Falle

Handy-Tarif gewechselt - und der Rabatt ist plötzlich weg

Manchmal entdeckt man nach dem Abschluss eines Handy-Tarifs, dass ein anderer Tarif viel­leicht besser passt und bean­tragt den Wechsel. Doch das kann bei hinter­legten Rabatten böse Folgen haben.
Von

Bei vorzeitigen Tarifwechseln sind vereinbarte Rabatte meist weg Bei vorzeitigen Tarifwechseln sind vereinbarte Rabatte meist weg
Bild: mobilcom-debitel
Wer als Mobil­funk-Provider neue Kunden anlo­cken will, muss die Preise senken. Und das wird nicht immer über komplett neu konfi­gu­rierte Handy-Tarife gemacht, sondern oft über Rabatte, die mit den alten, eigent­lich zu teuren Tarifen verrechnet werden.

Handy-Kunden kennen das: Schon bei der Werbung für den Tarif wurde beschrieben, dass in den ersten 24 Monaten der Lauf­zeit die alte Grund­ge­bühr auf der Rech­nung auftaucht, gleich­zeitig aber eine Gutschrift auf der Rech­nung erfolgt, sodass die rech­ne­ri­sche Grund­ge­bühr heraus­kommt, mit der der Provider öffent­lich auf Kunden­fang gegangen ist.

Doch wer als Kunde an diesem meist über zwei Jahre laufenden System versucht, Verän­de­rungen vorzu­nehmen, muss mit bösen Über­ra­schungen rechnen.

Nach Tarif­wechsel: Alle Rabatte plötz­lich weg

Bei vorzeitigen Tarifwechseln sind vereinbarte Rabatte meist weg Bei vorzeitigen Tarifwechseln sind vereinbarte Rabatte meist weg
Bild: mobilcom-debitel
In der Regel weisen die Provider darauf hin, dass ein auf der Rech­nung gewährter Rabatt bzw. eine Gutschrift an einen ganz bestimmten Tarif gebunden ist. Meist findet sich diese Infor­ma­tion aber nur im Klein­ge­druckten. Im Februar schrieb uns ein Leser:

Ich wende mich heute mit einem Problem an Sie, bei dem ich gerade nicht weiter weiß. Im August 2019 habe ich über Medi­a­markt ein neues Handy erworben (4,95 Euro), mit dem Tarif Green LTE 6 GB (31,99 Euro) von mobilcom-debitel. Bei dieser Aktion gab es 240 Euro Start­gut­haben sowie 24 mal 5 Euro Rabatt auf den Grund­preis. Zum 1. Januar 2020 habe ich nun den Tarif gewech­selt in den vermeint­lich güns­ti­geren Green LTE 2 GB (26,99 Euro). Auf der Januar-Rech­nung nun habe ich gesehen, dass mir mobilcom-debitel die volle Grund­ge­bühr von 26,99 Euro berechnet hat plus 9,99 Wech­sel­ge­bühr, und das verblei­bende Guthaben von etwa 41 Euro war verschwunden.

Auf Nach­frage antwor­tete man mir, dass die Boni an den Tarif gekop­pelt wären, und durch den Tarif­wechsel nichtig seien. Ich wurde weder im Tarif­wech­sel­pro­zess darauf hinge­wiesen, noch findet sich im Produkt­da­ten­blatt ein Hinweis darauf. Nach meiner Meinung sind es Vertrags­be­stand­teile, die nicht durch einen Tarif­wechsel verfallen können. Abge­sehen davon verstößt das Nicht-Aufmerksam-Machen im Wech­sel­pro­zess nach meiner Meinung gegen den Grund­satz der TK-Trans­pa­renz­ver­ord­nung. Ich habe mobilcom-debitel darauf aufmerksam gemacht, bekam jedoch keine andere Antwort. Wie ist Ihre Meinung dazu? Können Sie mir bitte helfen?

mobilcom-debitel findet selbst eine kulante Lösung

In unserer ersten Antwort an den Leser wiesen wir darauf hin, dass es bei Mobil­funk­ta­rifen die Regel ist, dass die verspro­chenen Rabatte immer an den jewei­ligen Tarif gekop­pelt sind und sofort verfallen, wenn der Tarif gewech­selt wird. Außerdem schrieben wir: Eine Tarif­wech­sel­ge­bühr wäre unge­wöhn­lich, wenn der Kunde von einem güns­ti­geren in einen teureren Tarif gewech­selt hätte. Da er aber von einem teureren in einen güns­ti­geren gewech­selt hat (wozu der Provider übri­gens gar nicht verpflichtet ist und dies nur aus Kulanz gemacht hat), sei das ganz normal, dass eine Wech­sel­ge­bühr erhoben wird. In dem Fall hätte der Kunde also am besten alles so gelassen, wie es war.

Glück­li­cher­weise hat mobilcom-debitel nicht den in diesem Fall leider häufig auftre­tenden Fehler gemacht und mit dem Tarif­wechsel eine neue Mindest­ver­trags­lauf­zeit von 24 Monaten begonnen - denn das wäre rechts­widrig gewesen. Der Kunde legte dann noch­mals selbst Wider­spruch ein - und mobilcom-debitel erklärte sich zu einer kulanten Lösung bereit. Nach drei Monaten schrieb uns der Kunde erneut:

Ich möchte Sie gerne über den Ausgang der Sache infor­mieren. Ich habe zwischen­zeit­lich mit einem Rechts­be­rater der Verbrau­cher­zen­trale tele­fo­niert. Seine Aussage war sinn­gemäß, es wäre rechts­widrig, aber sie könnten nichts tun, weil die Verbrau­cher­zen­trale keine Rechts­ver­tre­tung in Einzel­fällen über­nimmt. Abschlie­ßend gab er mir den Rat, einen höfli­chen Brief an die Beschwer­de­ab­tei­lung der Geschäfts­lei­tung von mobilcom-debitel zu senden.

Das habe ich getan und bekam dann auch die Antwort, dass die Tarife mit Vergüns­ti­gungen im System verknüpft wären und es daher bei einem Wechsel zum Verlust derselben käme. Dann bot man mir eine Rolle rück­wärts an in der Form, dass der Tarif­wechsel rück­gängig gemacht wird, die knapp 10 Euro Wech­sel­ge­bühr würden erstattet, die rest­li­chen 24 mal 5 Euro Grund­ge­bühren-Rabatt wieder einge­richtet und das verblei­bende Start­gut­haben ebenso wieder einge­richtet.

Und somit bin ich jetzt nach einiger Zeit wieder da, wo ich vorher war. Ende gut, alles gut. Aber mobilcom-debitel werde ich in Zukunft dennoch vermeiden. Zwischen­zeit­lich habe ich den Vertrag ordent­lich gekün­digt, zum Ende der Lauf­zeit. Ich danke Ihnen für die Unter­stüt­zung und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Mehr zum Thema Mobilfunk-Vertragswechsel