Illegale Werbeanrufe von Energieanbietern - was tun?
Illegale Werbeanrufe von Energieunternehmen
Bild: dpa
In der aktuellen Phase der Inflation müssen zahlreiche Verbraucher jeden Cent vor dem Ausgeben zweimal umdrehen und an jeder Stelle ihres Haushaltsbudgets nach Einsparmöglichkeiten Ausschau halten. Mit dafür verantwortlich sind die hohen Preise für Energie.
Und das machen sich offenbar auch zunehmend windige Geschäftemacher zu Nutze, die Bürger am Telefon bequatschen wollen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Keine persönlichen Daten preisgeben
Illegale Werbeanrufe von Energieunternehmen
Bild: dpa
Bei der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit offenbar Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung unseriöser Energieanbieter. Die Maschen seien vielfältig: Einmal werde behauptet, es solle ein Stromtarifvergleich durchgeführt werden, um die Stromrechnung zu optimieren. Ein anderes Mal heißt es, der Vertrag laufe in Kürze aus und es gäbe billigere Angebote.
Um einen günstigeren Vertrag anbieten zu können, werden die Angerufenen dazu aufgefordert, ihren Namen zu nennen und laut "ja, ich will das" zu sagen. So werden laut den Verbraucherschützern persönliche Daten wie Name, Anschrift und Stromzählernummer erfragt. Damit könnten die Betrüger dann einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten.
Telefonisch abgeschlossene oder untergeschobene Verträge könnten allerdings innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf sollte laut den Juristen am besten per Einschreiben an den neuen Anbieter verschickt werden. Auf ihrer Internetseite stellt die Verbraucherzentrale hierfür auch Musterbriefe zur Verfügung.
"Grundsätzlich können Verträge telefonisch angebahnt werden", erklärt Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale. "Laut geltendem Recht müssen Energieverträge jedoch in Textform abgeschlossen werden. Das ist unter Umständen schon dann der Fall, wenn sie per SMS oder E-Mail mit einem einfachen 'Ja' bestätigt werden." Die in der SMS oder E-Mail genannten Konditionen seien bindend. Weiche die postalische Bestätigung davon ab, sei kein Vertrag zustande gekommen. Werbeanrufe ohne Einverständnis sind übrigens unzulässig und sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Wer bei Handy, Internet und Festnetz ungerecht behandelt wird, steht nicht alleine da. Wir erläutern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbsthilfe.