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Guter Schritt


27.05.2012 10:32 - Gestartet von Telly
einmal geändert am 27.05.2012 10:51
Gerade wer eigentlich keine Allnet Telefonie Flat braucht, dafür aber etwas mehr als 150 SMS schreibt, dürfte den Tarif gut finden. Durch die monatliche Kündbarkeit der Option und den 9 Cent Einheitspreis ist der Tarif sehr flexibel.

Das Paket kostet 17 Euro. Einzeln würden 45 Euro bei voller Ausnutzung anfallen. Wer also früher seinen Airbag nie oder vor allem immer gerade so auslöste, der kann hier viel sparen.

Wer nur telefoniert und das jeden Monat, der ist mit den Allnet Flats für 20 Euro wohl auf der sichereren Seite.

Doch Fonic findet hiermit seine Zielgruppe. Ganz sicher.

Telly
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[1] Wooooop-Wooooop
DanielStevens antwortet auf Telly
27.05.2012 11:04
Darauf habe ich ja nur gewartet. Ich habe leider an meinem jetzigen Standort (Wohnung/Arbeit) nur wirklich gutes Netz mit o2 und EPlus (verkehrte Welt hier). Und nur ein wirklich supertolles Datennetz mit o2... Seit dieser yourphone-Ankündigung warte ich auf ein Angebot im o2-Netz ohne Mindestvertragslaufzeit.

Bin nämlich einer der Menschen die sich, egal wie zufrieden sie auch sind, durch schlechte Erfahrungen nie wieder 24 Monate an einen Anbieter binden werden. Und das Modell mit den Frei-EINHEITEN finde ich eh total gut. Lasst die Kunden selbst entscheiden für was sie die nutzen...

Ich bin dabei und kaufe mir wenn das Angebot startet SOFORT eine Fonic-Karte...
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[1.1] horstchen antwortet auf DanielStevens
27.05.2012 13:02
gibt es irgendwelche Erkenntnisse, ob Lidl sich mit seiner "fonic-Variante" anschließt? Nächste Woche verkaufen sie wieder SIM für 4,95€ Sonderpreis mit 10€ Guthaben. Von Verkaufen kann man also kaum sprechen. Ist das schon "Verschenken"?
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[1.1.1] DanielStevens antwortet auf horstchen
29.05.2012 00:58
Benutzer horstchen schrieb:
gibt es irgendwelche Erkenntnisse, ob Lidl sich mit seiner "fonic-Variante" anschließt? Nächste Woche verkaufen sie wieder SIM für 4,95€ Sonderpreis mit 10€ Guthaben. Von Verkaufen kann man also kaum sprechen. Ist das schon "Verschenken"?

Kriegst Du auch von Fonic direkt. Aktuell im Kaufland oder hier bei amazon.de versandkostenfrei: http://goo.gl/R1Z6Y

Ich gehe dann lieber zu Fonic da ich mit o2 bisher gute Erfahrungen gemacht habe und Fonic ja eine direkte Tochter ist bzw. der Support auch komplett über o2 läuft etc.
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[1.2] Fehlt nur noch Abschaffung der Lastschrift-Pflicht
Augustiner-Andi antwortet auf DanielStevens
27.05.2012 19:01
Was jetzt noch fehlt ist die Abschaffung der Lastschrift-Pflicht.
Dann wäre es der für mich perfekte Prepaid-Tarif.

So kommt erst für mich leider nicht in Frage.
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[1.2.1] Telly antwortet auf Augustiner-Andi
27.05.2012 20:15
Benutzer Augustiner-Andi schrieb:
Was jetzt noch fehlt ist die Abschaffung der Lastschrift-Pflicht.
Dann wäre es der für mich perfekte Prepaid-Tarif.

So kommt erst für mich leider nicht in Frage.

Solche dummen Lastschrift-Pflichten sind wirklich ärgerlich. Vor allem soll es doch ein Prepaid-Tarif sein. :O

Aber wenn der Tarif für Dich passt, schließ ihn halt ab und widerrufe die Einzugsermächtigung später. Denn ein Anrecht auf dauerhafte Einzugsermächtigung haben sie nicht. Sie lassen offenbar nur den Vertrag vorher nicht zu.

Telly
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[1.2.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf Telly
27.05.2012 22:46

2x geändert, zuletzt am 27.05.2012 23:12
Benutzer Telly schrieb:


Aber wenn der Tarif für Dich passt, schließ ihn halt ab und widerrufe die Einzugsermächtigung später. Denn ein Anrecht auf dauerhafte Einzugsermächtigung haben sie nicht. Sie lassen offenbar nur den Vertrag vorher nicht zu.

Telly

Toller Tipp! Und nach dem Widerruf der Einzugsermächtigung kommt von FONIC die Umstellung in den Classic-Tarif (40 Euro Airbag zzgl. Internet-Berechnung).

Alternative: Kündigung durch FONIC!

Lt. AGB gilt Folgendes:

"10.1 Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung und von FONIC mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden."

Quelle: AGB von FONIC auf www.fonic.de (unten bei UNTERNEHMEN / Rechtliches)

Oder hast du eine Quelle, dass man TATSÄCHLICH ohne Einzugsermächtigung FONIC Smart weiter nutzen kann?
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[1.2.1.1.1] Telly antwortet auf Gustav Gnöttgen
27.05.2012 23:20
Oder hast du eine Quelle, dass man TATSÄCHLICH ohne Einzugsermächtigung FONIC Smart weiter nutzen kann?

Nein, hab ich nicht. Da muss ich Dich enttäuschen. Hab mich nun auch mal dazu hinreißen lassen, etwas zu posten, womit ich mich nicht vollumfänglich befasst hatte. Sorry. Ging natürlich gleich in die Hose. :P

Ich dachte bisher wirklich, Fonic sei ausschließlich ein Prepaid-Anbieter und die monatlichen Zahlungen würden dann vom Prepaid-Konto abgebucht - nur die Aufladung an sich erfolge über Lastschrift. Da hatte ich mich wohl getäuscht.

Ist das nun Prepaid mit Zwangslastschrift? Aber es gibt doch mögliche übersteigende Minuten oder Auslandstelefonie etc. Wie läuft das denn dann eigentlich? Doch Postpaid?

Das verwirrt mich gerade. ^^

Telly
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[1.2.1.1.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf Telly
27.05.2012 23:42
Benutzer Telly schrieb:
Oder hast du eine Quelle, dass man TATSÄCHLICH ohne Einzugsermächtigung FONIC Smart weiter nutzen kann?

Nein, hab ich nicht. Da muss ich Dich enttäuschen. Hab mich nun auch mal dazu hinreißen lassen, etwas zu posten, womit ich mich nicht vollumfänglich befasst hatte. Sorry. Ging natürlich gleich in die Hose. :P


Das enttäuscht mich nicht, sondern bestätigt den Eindruck, den ich inzwischen von dir habe!.

Ich dachte bisher wirklich, Fonic sei ausschließlich ein Prepaid-Anbieter und die monatlichen Zahlungen würden dann vom Prepaid-Konto abgebucht - nur die Aufladung an sich erfolge über Lastschrift. Da hatte ich mich wohl getäuscht.

Ist das nun Prepaid mit Zwangslastschrift? Aber es gibt doch mögliche übersteigende Minuten oder Auslandstelefonie etc. Wie läuft das denn dann eigentlich? Doch Postpaid?

Wenn du ein Restguthaben auf der FONIC-Karte hast (man kann nämlich trotzdem FONIC-Guthabenkarten aufbuchen!), wird das verbraucht, sonst geht nichts mehr, bis du wieder aufgeladen hast. So schwer?


Das verwirrt mich gerade. ^^


Entwirrt?

Telly

Grundsätzlich: Wieso sollen sich denn Prepaid und Bankeinzug widersprechen? Prepaid heißt doch zunächst nur, dass vorher ein Guthaben auf dem Kartenkonto (hier also FONIC) eingegangen sein soll. Wie das passiert, ist doch egal - Rubbelkarten, Überweisungen oder Bankeinzüge sind doch nur Mittel dazu.

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[1.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Gustav Gnöttgen
27.05.2012 23:53
Das enttäuscht mich nicht, sondern bestätigt den Eindruck, den ich inzwischen von dir habe!.

Na das weiß ich aber besser. ^^

Wenn du ein Restguthaben auf der FONIC-Karte hast (man kann nämlich trotzdem FONIC-Guthabenkarten aufbuchen!), wird das verbraucht, sonst geht nichts mehr, bis du wieder aufgeladen hast. So schwer?

Also im Prinzip so, wie ich es geschildert hatte. Also doch nix falsch. Guthaben muss halt drauf sein, fertig. Natürlich könnten sie kündigen, wenn Du Deine Lastschrift entziehst. Doch weder habe ich einen Beweis dafür, dass sie nicht kündigen - noch Du einen dafür, dass sie kündigen.

Wichtig ist, dass Guthaben drauf ist und fertig.

Grundsätzlich: Wieso sollen sich denn Prepaid und Bankeinzug widersprechen? Prepaid heißt doch zunächst nur, dass vorher ein Guthaben auf dem Kartenkonto (hier also FONIC) eingegangen sein soll. Wie das passiert, ist doch egal - Rubbelkarten, Überweisungen oder Bankeinzüge sind doch nur Mittel dazu.

Eben drum! Alles so wie ich vermutete. Bankeinzug aufs Prepaidkonto. Dann ist es egal, wie das Geld draufkommt.

Wenn Du also die Lastschrift entziehst und schön per Aufladekarte auflädst, dann müsste alles durchlaufen.

Wenn natürlich, wie heute hier beschrieben, jemand seine Lastschrift platzen lässt, sieht das natürlich anders aus. Das ist nämlich keine Widerrufung der Einzugsermächtigung sondern ein Fehler des Kunden, der hätte vermieden werden können.

Telly
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[1.2.1.1.1.1.1.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf Telly
28.05.2012 00:30

einmal geändert am 28.05.2012 00:31
Telly: "Hab mich nun auch mal dazu hinreißen lassen, etwas zu posten, womit ich mich
nicht vollumfänglich befasst hatte. Sorry. Ging natürlich gleich in die Hose."

Schon klar, und jetzt schon wieder große Töne!

Ich hoffe nur, dass niemand vorschnell deinen lächerlichen "Tipp" befolgt hat. Da liest man mal wieder nach langer Zeit einen Beitrag von dir und dann muss man so einen Unsinn ertragen.... Reine Zeitverschwenung! Damit ist nun wieder Schluss!
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf Gustav Gnöttgen
28.05.2012 00:34

2x geändert, zuletzt am 28.05.2012 00:40
Damit ist nun wieder Schluss!

Du wolltest mich doch schon 6 Minuten zuvor ignorieren. :P

Ich hoffe nur, dass niemand vorschnell deinen lächerlichen "Tipp" befolgt hat.

Er ist ja nicht lächerlich, wie ich darlegte.

Lastschriftermächtigungen können stets widerrufen werden. Und damit meine ich jetzt nicht die bereits abgebuchten Beträge, sondern im Vorfeld die Ermächtigung zur Lastschrift!

Glaubst Du etwa, der Fall von heute, wo jemand die SIM-Karte gesperrt bekam, weil der Betrag zurückgebucht worden ist, würde zur Kündigung führen? Nein, derjenige muss nur einfach per Aufladekarte das Minus ausgleichen und es geht wieder weiter.

Und von anderen Firmen weiß ich, dass sie von selbst eine Lastschrift dann einstellen, bis der Kunde aktiv wieder die Lastschriftermächtigung wünscht.

Telly
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[1.2.1.1.1.1.1.1.2] Fanta antwortet auf Gustav Gnöttgen
28.05.2012 00:38
Benutzer Gustav Gnöttgen schrieb:
Telly: "Hab mich nun auch mal dazu hinreißen lassen, etwas zu posten, womit ich mich nicht vollumfänglich befasst hatte. Sorry. Ging natürlich gleich in die Hose."

Schon klar, und jetzt schon wieder große Töne!

Ich hoffe nur, dass niemand vorschnell deinen lächerlichen "Tipp" befolgt hat. Da liest man mal wieder nach langer Zeit einen Beitrag von dir und dann muss man so einen Unsinn ertragen.... Reine Zeitverschwenung! Damit ist nun wieder Schluss!

Ignoriere doch Telly einfach wenn dir seine Beiträge nicht gefallen ohne gleich solch einen Tamm Tamm hier zu machen.

Es interessiert mich nämlich nicht, wen GG leiden kann und wen nicht.
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[1.2.1.1.1.1.1.1.2.1] Gustav Gnöttgen antwortet auf Fanta
28.05.2012 00:43
Benutzer Fanta schrieb:


Ignoriere doch Telly einfach wenn dir seine Beiträge nicht gefallen ohne gleich solch einen Tamm Tamm hier zu machen.

So wie bei dir gleich wieder!

Es interessiert mich nämlich nicht, wen GG leiden kann und wen nicht.

Und deshalb äußerst du dich hier? Dann lies doch einfach nicht, was ich schreibe!
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[1.2.1.1.1.1.1.2] Gustav Gnöttgen antwortet auf Telly
28.05.2012 00:39
Benutzer Telly schrieb:


Wenn du ein Restguthaben auf der FONIC-Karte hast (man kann nämlich trotzdem FONIC-Guthabenkarten aufbuchen!), wird das verbraucht, sonst geht nichts mehr, bis du wieder aufgeladen hast. So schwer?

Also im Prinzip so, wie ich es geschildert hatte. Also doch nix falsch. Guthaben muss halt drauf sein, fertig. Natürlich könnten sie kündigen, wenn Du Deine Lastschrift entziehst. Doch weder habe ich einen Beweis dafür, dass sie nicht kündigen - noch Du einen dafür, dass sie kündigen.


Soll ich jetzt die Beweise für den Unsinn liefern, den du geschrieben hast?

Wichtig ist, dass Guthaben drauf ist und fertig.



Wenn Du also die Lastschrift entziehst und schön per Aufladekarte auflädst, dann müsste alles durchlaufen.

NEIN!!!!! Nichts verstanden? Hast du dich immer noch nicht mit dem Tarif beschäftigt und schreibst trotzdem wieder drauf los????



Wenn natürlich, wie heute hier beschrieben, jemand seine Lastschrift platzen lässt, sieht das natürlich anders aus. Das ist nämlich keine Widerrufung der Einzugsermächtigung sondern ein Fehler des Kunden, der hätte vermieden werden können.

Das hat gar nichts mit unserem Fall zu tun! Den Wunsch nach Abschaffung der Einzugsermächtigung hatte ein anderer Schreiber geäußert...
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[1.2.1.1.1.1.1.2.1] Telly antwortet auf Gustav Gnöttgen
28.05.2012 00:43
Soll ich jetzt die Beweise für den Unsinn liefern, den du geschrieben hast?

Nein, Du sollst nur Deine Versprechen einhalten und mich ignorieren.

Telly
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[1.2.1.1.1.2] Gustav Gnöttgen antwortet auf Telly
28.05.2012 00:24
Benutzer Telly schrieb:
Oder hast du eine Quelle, dass man TATSÄCHLICH ohne Einzugsermächtigung FONIC Smart weiter nutzen kann?

Nein, hab ich nicht. Da muss ich Dich enttäuschen. Hab mich nun auch mal dazu hinreißen lassen, etwas zu posten, womit ich mich nicht vollumfänglich befasst hatte. Sorry. Ging natürlich gleich in die Hose. :P

Du gibst also Tipps, ohne dich vorher zu informieren???? Oh je, es ist wohl wieder besser, dich komplett zu ignorieren...
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[1.2.1.1.1.2.1] Ploddi antwortet auf Gustav Gnöttgen
28.05.2012 01:29
Hallo,

ohne Fonic-Kunde zu sein und ohne es ausprobiert zu haben zitiere ich einfach mal nur zwei Passagen von Fonic:

AGB (http://www.fonic.de/agb)
2.2 [...] Erfolgt der Abschluss des Vertrages nach einer Bestellung im Internet ist darüber hinaus eine Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren mit einer auf den Kunden lautenden gültigen deutschen Bankverbindung notwendig.

FAQ (http://www.fonic.de/html/faq/bankdaten.php)
"Wie kann ich die Einzugsermächtigung entziehen und was sind die Folgen?

Die Einzugsermächtigung können Sie nur schriftlich per Post oder Fax bei der FONIC Kundenbetreuung löschen und auch erneut aktivieren."

Daraus schlussfolgere ich wie Telly, ja es ist eine Einzugsermächtigung für den Vertragsabschluss notwendig und ja, man kann diese zu einem späteren Zeitpunkt ohne erwähnte Folgen widerrufen.

Viele Grüße
Ploddi
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[1.2.1.1.1.2.1.1] Telly antwortet auf Ploddi
28.05.2012 01:31

einmal geändert am 28.05.2012 01:40
FAQ (http://www.fonic.de/html/faq/bankdaten.php) "Wie kann ich die Einzugsermächtigung entziehen und was sind die Folgen?

Die Einzugsermächtigung können Sie nur schriftlich per Post oder Fax bei der FONIC Kundenbetreuung löschen und auch erneut aktivieren."

Danke Dir für Deine Mühe!

Telly
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[1.2.1.1.1.2.1.2] Gustav Gnöttgen antwortet auf Ploddi
28.05.2012 08:58

einmal geändert am 28.05.2012 09:19
Benutzer Ploddi schrieb:
Hallo,

ohne Fonic-Kunde zu sein und ohne es ausprobiert zu haben zitiere ich einfach mal nur zwei Passagen von Fonic:


Daraus schlussfolgere ich wie Telly, ja es ist eine Einzugsermächtigung für den Vertragsabschluss notwendig und ja, man kann diese zu einem späteren Zeitpunkt ohne erwähnte Folgen widerrufen.

Viele Grüße
Ploddi

Zwar richtig zitiert, aber den falschen Schluss gezogen!

Grundsätzlich: Du kannst jede Einzugsermächtigung widerrufen.

Die Passage mit den "Folgen" habe ich auch gefunden. Das steht aber auch nicht, dass ein Entzug der Einzugsermächtigung keine Folgen hat, sondern da steht nichts. Warum auch immer?

http://www.fonic.de/html/pdf/FONIC_Handbuch.pdf

"11.3. Die Abrechnung
Alles ganz einfach. FONIC ist ein Prepaid Produkt der neuen Generation d. h., die Flexibilität von Prepaid (keine feste Vertragslaufzeit) kombiniert mit der Bequemlichkeit eines Mobil- funkvertrags (monatl. Zahlung).
Sie erhalten das Beste aus beiden Welten.
Bei der Registrierung Ihrer SIM-Karte geben Sie einfach Ihre Bankverbindung an.
Der Monatspreis für FONIC Smart inkl. Frei-Einheiten und Handy-Internet-Flatrate wird automatisch für den Buchungsmonat im Voraus von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Leistungen außerhalb der Frei-Einheiten von FONIC Smart z. B. SMS ins Ausland werden von Ihrem Guthabenkonto abgerechnet.
Automatische Aufladung aktiv: Ihr Guthabenkonto lädt sich automatisch von Ihrem Bankkonto um 10 Euro auf, falls Ihr Guthaben unter 4 Euro fällt.
11.4. Wechsel zwischen FONIC Classic und FONIC Smart
Sie können jeweils zum Ende des aktuellen Abrechnungsmonats kostenlos zwischen dem Tarif FONIC Classic und dem Tarif FONIC Smart wechseln. Dies ist online unter „Mein FONIC“ im Bereich „Tarif-Optionen“ oder telefonisch über die Kundenbetreuung möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel zu FONIC Smart die Angabe Ihrer Bankdaten notwendig ist und die automatische Aufladung bei Unterschreiten von 4 Euro Guthaben automatisch aktiviert wird."


Für mich reicht das, dass bei FONIC Smart das Einzugsverfahren zwingend ist. Mir war auch entgangen, dass beim Smart das automatische Aufladen immer aktiviert ist. Und das funktioniert eben nur mit Einzug.



Laut Predaid-Wiki wird das auch so bestätigt:

"FONIC smart
Die Tarifoption FONIC Smart lässt sich sich mit jeder FONIC-Karte im Kundenbereich auf fonic.de beliebig aktivieren und deaktivieren.
Für 29,95 € je Monat, gibt es die Internet-Flatrate (mit Drosselung ab 500 MB) und zusätzlich 500 Freieinheiten (SMS oder Minuten in alle deutschen Netze). Werden mehr Einheiten verbraucht, so kostet eine Einheit wieder 9 Cent. Der monatliche Betrag für FONIC Smart wird immer per Lastschriftverfahren eingezogen! Das Starterset mit voreingestellter FONIC-Smart-Option kostet 9,95 € und enthält 5 € Bonusguthaben."

http://www.prepaid-wiki.de/index.php5/FONIC#FONIC_smart

Das deckt sich mit dem, was mir an der Hotline gesagt wurde.

Außerdem: https://www.teltarif.de/a/fonic/fonic-...



Allerdings verstehe ich auch nach intensiverer Suche nicht, dass das auf der FONIC-Homepage nicht (deutlicher) kommuniziert wird. Den Zwangseinzug kann ich seitens FONIC jedenfalls nachvollziehen, erspart Aufwand, wenn Kunden z.B. nicht zahlen wollen/können. So ist das Risiko auf das Restguthaben auf der FONIC-Karte (nach Ablauf der 500 Einheiten) reduziert und da kann FONIC ja abschalten.


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[1.2.1.1.1.2.1.3] Gustav Gnöttgen antwortet auf Ploddi
01.06.2012 14:26
Benutzer Ploddi schrieb:
Hallo,


Daraus schlussfolgere ich wie Telly, ja es ist eine Einzugsermächtigung für den Vertragsabschluss notwendig und ja, man kann diese zu einem späteren Zeitpunkt ohne erwähnte Folgen widerrufen.

Viele Grüße
Ploddi

Falsch: https://www.teltarif.de/forum/s44109/12-1.html

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[1.2.2] niknuk antwortet auf Augustiner-Andi
04.06.2012 15:45
Benutzer Augustiner-Andi schrieb:

Was jetzt noch fehlt ist die Abschaffung der Lastschrift-Pflicht.
Dann wäre es der für mich perfekte Prepaid-Tarif.

So kommt erst für mich leider nicht in Frage.

Was hast du gegen das Lastschriftverfahren? Willst du, dass der Smart-Tarif wegen fehlendem Guthaben (z. B. weil du mal nicht ans Aufladen gedacht hast) möglicherweise deaktiviert wird und du dann den Anschluss zu viel teureren Konditionen nutzst als du glaubst?

Falls du der Meinung bist, ein Betrag sei ungerechtfertigterweise eingezogen worden, kannst du ihn ja auch zurückbuchen lassen. Dann wirst du dich zwar mit dem Fonic-Mahnwesen auseinandersetzen müssen, aber das würde dir auch dann passieren, wenn du per Einzelüberweisung oder Vorkasse zahlst. Offene Forderungen treibt Fonic ganz unabhängig von der Zahlungsweise ein.

Gruß

niknuk
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[1.3] hirnde antwortet auf DanielStevens
28.05.2012 11:33
Benutzer DanielStevens schrieb:
....Seit dieser yourphone-Ankündigung warte ich auf ein Angebot im o2-Netz ohne Mindestvertragslaufzeit.

Bin nämlich einer der Menschen die sich, egal wie zufrieden sie auch sind, durch schlechte Erfahrungen nie wieder 24 Monate an einen Anbieter binden werden.....

Ich bin auch einer dieser Menschen. Die meisten Verträge über 24 Monate sind völlig überteuert, spätestens am Ende der Vertragslaufzeit, wenn die Preise am Markt in der Zwischenzeit deutlich gesunken sind. Daran verdienen die Anbieter sehr gut, und viele Kunden lassen den Vertrag danach noch unverändert weiter laufen, weil sie zu bequem sind, sich darum zu kümmern.