen pauschalen Prozentsatz. Und das wurde vom Gericht ja abgelehnt.

Genau, obwohl ich mir bestimmt Feinde
mache, würde ich auch für den Erwachsenen
Harzt-IV-Empfänger Nikotin und Alkohol gar nicht in die Berechnung einfließen lassen.

Ob jetzt nun Tabak und Alkohol tatsächlich
enthalten sind, wollte ich dann jetzt doch
mal wissen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden_Regelsaetze.pdf

Seite 2 gibt Antwort.

Das PDF - und dementsprechend die Zahlen - scheint nicht ganz aktuell zu sein (der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt nicht mehr bei 351 Euro, sondern inzwischen bei 359 Euro).

Nikotin ist entbehrlich und gefährlich.
Zustimmung!
Warum finanziert der Staat eine Sucht, wenn die Menschen sie sich nicht mehr leisten können?

Weil der Regelsatz
- nicht mehr berechnet wird wie noch bei der Sozialhilfe anhand eines NORMATIVEN Warenkorbes (d. h. was SOLL derjenige verbrauchen),
- sondern anhand eines DESKRIPTIVEN Warenkorbes der untersten 20% der Einkommensbezieher (d. h. was verbrauchen diejenigen TATSÄCHLICH),
festgestellt durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe,
abzüglich eines willkürlichen Abschlags (, und von dem so errechneten Erwachsenenregelsatz wird mittels eines weiteren willkürlichen Abschlags der Kinderregelsatz berechnet, wie Du, Baserin, ja schon schriebst).

EDIT: Steht wohl auch so oder so ähnlich in der von Dir, Telly, zitierten Quelle auf S. 4ff. (hatte mir zuerst nur die Seite 2 angesehen, denn als Fan vertraue ich Dir ja blind! ;-) )

Meiner beschränkten Kenntnis nach hat das BVerfG
- bestätigt, daß die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Grundlage der Berechnung genommen werden kann, aber
- bemängelt, daß WILLKÜRLICHE Abschläge erfolgen. Abschläge sind also MÖGLICH, müssen aber BEGRÜNDET werden.
Menü
[2.1.2.3.1.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Ali.As
08.08.2010 16:07
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden_Regelsae
tze.pdf

Seite 2 gibt Antwort.

Das PDF - und dementsprechend die Zahlen - scheint nicht ganz aktuell zu sein (der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt nicht mehr bei 351 Euro, sondern inzwischen bei 359 Euro).

Du hast ja Recht. Mir ging es aber nur um die Positionen an sich. Da reichte mir dann die Tabelle, die die Suchmaschine ausspuckte aus ;-)

Warum finanziert der Staat eine Sucht, wenn die Menschen sie sich nicht mehr leisten können?

Weil der Regelsatz
- nicht mehr berechnet wird wie noch bei der Sozialhilfe anhand eines NORMATIVEN Warenkorbes (d. h. was SOLL derjenige verbrauchen),
- sondern anhand eines DESKRIPTIVEN Warenkorbes der untersten 20% der Einkommensbezieher (d. h. was verbrauchen diejenigen TATSÄCHLICH),
festgestellt durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe,

Danke für die Erklärung.

Wie fand aber diese Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statt?

Weißt Du das auch?

abzüglich eines willkürlichen Abschlags

Wie hoch ist dieser?

(, und von dem so errechneten Erwachsenenregelsatz wird mittels eines weiteren willkürlichen Abschlags der Kinderregelsatz berechnet

Wenn ich das Recht erinnere, beträgt der Abschlag 40%, richtig?

Also der Kinderregelsatz entspräche dann 60% des Erwachsenensatzes.

EDIT: Steht wohl auch so oder so ähnlich in der von Dir, Telly, zitierten Quelle auf S. 4ff. (hatte mir zuerst nur die Seite 2 angesehen, denn als Fan vertraue ich Dir ja blind! ;-) )

Immer schön die Augen offen halten! Keiner hat IMMER Recht! ;-)

Telly
Menü
[2.1.2.3.1.2.1.1.1.1.1.1] Ali.As antwortet auf Telly
09.08.2010 18:38
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer Ali.As schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden_Regelsaetze.pdf

Seite 2 gibt Antwort.

Das PDF - und dementsprechend die Zahlen - scheint nicht ganz aktuell zu sein (der
Regelsatz für einen alleinstehenden
Erwachsenen liegt nicht mehr bei 351 Euro, sondern inzwischen bei 359 Euro).

Du hast ja Recht. Mir ging es aber nur
um die Positionen an sich. Da reichte mir
dann die Tabelle, die die Suchmaschine ausspuckte aus ;-)

Sollte auch keine Kritik sein, sondern nur ein dezenter Hinweis, daß die dort angesetzten Zahlen für Qualm und Suff nicht mehr auf Punkt und Komma genommen werden dürfen. ;-)


Zum Rest Deines Beitrags muß ich vorab summarisch sagen:
So viele Fragen Deinerseits,
so wenig Wissen meinerseits!
Denn im vorigen Posting hatte ich bereits meine gesamten sogenannten Kenntnisse zu dem Thema ausgespuckt und habe demzufolge jetzt nichts weiteres mehr drauf - äh drin. ;-)

Nach ein wenig Nachgucken will ich dennoch die eine oder andere Antwort versuchen:


Wie fand aber diese Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statt?

Weißt Du das auch?

Dazu habe ich aus dem von Dir verlinkten PDF auf S. 5 erfahren:
"Die letzte Einkommens- und Verbrauchs-
stichprobe (EVS) stammt aus dem Jahre
2003. Sie ist die Grundlage des Regelsatzes
ab 2006.
Die EVS besteht aus 53.000 Personen, die
auf freiwilliger Basis ihre gesamten Einnah-
men und Ausgaben dokumentieren, jeweils
ein Viertel der Haushalte für jeweils drei
Monate."


abzüglich eines willkürlichen Abschlags

Wie hoch ist dieser?

Hab ich absolut keine Ahnung,
steht vielleicht auch in dem PDF, aber die Materie ist ja sowas von knochentrocken, daß ich mich nicht genug zwingen konnte, weit und intensiv genug zu lesen!
EDIT: Weiter hinten wird's ein bißchen lustiger, weil da auch 'n paar knackige Kommentare fallen! ;-)


(, und von dem so errechneten
Erwachsenenregelsatz wird mittels eines
weiteren willkürlichen Abschlags der
Kinderregelsatz berechnet

Wenn ich das Recht erinnere, beträgt der
Abschlag 40%, richtig?

Also der Kinderregelsatz entspräche dann 60% des Erwachsenensatzes.

Hab woanders nachgesehen:
Es gibt nicht DEN (einen) Kinderregelsatz, sondern 3:
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 60% = 215 Euro
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 70% = 251 Euro
bis zur Vollendung des 25. (!) Lebensjahres: 80% = 287 Euro

In dem PDF stehen auf S. 1 unten die alten Zahlen von 2008 (, bei denen Kinder der 2. Gruppe noch wie Kinder der 1. Gruppe "geregelsatzt" wurden).


EDIT: Steht wohl auch so oder so ähnlich in der von Dir, Telly, zitierten Quelle
auf S. 4ff. (hatte mir zuerst nur die
Seite 2 angesehen, denn als Fan vertraue
ich Dir ja blind! ;-) )

Immer schön die Augen offen halten! Keiner hat IMMER Recht! ;-)

Hast recht! ;-)
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[…1.2.3.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Ali.As
09.08.2010 19:59

einmal geändert am 09.08.2010 20:06
Zum Rest Deines Beitrags muß ich vorab summarisch sagen:
So viele Fragen Deinerseits, so wenig Wissen meinerseits!
Denn im vorigen Posting hatte ich bereits meine gesamten sogenannten Kenntnisse zu dem Thema ausgespuckt und habe demzufolge jetzt nichts weiteres mehr drauf - äh drin. ;-)

Konnte ja nicht wissen, dass Du Dein gesamtes Pulver verschossen hattest ;-)

Nach ein wenig Nachgucken will ich dennoch die eine oder andere Antwort versuchen:

Danke; wäre nicht nötig gewesen.

Wie fand aber diese Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statt?

Die EVS besteht aus 53.000 Personen, die
auf freiwilliger Basis ihre gesamten Einnah-
men und Ausgaben dokumentieren

Bis hierhin habe ich es verstanden.

jeweils ein Viertel der Haushalte für jeweils drei Monate.

Hier verstehe ich nix mehr. 53.000 Personen für 3 Monate hätte ich verstanden. Aber was bedeutet dieses "Viertel der Haushalte"?

Verstehst Du das?

Edit: Habe meinen Mann gerade gefragt. Er meint, dass jeweils ein Viertel der Haushalte für 3 Monate mitgemacht haben. Also 4 x 3 Monate bildet dann ein komplettes Jahr ab...

Wenn ich das Recht erinnere, beträgt der Abschlag 40%, richtig?

Also der Kinderregelsatz entspräche dann 60% des Erwachsenensatzes.

Hab woanders nachgesehen:
Es gibt nicht DEN (einen) Kinderregelsatz, sondern 3: bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 60% = 215 Euro bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 70% = 251 Euro bis zur Vollendung des 25. (!) Lebensjahres: 80% = 287 Euro

Wieder was gelernt. Dieser Quatsch soll ja dann bald vorbei sein. Dann soll es sich ja nach dem tatsächlichen Bedarf richten.

Telly
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[…2.3.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Ali.As antwortet auf Telly
09.08.2010 20:24
Benutzer Telly schrieb:
Benuzter Ali.As schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Wie fand aber diese Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statt?

Die EVS besteht aus 53.000 Personen, die
auf freiwilliger Basis ihre gesamten
Einnahmen und Ausgaben dokumentieren

Bis hierhin habe ich es verstanden.

jeweils ein Viertel der Haushalte für jeweils drei Monate.

Hier verstehe ich nix mehr. 53.000
Personen für 3 Monate hätte ich
verstanden. Aber was bedeutet dieses
"Viertel der Haushalte"?

Verstehst Du das?

Edit: Habe meinen Mann gerade gefragt.
Er meint, dass jeweils ein Viertel der
Haushalte für 3 Monate mitgemacht haben.
Also 4 x 3 Monate bildet dann ein
komplettes Jahr ab...

Dann sind Dein Mann und ich ja auf einer Wellenlänge - zumindest in diesem Punkt, denn ich hab's genauso verstanden! ;-)

Ein ganzes Jahr zu untersuchen macht ja auch Sinn, denn je nach Jahreszeit variiert der Verbrauch ja, z. B. bei Sonnencreme und Weihnachtsgänsen! ;-)
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[2.1.2.4] Telly antwortet auf mohlis
08.08.2010 01:59
Der Link war im Übrigen auch Mist, denn er ging nicht! Was wolltest du uns also jetzt konkret sagen??

Der Link ging bei mir wunderbar auf. Probiers mal mit dem Original-Link:

http://www.focus.de/finanzen/karriere/berufsleben/alg-rechner-so-hoch-ist-das-arbeitslosengeld_aid_465380.html

Telly
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[2.1.3] Vodaman antwortet auf MarcoK
06.08.2010 22:45
Benutzer MarcoK schrieb:
Bei den Gehältern in der Call Center Branche werden sich viele aber auch freuen, denn bekommen diese durch Arbeitslosengeld teilweise mehr als zuvor. Spricht natürlich nicht unbedingt für den Ex-Arbeitgeber ;)

Bevor Du so einen Schwachsinn von Dir gibst sei einfach ruhig, ok?
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[2.1.3.1] Nato antwortet auf Vodaman
08.08.2010 12:39
Nur mal so, in Kairo booooomt die Callcenterbranche für die ganze Welt. Unter anderen ist die CallYa Hotline dort. Hoffentlich bringt das kein Ausbluten bei uns.

Gruss Nato
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[2.1.3.1.1] Eplusler antwortet auf Nato
08.08.2010 15:35
Benutzer Nato schrieb:
Nur mal so, in Kairo booooomt die Callcenterbranche für die ganze Welt. Unter anderen ist die CallYa Hotline dort. Hoffentlich bringt das kein Ausbluten bei uns.

Gruss Nato

Wenn Du in New York ne Pizza bestellst,wird die Bestellung in einem Callsenter,in Neu Dehli entgegengenommen!