Benutzer niveaulos schrieb:
Das ist gerne postulierter Unsinn. Das Grundgesetz IST staatsrechtlich eine Verfassung, selbst in der Prämbel des Grundgesetzes taucht diese Bedeutungsdefinierung bereits auf.
Das Grundgesetz wird wie eine Verfassung verwendet. Es ist aber keine Verfassung. Über eine Verfassung müßte es eine Volksabstimmung geben. Das verlangt sogar das Grundgesetz selbst - zu recht.
Freiheitlich ist das Grundgesetz schon einmal gar nicht. Ich habe während meines Studiums viele Verfassungen (und verfassungsähnliche Gesetze) vieler Länder miteinander verglichen. Das Paradebeispiel einer freiheitlichen Verfassung ist die der USA. In wieweit diese heute auch noch beachtet wird, steht auf einem anderen Blatt (die Beispiele dafür, wie Kongreß und Präsident gegen die Verfassung verstoßen ist seitenlang). Das deutsche Grundgesetz dagegen ist das genaue Gegenteil - in nahezu jeder Beziehung.
Ein Beispiel gefällig? In der amerikanischen Verfassung geben die Bürger (der Souverän) einen klar definierten und eng umrissenen Teil ihrer Rechte an den Staat ab, damit dieser Leben, Freiheit und Eigentum schützt. Der Staat darf dabei nur genau das tun, zu dem er expliziert durch die Bürger in der Verfassung ermächtigt wurde. Nicht mehr.
Das deutsche Grundgesetz und praktisch alle europäischen Verfassungen gehen vom Gegenteil aus: Der Staat hat alle Rechte und garantiert den Bürgern eine klar benannte Zahl von Rechten in der jeweiligen Verfassung.
DAS ist der Unterschied.