Gewinnspiel-Anrufe: Härtere Strafen für Telefonwerbung geplant
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen.
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Verbraucher sollen nach Plänen der Bundesregierung
besser gegen unerwünschte Werbeanrufe und dubiose Gewinnspieldienste
geschützt werden. Mit Bußgeld geahndet werden sollten künftig auch
unzulässige Werbeaktionen mit automatischen Anrufmaschinen, wie ein
Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vorsieht. Bisher gilt
dies bereits für normale Anrufe von Mitarbeitern, die sich ohne
"vorherige ausdrückliche Einwilligung" melden. Zudem sollen Bußgelder
von derzeit maximal 50 000 auf bis zu 300 000 Euro erhöht werden.
Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden über unseriöse Praktiken.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte heute, es gebe entsprechende Überlegungen, und bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Zum Zeitplan, etwa wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, äußerte sie sich nicht.
Gewinnspiele sollen nur nach expliziter Bestätigung wirksam werden
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen.
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Als besonders problematisch hätten sich Gewinnspieldienste
erwiesen, heißt es in dem Eckpunktepapier, das der Nachrichtenagentur
dpa vorliegt. Wirksam werden sollen diese dem Entwurf zufolge künftig
nur noch durch einen Vertrag "in Textform", also schriftlich, per Fax
oder per E-Mail. Dabei bieten Unternehmen gegen monatliche Vergütung
zum Beispiel an, dass sie Kunden bei diversen Gewinnspielen anmelden.
Verbrauchern würden solche Verträge häufig untergeschoben, besonders
älteren Menschen oder unerfahrenen Jugendlichen.
Die Regeln gegen penetrante Werbeanrufe waren erst 2009 mit Bußgeldvorschriften verschärft worden. Seitdem habe sich der Verbraucherschutz zwar verbessert. Es gebe aber weiterhin etliche Beschwerden, die Zahl betrügerischer Anrufe nehme zu, argumentiert das Ministerium in dem Papier. Ressortchefin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, strengere Regeln zu prüfen.
BGH hatte schon im Frühjahr über separate Zustimmung für Werbung entschieden
Erst im Frühjahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Unternehmen die wirksame Zustimmung eines Verbrauchers für telefonische Werbeanrufe separat einholen muss. Die Firma darf eine entsprechende Einwilligung nicht zusammen mit anderen Elementen in einem gemeinsamen Passus abfragen. Eine wirksame Einwilligung in Telefonwerbung ist demnach nur dann zulässig, wenn eine getrennte, "eigenständige Zustimmungshandlung" durch den Verbraucher erfolgt.