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Bestrafung


18.05.2020 12:59 - Gestartet von JannJamm
Der Artikel war mal wieder typisch für die Art Kunden, welche keine Ahnung haben, sich vorher nicht informieren und den TK-Anbieter für Kulanz bestrafen und kündigen. Hab ich in meinem Beruf und Privat leider viel zu oft erlebt.
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[1] bernd02 antwortet auf JannJamm
18.05.2020 14:19
Benutzer JannJamm schrieb:
Der Artikel war mal wieder typisch für die Art Kunden, welche keine Ahnung haben, sich vorher nicht informieren und den TK-Anbieter für Kulanz bestrafen und kündigen. Hab ich in meinem Beruf und Privat leider viel zu oft erlebt.

Wenn man mobilcom-debitel "an den Karren" will,muß die Vbz jeden Anbieter verklagen der Mobilfunktarife anbietet.So ist das Gang und gäbe ,das Rabatte bei nachträglichen Tarifwechseln wegfallen. Schließ mal bei einer Drillisch Marke mit Vertragstarifen ,ein Laufzeittarif mit 24 Monate und wechsel mal während der Laufzeit den Tarif. Dann darfste ab Datum des Tarifwechsels ,neben den Gebühren des neuen Tarifs,auch die Restlaufzeit des alten Tarifs noch mit bezahlen
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[2] marcox antwortet auf JannJamm
18.05.2020 20:12
Benutzer JannJamm schrieb:
Der Artikel war mal wieder typisch für die Art Kunden, welche keine Ahnung haben, sich vorher nicht informieren und den TK-Anbieter für Kulanz bestrafen und kündigen.

Es ist sicher nicht die Schuld des Kunden, wenn der Anbieter auf essentielle Details nicht hinweist. Man kann nicht jedem, der einen Vertrag abschliesst unterstellen, dass er sich in der Branche auskennt. Und wie in dem Artikel zu lesen ist, wurde der Kunde nicht informiert, und ferner steht sogar drin, dass er sich erkundigt hat: zum Beispiel im Tarifdatenblatt. Also: ein ganz klares Täuschungsmanöver von MD, wie damals das Sim-Kartenpfand, oder die im Beitrag verlinkte, unerlaubte Überschreitung der Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
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[3] RE: Armes Deutschland
maffle antwortet auf JannJamm
18.05.2020 21:28
Kann ich nur zustimmen. Typisch dumme Josef Jedermann Kunden die völlig ahnungslos sind.