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Willkommen in Deutschland!


12.01.2012 15:25 - Gestartet von ippel
einmal geändert am 12.01.2012 15:26
"Dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass im Telekommunikationssektor insgesamt und nicht nur in ehemaligen Monopolbereichen die Gefahr unzureichender Marktverhältnisse besteht, der nicht allein mit den Mitteln des allgemeinen Wettbewerbsrechts begegnet werden kann."

Man beachte "Vorstellung" und "Gefahr". Eine Behörde (Regierung oder wer auch immer) stellt sich also vor (ohne daß es der Fall sein muß), auf einem freien Markt, in dem es keine Monopole gibt (so ja die ebenfalls oben zitierte Aussage des BVerfG) gehe es nicht so zu, wie sie es gerne möchte. Deshalb kann sie den Marktteilnehmern also Preise vorschreiben.

Das ist wohl nur in einem Land ohne freiheitliche Verfassung möglich.

Morgen stellt sich eine andere Behörde vielleicht vor, daß es auf dem Lebensmittelmarkt nicht so zugeht, wie sie es gerne hätte und schreibt den Bäckern die Brötchenpreise vor oder den Flaschnern die Preise für eine Arbeitsstunde oder den Restaurants die Höhe ihrer Speisepreise oder dem Arbeitnehmer die Höhe des Lohnes, den er verlangen darf.

Dem Urteil des BVerfG folgend wäre dies alles offenbar problemlos mit dem Grundgesetz (eine Verfassung haben wir ja nicht) vereinbar. Willkommen in einem land ohne freiheitliche Verfassung.

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[1] niveaulos antwortet auf ippel
12.01.2012 17:44
(eine Verfassung haben wir ja nicht)

Das ist gerne postulierter Unsinn. Das Grundgesetz IST staatsrechtlich eine Verfassung, selbst in der Prämbel des Grundgesetzes taucht diese Bedeutungsdefinierung bereits auf. Daran ändert auch die aus historischen Gründen andere Bezeichnung nichts. Und von wenigen Kommentatoren im juritischen Bereich die dort kaum jemand ernst nimmt abgesehen wird das auch ganz allgemein so gesehen. Im Übrigen ist eine Verfassung die sich Verfassung nennt und fest abgefasst ist staatstheoretisch noch nichtmal zwingende Grundlage für einen Rechtsstaat, hierzu vielleicht einfach mal den Blick auf das Beispiel Großbritannien lenken, dort gibt es noch nichtmal eine Verfassung, Grundgesetz, einheitliche lex fundamentalis oder ähnliches.
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[1.1] ippel antwortet auf niveaulos
12.01.2012 19:30
Benutzer niveaulos schrieb:
Das ist gerne postulierter Unsinn. Das Grundgesetz IST staatsrechtlich eine Verfassung, selbst in der Prämbel des Grundgesetzes taucht diese Bedeutungsdefinierung bereits auf.

Das Grundgesetz wird wie eine Verfassung verwendet. Es ist aber keine Verfassung. Über eine Verfassung müßte es eine Volksabstimmung geben. Das verlangt sogar das Grundgesetz selbst - zu recht.

Freiheitlich ist das Grundgesetz schon einmal gar nicht. Ich habe während meines Studiums viele Verfassungen (und verfassungsähnliche Gesetze) vieler Länder miteinander verglichen. Das Paradebeispiel einer freiheitlichen Verfassung ist die der USA. In wieweit diese heute auch noch beachtet wird, steht auf einem anderen Blatt (die Beispiele dafür, wie Kongreß und Präsident gegen die Verfassung verstoßen ist seitenlang). Das deutsche Grundgesetz dagegen ist das genaue Gegenteil - in nahezu jeder Beziehung.

Ein Beispiel gefällig? In der amerikanischen Verfassung geben die Bürger (der Souverän) einen klar definierten und eng umrissenen Teil ihrer Rechte an den Staat ab, damit dieser Leben, Freiheit und Eigentum schützt. Der Staat darf dabei nur genau das tun, zu dem er expliziert durch die Bürger in der Verfassung ermächtigt wurde. Nicht mehr.

Das deutsche Grundgesetz und praktisch alle europäischen Verfassungen gehen vom Gegenteil aus: Der Staat hat alle Rechte und garantiert den Bürgern eine klar benannte Zahl von Rechten in der jeweiligen Verfassung.

DAS ist der Unterschied.