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Statement BNetzA


26.10.2012 10:11 - Gestartet von Marc Kessler
Hallo,

hier noch zur Auflösung:

Die Bundesnetzagentur hatte o2 seinerzeit zur einer Stellungnahme aufgefordert.
Sie teilt mit:

"Hinsichtlich des seitens o2 veranlassten Wechsels von Eurotarif-Bestandskunden in die neue Reise-Option ist die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr auf das Unternehmen zugegangen. Dabei wurde im
Interesse der Kunden erreicht, dass zum einen im damals aktuellen Rechnungslauf die Kunden auf ihrer Rechnung über die jederzeitige und kostenlose Wechselmöglichkeit in den Eurotarif informiert wurden.
Gleichzeitig erhielten die Kunden eine SMS, die sie über die kostenlose Wechselmöglichkeit und Informationen dazu auf der Homepage des Anbieters informiert hat. Auf der Homepage wurde zudem hervorgehoben
der Hinweis ergänzt, dass alle Kunden jederzeit und kostenlos in den Eurotarif wechseln können."

War die alte EU-Roaming-Verordnung noch (zu) unbestimmt, regelt die neue Roaming-Verordnung, dass Bestandskunden nicht ungefragt umgestellt werden dürfen.

In Artikel 8 der Verordnung heißt es hierzu:
"Die Roaminganbieter wenden auf alle bestehenden Roamingkunden automatisch einen Sprach-Eurotarif an, außer auf jene Roamingkunden, die sich bereits bewusst für einen spezifischen Roamingtarif oder ein spezifisches Roamingpaket entschieden haben, aufgrund dessen sie für regulierte Roaminganrufe einen anderen Tarif genießen, als ihnen ohne eine solche Wahl eingeräumt worden wäre."


Viele Grüße :)

Marc Kessler
(teltarif.de)
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[1] Beschder antwortet auf Marc Kessler
26.10.2012 11:12
Das ist eine sehr gute Regelung und ich hoffe diese wird auch so umgesetzt.
Selber musste ich schon 2 mal bei BASE aktiv zurückwechseln da mir bei Vertragsverlängerungen und Änderungen jeweils ein anderer Roaming-Tarif untergejubelt wurde.

gruss
beschder
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[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf Marc Kessler
26.10.2012 11:48
Benutzer Marc Kessler schrieb:

War die alte EU-Roaming-Verordnung noch (zu) unbestimmt, regelt die neue Roaming-Verordnung, dass Bestandskunden nicht ungefragt umgestellt werden dürfen.

Mehr noch: Auch Bestandskunden, die bereits ungefragt umgestellt wurden, müssten eigentlich (wieder) nach dem regulierten Eurotarif abgerechnet werden.