Drei Monate Kündigungsfrist: Ignoriert Drillisch das TKG?
simplytel: Streit um Kündigungsfrist
Bild: Drillisch Online GmbH
Mitte Februar gab es erste Berichte darüber, dass Provider möglicherweise die Neuregelungen des TKG zu Vertragskündigungen seit Dezember ignorieren und ihren Kunden die Kündigung erschweren. Genannt wurden damals beispielhaft mobilcom-debitel und 1&1.
Eigentlich ist die im TKG formulierte Rechtslage klar: Ist die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit um, darf sich der Vertrag nicht mehr stillschweigend um mehr als einen Monat verlängern, sondern eben nur noch für einen Monat - und das gilt explizit auch für Bestandsverträge. Nun ist teltarif.de aber ein erster Fall gemeldet worden, bei dem Drillisch das ignoriert.
Kunde berichtet über erfolglose Kommunikation
simplytel: Streit um Kündigungsfrist
Bild: Drillisch Online GmbH
Vor einigen Jahren verkauften einige, aber nicht alle Drillisch-Marken zusätzlich zu den Tarifen mit 24-monatiger Laufzeit auch merkwürdige Tarife mit einer kürzeren Laufzeit. Die anfängliche Mindestvertragslaufzeit betrug nur einen Monat. Gleichzeitig schrieb Drillisch in den Vertragsbedingungen, der Vertrag sei nur mit einer Frist von drei Monaten kündbar.
Ein simplytel-Kunde hat nun versucht, einen derartigen Vertrag nach den Neuregelungen des TKG mit einer Frist von einem Monat zu kündigen - allerdings erfolglos. An unsere Redaktion schrieb er:
Ich habe einen bestehenden Vertrag bei simplytel. Dieser hat eine Laufzeit von 1 Monat und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dieser wurde vor dem 01.12.2021 abgeschlossen. Ich habe versucht, den Vertrag zu kündigen, auch unter Berufung [auf den] § 56 Abs. 3 TKG. Der Anbieter sagt aber ganz schlicht "Nein, deine 3 Monate Kündigungsfrist bleiben", der § 56 wird komplett außer Acht gelassen. Der Vertrag wurde von mir zum 04.04.2021 gekündigt, jedoch wird dieses Datum nicht anerkannt, weil simplytel auf die 3 Monate pocht.Könnt ihr mir da helfen? Weder telefonisch noch schriftlich gehen die Damen und Herren darauf wirklich ein, nur telefonisch wird mir gesagt, dass dieses Gesetz nicht für Verträge mit monatlicher Laufzeit greift, dies sehe ich jedoch anders, da ja nach [der] Erstlaufzeit, welche hier ja einen Monat beträgt, die Kündigungsfrist sich dann nach dem ersten Monat auch auf einen Monat belaufen muss.
Drillisch pocht auf Kündigungsfrist von drei Monaten
Wir haben Drillisch auf die Problematik angesprochen und auf die Neuregelung des TKG hingewiesen. Drillisch hat uns dazu allerdings folgende Stellungnahme geschickt:
Generell gilt: Die Drillisch Online GmbH hält sich an alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auch an die des neuen TKG. So können Kunden ihren Mobilfunkvertrag, welcher sich nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit bei Nichtkündigung stillschweigend verlängert, nach Ablauf der anfänglichen Mindestvertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Im Falle des Kunden [...] handelt es sich um einen im Juli 2020 abgeschlossenen simplytel-Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann. Herrn [...] Vertrag sieht demnach weder eine ablaufende anfängliche Mindestvertragslaufzeit noch eine stillschweigende Verlängerung im Falle der Nichtkündigung vor, sodass der Vertrag folglich nicht in den Anwendungsbereich des TKG, sondern in den Anwendungsbereich des BGB fällt. Danach ist eine dreimonatige Kündigungsfrist zulässig.In einem nächsten Schritt hat teltarif.de die Sache an die Bundesnetzagentur übermittelt und eine nicht zufriedenstellende Antwort erhalten: BNetzA zur Drillisch-Kündigungsfrist: Kunden sollen klagen.
In einem großen Übersichtsartikel haben wir die neuen Regeln für Verbraucherverträge seit 1. Dezember zusammengefasst.