Benutzer Christian_Wien schrieb:
Benutzer skycab schrieb:
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Das lt. EU-Recht mindestens 7-tägige Rücktrittsrecht (von wenigen Asunahmen mal abgesehen) war und ist nun mal einer der großen Vorteile im Fernabsatz.
Nach BGB sind es 14 Tage.
Klar, ich habe aber geschrieben "nach EU-Recht mindestens 7 Tage" - das bedeutet klarerweise, daß es in nationalen Gesetzen auch freiwillig länger sein kann.
In D hast du somit 14 Tage Widerrufsrecht, in Österreich hingegen nur die Mindestfrist von 7 Tagen.
Tja, in Deutschland machen wir uns weiter unsere eigenen Gedanken. Zum Glück.
Laut EU ist nämlich auch die Todesstrafe wieder erlaubt.