145.000 Euro

BNetzA: Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Bei uner­wünschter Tele­fon­wer­bung versteht die BNetzA keinen Spaß. Bußgelder wurden nicht nur an das Call-Center, sondern gleich die Auftrag­geber im Hinter­grund verschickt. Diesmal traf es Sky und Mobilcom-Debitel.
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Unternehmen wollen Wachstum für ihre Anteilseigener. Callcenter sollen das Wachstum bringen, wie genau, will man lieber nicht wissen. Unternehmen wollen Wachstum für ihre Anteilseigener. Callcenter sollen das Wachstum bringen, wie genau, will man lieber nicht wissen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Wegen verbo­tener Tele­fon­wer­bung hat die Bundes­netz­agentur [Link entfernt] eine Geld­buße von 145.000 Euro gegen das Call-Center Cell it! GmbH & Co. KG in Hamburg, Kiel, Magde­burg, Bremen und Klein­machnow (bei Berlin) verhängt.

Im Auftrag von Mobilcom-Debitel und Sky Deutsch­land

Unternehmen wollen Wachstum für ihre Anteilseigener. Callcenter sollen das Wachstum bringen, wie genau, will man lieber nicht wissen. Unternehmen wollen Wachstum für ihre Anteilseigener. Callcenter sollen das Wachstum bringen, wie genau, will man lieber nicht wissen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Dieses Call-Center hatte Tele­fon­wer­bung im Auftrag des Mobil­funk­anbie­ters Mobilcom-debitel und des Pay-TV-Anbie­ters Sky Deutsch­land betrieben, wobei es immer wieder zu Unre­gel­mäßig­keiten gekommen sei.

Die Call­center-Firma Cell it! hatte nach Erkennt­nissen der Bundes­netz­agentur im Auftrag des Mobil­funk­anbie­ters Mobilcom-debitel an dessen Kunden insbe­son­dere Dritt­anbie­ter­abon­nements für Hörbü­cher und Zeit­schriften, Video-on-Demand Dienste, Sicher­heits­soft­ware oder Handy­ver­siche­rungen vertrieben. Dabei kam es immer wieder dazu, dass den Ange­rufenen im Nach­gang des Tele­fonats Zusatz­dienst­leis­tungen unter­geschoben und teil­weise auch in Rech­nung gestellt wurden, die diese über­haupt nicht bestellt hatten.

Neukun­den­akquise für Sky Pay TV mit zuge­kauften Daten

Daneben hatte Cell it! für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutsch­land Fern­sehen tele­foni­sche Neukun­den­akquise über­nommen. Das Unter­nehmen führte all diese Anrufe durch, obwohl keine gültige Werbe­ein­wil­ligung der Ange­rufenen vorlag. Viele Betrof­fene berich­teten zudem gegen­über der Bundes­netz­agentur, dass trotz Unter­sagung weiterer Anrufe gehäuft Kontakt­auf­nahmen erfolgten, durch die sie sich massiv beläs­tigt fühlten.

Unse­riöser Daten­handel

Bei der tele­foni­schen Neukun­den­akquise für Sky Deutsch­land Fern­sehen hatte die Cell it! Adress­kon­tin­gente bei Adress­händ­lern einge­kauft. Angeb­lich hätten die Betrof­fenen auf Inter­net­seiten der Adress­händler First Online Trading GmbH, Flow Factory Solu­tions GmbH und ARU Media GmbH an Gewinn­spielen teil­genommen und dabei auch ein Werbe­ein­ver­ständnis abge­geben.

Nach Ermitt­lungen der Bundes­netz­agentur haben Ange­rufenen diese Inter­net­seiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinn­spiels eine Werbe­ein­wil­ligung erteilt. Weder die Cell it! noch ihre Auftrag­geber hatten dies im Vorfeld der Tele­fon­kam­pagne ausrei­chend geprüft.

BNetzA: Konse­quente Ahndung

"Wir ahnden uner­laubte Tele­fon­wer­bung und gehen konse­quent gegen alle betei­ligten Unter­nehmen vor", betonte der Präsi­dent der Bundes­netz­agentur Jochen Homann. Call-Center seien bei der Beach­tung der gesetz­lichen Rege­lungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftrag­geber.

Gegen die beiden beauf­tra­genden Unter­nehmen Mobilcom-debitel und Sky Deutsch­land hatte die Bundes­netz­agentur wegen der rechts­wid­rigen Werbe­anrufe zuvor bereits hohe Bußgelder verhängt. Mobilcom-Debitel hat nach Angaben der Behörde Einspruch gegen das Bußgeld einge­legt. Dieser werde jetzt geprüft. Das Bußgeld gegen Sky sei dagegen mitt­ler­weile rechts­kräftig, nachdem das Unter­nehmen seinen Einspruch zurück­gezogen habe.

Geld­bußen z.T. noch nicht rechts­kräftig

Die Geld­buße gegen die Cell it! GmbH & Co. KG ist noch nicht rechts­kräftig. Auch Cell it! kann Einspruch dagegen einlegen. Eine Stel­lung­nahme des Unter­neh­mens liegt noch nicht vor.

Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher, die Werbe­anrufe erhalten, in die sie nicht einge­wil­ligt haben oder die sie trotz eines Werbe­wider­rufs erhalten, sollten sich bei der Bundes­netz­agentur melden.

Wie man dem Netz das "Vergessen" beibringt, lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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