Benutzer Solon schrieb:
Schließlich existieren 4 Netzbetreiber, wovon sich zumindest einer die Preisführerschaft auf die Fahnen geschrieben hat. Und dass Discounter auch einmal das Netz wechseln, hat z. B. Callmobile durch den Wechsel von T-Mobile zu Vodafone gezeigt. Mittelfristig dürften die Preise für den Endkunden sinken.
Sehe ich genauso. Ich sehe nicht, warum der Wettbewerb das nicht regeln sollte. Gerade Discounter definieren sich stark über den Preis und es herrscht ein wesentlich härterer Wettbewerb als bei den 4 1/2 Netzbetreibern. Klar kann ein Netzbetreiber theoretisch seinen Discountern den Preis diktieren. Wenn der aber zu hoch ist, kann er sie auch gleich beerdigen. Außerdem haben die Netzbetreiber eigene Discounter, die sie erfahrungsgemäß nicht so als Konkurrenz ansehen (Simyo usw.). Spätestens E-Plus wird mE einen günstigen Preis herausrücken müssen, weil E-Plus außer dem Preis nichts zu biet... äh weil das eine logical consequence dieser Second-hand-shop-Strategie oder wie die hieß ist (die richtigen BWLer-Vernebelungs-Anglizismen fallen mir gerade nicht ein, Herr Dirks wird uns da aber PR-mäßig nicht lange hängen lassen).
Allerdings könnte interessant werden, inwieweit die Netzbetreiber bei sehr niedrigem IC-Preis überhaupt noch ein Interesse an Discountern haben. Denn den Verlust an Service usw. der Discounter werden Kunden nur in Kauf nehmen, wenn sie dafür wenigstens deutlich billiger als die Netzbetreiber sind.
Sofern die Telekom mit ihren Gedankenspielen zu einer Klage nicht wirklich den Rechtsweg beschreitet - und Recht bekommt. Wie schätzen denn die geneigten Diskutanten die Erfolgsaussichten einer Telekom-Klage ein?
Dazu müsste man sie seriöserweise gelesen haben. Was man weiß, ist, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass die Mobilfunk-
Terminierungsentgelte grundsätzlich reguliert werden dürfen, weil jedes Netz bei der Anrufzustellung ein Monopol hat. Ein Ansatzpunkt könnte sein, dass die BNetzA falsch gerechnet hat und der Preis politisch ist. Ein weiterer Ansatzpunkt könnte sein, dass man die regulierungsbedingten LTE-Kosten (Lizenzen, Ausbauverpflichtungen...) mehr berücksichtigt sehen will. Welche Kosten beim IC berücksichtigt werden und welche nicht, war schon immer umstritten.
Was man ferner weiß, ist, dass das zuständige VG Köln im Zweifel staatsnah pro BNetzA entscheidet. :)