Themenspezial: Verbraucher & Service Rat

Illegale Werbeanrufe von Energieanbietern - was tun?

Gibt es aktuell wirk­lich güns­tigere Strom-Tarife? Das verspre­chen windige Anbieter mitunter am Telefon. Doch die Werbe­anrufe sind illegal. So handeln Sie richtig.
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Illegale Werbeanrufe von Energieunternehmen Illegale Werbeanrufe von Energieunternehmen
Bild: dpa
In der aktu­ellen Phase der Infla­tion müssen zahl­reiche Verbrau­cher jeden Cent vor dem Ausgeben zweimal umdrehen und an jeder Stelle ihres Haus­halts­bud­gets nach Einspar­mög­lich­keiten Ausschau halten. Mit dafür verant­wort­lich sind die hohen Preise für Energie.

Und das machen sich offenbar auch zuneh­mend windige Geschäf­tema­cher zu Nutze, die Bürger am Telefon bequat­schen wollen. Darauf weist die Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz hin.

Keine persön­lichen Daten preis­geben

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Bei der Verbrau­cher­zen­trale häufen sich derzeit offenbar Beschwerden über uner­laubte Tele­fon­wer­bung unse­riöser Ener­gie­anbieter. Die Maschen seien viel­fältig: Einmal werde behauptet, es solle ein Strom­tarif­ver­gleich durch­geführt werden, um die Strom­rech­nung zu opti­mieren. Ein anderes Mal heißt es, der Vertrag laufe in Kürze aus und es gäbe billi­gere Ange­bote.

Um einen güns­tigeren Vertrag anbieten zu können, werden die Ange­rufenen dazu aufge­for­dert, ihren Namen zu nennen und laut "ja, ich will das" zu sagen. So werden laut den Verbrau­cher­schüt­zern persön­liche Daten wie Name, Anschrift und Strom­zäh­ler­nummer erfragt. Damit könnten die Betrüger dann einen Wechsel zu einem anderen Strom­anbieter in die Wege leiten.

Tele­fonisch abge­schlos­sene oder unter­gescho­bene Verträge könnten aller­dings inner­halb von 14 Tagen wider­rufen werden. Der Widerruf sollte laut den Juristen am besten per Einschreiben an den neuen Anbieter verschickt werden. Auf ihrer Inter­net­seite stellt die Verbrau­cher­zen­trale hierfür auch Muster­briefe zur Verfü­gung.

"Grund­sätz­lich können Verträge tele­fonisch ange­bahnt werden", erklärt Andrea Stein­bach von der Verbrau­cher­zen­trale. "Laut geltendem Recht müssen Ener­gie­ver­träge jedoch in Text­form abge­schlossen werden. Das ist unter Umständen schon dann der Fall, wenn sie per SMS oder E-Mail mit einem einfa­chen 'Ja' bestä­tigt werden." Die in der SMS oder E-Mail genannten Kondi­tionen seien bindend. Weiche die posta­lische Bestä­tigung davon ab, sei kein Vertrag zustande gekommen. Werbe­anrufe ohne Einver­ständnis sind übri­gens unzu­lässig und sollten der Bundes­netz­agentur gemeldet werden.

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.

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