Themenspezial: Verbraucher & Service BNetzA

Weiter viele Beschwerden über nervige Werbeanrufe

Oft geht es um angeb­lich beson­ders chan­cen­reiche Gewinn­spiele oder einmalig güns­tige Strom­ver­träge: Tele­fon­wer­bung nervt weiterhin viele Menschen - aller­dings nicht mehr so viele wie noch vor gut einem Jahr.
Von dpa /

Weiter viele Beschwerden über Telefonwerbung Weiter viele Beschwerden über Telefonwerbung
picture-alliance/ dpa
Die Zahl der Beschwerden über uner­laubte Tele­fon­wer­bung ist deut­lich gesunken.

Im vergan­genen Jahr seien 64.704 schrift­liche Beschwerden einge­gangen und damit knapp 19 Prozent weniger als 2021, teilte die Bundes­netz­agentur heute in Bonn mit. Die Aufsichts­behörde betonte, dass es trotz des Rück­gangs ein hohes Niveau bleibe.

Häufig werden Ener­gie­ver­träge ange­boten

Weiter viele Beschwerden über Telefonwerbung Weiter viele Beschwerden über Telefonwerbung
picture-alliance/ dpa
Tele­fon­wer­bung ist nur erlaubt, wenn die Verbrau­cher vorher einge­wil­ligt haben. Die Nummer muss dabei über­mit­telt werden. Die Bundes­netz­agentur geht den Beschwerden nach und verhängt gege­benen­falls Bußgelder. Im vergan­genen Jahr seien es insge­samt 1,151 Millionen Euro gewesen (2021: 1,435 Millionen Euro).

Bei den Beschwerden ging es häufig um Ener­gie­ver­träge, die am Telefon unter dem Deck­mantel des Preis­nach­lasses ange­boten wurden. Auch Finanz- und Versi­che­rungs­pro­dukte, Zeit­schrif­ten­abos und Gewinn­spiele wurden in Anrufen beworben, die eigent­lich gar nicht hätten statt­finden dürfen.

Aus Sicht des Bundes­netz­agentur-Präsi­denten Klaus Müller zeigen die rück­läu­figen Beschwer­dezahlen, dass man auf dem rich­tigen Weg sei. "Aber es werden immer noch viel zu viele Menschen von uner­laubter Tele­fon­wer­bung beläs­tigt." Man werde weiterhin konse­quent dagegen vorgehen.

Uner­laubte Tele­fon­wer­bung melden

Für die Verfol­gung von uner­laubten Werbe­anrufen ist die Bundes­netz­agentur weiterhin auf Hinweise von Verbrau­chern ange­wiesen. Betrof­fene können Werbe­anrufe, in die sie vorher nicht einge­wil­ligt haben oder für die sie einen Widerruf ausge­spro­chen haben, bei der Bundes­netz­agentur melden. Hierfür können sie eine aktua­lisierte Version des Online-Formu­lars unter bundesnetzagentur.de/tele­fon­wer­bung-beschwerde nutzen, das Beschwerden nun noch gezielter und effek­tiver erfasst. Um die Täter über­führen zu können, sind laut der Behörde möglichst präzise und detail­lierte Angaben notwendig.

Wenn Poli­tiker in bester Absicht Gesetze machen, kann das Ergebnis "schlechter" als vorher ausfallen. Der Schutz vor betrü­geri­schen Anru­fern schützt die Anrufer.

Mehr zum Thema unerwünschte Werbeanrufe