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Im Namen des Volkes?!


22.11.2010 10:57 - Gestartet von Telefonschlumpf
einmal geändert am 22.11.2010 10:58
" Das Recht sehe zwar einen Auskunftsanspruch gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen vor, wenn zum Beispiel die Zusendung unbestellter Waren oder von Werbung unterbunden werden soll. Eine Vaterschaftsfeststellung gehöre nicht zu den Gründen, die eine Herausgabe der Daten rechtfertigen." Kopfschütteln...

So ganz verstehen kann ich das Urteil immer noch nicht. Der Kindesvater entzieht sich dem Unterhalt, die Mutter muß dann zum Amt und der Steuerzahler, sprich wir bezahlen dann...

Na denn allen noch einen schönen Tag.
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[1] chrispac antwortet auf Telefonschlumpf
22.11.2010 11:06
Was ist daran unverständlich? Die BRD ist ein sozialer Rechtsstaat. Vor Gericht zählt daher lediglich das Gesetzt und dieses sieht eine Auskunftspflicht in solchem Fall nicht vor. Das die Mutter nun evtl. Sozialleistungen beanspruchen muss tut hier nichts zur Sache und eine relativ unbedeutende Folge. Da gibt es ganz andere Fälle (Beispiel: Sicherungsverwahrung/EU), welche diskutabel sind. Ein Rechtstaat ist eben nich billig-aber deshalb haben wir ihn ja auch nicht gewählt.