Handy-Tarif gewechselt - und der Rabatt ist plötzlich weg
Bei vorzeitigen Tarifwechseln sind vereinbarte Rabatte meist weg
Bild: mobilcom-debitel
Wer als Mobilfunk-Provider neue Kunden anlocken will, muss die Preise senken. Und das wird nicht immer über komplett neu konfigurierte Handy-Tarife gemacht, sondern oft über Rabatte, die mit den alten, eigentlich zu teuren Tarifen verrechnet werden.
Handy-Kunden kennen das: Schon bei der Werbung für den Tarif wurde beschrieben, dass in den ersten 24 Monaten der Laufzeit die alte Grundgebühr auf der Rechnung auftaucht, gleichzeitig aber eine Gutschrift auf der Rechnung erfolgt, sodass die rechnerische Grundgebühr herauskommt, mit der der Provider öffentlich auf Kundenfang gegangen ist.
Doch wer als Kunde an diesem meist über zwei Jahre laufenden System versucht, Veränderungen vorzunehmen, muss mit bösen Überraschungen rechnen.
Nach Tarifwechsel: Alle Rabatte plötzlich weg
Bei vorzeitigen Tarifwechseln sind vereinbarte Rabatte meist weg
Bild: mobilcom-debitel
In der Regel weisen die Provider darauf hin, dass ein auf der Rechnung gewährter Rabatt bzw. eine Gutschrift an einen ganz bestimmten Tarif gebunden ist. Meist findet sich diese Information aber nur im Kleingedruckten. Im Februar schrieb uns ein Leser:
Ich wende mich heute mit einem Problem an Sie, bei dem ich gerade nicht weiter weiß. Im August 2019 habe ich über Mediamarkt ein neues Handy erworben (4,95 Euro), mit dem Tarif Green LTE 6 GB (31,99 Euro) von mobilcom-debitel. Bei dieser Aktion gab es 240 Euro Startguthaben sowie 24 mal 5 Euro Rabatt auf den Grundpreis. Zum 1. Januar 2020 habe ich nun den Tarif gewechselt in den vermeintlich günstigeren Green LTE 2 GB (26,99 Euro). Auf der Januar-Rechnung nun habe ich gesehen, dass mir mobilcom-debitel die volle Grundgebühr von 26,99 Euro berechnet hat plus 9,99 Wechselgebühr, und das verbleibende Guthaben von etwa 41 Euro war verschwunden.Auf Nachfrage antwortete man mir, dass die Boni an den Tarif gekoppelt wären, und durch den Tarifwechsel nichtig seien. Ich wurde weder im Tarifwechselprozess darauf hingewiesen, noch findet sich im Produktdatenblatt ein Hinweis darauf. Nach meiner Meinung sind es Vertragsbestandteile, die nicht durch einen Tarifwechsel verfallen können. Abgesehen davon verstößt das Nicht-Aufmerksam-Machen im Wechselprozess nach meiner Meinung gegen den Grundsatz der TK-Transparenzverordnung. Ich habe mobilcom-debitel darauf aufmerksam gemacht, bekam jedoch keine andere Antwort. Wie ist Ihre Meinung dazu? Können Sie mir bitte helfen?
mobilcom-debitel findet selbst eine kulante Lösung
In unserer ersten Antwort an den Leser wiesen wir darauf hin, dass es bei Mobilfunktarifen die Regel ist, dass die versprochenen Rabatte immer an den jeweiligen Tarif gekoppelt sind und sofort verfallen, wenn der Tarif gewechselt wird. Außerdem schrieben wir: Eine Tarifwechselgebühr wäre ungewöhnlich, wenn der Kunde von einem günstigeren in einen teureren Tarif gewechselt hätte. Da er aber von einem teureren in einen günstigeren gewechselt hat (wozu der Provider übrigens gar nicht verpflichtet ist und dies nur aus Kulanz gemacht hat), sei das ganz normal, dass eine Wechselgebühr erhoben wird. In dem Fall hätte der Kunde also am besten alles so gelassen, wie es war.
Glücklicherweise hat mobilcom-debitel nicht den in diesem Fall leider häufig auftretenden Fehler gemacht und mit dem Tarifwechsel eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten begonnen - denn das wäre rechtswidrig gewesen. Der Kunde legte dann nochmals selbst Widerspruch ein - und mobilcom-debitel erklärte sich zu einer kulanten Lösung bereit. Nach drei Monaten schrieb uns der Kunde erneut:
Ich möchte Sie gerne über den Ausgang der Sache informieren. Ich habe zwischenzeitlich mit einem Rechtsberater der Verbraucherzentrale telefoniert. Seine Aussage war sinngemäß, es wäre rechtswidrig, aber sie könnten nichts tun, weil die Verbraucherzentrale keine Rechtsvertretung in Einzelfällen übernimmt. Abschließend gab er mir den Rat, einen höflichen Brief an die Beschwerdeabteilung der Geschäftsleitung von mobilcom-debitel zu senden.Das habe ich getan und bekam dann auch die Antwort, dass die Tarife mit Vergünstigungen im System verknüpft wären und es daher bei einem Wechsel zum Verlust derselben käme. Dann bot man mir eine Rolle rückwärts an in der Form, dass der Tarifwechsel rückgängig gemacht wird, die knapp 10 Euro Wechselgebühr würden erstattet, die restlichen 24 mal 5 Euro Grundgebühren-Rabatt wieder eingerichtet und das verbleibende Startguthaben ebenso wieder eingerichtet.
Und somit bin ich jetzt nach einiger Zeit wieder da, wo ich vorher war. Ende gut, alles gut. Aber mobilcom-debitel werde ich in Zukunft dennoch vermeiden. Zwischenzeitlich habe ich den Vertrag ordentlich gekündigt, zum Ende der Laufzeit. Ich danke Ihnen für die Unterstützung und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.