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Tethering nicht erlaubt


31.01.2012 13:51 - Gestartet von Droedel
Lt. Aussage der Hotline (Chat) ist Tethering gem. AGB immer noch nicht erlaubt ! So muss ich auf die Tarif Reaktion von Fyve hoffen, ob es denn vielleicht mal mehr als 1 GB Daten zu bezahlbaren Preisen gibt. ;-)
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[1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Droedel
01.02.2012 14:00
Benutzer Droedel schrieb:

Lt. Aussage der Hotline (Chat) ist Tethering gem. AGB immer noch nicht erlaubt !

Ich kann in den AGB (einschließlich Leistungsbeschreibungen und Preislisten) kein solches Verbot mehr finden.

So muss ich auf die Tarif Reaktion von Fyve hoffen, ob es denn vielleicht mal mehr als 1 GB Daten zu bezahlbaren Preisen gibt.

Bei Lidl Mobile gibt es ungedrosselte 5 GB für 14,99 Euro.
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[1.1] crazyfone antwortet auf Mobilfunk-Experte
01.02.2012 14:30
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Bei Lidl Mobile gibt es ungedrosselte 5 GB für 14,99 Euro.

Die sind doch aber nicht im T-Mobile (Telekom) Netz oder? Ich hab hier kein o2, heißt "nur" 2G.
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[1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf crazyfone
01.02.2012 14:36
Benutzer crazyfone schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Bei Lidl Mobile gibt es ungedrosselte 5 GB für 14,99 Euro.

Die sind doch aber nicht im T-Mobile (Telekom) Netz oder?

Stimmt, aber das ist Fyve auch nicht. Lidl Mobile ist Fonic und nutzt o2, Fyve ist Vodafone.

Ich hab hier kein o2, heißt "nur" 2G.

Das ist dann wohl eher ungünstig.
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[1.1.1.1] dragondo antwortet auf Mobilfunk-Experte
01.02.2012 15:38

einmal geändert am 01.02.2012 15:39
Wie kann man eigentlich feststellen ob ich mein Smartphone (ich habe ein dell streak5) als Tethering an mein Notebook angeschlossen habe oder ohne Notebook, nur auf dem Smatphone surfe ???
Kann der Provider das überhaupt??
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[1.1.1.1.1] calin.rus antwortet auf dragondo
02.02.2012 00:47
Benutzer dragondo schrieb:

Wie kann man eigentlich feststellen ob ich mein Smartphone (ich habe ein dell streak5) als Tethering an mein Notebook angeschlossen habe oder ohne Notebook, nur auf dem Smatphone surfe ???
Kann der Provider das überhaupt??

Ja, das kann er, wenn er will. Das Stichwort, das Du suchst, lautet "DPI".
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[1.2] Droedel antwortet auf Mobilfunk-Experte
01.02.2012 19:43

einmal geändert am 01.02.2012 19:54
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:


Ich kann in den AGB (einschließlich Leistungsbeschreibungen und Preislisten) kein solches Verbot mehr finden.

Da gibts in den AGB noch eine Passage wo was von UMTS-Routern etc. steht. Da beziehen die sich im Support Chat drauf.

Bei Lidl Mobile gibt es ungedrosselte 5 GB für 14,99 Euro.

Ich wollte schon ins D-Netz, da O2 hier in Berlin doch schon schwächelt was Datendurchsatz angeht. Und in der U-Bahn bekomme ich nur GPRS. Bei den D-Netzen gibts da wenigstens Edge.

Nachdem ich die Frage auch mal im Congstar Forum gestellt habe, gabs dort von offizieller Seite zumindestens die Aussage, das Tethering mit den neuen Tarifen erlaubt sei, soweit das Handy als Tether-Gerät eingesetzt wird. Was das jetzt genau heisst, erschließt sich mir nicht so genau. Zielt das auf UMTS-Router (MiFi) ab ?
Allerdings verdichten sich jetzt im Forum die Gerüchte, dass IM-Dienste (Twitter, Whatsapp etc.) in den neuen Surf-Flat Tarifen nicht zugelassen sind ! Das wäre für mich dann sowieso abschreckend !
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[1.2.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Droedel
02.02.2012 00:20
Benutzer Droedel schrieb:

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Ich kann in den AGB (einschließlich Leistungsbeschreibungen und Preislisten) kein solches Verbot mehr finden.

Da gibts in den AGB noch eine Passage wo was von UMTS-Routern etc. steht. Da beziehen die sich im Support Chat drauf.

Ich finde da nur folgende Klausel (Postpaid-Version, Prepaid entsprechend):

"Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die überlassene SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen einzusetzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, insbesondere
- Zusammenschaltungsdienste jeglicher Art zwischen dem von congstar zur Verfügung gestellten Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IPNetzen zu erbringen,
- betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das Mobilfunknetz anzuschalten."

Selbst ein "UMTS-Router" fällt höchstens dann unter dieses Verbot, wenn ich einen *Dritten* ins Netz lasse. Die eigene Nutzung (z.B. mit meinem eigenen Laptop) betrifft das aus meiner Sicht nicht. Und Tethering ist ja dasselbe Prinzip, nur dass das Handy den UMTS-Router gibt.

Allerdings verdichten sich jetzt im Forum die Gerüchte, dass IM-Dienste (Twitter, Whatsapp etc.) in den neuen Surf-Flat Tarifen nicht zugelassen sind !

Das ist allerdings kein Gerücht, sondern das steht so in den Preislisten:
"VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer und Instant Messaging sowie WLAN sind nicht Gegenstand des Vertrages."
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[1.2.1.1] calin.rus antwortet auf Mobilfunk-Experte
02.02.2012 00:54
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Ich finde da nur folgende Klausel (Postpaid-Version, Prepaid entsprechend):

"Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die überlassene SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen einzusetzen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, insbesondere
- Zusammenschaltungsdienste jeglicher Art zwischen dem von congstar zur Verfügung gestellten Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IPNetzen zu erbringen,
- betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das
Mobilfunknetz anzuschalten."

Selbst ein "UMTS-Router" fällt höchstens dann unter dieses Verbot, wenn ich einen *Dritten* ins Netz lasse.

So ist es. Damit ist die oben zitierte Passage bei Eigennutzung irrelevant.

Die eigene Nutzung (z.B. mit meinem eigenen Laptop) betrifft das aus meiner Sicht nicht.

ACK.

Und Tethering ist ja dasselbe Prinzip, nur dass das Handy den UMTS-Router gibt.

So ist es. Es ist völlig egal, ob das Smartphone als WLAN-Router fungiert oder ob ein "richtiger" MiFi zum Einsatz kommt. Die Anbieter, die Tethering ausschließen, wollen halt nicht, dass der Nutzer mit dem Laptop oder gar (Himmel bewahre!) mit mehreren Geräten gleichzeitig ins Internet geht und sich damit erdreistet, die eh schon üblicherweise spärlichen 200-500 MB auch noch vollends auszunutzen. Damit macht er nämlich die Mischkalkulation kaputt.

Das ist allerdings kein Gerücht, sondern das steht so in den Preislisten:
"VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer und Instant Messaging sowie WLAN sind nicht Gegenstand des Vertrages."

Ja, so ist es. So lächerlich das auch wirkt, VoIP, BB und IM verbieten zu wollen.
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[1.2.1.2] Droedel antwortet auf Mobilfunk-Experte
02.02.2012 17:02

einmal geändert am 02.02.2012 17:07
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:


Ich finde da nur folgende Klausel (Postpaid-Version, Prepaid entsprechend):


- betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze (LAN/WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, LeastCostRouter) an das
Mobilfunknetz anzuschalten."

Auf diesen Passus haben die Supporter sich bezogen. Da scheint bei Congster kein einheitlicher Informationsstand vorzuherrschen.


Das ist allerdings kein Gerücht, sondern das steht so in den Preislisten:
"VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer und Instant Messaging sowie WLAN sind nicht Gegenstand des Vertrages."

Auch wieder butterweich formuliert. Von Verbot steht da nix.
Die Dienste (Whattsapp etc.) sollen aber trotzdem funtionieren.
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[1.2.1.3] Gerhard1011 antwortet auf Mobilfunk-Experte
08.02.2012 14:48
Das ist allerdings kein Gerücht, sondern das steht so in den Preislisten: "VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer und Instant Messaging sowie WLAN sind nicht Gegenstand des Vertrages."
Dann bau halt eine VPN zu Deiner Fritzbox auf und kein Mobilfunkbetreiber der Welt bekommt mit was in Deinem Tunnel passiert ;-)
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[1.2.1.3.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Gerhard1011
08.02.2012 17:41
Benutzer Gerhard1011 schrieb:

Das [...] steht so in den Preislisten:

"VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer und Instant Messaging sowie WLAN sind nicht Gegenstand des Vertrages."

Dann bau halt eine VPN zu Deiner Fritzbox auf und kein Mobilfunkbetreiber der Welt bekommt mit was in Deinem Tunnel passiert

Wozu? Sie verhindern es ja nicht effektiv, sie verbieten es bloß. (Und verboten wäre es per VPN genauso.)
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[1.2.1.3.1.1] peso antwortet auf Mobilfunk-Experte
08.02.2012 18:09
Woran erkennst du, bei diesem satzbau, ein verbot? Ich erkenne nur daraus, dass du kein anrecht hast.

Peso
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[1.2.2] stm77 antwortet auf Droedel
08.02.2012 14:15
Benutzer Droedel schrieb:
wollte schon ins D-Netz, da O2 hier in Berlin doch schon
schwächelt was Datendurchsatz angeht. Und in der U-Bahn bekomme ich nur GPRS. Bei den D-Netzen gibts da wenigstens Edge.

Dann probiere aber dringend vorher D2 in der U-Bahn aus! Nominal zwar EDGE, aber in der Praxis für mich (insbesonder U7) eine Katastrophe.
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[1.2.2.1] Droedel antwortet auf stm77
08.02.2012 15:22
Benutzer stm77 schrieb:

Dann probiere aber dringend vorher D2 in der U-Bahn aus! Nominal zwar EDGE, aber in der Praxis für mich (insbesonder U7) eine Katastrophe.

Die U5 ist gottseidank etwas besser und hat nur an einigen Stellen Probleme mit den Daten.
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[1.2.2.1.1] stm77 antwortet auf Droedel
08.02.2012 15:28
Benutzer Droedel schrieb:

Die U5 ist gottseidank etwas besser und hat nur an einigen Stellen Probleme mit den Daten.

Weiß eigentlich jemand, warum in der U-Bahn kein UMTS verbaut wird? Von keinem der Anbieter?