BNetzA: Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Unternehmen wollen Wachstum für ihre Anteilseigener. Callcenter sollen das Wachstum bringen, wie genau, will man lieber nicht wissen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Wegen verbotener Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur
[Link entfernt]
eine Geldbuße von 145.000 Euro gegen das Call-Center Cell it! GmbH & Co. KG in Hamburg, Kiel, Magdeburg, Bremen und Kleinmachnow (bei Berlin) verhängt.
Im Auftrag von Mobilcom-Debitel und Sky Deutschland
Unternehmen wollen Wachstum für ihre Anteilseigener. Callcenter sollen das Wachstum bringen, wie genau, will man lieber nicht wissen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Dieses Call-Center hatte Telefonwerbung im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-debitel und des Pay-TV-Anbieters Sky Deutschland betrieben, wobei es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei.
Die Callcenter-Firma Cell it! hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-debitel an dessen Kunden insbesondere Drittanbieterabonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen vertrieben. Dabei kam es immer wieder dazu, dass den Angerufenen im Nachgang des Telefonats Zusatzdienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt wurden, die diese überhaupt nicht bestellt hatten.
Neukundenakquise für Sky Pay TV mit zugekauften Daten
Daneben hatte Cell it! für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland Fernsehen telefonische Neukundenakquise übernommen. Das Unternehmen führte all diese Anrufe durch, obwohl keine gültige Werbeeinwilligung der Angerufenen vorlag. Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten.
Unseriöser Datenhandel
Bei der telefonischen Neukundenakquise für Sky Deutschland Fernsehen hatte die Cell it! Adresskontingente bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH, Flow Factory Solutions GmbH und ARU Media GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben.
Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben Angerufenen diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels eine Werbeeinwilligung erteilt. Weder die Cell it! noch ihre Auftraggeber hatten dies im Vorfeld der Telefonkampagne ausreichend geprüft.
BNetzA: Konsequente Ahndung
"Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. Call-Center seien bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber.
Gegen die beiden beauftragenden Unternehmen Mobilcom-debitel und Sky Deutschland hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbeanrufe zuvor bereits hohe Bußgelder verhängt. Mobilcom-Debitel hat nach Angaben der Behörde Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt. Dieser werde jetzt geprüft. Das Bußgeld gegen Sky sei dagegen mittlerweile rechtskräftig, nachdem das Unternehmen seinen Einspruch zurückgezogen habe.
Geldbußen z.T. noch nicht rechtskräftig
Die Geldbuße gegen die Cell it! GmbH & Co. KG ist noch nicht rechtskräftig. Auch Cell it! kann Einspruch dagegen einlegen. Eine Stellungnahme des Unternehmens liegt noch nicht vor.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, sollten sich bei der Bundesnetzagentur melden.
Wie man dem Netz das "Vergessen" beibringt, lesen Sie in einer weiteren Meldung.