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Ist wohl eher die Regel als die Ausnahme


27.04.2011 22:59 - Gestartet von garfield
Also diese Art, das Kontakt- und Werbeeinverständnis zu erlangen, ist wohl eher die Regel als die Ausnahme.
Opt-In ist ein Exot dagegen.
Ich kann mich an mehrere Verträge (Formular oder auch Online) erinnern, wo das Einverständnis da steht, gefolgt von der sinngemäßen Formulierung, man könne sein Einverständnis jederzeit wiederrufen - und manchmal(!) steht dann auch da, wohin genau man sich deswegen wenden muss.
Das ist kein Opt-In, sondern eindeutiges Opt-Out. Auch wenn es nicht in den AGBs versteckt, sondern deutlich im jeweiligen Antragsformular steht.
Opt-Out sollte generell verboten werden - in jedem Fall dann, wenn es nicht sofort bei Antragstellung bzw. Bestellung im Formular oder auf der Webseite direkt vorgenommen werden kann.