Telefonterror: 145 000 Euro Strafe für mobilcom-debitel
mobilcom-debitel: Saftige Geldbuße wegen Telefonterror
Bild: mobilcom-debitel, Bearbeitung: teltarif.de
"Telefonterror" - ein derartig hartes Wort nimmt die Bundesnetzagentur selten in den Mund, wenn sie über das Fehlverhalten seriöser Telekommunikationskonzerne berichtet. Bei mobilcom-debitel war es aber heute so weit: Der Provider wurde nicht nur wegen Werbung für eigene Produkte bestraft, die Kunden wurden offenbar auch mit Angeboten für die Dienste anderer Firmen überhäuft.
"Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt. Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder"", sagt Jochen Homann, Präsident der BNetzA zu dem Vorfall heute.
Verschleiernde Klausel in Handy-Verträgen
mobilcom-debitel: Saftige Geldbuße wegen Telefonterror
Bild: mobilcom-debitel, Bearbeitung: teltarif.de
Die Behörde berichtet von einer "verschleiernden Werbeklausel" im Kleingedruckten der Mobilfunk-Verträge von mobilcom-debitel. Diese vorformulierte Werbezustimmung lasse nicht ausreichend erkennen, dass Kunden neben Werbung zu den Produkten von mobilcom-debitel auch "Werbung einer großen Anzahl von Drittanbietern zu einer breiten Produktpalette zu erwarten hatten".
Laut der BNetzA müssen Unternehmen bei jedem Werbeanruf sicherstellen, dass eine Werbeeinwilligung des Kunden vorliegt, die den europäischen Vorgaben entspricht. Verbraucher müssten "klar erkennen können", von welchen Unternehmen und zu welchen konkreten Produkten sie Werbung zu erwarten hätten. Firmen, die mit derartig intransparenten und verschleiernden Klauseln arbeiten würden, müssten "mit einem Bußgeldverfahren rechnen".
Zahlreiche Beschwerden über untergeschobene Abos
Offenbar war die Zahl der Beschwerden über das Vorgehen bei der Behörde nicht gerade gering: Viele Betroffene hätten berichtetet, dass trotz teilweise schriftlicher Untersagung weitere Anrufe und gehäufte Kontaktaufnahmen erfolgten. Die BNetzA hat daraufhin festgestellt, dass es mobilcom-debitel unterlassen hatte, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beteiligten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten.
Die Folge des Telefonterrors: Sehr viele Betroffene berichteten darüber, dass ihnen im Anschluss an den unerwünschten Werbeanruf ein Abo untergeschoben wurde. Es habe sich um Abos für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen gehandelt. Die BNetzA hat dabei festgestellt: In den meisten Fällen hatte ein wirksamer Vertragsschluss aber gar nicht stattgefunden, da die Angerufenen das Angebot ausdrücklich abgelehnt oder nur um Zusendung von Informationsmaterial gebeten hatten.
Eine Abzocke konnten die Verbraucher nur dadurch abwenden, indem sie nach der unerwarteten Vertragsbestätigung einen Widerruf erklärten. Die BNetzA hat gegenüber mobilcom-debitel eine Geldbuße in Höhe von 145 000 Euro wegen dieser Sache festgesetzt. Bei der Höhe der Geldbuße sei erschwerend berücksichtigt worden, dass Verbrauchern über unlautere Methoden "in großem Umfang" nicht gewollte Vertragsabschlüsse unterstellt worden waren.
Gegen die Geldbuße kann mobilcom-debitel Einspruch erheben, darum ist diese noch nicht rechtskräftig. Nach dpa-Angaben hält mobilcom-debitel den Bescheid der BNetzA für nicht rechtmäßig und wird Einspruch einlegen. Über diesen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Manchmal entdeckt man nach dem Abschluss eines Handy-Tarifs, dass ein anderer Tarif vielleicht besser passt und beantragt den Wechsel. Doch das kann bei hinterlegten Rabatten böse Folgen haben.