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Wie muss ich das verstehen?


30.09.2021 14:12 - Gestartet von tosho
"Unternehmen, die übers Telefon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu dem Anruf dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren."

Wie war das denn bisher? Konnten die einfach behaupten, ich hätte einen Vertrag abgeschlossen? Zumindest eine Aufzeichnung und Speicherung des Gesprächs hätte ich jetzt schon erwartet.
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[1] wolfbln antwortet auf tosho
30.09.2021 15:04

2x geändert, zuletzt am 30.09.2021 15:17
Benutzer tosho schrieb:
"Unternehmen, die übers Telefon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu dem Anruf dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren."

Wie war das denn bisher? Konnten die einfach behaupten, ich hätte einen Vertrag abgeschlossen? Zumindest eine Aufzeichnung und Speicherung des Gesprächs hätte ich jetzt schon erwartet.

Nein. Cold Calls sind auch heute schon verboten und werden mit hohen Strafen sanktioniert. Aber in der Realität haben sie sich deutlich erhöht.
Der Call Center behauptete einfach, er hätte deine Einwilligung bekommen. Das könnte bei Gewinnspiel oder als Häkchen unter irgendeine Leistung gewesen sein. In Realität hat er sich meistens die Adresse und/oder Telefonnummer auf dem Markt beschafft.

Das war aber bisher nicht beweisbar, denn der Center musste auf Nachfrage nicht das Einverständnis nachweisen. Da hat sich jetzt die Rechtslage gedreht. Sie müssen das jetzt nachweisen. Aber nur, wenn es zum Rechtsstreit kommt, der Gegenüber überhaupt nachweisbar ist und der Call Center nicht im Ausland ist, was zunehmend der Fall ist.

Übers Telefon wie online oder an der Haustüre geschlossene Verträge sind zunächst gültig, wenn sie nicht in einer (etwas verlängerten) Frist widersprochen werden. Der Anbieter braucht am Telefon nur dein Ja, in Internet nur deinen Klick und an der Haustüre nur deine Unterschrift. In allen Fällen kann das dann auch jemand anders gewesen sein, denn er/sie muss sich dabei nicht ausweisen. Daher sollte man das ernst nehmen, wenn ein Vertrag ins Haus flattert, weil man da nach Fristablauf nur schwer wieder rauskommt. Wie der Anbieter beweisen muss, dass du zugestimmt hast, kann er das nur, wenn du vorher der Aufzeichnung zugestimmt hat. Sonst darf er keinen Mitschnitt anfertigen. Auf der anderen Seite musst du notfalls beweisen, dass es gar nicht du warst, der den Vertrag geschlossen hat. Selbst wenn du einen Mitschnitt des Gesprächs hättest, dürftest du ihn nicht verwenden, weil du vorher nicht nach dem Einverständnis gefragt hast. Darum bringen Mitschnitte nicht viel und werden bei Betrügereien eher nicht verwendet, sondern bei gesicherten Kundenbeziehungen.
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[1.1] tosho antwortet auf wolfbln
01.10.2021 15:14
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
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[1.2] blumenwiese antwortet auf wolfbln
03.10.2021 22:32
Benutzer wolfbln schrieb:
Auf der anderen Seite musst du notfalls beweisen, dass es gar nicht du warst, der den Vertrag geschlossen hat.

Nein, natürlich muss ich nicht beweisen, dass ich keinen Vertrag geschlossen habe. Derjenige der etwas von mir will, muss beweisen, dass er einen Anspruch hat. Sprich die Gegenseite muss nachweisen, dass es einen rechtskräftigen Vertrag zwischen uns gibt.

Hat jemand anderes für mich unterschrieben, wird sich das ja relativ schnell aufklären lassen. Denn spätestens vor Gericht wird sich herausstellen, dass das nicht meine Unterschrift war. Und ein Ja am Telefon müsste auch der Anbieter belegen. Das kann durch eine von mir autorisierte Aufzeichnung passieren. Oder durch Zeugen.

Aber ich muss nicht beweisen, dass ich keinen Vertrag geschlossen habe. Eine Beweislastumkehr würde allenfalls vor Gericht eintreten, wenn es starke Anscheinsbeweise, sprich Indizien dafür gibt, dass ich den Vertrag geschlossen habe. Das ist in der Praxis aber eher selten der Fall.