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Kostenfreier Kauf??


05.06.2011 16:43 - Gestartet von peanutsger
>>Gutschein ("Treue-Gutschein"), der am Ende der Mindestvertragslaufzeit zum kostenfreien Abkauf des Geräts genutzt werden kann."<<

Wie kann ich etwas "kaufen", wenn es nichts kostet?
§433BGB (zweiter Absatz): "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Mangels Kaufpreis (Null Euro ist eben kein Preis!!) kann also kein Kauf erfolgen.

Es sei denn:
Finanzkauf über 24 Monate mit anschließender Übereignung ohne weitere (!) Gegenleistung.
Dann suggeriert aber m.E. "kostenfreier Kauf" was Falsches....
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[1] Chegga antwortet auf peanutsger
05.06.2011 17:30
Ein spitzfindiger Winkeladvokat dürfte eine Möglichkeit finden das der Kunde doch noch mehr zahlen oder das Gerät wieder hergeben muss. Vielleicht wird das Gerät vor Ablauf der Mietdauer (sollange es noch Eigentum von Base ist) einmal auf Kratzer und sonstige Mängel überprüft, und dann ist ggf. Schadensersatz zu leisten. Vielleicht gibt es irgendwelche bedingungen das der Treuegutschein doch nicht gültig ist?
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[1.1] RainerGra_2010 antwortet auf Chegga
10.06.2011 09:10
Benutzer Chegga schrieb:

... Vielleicht gibt es irgendwelche bedingungen das der Treuegutschein doch nicht gültig ist?

Nein, solche Bedingungen gibt es nicht. Man muss nicht einmal das Gerät vorweisen. Gibt man es am Ende der Vertragslaufzeit bzw. spätestens einen Monat nach Ende nicht ab,verfällt der Gutschein und man behält das Gerät.

Rainer
base-botschafter.de
Für BASE/E-Plus im Internet, um Infos zu BASE/E-Plus und zum Thema "Mobiles Surfen" zu liefern.
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[1.1.1] Müller2 antwortet auf RainerGra_2010
10.06.2011 21:13
Benutzer RainerGra_2010 schrieb:
Benutzer Chegga schrieb:

... Vielleicht gibt es irgendwelche bedingungen das der Treuegutschein doch nicht gültig ist?

Nein, solche Bedingungen gibt es nicht. Man muss nicht einmal das Gerät vorweisen. Gibt man es am Ende der Vertragslaufzeit bzw. spätestens einen Monat nach Ende nicht ab,verfällt der Gutschein und man behält das Gerät.

Rainer
base-botschafter.de Für BASE/E-Plus im Internet, um Infos zu BASE/E-Plus und zum Thema "Mobiles Surfen" zu liefern.

Nichts für ungut, aber nach den Schwierigkeiten, die es beim letzten "Anlauf" gab, verbleibt bei diesem Konzept der "Handymiete" einfach ein schaler Geschmack, zumal man eigentlich nicht nachvollziehen kann, was das Ganze eigentlich soll. Ich war fast acht Jahre durchaus zufriedener Kunde bei E-plus und habe meinen Vertrag jetzt gekündigt, weil der Tarif einfach nicht mehr zeitgemäß war. Ein Wechsel zu Base kommt für mich jedoch explizit wegen dieser Handymiete nicht in Frage, weshalb ich jetzt den Netzbetreiber wechseln werde.
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[2] wise antwortet auf peanutsger
06.06.2011 11:17
Benutzer peanutsger schrieb:
Wie kann ich etwas "kaufen", wenn es nichts kostet? §433BGB (zweiter Absatz): "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Mangels Kaufpreis (Null Euro ist eben kein Preis!!) kann also kein Kauf erfolgen.

Es existiert doch ein Kaufpreis. Der Kaufpreis wird allerdings gegen den Treuegutschein gerechnet.
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[2.1] peanutsger antwortet auf wise
06.06.2011 13:13
Benutzer wise schrieb:
Benutzer peanutsger schrieb:
Wie kann ich etwas "kaufen", wenn es nichts kostet? §433BGB (zweiter Absatz): "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."
Mangels Kaufpreis (Null Euro ist eben kein Preis!!) kann also kein Kauf erfolgen.

Es existiert doch ein Kaufpreis. Der Kaufpreis wird allerdings gegen den Treuegutschein gerechnet.

Okay, und wie ich eben gesehen habe, hat der Gutschein wohl auch einen (hier nicht näher benannten) Wert: "Im Falle einer Vertragsverlängerung kann der Gutschein auch als Rechnungsgutschrift oder für die Miete eines neuen Geräts eingesetzt werden."

DANN liegt allerdings KEIN kostenfreier Kauf vor, denn der Kauf des Geräts kostet mich meinen Gutschein, den ich mir ansonsten auch gutschreiben lassen könnte; --> siehe mein Threattitel.
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[2.1.1] wise antwortet auf peanutsger
06.06.2011 14:25
Benutzer peanutsger schrieb:

DANN liegt allerdings KEIN kostenfreier Kauf vor, denn der Kauf des Geräts kostet mich meinen Gutschein, den ich mir ansonsten auch gutschreiben lassen könnte; --> siehe mein Threattitel.

Da ist die Wortwahl seitens teltarif evtl. auch nicht die günstigste. Nach Ablauf der Mietlaufzeit hast du zwei Möglichkeiten: Entweder kaufst du das Endgerät unter Verwendung des Gutscheins, oder du gibst das Endgerät zurück und lässt dir eine Rechnungsgutschrift in Höhe des Gutscheins auszahlen.

Bei der Schnelllebigkeit der heutigen Endgeräte finde ich dieses Modell äußerst attraktiv. Du besitzt während der Mietlaufzeit über das Handy-Sorglos-Paket Service rund um dein Endgerät und wenn dir das Gerät am Ende der Mietlaufzeit nicht mehr gefällt, gibst du es einfach zurück und erhälst zusätzlich noch eine Rechnungsgutschrift. Mit dieser Gutschrift kannst du dir dann wieder ein neues - dann der Stand der Technik entsprechendes - Gerät mieten. Oder du entscheidest dich dann für einen Kauf und erhälst über die Rechnungsgutschrift Rabatt auf deine Telefoniekosten.