Themenspezial: Verbraucher & Service Abgebrochen

Call-ID-Spoofing: Betrugs-Anrufe werden bald abgebrochen

Betrugs­anrufe mit einer vorge­täuschten Nummer (Call-ID-Spoo­fing) sind ein Ärgernis und oft auch eine Kosten­falle. Die BNetzA klärt nun über die neue Rechts­lage auf, weiß aber auch, dass das nicht in allen Fällen hilft.
Von

Neue Regeln für Call-ID-Spoofing Neue Regeln für Call-ID-Spoofing
Bild: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Die Möglich­keit, bei einem Anruf eine Rufnummer zu über­mit­teln, wird seit der Erfin­dung dieser Funk­tion immer wieder auch von Krimi­nellen genutzt. Beson­ders perfide ist die Masche dann, wenn die Verbre­cher die Rufnum­mern 112 oder 110 signa­lisieren, um Wich­tig­keit vorzu­täu­schen - wobei weder Polizei noch Feuer­wehr oder Rettungs­dienste jemals von diesen Nummern aus anrufen.

Genauso schlimm ist es, wenn im Display eine kosten­pflich­tige Sonder­ruf­nummer oder eine auslän­dische Rufnummer auftaucht - wer dann unüber­legt zurück­ruft, ist in die Kosten­falle getappt. Die BNetzA weist nun auf eine neue gesetz­liche Rege­lung hin, die ab 1. Dezember gilt.

Das sind die neuen Regeln

Neue Regeln für Call-ID-Spoofing Neue Regeln für Call-ID-Spoofing
Bild: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Durch das Aufsetzen gefälschter Rufnum­mern werden Verbrau­cher laut der Mittei­lung der BNetzA viel­fach über die Iden­tität der Anrufer getäuscht. Zum Teil hätten diese Anrufe einen krimi­nellen Hinter­grund. Der ganz über­wie­gende Anteil an Anrufen mit mani­pulierten Rufnum­mern habe seinen Ursprung in auslän­dischen Netzen oder werde über auslän­dische Netze nach Deutsch­land geroutet. Die neuen tech­nischen Schutz­mecha­nismen hätten das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deut­schen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf "vom berech­tigten Nummern­inhaber erfolgt".

Anbieter öffent­lich zugäng­licher Tele­kom­muni­kati­ons­dienste müssen nun ab Dezember tech­nisch sicher­stellen, dass Anrufe abge­bro­chen werden, bei denen irre­füh­ren­der­weise Rufnum­mern der Notrufe 110 und 112, hoch­prei­sige Rufnum­mern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurz­wahl­dienste ange­zeigt werden. Außerdem müssen alle Provider sicher­stellen, dass bei Anrufen aus auslän­dischen Netzen keine deut­schen Rufnum­mern als Absen­der­infor­mation ange­zeigt werden. Die Nummern­anzeige müsse in solchen Fällen unter­drückt werden.

Hiervon ausge­nommen seien natür­lich deut­sche Mobil­funk­ruf­num­mern im inter­natio­nalen Roaming.

BNetzA: Anrufe mit unter­drückter Nummer werden zunehmen

Obwohl dies einen sofor­tigen Schutz davor bietet, dass man verse­hent­lich eine über­teu­erte 0900-, 0137- oder Auskunfts­nummer zurück­ruft und damit die eigene Rech­nung hoch­treibt, weiß die BNetzA, dass auch mit dieser neuen Rege­lung kein hundert­pro­zen­tiger Schutz vor allen Betrugs­arten besteht.

Die Behörde geht sogar davon aus, dass es als Folge der Anony­misie­rungs­pflicht verstärkt Anrufe mit unter­drückter Rufnummer geben wird. Hier sei natür­lich zu beachten, dass nicht alle Anrufe mit unter­drückter Rufnummer unse­riös sind. Anrufer könnten sich auch aus berech­tigten Gründen für eine Rufnum­mern­unter­drü­ckung entscheiden. Die Bundes­netz­agentur rät allge­mein dazu, sich der Iden­tität der Anrufer zu verge­wis­sern.

Eine unter­drückte Rufnummer lasse letzt­lich keinen Rück­schluss auf die Person des Anru­fers zu. Erreicht werde durch die neue Anony­misie­rungs­pflicht aber, dass unse­riöse Anrufer aus dem Ausland sich nicht mehr durch die Anzeige einer deut­schen Rufnummer das Vertrauen des Ange­rufenen erschlei­chen und den mit der Anzeige einer deut­schen Rufnummer eher verbun­denen Anschein eines harm­losen Anrufs ausnutzen könnten. Verbrau­cher könnten bei Annahme eines Anrufs ohne ange­zeigte Rufnummer bewusster reagieren oder sich entscheiden, keine Anrufe mit unter­drückter Rufnummer anzu­nehmen.

Eine gene­relle Sperre aller anonymen Anrufer kann beispiels­weise im Router oder Fest­netz­telefon hinter­legt werden.

Neue Regel macht Aufklä­rung sogar schwie­riger

Bisher konnten sich deut­sche Verbrau­cher bei einem Rufnum­mern­miss­brauch bei der BNetzA beschweren. Und wenn die Verbre­cher so unvor­sichtig waren, ihren Betrug von Deutsch­land aus zu veran­stalten, bestanden gute Möglich­keiten, die Betrüger ding­fest zu machen. Bei Betrugs­ver­suchen aus dem Ausland war das schon immer schwierig bis unmög­lich.

Die BNetzA hat nämlich nach eigener Aussage keine gene­relle Befugnis, den Ursprung von Anrufen aufzu­klären. Bei Anrufen oder Anruf­ver­suchen ohne ange­zeigte Rufnummer bestünde "nicht ohne Weiteres ein Ermitt­lungs­ansatz". Bei bestimmten Beschwerden wegen Rufnum­mern­miss­brauchs könnten daher keine Ermitt­lungen aufge­nommen werden, da hierfür zwin­gend eine ange­zeigte Rufnummer vorhanden sein müsse. Dies betreffe vor allem Fälle von Rufnum­mern­mani­pula­tion, beläs­tigende Anruf­ver­suche und Ping-Anrufe.

Bei anderen Miss­brauchssze­narien könnten sich Ermitt­lungs­ansätze dagegen unter Umständen auch ohne ange­zeigte Rufnummer ergeben, etwa aus dem Anrufs- oder Gesprächs­ver­lauf oder z. B. bei auto­mati­schen Band­ansagen.

Die Regeln waren von der BNetzA bereits vor einem Jahr verkündet worden.

Mehr zum Thema Ping-Anruf