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Anfang und Ende


31.03.2012 18:45 - Gestartet von Telly
Wieso ist das Ende auch für einen Fachanwalt schwierig zu definieren? Wieso ist nicht geregelt, dass das Vertragsverhältnis erst mit Schaltung beginnt? Und damit in der Regel auch genau 24 Monate später, eben genau nach 24 Mindestbeiträgen Ende ist?

Sorry, bin unterwegs und kann es gerade nicht genauer beschreiben.

Telly
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[1] elpasa antwortet auf Telly
31.03.2012 19:00
Wäre mal interessant welcher Anbieter es wie regelt. Dachte auch immer, daß mit der Schaltung der Vertrag beginnt.
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[1.1] alexander-kraus antwortet auf elpasa
31.03.2012 19:13
Benutzer elpasa schrieb:
Wäre mal interessant welcher Anbieter es wie regelt. Dachte auch immer, daß mit der Schaltung der Vertrag beginnt.

Wäre doch mal wieder was für die RegTP zu tun. - Sorry, aber es kann nicht sein, dass ein solchler "elementarer Vertragsfaktor" unegekläärt ist.

Sollte es der DSL Anbiter allerdings auch ein gerichtsverfahren ankommen lassen, wäre ich mal auf die Begründung gespannt, wie man "ohne gegenleistung" einen vertrag rechtfertigen will. - Papier alleine ist ja bekanntlich geduldig.
Juristisch würde ich sagen, fängt der DSL Vertrag dann an, wenn die "physikalische Schaltung" erfolgt, denn vorher kann man die Vertragsbestandteile ja gar nicht erfüllen, und der Anbieter wird den Teufel tun, und für die Zeit zwischen Vertragsbestätigung und Schaltung vom Kunden Geld zu verlangen.... - Das wären dann Gelder für die keine Gegenleistung erbracht wurde...
Sollen das mal die Gerichte klären. - Auf den Ausgang bin ich gespannt.
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[1.1.1] Telly antwortet auf alexander-kraus
01.04.2012 02:31

2x geändert, zuletzt am 01.04.2012 02:45
Da die Kündigungsfrist bei Vodafone branchenübliche drei Monate beträgt, sah sich Peter G. auf der sicheren Seite, als er am 23. November 2011 seine Kündigung zum 12. April 2012 versandte. Denn unser Leser ging davon aus, dass sein Vertrag "mit der Schaltung des DSL-Anschlusses am 13. April 2010" begann. Doch Vodafone sah das anders und schrieb: "Die Kündigung Ihres Vertrages haben wir unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen durchgeführt. (...) Ihren Anschluss werden wir zum 21.02.2013 abschalten."

Zu welchem Datum hätte Vodafone ihn wohl aus dem Vertrag gelassen, wenn er seine Kündigung im August 2011 abgeschickt hätte?

Ich unterstelle, dass sie dann den 12. April 2012 gewählt hätten! Statt dem 21.02.2012!

Wie wäre es mit einem Aufruf an die Leser, Unterlagen zuzusenden, die folgende Daten beweisen:

Datum des Vertragsabschlusses

Datum der tatsächlichen Schaltung des Anschlusses

Datum der Kündigung

Datum der tatsächlichen Abschaltung

Zeitraum für den die Grundgebühren berechnet und bezahlt wurden.

Da ließe sich doch investigativ mit arbeiten.

Telly
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[1.1.1.1] Fanta antwortet auf Telly
01.04.2012 08:56

einmal geändert am 01.04.2012 11:42
Benutzer Telly schrieb:
...Datum der tatsächlichen Schaltung des Anschlusses... Telly

Als Telekom - Netcologne - Telekom und nun O2-Kunde kann ich
sagen:

Meine 2-Jahres-Verträge begannen immer mit dem Tag der Schaltung, glücklicherweise nicht mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Durch sehr frühzeitigen Vertragsabschluß konnte mir teilweise Tarife sichern, die am Tag der Schaltung nicht mehr möglich gewesen wären.

Ausserdem waren ja Kündigungsfristen (3 Monate) einzuhalten.

Fanta
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[1.1.1.2] alexander-kraus antwortet auf Telly
01.04.2012 13:25
Benutzer Telly schrieb:
Da die Kündigungsfrist bei Vodafone branchenübliche drei Monate beträgt, sah sich Peter G. auf der sicheren Seite, als er am 23. November 2011 seine Kündigung zum 12. April 2012 versandte. Denn unser Leser ging davon aus, dass sein Vertrag "mit der Schaltung des DSL-Anschlusses am 13. April 2010" begann. Doch Vodafone sah das anders und schrieb: "Die Kündigung Ihres Vertrages haben wir unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen durchgeführt. (...) Ihren Anschluss werden wir zum 21.02.2013 abschalten."

Zu welchem Datum hätte Vodafone ihn wohl aus dem Vertrag gelassen, wenn er seine Kündigung im August 2011 abgeschickt hätte?

Ich unterstelle, dass sie dann den 12. April 2012 gewählt hätten! Statt dem 21.02.2012!

Wie wäre es mit einem Aufruf an die Leser, Unterlagen zuzusenden, die folgende Daten beweisen:

Datum des Vertragsabschlusses

Datum der tatsächlichen Schaltung des Anschlusses

Datum der Kündigung

Datum der tatsächlichen Abschaltung

Zeitraum für den die Grundgebühren berechnet und bezahlt wurden.

Da ließe sich doch investigativ mit arbeiten.

Telly

Aktuelles Beispiel: 1&1 lässt mich auch erst nach 2 Jahren und 3 Wochen aus dem Vertrag raus. - Am 05.04.2010 habe ich die Umstellung (Schaltung des Anschlusses) damals von DE_Telekom auf 1&1 gehabt. - Jetzt ist die Schaltung erst am 23.04.2012 wieder retour. - Sicherlich würde ich "Recht bekommen", wenn ich wegen dieser 14 Tage vor Gericht Klagen gehe. - Aber was bringts mir? - ich habe schon vor mehr als 12 Monaten gekündigt, also weit vor der "Deadline" von den 3 Monaten. - Ob ich jelmals wieder zu 1&1 gehe? - Keine Ahnung. - Ich sitze jetzt erstmal minimum 2 Jahre wieder bei der Telekom aus, und schaue mir in 12 Monaten wieder die DSL-Angebote für "Neukunden" an.... - Zumal ich bei 1&1 im Moment nur 3 Mbit habe, bei der Telekom bekomme ich ca 12-14 (alias DSL 16000).
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[1.1.1.2.1] Paderman antwortet auf alexander-kraus
18.12.2015 00:58
Eine Frage in der Nacht:

Wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, und folgendes in der Auftragsbestätigung steht, dass man 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses Zeit hätte, zu kündigen, obwohl die Leistung erst ab einen Monat später erst in Kraft tritt, gilt dies nur für den abgeschlossenen Vertrag auch wenn noch keine Leistungen und anderes erfolgt war?

Gibt es für Neukunden in Sachen Internet nicht so eine Art Zeitraum um ein Produkt testen zu können (Test-vor-"Miete eines Anschlusses")? Die Frage stelle ich, da viele normale Geschäfte ebenfalls ein minimales "Rückgaberecht" einräumen wo der Kunde ggf. zurücktreten könnte, obwohl dieser ja die Möglichkeit hatte, das Produkt testen zu können.
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[1.1.1.2.1.1] Rotbaertchen antwortet auf Paderman
18.12.2015 11:06
Bei Vertragsabschlüssen über Fernabsatz hast Du in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Dann gibt es die Kündigungsfrist, meist zu einem bestimmten Zeitpunkt (Monatsende, Laufzeitmonatsende...).

Gibt es für Neukunden in Sachen Internet nicht so eine Art Zeitraum um ein Produkt testen zu können (Test-vor-"Miete eines Anschlusses")?

Manche Unternehmen räumen tatsächlich eine Testphase ein, im Fall von z.B. 1&1 ist es der erste Monat der Vertragslaufzeit.