Benutzer myselfme schrieb:
Frag nicht ! Sonst schwant Dir noch Böses weil Hundefutter mit 7 und Medikamente mit 19 % MwSt berechnet werden.
Dafür sind Arztleistungen, Wohnungsumieten und Börsenumsätze sogar mehrwertsteuerfrei.
Ist halt alles historisch gewachsen (und damit unveränderbar).
Als "unveränderbar" würde ich Zoll- und Steuergesetze nicht bezeichnen. Im Gegenteil: Wir haben bei Steuern, Sozialversicherung und Zöllen gerade deswegen so viel Chaos, weil die Politiker mit Herzenslust da dran rumschrauben. Eines der bekanntesten Beispiele der letzten Zeit ist die von der FDP durchgedrückte Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 auf 7%.
(So gut wie) Unveränderbar ist hingegen das Chaos: Wagt sich nämlich ein Politiker daran, in einem durch abertausende Detailregelungen komplett undurchsichtig gewordenen Bereich mal wieder aufzuräumen, werden ihm die vermeintlichen oder tatsächlichen Nachteile der Einheitsregeln auf Jahrzehnte hinaus nachgetragen, während die Vorteile schnell vergessen werden. Das sicher mit Abstand prominenteste Beispiel hierfür ist Schröder und ALG II/Hartz IV als Nachfolger von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Selten, ganz selten, gelingt es gar, ein unnötiges Gesatz ersatz- und rückstandslos abzuschaffen. So wie zum 25. Juli 2001 das Rabattgesetz.
Aktuell bietet es sich an, die Stromsteuer ersatzlos zu streichen. Zum einen ist der Strompreis in den letzten Jahren durch steigende EEG-Umlagen zur Förderung der Einspeisung erneuerbarer Energien stark gestiegen, so dass eine zusätzliche Öko-Abgabe auf Strom nicht mehr zeitgemäß ist. Zum anderen würden vom Wegfall der Stromsteuer auch die Bezieher "unterer und mittlerer Einkommen" profitieren, also die Bevölkerungsgruppe, die die Union bei der geplanten Steuerreform besonders entlasten möchte. In den Ausführungsbestimmungen zur Abschaffung der Stromsteuer könnte festgelegt werden, dass Stromversorger, die sich in den AGB die Umlage von Steuersteigerungen auf den Strompreis vorenthalten (also so gut wie alle), gezwungen sind, die Stromsteuersenkung an die Kunden weiterzugeben, und Abschlagszahlungen unverzüglich anzupassen bzw. Jahres-Vorauszahlungen anteilig zurückzuzahlen sind. Die Stromsteuer-Abschaffung käme also unmittelbar in den Geldbeuteln der Bürger an!
Aber wahrscheinlich findet die Union einen viel "besseren" Weg, durch Änderungen an fünf Steuergesetzen und zehn neue Sonderregeln die von ihr gewünschte "Entlastung des kleinen Mannes" zu bewirken.
Aber sorry, ich komme vom Thema Telekommunikation ab ...
Kai