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teltarif hilft: Wann beginnt eigentlich ein DSL-Vertrag?

Vodafone wollte einen DSL-Kunden nicht einfach ziehen lassen
Von Marc Kessler

Vodafone-DSL-Vertragsbeginn Über den genauen Beginn
eines DSL-Vertrags bei Vodafone
gab es sehr unterschiedliche Auffassungen
Montage: teltarif.de
Wann beginnt eigentlich ein DSL-Vertrag? Mit dieser Fragestellung musste sich teltarif-Leser Peter G. aus der Nähe von Ulm unfreiwillig auseinandersetzen. Unser Leser hatte Anfang 2010 ein DSL-Paket beim Düsseldorfer Telekom­munikations­anbieter Vodafone abgeschlossen. Dieses kam mit 24-monatiger Mindest­vertrags­laufzeit. Doch als Peter G. seinen Vertrag - aus seiner Sicht mehr als fristgerecht - kündigen wollte, ging der Ärger mit Vodafone los.

Auftragsbestätigung im Februar, Schaltung Mitte April 2010

Vodafone-DSL-Vertragsbeginn Über den genauen Beginn
eines DSL-Vertrags bei Vodafone
gab es sehr unterschiedliche Auffassungen
Montage: teltarif.de
Doch zunächst zum Anfang unseres Falles: Am 8. Februar 2010 entschied sich Peter G. für den Abschluss eines DSL-Pakets mit DSL-Flatrate und Telefonanschluss bei Vodafone. Mit Schreiben vom 24. Februar 2010 bestätigte der Anbieter unserem Leser den Auftrag und kündigte an, ihm in Kürze den genauen Anschalttermin mitzuteilen - unter dem Vorbehalt, dass "die technische Realisierbarkeit ihres All-Inclusive-Pakets am gewünschten Anschlussort bestätigt wird".

Nun gingen einige Tage ins Land. Erst am 1. April 2010 meldete sich Vodafone wieder bei Peter G. - nun aber mit guten Nachrichten: "Es ist soweit: Wir planen ihren Vodafone-Anschluss am 13.04.2010 anzuschalten!", teilte das Unternehmen mit. Dazu kam es dann auch, unser Leser konnte seinen Anschluss in der Folge reibungslos nutzen.

Vodafone verweigerte die fristgemäße Kündigung

Zu Problemen kam es erst, als sich Peter G. Ende vergangenen Jahres dazu entschloss, aufgrund eines anstehenden, längeren Auslandsaufenthalts seinen Anschluss fristgerecht zu kündigen. Da die Kündigungsfrist bei Vodafone branchenübliche drei Monate beträgt, sah sich Peter G. auf der sicheren Seite, als er am 23. November 2011 seine Kündigung zum 12. April 2012 versandte. Denn unser Leser ging davon aus, dass sein Vertrag "mit der Schaltung des DSL-Anschlusses am 13. April 2010" begann.

Doch Vodafone sah das anders und schrieb: "Die Kündigung Ihres Vertrages haben wir unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen durchgeführt. (...) Ihren Anschluss werden wir zum 21.02.2013 abschalten."

Wann begann der DSL-Vertrag nun wirklich?

Peter G. wunderte sich: Wie konnte Vodafone auf den 21. Februar 2013 - und damit auf einen vermutlichen Vertragsbeginn am 22. Februar 2010 - kommen? Er protestierte telefonisch beim Kundenservice - doch auch das brachte unseren Leser nicht weiter, so dass er sich schließlich ratsuchend an unsere Redaktion wandte.

Vodafone-Klausel Die versteckte Klausel zum Vertragsbeginn
in der Vodafone-Auftragsbestätigung
Foto: teltarif.de
Wir sichteten die Unterlagen von Peter G. und fanden zumindest ein wenig mehr Aufklärung. In der oben angesprochenen Auftragsbestätigung vom 24. Februar 2010 fand sich im Kleingedruckten des Schreibens der Passus: "Mit dem Brief, in dem wir Ihnen den geplanten Anschalttermin für Ihren Anschluss mitteilen, beginnt Ihr Vertragsverhältnis mit Vodafone." Wir erinnern uns: Diesen Brief mit dem Anschalttermin 13. April 2010 erhielt unser Leser am 1. April 2010. Also müsste dieser Tag - nach Vodafone-Definition - den offiziellen Vertragsbeginn des DSL-Pakets von Peter G. darstellen.

Vodafone knickt ein - und lässt pünktliches Ende doch noch zu

Mit dieser Erkenntnis - aber auch der Fragestellung, warum man gerade dieses merkwürdige Procedere bei Vodafone gewählt hat - wandten wir uns an das Düsseldorfer Unternehmen. Für Peter G. ging es nun sehr schnell und unbürokratisch: Unser Leser einigte sich mit dem Kundenservice auf eine Beendigung des Vertrages zum 2. April dieses Jahres. "Wir hoffen, das Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben", schrieb ihm der Vodafone-Support in einer schriftlichen Bestätigung.

Keine Reaktion auf unsere Fragen

Auf unsere Fragen indes erhielten wir von Vodafone bis Redaktions­schluss trotz mehrfachen Nachhakens keine Antworten. So hatten wir erfahren wollen, wie Vodafone überhaupt auf den 21. Februar 2013 als Kündigungstermin gekommen war, warum das Unternehmen seinen Kunden Vertragsbeginn und -Ende nicht deutlich transparenter mitteilt und weshalb Kunden bei Online-Bestellung ("Ihr Vertrag wird gültig, sobald wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben geschickt haben, spätestens aber, sobald wir unsere Leistungen für Sie bereitstellen") in punkto Vertragsstart noch mehr verwirrt werden.

IT-Fachanwalt: Vertragsbeginn kann sehr unterschiedlich definiert sein

IT-Fachanwalt Hagen Hild aus Augsburg verweist darauf, dass die Fragestellung, wann ein DSL-Vertrag eigentlich beginnt, gar nicht so einfach beantwortet werden kann. Je nach Ausgestaltung der AGB des Anbieters und der konkreten Vertragsdetails könne dies bei Vertragsunterschrift, bei Erhalt der Auftragsbestätigung oder bei der tatsächlichen Schaltung des DSL-Anschlusses der Fall sein.

Worauf Sie achten sollten

In jedem Fall, so Hild, müsse der Anbieter aber das genaue Vertragsbeginn-Datum klar mitteilen. Denn er müsse über "wesentliche Merkmale der Dienstleistung" informieren (Paragraph 312c BGB). In der Praxis, meint der Jurist, seien Kunden gut beraten, sich Vertragsbeginn und -Ende schriftlich bestätigen zu lassen - damit Probleme wie die von Peter G. gar nicht erst auftreten. Der ist indes hoch erfreut über das für ihn erfreuliche Ergebnis und schickte uns - bereits aus dem Ausland - ein eindeutiges "DANKE!!!!!!!!".

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