Themenspezial: Verbraucher & Service Telefon-Betrug

Anruf-Abzocke: So wehren Sie sich gegen Telefon-Betrüger

Nervig, zeit­rau­bend, im schlimmsten Fall auch teuer: Betrü­gereien am Telefon. Doch machtlos sind Betrof­fene nicht.
Von dpa /

Die Masche klingt perfide: Das Telefon klin­gelt, eine Stimme fragt "Hören Sie mich?". Wer sich hier ein "Ja" entlo­cken lässt, hat im dümmsten Fall gleich einen Vertrag abge­schlossen - wenn Betrüger den Wort­fetzen später miss­bräuch­lich verwenden.

Von diesem Trick berichten Verbrau­cher­schützer, ebenso wie von uner­laubten Werbe­anrufen und Betrü­gern, die sich sensible Daten erschlei­chen wollen. Gerade ältere Menschen reagieren in solchen Situa­tionen oft hilflos. Daher ist Aufklä­rung wichtig.

Worauf sollte ich bei Anrufen achten?

Bundesnetzagentur: Unseriöse Anrufer versuchen häufig, ein bestehendes Vertrauensverhältnis vorzutäuschen Bundesnetzagentur: Unseriöse Anrufer versuchen häufig, ein bestehendes Vertrauensverhältnis vorzutäuschen
Bild: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
"Häufig versu­chen unse­riöse Anrufer, ein bestehendes Vertrau­ens­ver­hältnis vorzu­täu­schen, beispiels­weise indem sie wahr­heits­widrig ein aktu­elles Vertrags­ver­hältnis behaupten", sagt Nadia Affani von der Bundes­netz­agentur. Oder sie versuchten, Zeit­druck vorzu­täu­schen, etwa indem sie behaup­teten, der Fernseh- oder Inter­net­emp­fang werde demnächst gesperrt.

"Seriöse Anbieter wie Banken fragen nie nach Pass­wör­tern oder anderen vertrau­lichen Infor­mationen", sagt auch Katja Nonnen­kamp-Klüting von der Verbrau­cher­zen­trale Bremen. Sie rät außerdem, nie Programme auf dem Computer zu instal­lieren, nur weil ein Anrufer das verlange. Betrü­gerinnen und Betrüger könnten so die volle Kontrolle über die eigenen digi­talen Daten bekommen - etwa das Online­ban­king.

Wichtig auch: Unbe­kannte Nummern nie zurück­rufen. Manche Betrüger riefen mit einer deut­schen Nummer an, legten nach dem ersten Klin­geln auf und warteten dann, bis sie zurück­gerufen werden. Dieser Rückruf könne für Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher aber teuer werden, etwa, weil sie in einer kosten­pflich­tigen Warte­schleife landen oder aus Versehen einen Vertrag abschließen. Grund­sätz­lich gilt: Wer Betrüger am Telefon vermutet, sollte sofort auflegen.

Welche Verträge gelten noch ohne Unter­schrift?

Viele wich­tige Verträge gelten erst, wenn sie in Text­form - also etwa per Mail oder Brief - ausge­führt sind. Dazu gehörten Gas- und Strom­lie­fer­ver­träge außer­halb der Grund­ver­sor­gung, sagt Affani. Ähnli­ches gelte für Glücks­spiele und Verträgen zu Internet und Telefon.

Es gebe Unter­nehmen, die Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern die Vertrags­zusam­men­fas­sung einfach als SMS zusenden, ergänzt Nonnen­kamp-Klüting. Wer dieser zustimmt, schließt den Vertrag tatsäch­lich ab. Eine händi­sche Unter­schrift sei nur noch bei wenigen Rechts­geschäften nötig, etwa einem Arbeits­ver­trag oder einem Testa­ment, sagt Nonnen­kamp-Klüting.

Kann ich etwas tun, wenn der Vertrag geschlossen ist?

Selbst wenn der Vertrag gültig am Telefon geschlossen wurde, haben Betrof­fene 14 Tage Zeit, ihn zu wider­rufen. "Der Unter­nehmer muss den Verbrau­cher über dessen Wider­rufs­recht in Text­form unter­richten", sagt Harald Rotter vom Deut­schen Anwalt­verein. "Wenn das nicht geschieht oder es nicht so formu­liert ist, dass es den gesetz­lichen Vorgaben entspricht, hat man ein Jahr lang das gesetz­liche Wider­rufs­recht", so der Rechts­anwalt.

Wie kann ich gegen Tele­fon­betrüger vorgehen?

Uner­laubte Werbe­anrufe - soge­nannte Cold Calls - können bei der Bundes­netz­agentur ange­zeigt werden, zum Beispiel über ein Online­for­mular. "Es sollte möglichst detail­liert geschil­dert werden, wie das Gespräch abge­laufen ist und ob vor oder nach dem Gespräch Kontakt zu dem Unter­nehmen bestand", sagt Nadia Affani. Die Agentur könne in solchen Fällen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängen.

Für Betrugs­ver­suche, bei denen Betrof­fene Pass­wörter oder andere Zugangs­daten verraten sollten, ist die Agentur nicht zuständig. In solchen Fällen sollten Betrof­fene eine Anzeige bei der Polizei stellen.

Wie wehre ich mich gegen eine betrü­geri­sche Rech­nung?

Wer Opfer eines Tele­fon­betrugs wurde und dafür eine Rech­nung erhält, sollte sie nicht igno­rieren, rät Rotter. Andern­falls baue das Unter­nehmen durch Mahnungen oder Inkas­soan­dro­hungen mögli­cher­weise weiteren Druck auf.

Der Rechts­anwalt empfiehlt, sofort an die Firmen­adresse des Unter­neh­mens ein Einschreiben mit Rück­schein zu schi­cken und wenn möglich zusätz­lich eine Mail.

Es genüge ein Satz: "Für den Fall, dass dieser Rech­nung tatsäch­lich ein Vertrag zugrunde liegen sollte, wider­rufe ich ihn." Wer unsi­cher ist, kann sich aber auch an eine Verbrau­cher­zen­trale oder einen Rechts­anwalt wenden.

In einem Ratgeber lesen Sie weitere Tipps, wie Sie Ihr Recht als Verbrau­cher einfor­dern.

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