Benutzer VariusC schrieb:
Benutzer Kuch schrieb:
wie gesagt: Bei den von mir genannten Ausnahmen kann sich der Betreffende nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Ergo: Bei allen anderen Straftaten [...]können die in dem StPo-Paragrafen genannten Personengruppen (Politiker, Journalisten usw.) die Aussage verweigern, ohne dafür in Beugehaft genommen zu werden.
Alexander Kuch
Demnach hätte der Redakteur also gar nicht in Beugehaft genommen werden dürfen!?
Das sehe ich genauso. Das Einstellen eines arztkritischen Berichts stellt keine gravierende Straftat dar.
In den Augen der Öffentlichkeit stellt es überhaupt keine Straftat dar, es sei denn, der Journalist macht gezielt eine Falschaussage.
Dann wäre es in der Tat eine öffentliche anonyme Verunglimpfung eines Arztes durch den enttäuschten und rachesüchtigen, unter Umständen sogar sich beleidigt fühlenden Patienten, der sich falsch behandelt fühlt, bzw. aus anderen Gründen den Arzt an den Pranger stellen möchte, gewesen.
Davon gehe ich aber nicht aus, dass der Patient eine Falschaussage gemacht hat.
Höchstwahrscheinlich hat er die Wahrheit im Bewertungsportal gesagt.
Der Arzt sieht durch diese kritische Bewertung seine Karriere und Image im Gefahr und fürchtet einen Patientenverlust und eine zukünftige Gewinneinbusse.
Wenn der Arzt tatsächlich "unschuldig" ist, hätte er durch einen Gerichtsprozess seine Reputation und Unschuld bestätigen können und einen Schadensersatz von Kontragent verlangen können.
Statt dessen lässt er die Polizei schmieren, damit sie gesetzwidrig (sie haben es ja zitiert, dass diese Handlung-öffentliche Blosstellung im Internet kein Ausnahmetatbetand des § 39 StGB darstellt)den Berichtserstatter in Beugehaft wirft, was eine eindeutige Kompetenzüberschreitung der Polizei darstellt.
D.h die Klage des Betroffenen beim Bundesverfassungsgericht ist einzig und alleine richtig. Er wird freigesprochen.
An seiner Stelle würde ich auch beim Gericht verlangen, dass er die Polizei für die gesetzeswidrige Einsperrung in die Beugehaft ohne richterlichen Haftbefehl auch Schadensersatz für 5 Tage Beugehaft zur Geldentschädigung nach gesetzlicher Bemessungsgrundlage und einer offiziellen schriftlichen Entschuldigung seitens dem Polizeipräsidium im betreffenden Regierungsbezirk für die fehlerhafte Behandlung eines Berichtserstatters.
Im übrigen lässt der Fall vermuten, dass der brtroffene Arzt eine Beziehung zur dubiosen Amtsträgern hat.
Vielleicht hat er Beziehung zu führenden Polizeibeamten und Amtsrichtern in seiner Region und denkt, dass er deshalb für die gesetzeswidrige Handlungen seinerseits von den Behörden und Gerichten ein Freibrief bekommt.
Ich denke nicht. Haltet uns am Laufenden, wie der Streit beim Bundesverfassungsgericht entschieden wird.