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13.03.2011 10:16 - Gestartet von sushiverweigerer
Sonst droht Abmahngefahr.

Falls ich es übersehen habe: Asche auf mein Haupt.

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[1] SoloSeven antwortet auf sushiverweigerer
13.03.2011 10:29
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Sonst droht Abmahngefahr.

Falls ich es übersehen habe: Asche auf mein Haupt.


Die Umweltkatastrophen in Asien, bekommen wir hier zum Glück nur noch in Form von "Abmahnwellen" zu spüren. Irgendwie erleichternd.
;-)
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[2] Kai Petzke antwortet auf sushiverweigerer
13.03.2011 11:34
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Falls ich es übersehen habe: Asche auf mein Haupt.

Am unteren Ende der Seite gibt es ja einen Abschnitt "über den Autor." Da gau-japan.de zudem derzeit nicht zu den "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien" gehört, sehe ich §5 TMG noch locker.


Kai
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[2.1] b-a antwortet auf Kai Petzke
13.03.2011 11:46
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Am unteren Ende der Seite gibt es ja einen Abschnitt "über den Autor." Da gau-japan.de zudem derzeit nicht zu den "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien" gehört, sehe ich §5 TMG noch locker.

Aber ein paar Leerzeilen aus rein ästhetischen Gründen wären nicht schlecht. Bei mir (Opera) endet das unten sehr knapp.
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[2.2] sushiverweigerer antwortet auf Kai Petzke
13.03.2011 12:01

Am unteren Ende der Seite gibt es ja einen Abschnitt "über den Autor."

Das reicht nicht, Adresse und Telefonnummer sind Pflicht.

Da gau-japan.de zudem derzeit nicht zu den "geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien" gehört, sehe ich §5 TMG noch locker.

Oh da bist du falsch informiert ;-).

"Dauerhaft weltweit abrufbar" ist das Kriterium, das eine Impressumpflicht begründet.

Lies mal was der Fachanwalt schreibt: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Naja aber als Unternehmer kannst du dir die Abmahnung ja leisten ;-)
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[2.2.1] b-a antwortet auf sushiverweigerer
13.03.2011 12:20
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Am unteren Ende der Seite gibt es ja einen Abschnitt "über den Autor."

Das reicht nicht, Adresse und Telefonnummer sind Pflicht.

Lies mal was der Fachanwalt schreibt: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Guck Dir die Japan-Gau-Seite mal von Anfang bis Ende genau an, dann wirst Du sehen, daß sie ein Musterbeispiel für die unanfechtbare Umsetzung der Impressums-Regularien ist.
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[2.2.2] jos antwortet auf sushiverweigerer
13.03.2011 12:34
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

"Dauerhaft weltweit abrufbar" ist das Kriterium, das eine Impressumpflicht begründet.

Was du immer alles zu wissen glaubst.
Wo hast du das denn her? Aus der Computer BILD?

Lies mal was der Fachanwalt schreibt: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Und genau da steht NICHT das, was du behauptest.