Am unteren Ende der Seite gibt es ja einen Abschnitt "über den Autor."
Das reicht nicht, Adresse und Telefonnummer sind Pflicht.
Da gau-japan.de zudem derzeit nicht zu den "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien" gehört, sehe ich §5 TMG noch locker.
Oh da bist du falsch informiert ;-).
"Dauerhaft weltweit abrufbar" ist das Kriterium, das eine Impressumpflicht begründet.
Lies mal was der Fachanwalt schreibt: http://www.e-recht24.de/
artikel/datenschutz/209.html
Naja aber als Unternehmer kannst du dir die Abmahnung ja leisten ;-)