Benutzer Telly schrieb:
Benutzer Ali.As schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden_Regelsaetze.pdf
Seite 2 gibt Antwort.
Das PDF - und dementsprechend die Zahlen - scheint nicht ganz aktuell zu sein (der
Regelsatz für einen alleinstehenden
Erwachsenen liegt nicht mehr bei 351 Euro, sondern inzwischen bei 359 Euro).
Du hast ja Recht. Mir ging es aber nur
um die Positionen an sich. Da reichte mir
dann die Tabelle, die die Suchmaschine ausspuckte aus ;-)
Sollte auch keine Kritik sein, sondern nur ein dezenter Hinweis, daß die dort angesetzten Zahlen für Qualm und Suff nicht mehr auf Punkt und Komma genommen werden dürfen. ;-)
Zum Rest Deines Beitrags muß ich vorab summarisch sagen:
So viele Fragen Deinerseits,
so wenig Wissen meinerseits!
Denn im vorigen Posting hatte ich bereits meine gesamten sogenannten Kenntnisse zu dem Thema ausgespuckt und habe demzufolge jetzt nichts weiteres mehr drauf - äh drin. ;-)
Nach ein wenig Nachgucken will ich dennoch die eine oder andere Antwort versuchen:
Wie fand aber diese Einkommens- und Verbrauchsstichprobe statt?
Weißt Du das auch?
Dazu habe ich aus dem von Dir verlinkten PDF auf S. 5 erfahren:
"Die letzte Einkommens- und Verbrauchs-
stichprobe (EVS) stammt aus dem Jahre
2003. Sie ist die Grundlage des Regelsatzes
ab 2006.
Die EVS besteht aus 53.000 Personen, die
auf freiwilliger Basis ihre gesamten Einnah-
men und Ausgaben dokumentieren, jeweils
ein Viertel der Haushalte für jeweils drei
Monate."
abzüglich eines willkürlichen Abschlags
Wie hoch ist dieser?
Hab ich absolut keine Ahnung,
steht vielleicht auch in dem PDF, aber die Materie ist ja sowas von knochentrocken, daß ich mich nicht genug zwingen konnte, weit und intensiv genug zu lesen!
EDIT: Weiter hinten wird's ein bißchen lustiger, weil da auch 'n paar knackige Kommentare fallen! ;-)
(, und von dem so errechneten
Erwachsenenregelsatz wird mittels eines
weiteren willkürlichen Abschlags der
Kinderregelsatz berechnet
Wenn ich das Recht erinnere, beträgt der
Abschlag 40%, richtig?
Also der Kinderregelsatz entspräche dann 60% des Erwachsenensatzes.
Hab woanders nachgesehen:
Es gibt nicht DEN (einen) Kinderregelsatz, sondern 3:
bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 60% = 215 Euro
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 70% = 251 Euro
bis zur Vollendung des 25. (!) Lebensjahres: 80% = 287 Euro
In dem PDF stehen auf S. 1 unten die alten Zahlen von 2008 (, bei denen Kinder der 2. Gruppe noch wie Kinder der 1. Gruppe "geregelsatzt" wurden).
EDIT: Steht wohl auch so oder so ähnlich in der von Dir, Telly, zitierten Quelle
auf S. 4ff. (hatte mir zuerst nur die
Seite 2 angesehen, denn als Fan vertraue
ich Dir ja blind! ;-) )
Immer schön die Augen offen halten! Keiner hat IMMER Recht! ;-)
Hast recht! ;-)