Neuregelung

Nervige Werbeanrufe: Bundesnetzagentur erhält mehr Rechte

Eine neue Geset­zes­lage gibt der BNetzA neue Rechte, beispiels­weise bei Spam-Anrufen, bei denen unge­wollte Dinge am Telefon verkauft werden sollen. Auch das Vertrags­kün­digungs­recht wird verbes­sert.
Von mit Material von dpa

Die Bundesnetzagentur bekommt mehr Rechte, gegen Telefon-Spam vorzugehen. Die Bundesnetzagentur bekommt mehr Rechte, gegen Telefon-Spam vorzugehen.
Foto: Picture-Alliance / dpa
Eine geän­derte Geset­zes­lage wirkt sich auf den Tele­kom­muni­kati­ons­bereich aus. Die Bundes­netz­agentur bekommt neue Möglich­keiten, beispiels­weise bei nervigen Spam-Anrufen, bei denen ahnungs­losen Kunden Lotte­rie­spiele, Versi­che­rungen, Ener­gie­ver­träge, Finanz- oder Gesund­heits­pro­dukte oder andere unge­wollte Dinge verkauft werden sollen. Und nicht nur das: Auch bei den Kündi­gungs­fristen tut sich für die Verbrau­cher etwas.

Neues Gesetz gilt ab 1. Oktober

Die Bundesnetzagentur bekommt mehr Rechte, gegen Telefon-Spam vorzugehen. Die Bundesnetzagentur bekommt mehr Rechte, gegen Telefon-Spam vorzugehen.
Foto: Picture-Alliance / dpa
Schon ab morgen, dem 1. Oktober, kann die Bundes­netz­agentur leichter gegen unge­betene Werbe­anrufe vorgehen. Unter­nehmen, die übers Telefon Produkte oder Dienst­leis­tungen verkaufen wollen, müssen die vorhe­rige Zustim­mung des Verbrau­chers zu dem Anruf doku­men­tieren und fünf Jahre lang aufbe­wahren. Das schreibt das neue Gesetz für faire Verbrau­cher­ver­träge vor, aus dem einzelne Rege­lungen bereits jetzt in Kraft treten.

Nervige Werbe­anrufe gestiegen

Bei der Bundes­netz­agentur ist die Zahl der Beschwerden von Verbrau­chern über nervige Werbe­anrufe in den vergan­genen Monaten kräftig gestiegen. Von Januar bis Juni gingen bei der Behörde gut 43.000 schrift­liche Beschwerden über uner­laubte Tele­fon­wer­bung ein, im ersten Halb­jahr 2020 waren es etwa 27.000. Die Bundes­netz­agentur kann in solchen Fällen Bußgelder verhängen. In der ersten Jahres­hälfte brummte sie den anru­fenden Firmen Strafen von mehr als einer Million Euro auf.

Neure­gelung gegen uner­laubte Werbung

Mit der neuen Rege­lung könne die Bundes­netz­agentur uner­laubte Tele­fon­wer­bung effi­zienter verfolgen, sagte ein Behör­den­spre­cher. Bei Verstößen gegen die Doku­men­tati­ons­pflicht könne die Behörde ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Bereits seit Ende Juli dürfen Strom- und Gasver­träge nicht mehr am Telefon abge­schlossen werden und bedürfen der Schrift­form. "So werden unter­gescho­bene Verträge verhin­dert", betonte der Spre­cher.

Aus dem Gesetz für faire Verbrau­cher­ver­träge tritt am 1. Oktober auch das Verbot des Abtre­tungs­aus­schlusses in Kraft. Damit können etwa Flug­gesell­schaften nicht mehr in ihren Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen fest­schreiben, dass Kunden ihre Entschä­digungs­ansprüche nicht mehr an Flug­gast­rechte-Portale oder soge­nannte "Legal-Tech"-Anbieter abtreten dürfen.

Weitere Verbes­serungen ab Juli 2022

Weitere Verbes­serungen für die Verbrau­cher treten im Laufe des kommenden Jahres in Kraft, etwa zu Kündi­gungs­fristen bei der still­schwei­genden Verlän­gerung von Verbrau­cher­ver­trägen. Auf ihre Inter­net­seiten müssen Firmen ab dem 1. Juli 2022 einen Kündi­gungs­button einbauen, damit Verbrau­cher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefe schreiben wieder loswerden können.

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