Themenspezial: Verbraucher & Service Spam

Werbeanruf: "Drücken Sie die 1" - besser nicht!

Das Telefon klin­gelt, die Nummer ist unbe­kannt, die Stimme sagt "Sie haben gewonnen - drücken Sie die 1". Was würde passieren, wenn? Wir haben nach­gefragt.
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Wenn ein Gewinnspiel anruft: "Drücken Sie die 1" nicht! Wenn ein Gewinnspiel anruft: "Drücken Sie die 1" nicht!
Foto: teltarif.de
Täglich klin­gelt das Telefon. Freunde, Bekannte, Nach­barn, viel­leicht ein Termin beim Arzt, und ab und zu auch Anrufe mit dem Hinweis "Juurrr comp­judr has ä Prob­bläm". Und dann war da ein Anruf von der "05705-62233", bei dem eine Stimme freudig verkün­digte, dass man jetzt die "1" drücken solle, weil man etwas gewonnen habe.

Die beste Lösung ist, sofort aufzu­legen. Was würde aber passieren, wenn man die "1" doch drückt? Wir haben bei der Bundes­netz­agentur und der Deut­schen Telekom nach­gefragt.

Bundes­netz­agentur kennt "Tasten­druck­modelle"

Wenn ein Gewinnspiel anruft: "Drücken Sie die 1" nicht! Wenn ein Gewinnspiel anruft: "Drücken Sie die 1" nicht!
Foto: teltarif.de
Ein Rückruf der genannten Rufnummer ergibt "Nummer nicht vergeben". Diese Erfah­rung hat auch die Bundes­netz­agentur bei den soge­nannten "Tasten­druck­modellen" gemacht. Die Rufnum­mern sind mani­puliert - im Amts­deutsch "aufge­setzt". In solchen Fällen sei es schwierig zu ermit­teln, von welchem Anschluss aus die Anrufe tatsäch­lich erfolgen. Nach Erkennt­nissen der Netz­agentur hätten viele Fälle von "Call-ID-Spoo­fing" mit Anrufen aus dem Ausland zu tun. Gerade im inter­natio­nalen Tele­fon­ver­kehr kann die zu über­tra­gende Rufnummer verfälscht bzw. unvoll­ständig über­mit­telt werden. Dabei wird es schwierig, den Verant­wort­lichen im Ausland heraus­zufinden, denn an der Grenze endet die Zustän­dig­keit der Bundes­netz­agentur.

Bundes­netz­agentur kann Auskunft einholen

Seit dem 1. Dezember 2021 kann die Bundes­netz­agentur unter bestimmten Voraus­set­zungen von den Netz­betrei­bern Auskunft über den Anschluss erfragen, von der aus ein Anruf mit einer aufge­setzten Rufnummer ausging. Dabei gibt es gewisse Faktoren, bei denen die Netz­agentur tätig werden, wie Häufig­keit der Anrufe, Grad und Schwere des Tatvor­wurfs, das Maß an Beläs­tigung durch zahl­reiche Anrufe, finan­zielle Nach­teile oder beson­ders aggres­sives oder einschüch­terndes Verhalten. Zudem muss neben der Absen­der­ruf­nummer, Datum und Uhrzeit des Anrufs zwin­gend bekannt sein, auf welcher konkreten Rufnummer der Anruf einging und bei welchem Netz­betreiber die Rufnummer des Ange­rufenen geschaltet ist. Da Verbin­dungs­daten in der Regel nur für einen kurzen Zeit­raum gespei­chert werden, sollte ein entspre­chendes Auskunfts­ersu­chen möglichst schnell erfolgen.

Unge­wollte Verbin­dung zu hoch­prei­sigen Nummern?

Verbrau­cher hatten sich über Anrufe beschwert, bei denen nach Tasten­druck während einer Band­ansage eine Weiter­lei­tung auf hoch­prei­sige Rufnum­mern, z. B. Premium-Dienste-Rufnum­mern, erfolgte. Meist sind das Anruf­wellen, bei denen in einem kurzen Zeit­raum eine Viel­zahl an Beschwerden eingehen, oft im hohen vier­stel­ligen oder sogar fünf­stel­ligen Bereich.

BNetzA kann Inkas­soverbot verhängen

Werden als Folge dieser Tasten­drücke Verbin­dungs­ent­gelte auf der Tele­fon­rech­nung abge­rechnet, hat die Bundes­netz­agentur in der Vergan­gen­heit regel­mäßig Rech­nungs­legungs- und Inkas­sie­rungs­ver­bote ausge­spro­chen, um die Betrof­fenen vor finan­ziellen Schäden zu schützen, teilte uns die Behörde mit. Die Bundes­netz­agentur rät deshalb Verbrau­chern, keine Taste zu drücken und das Gespräch zu beenden.

Telekom will Nummern ausblenden

Auch von der Telekom gab es inter­essante Infor­mationen: "Theo­retisch könnte man mit dem Drücken der '1' seine Zustim­mung bestä­tigen, zum Beispiel eine Weiter­ver­mitt­lung zu einer kosten­pflich­tigen Service­nummer." Auch eine beson­dere Form des Telefon-Phis­hings sei denkbar, wenn anschlie­ßend etwa persön­liche Daten wie IBAN und Co. abge­fragt werden, oder das Tele­fonat dient zum Einstieg zu einem anderen Trick­betrug.

Ob das Drücken der „1“ als Bestä­tigung der Zustim­mung am Telefon zur Weiter­ver­mitt­lung an eine kosten­pflich­tige Service­nummer auch nach neuem TKG noch ausrei­chend sei, hält auch die Telekom für frag­lich, denn: "Vertrags­abschlüsse müssten eigent­lich mit dem neuen TKG schrift­lich bestä­tigt werden."

Sper­rung von Kurz­wahlen - Unter­drü­ckung "falscher" Rufnum­mern

Tech­nisch verhin­dert werden müssen Anrufe mit nicht TKG-konformen Ursprüngen - wie etwa Premi­umnum­mern oder Kurz­wahlen wie 110 oder 112. „Gespoofte“ orts­bezo­gene natio­nale Vorwahlen werden zukünftig unter­drückt, die Anrufe an sich aber nicht abge­bro­chen. In beiden Fällen haben die Netz­betreiber zwölf Monate Zeit, diese Verän­derungen in ihren Netzen umzu­setzen, kündigte die Telekom an.

Werbe­anrufe? Besser auflegen

Wer also solche Anrufe erhält, tut gut daran, sofort aufzu­legen. Wer der Bundes­netz­agentur helfen möchte, sollte sich Datum und Uhrzeit sowie die ange­zeigte Rufnummer notieren, auch wenn die gefälscht oder unvoll­ständig ist. Wer an einer Tele­fon­anlage sitzt, "sieht" unter Umständen zwei Nummern, einmal die "vorge­spie­gelte" und mögli­cher­weise eine andere echte Nummer. Diese eben­falls notieren und diese Infor­mationen zusammen an die BNetzA über­mit­teln.

Vor dem Druck der "1" sei besser abge­raten. Falls es doch passiert, unbe­dingt den Einzel­ver­bin­dungs­nach­weis zum Anschluss akti­vieren und die nächsten Rech­nungen genaus­tens prüfen. Die Bundes­netz­agentur kann ein Inkas­soverbot ausspre­chen. Ob das "auto­matisch" beim eigenen Tele­fon­anbieter umge­setzt wird oder erst im Rahmen einer Rekla­mation "ange­schoben" werden muss, ist nicht bekannt.

Nicht jeder anonyme Anrufer ist "böse"

Wenn das Telefon klin­gelt und im Display keine Nummer oder "Anonym" erscheint, kann das auch der Anschluss eines lang­jäh­rigen Telefon-Kunden mit analogem Anschluss sein, bei dem die Rufnummer bis heute nicht über­mit­telt wird. Zwar hatte die dama­lige Deut­sche Bundes­post Telekom vor, mit der Umstel­lung von Impuls- auf Tonwahl und der Digi­tali­sie­rung ihres Netzes alle diese Nummern "per default" zu über­tragen, musste sich aber damals von den Daten­schüt­zern sagen lassen, dass vorher alle Kunden gefragt werden müssten, ob sie das wollen.

Im urei­genen Inter­esse sollte man Kunden dieser Uralt-Anschlüsse dabei behilf­lich sein, die Rufnum­mern­über­tra­gung bei der Tele­fon­gesell­schaft des Kunden (wohl über­wie­gend bei der Telekom) einschalten zu lassen, da viele Tele­fon­kunden Anrufe von unbe­kannten Rufnum­mern ablehnen. Auch das ist nicht ganz unkri­tisch, da die Hotline sicher­lich den Versuch unter­nehmen wird, dem Kunden einen höher­wer­tigen Anschluss mit Internet schmack­haft zu machen. Es gibt aber weiterhin reine Tele­fon­anschlüsse, man muss nur beim Bestellen hart­näckig bleiben.

Auch inter­essant: Die deut­sche Filiale des Ethno-Discoun­ters Lyca­mobile wurde umbe­nannt und hat danach Insol­venz ange­meldet.

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