Polizei-Razzia gegen dubiose Call-Center
Polizei-Razzia gegen dubiose Call-Center
Yuri Arcurs - Fotolia.com / teltarif.de
Mit einer Razzia in mehreren Bundesländern ist
die Polizei gegen mutmaßliche Betrüger in der Call-Center-Szene
vorgegangen. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz seien Firmen durchsucht worden, berichteten Polizei
und Staatsanwaltschaft heute in Krefeld. Drei
Call-Center-Betreiber im Alter von 25, 30 und 43 Jahren landeten
unter dem Verdacht des zehntausendfachen banden- und gewerbsmäßigen
Betrugs sowie der Nötigung in Untersuchungshaft. Es gebe mehrere
zehntausend Geschädigte. Den Gesamtschaden bezifferten die Ermittler
auf mehr als eine Million Euro.
Polizei-Razzia gegen dubiose Call-Center
Yuri Arcurs - Fotolia.com / teltarif.de
Dutzende Mitarbeiter in den Call-Centern sollen auf Anweisung
bevorzugt ältere Menschen mit Anrufen tyrannisiert, massiv bedroht
und beschimpft haben. Allein aus einem Krefelder Call-Center wurden
täglich Tausende Bundesbürger angewählt, um ihnen Gewinnspielprodukte
zu verkaufen. Die Call-Center-Agenten müssten sich nun als Mittäter
verantworten. Aus dem Leitfaden, den sie zu befolgen hatten, sei
eindeutig hervorgegangen, dass es sich um Betrug handele.
Manipulierte Gesprächsmitschnitte hatten Vertrag zur Folge
Die Masche sei dabei gewesen, den Angerufenen vorzugaukeln, sie hätten einen bestehenden Gewinnspielvertrag - und ihnen großzügig die Kündigung dieses Vertrags anzubieten. Tatsächlich hätten die Opfer mit der vermeintlichen Kündigung den Vertrag erst abgeschlossen. Bei den Telefonaten seien die Gesprächsmitschnitte nachträglich manipuliert worden, so dass etwa eine Bejahung an anderer Stelle als Vertragsabschluss eingefügt worden war.
Einzelne Opfer seien um bis zu 13 000 Euro gebracht worden. "Angehörige von Geschädigten haben uns mitgeteilt, dass sie nun verstehen, warum es von Oma und Opa keine Weihnachtsgeschenke mehr gegeben hat", berichtete der Leiter der Ermittlungskommission "Call", Jochen Fier.
Die kriminellen Gewinne aus den Call-Centern seien exorbitant und von den Verdächtigen für Immobilien, teure Autos und einen luxuriösen Lebenswandel ausgegeben worden. Die Ermittlungen gingen weiter. Die Call-Center-Mitarbeiter würden noch vernommen und Terabytes von Computerdaten ausgewertet. Die Polizei riet, bei dubiosen Anrufen sofort aufzulegen.
BGH: Einwilligung für Werbeanrufe muss separat eingeholt werden
Erst im Frühjahr entschied der Bundesgerichtshof, dass die Einwilligung für Werbeanrufe bei Gewinsspielen separat eingeholt werden muss. Will ein Unternehmen die wirksame Zustimmung eines Verbrauchers für telefonische Werbeanrufe, darf es eine entsprechende Einwilligung nicht zusammen mit anderen Elementen in einem gemeinsamen Passus abfragen.
Eine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung ist demnach nur dann zulässig, wenn eine getrennte, "eigenständige Zustimmungshandlung" durch den Verbraucher erfolgt. Seinerzeit hatte die "Bild der Frau" ein Preisausschreiben veranstaltet, bei dem die Leser ein Auto sowie Gutscheine gewinnen konnten. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel war eine an den Verlag adressierte Gewinnspielkarte beigefügt mit dem Hinweis: "Tel. (z.B. zur Gewinnbenachrichtigung u. für weitere interessante telef. Angebote der [Beklagten])."