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Frage zur Festnetzflat


27.02.2012 11:32 - Gestartet von stromer1
wer weiß mehr als ich, gilt hier das selbe, wie bei der 1und1 Festnetz u. Allnetflat.
Ich meine die Bepreisung bestimmter Festnetznummer (calltrough).
Wer weiß ob es auch mal die Möglichkeit zur Blackberrynutzung geben wird?
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[1] Kuch antwortet auf stromer1
28.03.2012 14:01
Hallo,

Benutzer stromer1 schrieb:
wer weiß mehr als ich, gilt hier das selbe, wie bei der 1und1 Festnetz u. Allnetflat.
Ich meine die Bepreisung bestimmter Festnetznummer (calltrough).
Wer weiß ob es auch mal die Möglichkeit zur Blackberrynutzung geben wird?

zur Blackberry-Nutzung siehe Leistungsbeschreibung:

https://mobile.web.de/modules/frontend-consumer/pdf/1und1_Leistungsbeschreibung_Mobilfunk.pdf

2.1
Im Rahmen der Tarife „1&1 All-Net-Flat“, „1&1 Doppel-Flat“ sowie „FreePhone“ inklusive kostenpflichtiger Surf-Option darf eine TCP-/IP Datenverbindung (Zugangseinstellung bei Handy / Smartphones: „mail.partner.de" oder „web.vodafone.de“ und bei BlackBerry-Endgeräten „blackberry.net") nicht mit einem verbundenen Computer (Notebook, Stand-alone-PC, etc.) aufgebaut werden, sondern ausschließlich zur Nutzung über das Handy / Smartphone und ausschließlich als Endkunde im dafür üblichen Umfang und nur für Verbindungen, die manuell über Hardware aufgebaut werden.

Zu Calltrough-Verbindungen am besten mal bei der Hotline nachfragen: 02602-969714 oder als Kunde: 0721-9600.

Alexander Kuch
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[2] RE: Frage zur Festnetzflat (Callthrough)
Kuch antwortet auf stromer1
28.03.2012 14:30
Hallo,

Benutzer stromer1 schrieb:
wer weiß mehr als ich, gilt hier das selbe, wie bei der 1und1 Festnetz u. Allnetflat.
Ich meine die Bepreisung bestimmter Festnetznummer (calltrough).
Wer weiß ob es auch mal die Möglichkeit zur Blackberrynutzung geben wird?

jetzt habe ich auch zu Callthrough noch was gefunden:

https://mobile.gmx.de/DetailsAgbs?__lf=Freephone&linkOrigin=AgbLeistungsbeschreibung&linkId=ct.pop.agb&linkType=btn

2.8

Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde, keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern. Dies sind insbesondere Verbindungen, mittels derer der Kunde Zugang zum Internet erhält, die der Dateneinwahl dienen oder deren Leistungen über die direkte Kommunikationsverbindung per Telefon und/oder Fax zu einem anderen Teilnehmer hinausgehen (z. B. Mehrwertdienste mit geografischer Festnetzrufnummer als Einwahlrufnummer). Hierunter fallen insbesondere Services für Chat, Callthrough, Call by Call, Call Back, Konferenzdienste, Internet by Call, u.ä. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 Telefonie-Option. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs, sowie die Sperre von Rufnummern, die solche Verbindungen herstellen, bleibt 1&1 vorbehalten.

Alexander Kuch