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Dann können Kunden ja auch entsprechend eher kündigen...


01.04.2012 02:06 - Gestartet von twix
...und müssen nicht 24 Monate zahlen, sondern nur rund 23 Monate, wenn man mal von ca. 4 Wochen Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Schaltungstermin ausgeht.
Ob sich Vodafone da mal nicht selbst ins Knie gef*ckt hat?

Also Vodafone-Kunden: eher kündigen!!!

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[1] garfield antwortet auf twix
01.04.2012 12:14
Benutzer twix schrieb:
...und müssen nicht 24 Monate zahlen, sondern nur rund 23 Monate, wenn man mal von ca. 4 Wochen Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Schaltungstermin ausgeht. Ob sich Vodafone da mal nicht selbst ins Knie gef*ckt hat?

Also Vodafone-Kunden: eher kündigen!!!


Sehr guter Einwand. Wenn der Vertrag 24 Monate läuft und er im Februar beginnt - und der Kunde im Sinne Vodafones "rechtzeitig" zum Februardatum gekündigt hätte - ist der Vertrag also auch im Februar zu Ende. Dann wäre die Weiterleistung bis April also ohne Vertragsgrundlage. Könnte interessant werden, wenn der Kunde dann die Zahlungen verweigert.
Schließlich heißt es ja Vertragslaufzeit von 24 Monaten, nicht Leistungszeitraum von 24 Monaten.

Daran sieht man schon, dass wohl die naheliegendste Auslegung sein müsste, dass der Vertragsbeginn auf den Leistungsbeginn fällt. Die meisten Unternehmen akzeptieren wohl auch das Datum Leistungsbeginn plus Vertragslaufzeit als Vertragsende und damit Kündingungen, die von diesem Datum aus rückwärts gerechnet innerhalb der Kündigungsfrist liegen.

Aber gut zu wissen. Mein aktueller Stromanbieter soll laut Bewertungen auch gern mal tricksen. Der kriegt seine Kündigung garantiert rechtzeitig.