Themenspezial: Verbraucher & Service Ärgerlich

Cold Calls: So parieren Sie unerwünschte Werbeanrufe

Und wieder bimmelt das Telefon. Gewinn­spiel, Gasan­bieter-Vertrag, Glas­faser-Anschluss: Irgendwer will einem immer irgendwas unter­jubeln. Erlaubt ist das meist nicht. Aber wie wehrt man sich?
Von mit Material von dpa

Um seltener oder am besten nie von uner­laubten Werbe­anrufen ohne vorhe­rige Zustim­mung (Cold Calls) beläs­tigt zu werden, kann es zum einen helfen, in keinem Tele­fon­ver­zeichnis zu stehen. Zum anderen sollte man sehr zurück­hal­tend damit sein, die eigene Tele­fon­nummer bei Bestel­lungen, Gewinn­spielen oder anderen Vertrags­abschlüssen anzu­geben, rät die Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen.

Dort sollte man die Tele­fon­nummer am besten nur dann preis­geben, wenn es nicht anders geht, etwa bei einer eine Pflicht­angabe. Dann gilt es aber auch, der Spei­che­rung und Nutzung sämt­licher Daten zu Werbe­zwe­cken in jedem Fall zu wider­spre­chen. Alter­nativ kann man auch eine Rufnummer des Dienstes Frank geht ran in das Feld eintragen.

Cold Calls und Werbeanrufe Cold Calls und Werbeanrufe
Bild: picture alliance / dpa

Daten­ver­arbei­tung für Werbung nicht zustimmen

Solche Klau­seln werden den Angaben zufolge meist unter "Daten­schutz" oder "Daten­ver­arbei­tung" sowie im Klein­gedruckten der Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen versteckt und gerne über­lesen. Immerhin: Eine Zustim­mung kann auch noch im Nach­hinein wider­rufen werden, etwa auch mit einem Muster­brief der Verbrau­cher­schützer.

Es kann auch passieren, dass Cold Calls durch auto­mati­siertes Durch­pro­bieren von Wähl­com­putern auf dem eigenen Telefon landen, was natür­lich nicht minder illegal ist. Dann legt man am besten gleich auf oder sagt in einem Gespräch am besten nie "Ja".

Verhäng­nis­volles "Ja"?

Denn damit könnten betrü­geri­sche Anrufer unter Umständen das Gespräch so zusam­men­schneiden, dass es am Ende nach einer Vertrags­zustim­mung klingt. Dann muss man sich viel­leicht noch damit herum­schlagen, einen unter­gescho­benen Vertrag abzu­wehren.

Aber immerhin ist das möglich: Denn am Telefon geschlos­sene Verträge bedürfen einer nach­träg­lichen schrift­lichen Geneh­migung und können binnen 14 Tagen wider­rufen werden. Dazu bieten die Verbrau­cher­schützer eben­falls einen Muster­brief an.

Meldung an Bundes­netz­agentur sinn­voll

Cold Calls kann und sollte man zudem der Bundes­netz­agentur melden. Dafür gibt es einen eigenen Bereich auf dem Online-Verbrau­cher­portal der Behörde. Denn die Bundes­netz­agentur kann Strafen gegen Unter­nehmen verhängen oder auch Rufnum­mern abschalten.

In einer weiteren Meldung geht es um das Thema: Scam-Calls: Am Telefon nie unter Druck setzen lassen.

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