Themenspezial: Verbraucher & Service Vorsicht Falle

BKA-Warnung: Gefährliche Fake-Anrufe sind nicht vom BKA

Wenn jemand anruft, sich als das Bundes­kri­minalamt ausgibt und den "Perso­nal­aus­weis über­prüfen" möchte, sollte man sofort auflegen. Das BKA erläu­tert, was die Betrüger errei­chen wollen.
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Mitarbeiter des BKA (Symbolbild) Mitarbeiter des BKA (Symbolbild)
Bild: BKA, Bearbeitung: teltarif.de
Aktuell kursiert eine tele­foni­sche Betrugs­masche, vor der das Bundes­kri­minalamt warnt. Derzeit würden Bürger angeb­lich im Namen des BKA Anrufe erhalten. Am Telefon behauptet offenbar eine auto­mati­sche Stimme, dass der Perso­nal­aus­weis der Ange­rufenen "über­prüft werden" müsse und sie "den Anwei­sungen folgen" sollen, um die Über­prü­fung zu ermög­lichen.

Doch wer diesen Anwei­sungen folgt, wird mögli­cher­weise unbe­merkt auf kosten­pflich­tige Nummern weiter­geleitet, bei denen dann hohe Gebühren anfallen.

BKA rät: Einfach auflegen!

Mitarbeiter des BKA (Symbolbild) Mitarbeiter des BKA (Symbolbild)
Bild: BKA, Bearbeitung: teltarif.de
Das BKA beschreibt die Masche so: Nach dem einlei­tenden Satz folgen Anwei­sungen wie zum Beispiel "Drücken Sie die 1", um Daten zum Perso­nal­aus­weis anzu­geben und damit angeb­lich eine Strafe abzu­wenden. Die Anrufe kommen laut dem BKA nur augen­schein­lich von Fest­netz­anschlüssen aus Wies­baden mit der Vorwahl 0611, wo das BKA seinen Sitz hat. Es folgen dann unter­schied­liche Rufnum­mern, die häufig mit den Ziffern 916 beginnen. Auf jeden Fall steckt nicht das BKA hinter den Anrufen.

Außer der Weiter­lei­tung auf kosten­pflich­tige Nummern droht noch eine weitere Gefahr: Geben Bürger persön­liche Daten vom Perso­nal­aus­weis preis, könnten die Täter mit diesen Daten mit Namen und Adresse der Geschä­digten Waren bestellen oder andere Straf­taten begehen.

Das BKA rät daher allen Ange­rufenen, nicht den Anwei­sungen zu folgen und sich nicht in ein Gespräch verwi­ckeln zu lassen. Die beste Reak­tion sei, einfach aufzu­legen. Das BKA fordere Bürger niemals auf, persön­liche Daten am Telefon preis­zugeben. Sollte man nach­träg­lich fest­stellen, dass man betrogen worden ist oder die Daten miss­bräuch­lich benutzt wurden (Iden­titäts­dieb­stahl), solle man Straf­anzeige bei der örtli­chen Poli­zei­dienst­stelle erstatten. Vergleich­bare Warnungen werden auch immer wieder auf polizei-beratung.de veröf­fent­licht.

Wenn plötz­lich unbe­kannte Rech­nungen und Inkas­soschreiben ins Haus flat­tern oder die Polizei zur Haus­durch­suchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Iden­titäts­dieb­stahl dahinter. Wir erläu­tern, wie man sich in diesem Fall richtig verhält.

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