Benutzer Droedel schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Ich kann in den AGB (einschließlich Leistungsbeschreibungen und Preislisten) kein solches Verbot mehr finden.
Da gibts in den AGB noch eine Passage wo was von UMTS-Routern etc. steht. Da beziehen die sich im Support Chat drauf.
Ich finde da nur folgende Klausel (Postpaid-Version, Prepaid entsprechend):
"Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die überlassene SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen einzusetzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, insbesondere
- Zusammenschaltungsdienste jeglicher Art zwischen dem von congstar zur Verfügung gestellten Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IPNetzen zu erbringen,
- betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das Mobilfunknetz anzuschalten."
Selbst ein "UMTS-Router" fällt höchstens dann unter dieses Verbot, wenn ich einen *Dritten* ins Netz lasse. Die eigene Nutzung (z.B. mit meinem eigenen Laptop) betrifft das aus meiner Sicht nicht. Und Tethering ist ja dasselbe Prinzip, nur dass das Handy den UMTS-Router gibt.
Allerdings verdichten sich jetzt im Forum die Gerüchte, dass IM-Dienste (Twitter, Whatsapp etc.) in den neuen Surf-Flat Tarifen nicht zugelassen sind !
Das ist allerdings kein Gerücht, sondern das steht so in den Preislisten:
"VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer und Instant Messaging sowie WLAN sind nicht Gegenstand des Vertrages."