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5GB mtl. 4 Monate für 30 euro = 7,50 Euro/mtl.


26.04.2012 09:51 - Gestartet von chickolino
ich kaufe immer auf einen Schlag 6 nagelneue LIDL-Starterpakete (vorwiegend wenn sie im angebot wegen dem LIDL-Mobil geburtstag im Herbst "nur" 5 euro kosten - statt "normal" 10 Euro pro Starterkit).

dann wirbt die erste SIM gleich die zweite SIM.

So kommen auf jede SIM zum Startguthaben von 10 Euro dann nochmal 5 Euro dafür das man geworben wurde und 5 Euro dafür das man die andere SIM geworben hat dazu. Ergo - nach rund 2 wochen wären auf diesen beiden SIM jeweils 20 Euro drauf.

Da man bei LIDL-Mobil für eine 5 GB internetflat jedoch "nur" 15 Euro benötigt, wären so jeweils 5 Euro übrig.

Dazu nehme ich jetzt die anderen 4 SIM-Karten-Starterpacks und werbe von diesen jeweils 2 von der einen zuerst über kreuz gebuchten und dann die anderen 2 von der anderen über kreuz gebuchten SIM.

So bekomme ich am ende aus 6 SIM-Karten-Starterpacks insgesammt 4 Karten mit 15 euro guthaben (für 1 Monat) udn 2 SIM-Karten mit 30 Euro guthaben (für 2 Monate) - ergo ich habe insgesamt 8 monate mobiles internet für meinen UMTS-Stick (der in der FritzBox steckt udn das ganze per W-LAN weiterverteilt) und spare mir damit also 8 monate einen DSL-Anschluss.

je nach einkaufspreis kommt man so auf 7,50 Euro mtl. bzw. bei den angebotspackungen (dann insgesamt 30 euro für 6 Starterpakete die insgesammt 8 monate internet bieten) auf 3,75 Euro mtl.

Tja, und bei UMTS-Sticks ist es auch ziemlich egal das man die nummer monatlich wechselt, denn die bekommt ja niemand.

Ach ja, für die anmeldung bie LIDL-Mobil. kann man enfach mit verschiedenen vornamen und verschiedenen Geburtsdaten "arbeiten" - eben so als ob man seine komplette familie zu lidl-mobil anmelden will . . .

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[1] zink antwortet auf chickolino
26.04.2012 10:33
Hallo !

Nett, wie günstig Du an mobiles surfen kommst, aber damit:


Ach ja, für die anmeldung bie LIDL-Mobil. kann man enfach mit verschiedenen vornamen und verschiedenen Geburtsdaten "arbeiten" - eben so als ob man seine komplette familie zu lidl-mobil anmelden will . . .


machst Du dich strafbar und das sind die dann gesparten EUR wirklich nicht wert!!!

Zinker
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[1.1] Müller2 antwortet auf zink
26.04.2012 11:44
Benutzer zink schrieb:
Hallo !

Nett, wie günstig Du an mobiles surfen kommst, aber damit:


Ach ja, für die anmeldung bie LIDL-Mobil. kann man enfach mit verschiedenen vornamen und verschiedenen Geburtsdaten "arbeiten" - eben so als ob man seine komplette familie zu lidl-mobil anmelden will . . .


machst Du dich strafbar und das sind die dann gesparten EUR wirklich nicht wert!!!

Zinker

Daß der TE mit seiner Vorgehensweise gegen die AGB des Anbieters verstößt und sich vermutlich auch schadensersatzpflichtig macht, ist evident. Inwieweit sein Verhalten aber auch strafrechtlich relevant ist, würde mich - ganz ehrlich - wirklich mal interessieren. Vielleicht weißt Du da ja Genaueres. Welche Straftatbestände siehst Du dadurch konkret erfüllt?
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[1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Müller2
26.04.2012 12:07
Benutzer Müller2 schrieb:

Benutzer zink schrieb:

[...] damit:

[...] für die anmeldung bie LIDL-Mobil. kann man enfach mit verschiedenen vornamen und verschiedenen Geburtsdaten "arbeiten" - eben so als ob man seine komplette familie zu lidl-mobil anmelden will . . .

machst Du dich strafbar [...]

[...] Welche Straftatbestände siehst Du dadurch konkret erfüllt?

Für mich ist das ganz einfach Betrug (§ 263 StGB). Siehst du irgendein Merkmal nicht erfüllt?
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[1.1.1.1] chickolino antwortet auf Mobilfunk-Experte
26.04.2012 12:22
@Mobilfunk-Experte
@Benutzer Müller2
@Benutzer zink


also ich persönlich habe halt nur eine grosse familie die ich alle nacheinaner mit Lidl-SIM ausrüste (solange es nix günstigeres gibt - und da sie alle nur karten brauchen um "erreichbar" zu sein, darf ich vorab das guthaben "absurfen") !

Aber dadurch das es bei unserer Familie eben auch immer beim selben nachmnamen bleibt, war ich eben auf diesen Gedanken gekommen.

Wer es natürlich mit erfundenen Namen macht, der macht sich dagegen evtl. wirklich schadensersatzpflichtig gegenüber dem anbieter.

Wobei es immer die frage ist nach kläger uund richter und beweislast.

Denn wenn man mit einer LIDL-SIM (die z.b. auf den Namen Donald duck aus Entenhausen läuft) die nächsten LIDL-SIM freischaltet auf den Namen Daisy Duck; Dagobert Duck; Daniel Düsentrieb usw. dann wird es lidl schwer haben den Verantwortlichen zu finden.

tja udn wenn dann 8 Monate später Dagobert duck wieder 6 neue SIM-Karten wirbt die auf Tic; Trick und Track Duck registirert werden . . .

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[1.1.1.1.1] zink antwortet auf chickolino
26.04.2012 12:42
Hi!
Das es diesen Familienmitglieder wirklich gibt hatte ich so nicht verstanden. Vermutlich wäre es dann sogar juristisch ok.
Aber es gibt doch schon Angebote für 10,-/1GB, das wäre dann lupenrein, ohne Theater etc.
Zinker
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[1.1.1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf zink
26.04.2012 13:12
Benutzer zink schrieb:

Das es diesen Familienmitglieder wirklich gibt hatte ich so nicht verstanden.

Kein Wunder, denn im Originalbeitrag stand ja ausdrücklich, man könne es machen "so *als ob* man seine komplette familie zu lidl-mobil anmelden will".
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[1.1.1.2] Müller2 antwortet auf Mobilfunk-Experte
26.04.2012 12:53
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

Für mich ist das ganz einfach Betrug (§ 263 StGB). Siehst du irgendein Merkmal nicht erfüllt?

Ich bin kein Jurist und habe die Erfahrung gemacht, daß die fachgerechte Interpretation von Gesetzestexten doch ein gewißes Know-how erfordert und daß nicht jede juristische Formulierung das bedeutet, was man in der Umgangssprache gemeinhin darunter verstehen würde. Man müßte z.B. sicherlich die Frage klären, ob hier tatsächlich ein "rechtswidriger Vermögensvorteil" im juristischen Sinne vorliegt.
Aber abgesehen von einem möglichen Eigentumsdelikt, war die Intention meiner Frage auch mehr darauf gerichtet, inwieweit etwa der Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene (korrekte) Registrierung von SIM-Karten strafbewehrt ist.
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[1.1.1.3] getodavid antwortet auf Mobilfunk-Experte
26.04.2012 13:09

einmal geändert am 26.04.2012 13:16
Für mich ist das ganz einfach Betrug (§ 263 StGB). Siehst du irgendein Merkmal nicht erfüllt?

Ja, und zwar den Vermögensschaden. Der ist beim strafrechtlichen Begriff Betrug zwingende Voraussetzung. D.h. es MUSS ein materieller Schaden vorliegen damit Betrug stattgegeben werden kann. Das scheint mir hier klar nicht der Fall. In der Umgangssprache versteht man unter Betrug einen sehr viel weiter gefassten Sachverhalt, aber das ist strafrechtlich ja irrelevant.

Wie an anderer Stelle genannt würde ich hier eher von einem Verstoß gegen §281 StGB, Mißbrauch von Ausweispapieren, ausgehen.
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[1.1.1.3.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf getodavid
26.04.2012 13:24
Benutzer getodavid schrieb:

Für mich ist das ganz einfach Betrug (§ 263 StGB). Siehst du irgendein Merkmal nicht erfüllt?

Ja, und zwar den Vermögensschaden.

Der Schaden besteht darin, dass der Anbieter mehrfach den Bonus für eine Freundschaftswerbung gewährt, obwohl in Wahrheit gar niemand geworben wurde.

Wie an anderer Stelle genannt würde ich hier eher von einem Verstoß gegen §281 StGB, Mißbrauch von Ausweispapieren, ausgehen.

Das käme infrage, wenn echte Ausweispapiere von anderen Personen verwendet würden. Wenn es die angeblichen Verwandten gar nicht gibt, scheidet das aber aus.
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[1.1.1.3.1.1] getodavid antwortet auf Mobilfunk-Experte
26.04.2012 13:34
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Der Schaden besteht darin, dass der Anbieter mehrfach den Bonus für eine Freundschaftswerbung gewährt, obwohl in Wahrheit gar niemand geworben wurde.

Richtig. Ich hatte jetzt nur noch auf die nicht ordnungsgemäße Registrierung abgezielt. Da Müller2 in seiner Frage ja bereits einen Schaden für den Anbieter als unstrittig angenommen hat. Der setzt aber eigentlich in der Tat den Betrug voraus.
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[1.1.1.3.1.1.1] Zündi antwortet auf getodavid
26.04.2012 13:41
Benutzer getodavid schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Der Schaden besteht darin, dass der Anbieter mehrfach den Bonus für eine Freundschaftswerbung gewährt, obwohl in Wahrheit gar niemand geworben wurde.

Richtig. Ich hatte jetzt nur noch auf die nicht ordnungsgemäße Registrierung abgezielt. Da Müller2 in seiner Frage ja bereits einen Schaden für den Anbieter als unstrittig angenommen hat. Der setzt aber eigentlich in der Tat den Betrug voraus.

Das stimmt so nicht. Man bekommt den Freundschafts-Bonus auch, wenn man sich selbst wirbt, die Daten von 2 Sim-Karten also 100 % identisch sind ;-)
Außerdem können bis zu 5 Karten auf die gleiche Person registriert werden. Mit nur 3 Verwandten könnte man also insgesamt 20 Sim-Karten registrieren und nach belieben werben lassen.
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[1.1.2] getodavid antwortet auf Müller2
26.04.2012 12:47
Daß der TE mit seiner Vorgehensweise gegen die AGB des Anbieters verstößt und sich vermutlich auch schadensersatzpflichtig macht, ist evident. Inwieweit sein Verhalten aber auch strafrechtlich relevant ist, würde mich - ganz ehrlich - wirklich mal interessieren. Vielleicht weißt Du da ja Genaueres. Welche Straftatbestände siehst Du dadurch konkret erfüllt?

Nemen wir an, die Wikipedia läge richtig: "Seit 2004 dürfen Anbieter Prepaidkarten erst nach Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum freischalten (§ 111 Abs. 1 TKG). Die Anbieter sind allerdings nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden anhand eines Ausweises zu kontrollieren. Falsche Angaben sind gesetzlich nicht verboten, vgl. jedoch Missbrauch von Ausweispapieren."

Missbrauch von Ausweispapieren wiederrum (Das läge hier auch vor, wenn fiktive Daten genutzt würden weil man ja quasi so tut, als gäbe es dieses Ausweispapier das man zu nutzen vorgibt) ist nach §281 des StGB ein Vergehen, das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.

Das nur formal - in der Praxis gilt gerade in diesem Fall wohl eher ein "Interessiert doch eh keinen".
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[1.1.2.1] Müller2 antwortet auf getodavid
26.04.2012 13:11
Benutzer getodavid schrieb:

Nemen wir an, die Wikipedia läge richtig: "Seit 2004 dürfen Anbieter Prepaidkarten erst nach Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum freischalten (§ 111 Abs. 1 TKG).[...]"


Danke für die Antwort, das war es, was ich meinte.
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[1.1.2.1.1] chickolino antwortet auf Müller2
26.04.2012 13:46
@Müller2
@getodavid

Nemen wir an, die Wikipedia läge richtig: "Seit 2004 dürfen Anbieter Prepaidkarten erst nach Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum freischalten (§ 111 Abs. 1 TKG).[...]"


Danke für die Antwort, das war es, was ich meinte.

nunja , wie auch immer.

bei mir gibt es eben verwandte die eine SIM-karte brauchen und auch bekommen (nachdem ich sie mit ihrem einverständnis leergesurft habe).

insofern ist dem Anbieter kein schaden entstanden, weil ja tatsächlich jemand geworben wurde und das Werbeguthaben zu recht auf die prepaidkarte aufgebucht wurde.

Aber es ist wohl auch hier wie bei vielen fällen.

Wer bei bzw. wie will lidl-mobil denn (um bei dem beispiel im vorigen post von donald duck zu bleiben) ausfindig machen ?

Dazu müßte die Kette der werbungen zurückverfolgt werden bis zu einem anschluss der mal irgendwann auf eine "echte" person registriert worden war. Das wiederum kann mittlerweile monatelang zurückliegen udn dann sind die daten davon nicht mehr verfügbar . . .

oder will lidl dann donald duck aus entenhausen verklagen ?

Auf die sitze getrieben würde jemand der es darauf anlegt mit erfundenen Namen SIm-Karten zu registrieren sicherlich nichts nachgewiesen werden können, solange er immer die neuanmeldungen mit einer anderen SIM-Karten-Internetverbindung macht die eben auf einen anderen Fantsienamen registriert wurde.

Wobei das rechtlich sicher nicht o.k. ist - aber die Frage ist doch ob lidl-mobil nicht irgendwann auch mal ausweispapiere prüfen wird um das zu umgehen ?

Ich meine lidl hatte ja anfangs sogar das werbeguthaben nach 3 monaten mitausgezahlt, wenn man eine auszahlung beantragt hatte (da war ich damals selbst "überrascht". Mittlerweile kommt bei den SIM-Karten meiner Verwandtschaft, das dieses "Werbeguthaben" udn das "Startguthaben" nicht mehr ausgezahlt werden und nur "zum Verbrauch" bestimmt sind.

ich denke mal, bevor lidl da wirklich sucht udn nichts finden kann, weil die kette von fantasienamen zu weit zurück reicht wird eher an dieser schraube angesetzt und die bedingungen für die anmeldung verschärft. denn denken können die obersten bei lidl sicherlich auch, sonst wären sie nicht so gut bezahlt wie es "oberste" meistens sind . . .
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[1.1.2.1.1.1] Beschder antwortet auf chickolino
26.04.2012 13:59
imho ist das lidl so was von wurst was du da machst und verschwendet keinen gedanken daran sowas zu prüfen. leute wie dich gibts (zum glück) super selten, die anderen zahlen für dich mit... nicht lidl!

gruss
beschder
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[1.1.2.1.1.1.1] Zündi antwortet auf Beschder
26.04.2012 14:19
Benutzer Beschder schrieb:
imho ist das lidl so was von wurst was du da machst und verschwendet keinen gedanken daran sowas zu prüfen. leute wie dich gibts (zum glück) super selten, die anderen zahlen für dich mit... nicht lidl!

gruss
beschder

Eben, das ist Fonic (nicht Lidl) eigentlich egal, sonst würden sie einen Perso verlangen, was aber Aufwand bedeuten würde, der Zeit und somit Geld kostet. Deshalb werden neuerdings lediglich Willkommensbriefe verschickt. Wenn sie dann nach ein paar Tagen feststellen (weil der Willkommensbrief zurückkam), das die Karte auf die falsche Adresse registriert wurde, wird lediglich die Sim-Karte teilgesperrt (abgehende Verbindungen) und eine SMS an die Rufnummer geschickt, wo drinsteht, das man sich zum Datenabgleich an die Fonic-Kundenbetreuung (01805-880488) wenden soll. Und sonst passiert gar nichts, auch wenn offenkundig gefaked wurde:

http://www.11880.com/pe/dagobert-herr-duck-neuhausen-auf-den-fildern-QZXLISJZVB99D54.html

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[1.1.2.1.1.1.1.1] chickolino antwortet auf Zündi
26.04.2012 14:27
@Zündi
http://www.11880.com/pe/dagobert-herr-duck-neuhausen-auf-den-fildern-QZXLISJZVB99D54.html

GEIL - Dagobert wollte ich schon immer mal anrufen und fragen wie er das so macht mit seinen Geldspeichern . . .

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[1.1.2.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf getodavid
26.04.2012 13:34
Benutzer getodavid schrieb:

Missbrauch von Ausweispapieren wiederrum (Das läge hier auch vor, wenn fiktive Daten genutzt würden weil man ja quasi so tut, als gäbe es dieses Ausweispapier das man zu nutzen vorgibt) ist [...] ein Vergehen [...]

Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB setzt voraus, dass ein Ausweispapier gebraucht oder überlassen wird. Wenn jemand "quasi so tut, als gäbe es dieses Ausweispapier", dann wird aber gerade kein Ausweispapier gebraucht oder überlassen.
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[1.1.2.3] Zündi antwortet auf getodavid
26.04.2012 13:35
Benutzer getodavid schrieb:
Daß der TE mit seiner Vorgehensweise gegen die AGB des Anbieters verstößt und sich vermutlich auch schadensersatzpflichtig macht, ist evident. Inwieweit sein Verhalten aber auch strafrechtlich relevant ist, würde mich - ganz ehrlich - wirklich mal interessieren. Vielleicht weißt Du da ja Genaueres. Welche Straftatbestände siehst Du dadurch konkret erfüllt?

Nemen wir an, die Wikipedia läge richtig: "Seit 2004 dürfen Anbieter Prepaidkarten erst nach Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum freischalten (§ 111 Abs. 1 TKG). Die Anbieter sind allerdings nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden anhand eines Ausweises zu kontrollieren. Falsche Angaben sind gesetzlich nicht verboten, vgl. jedoch Missbrauch von Ausweispapieren."

Missbrauch von Ausweispapieren wiederrum (Das läge hier auch vor, wenn fiktive Daten genutzt würden weil man ja quasi so tut, als gäbe es dieses Ausweispapier das man zu nutzen vorgibt) ist nach §281 des StGB ein Vergehen, das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.

Das nur formal - in der Praxis gilt gerade in diesem Fall wohl eher ein "Interessiert doch eh keinen".

Blödsinn, es gibt kein Gesetz, das den Nutzer verpflichtet, bei der online-Registrierung korrekte Daten anzugeben. Wenn diese erfunden sind, ist das nicht strafrechtlich relevant. Das TKG hingegen verpflichtet lediglich den Anbieter, das Prepaidkarten korrekt registriert werden. Wie der Anbieter das macht (oder auch nicht), ist aber sein Problem.
Der Trick mit den 6 Karten und dem durch 15 Euro teilbaren Betrag nutze ich selbst auch. Beim letzten mal hatte ich allerdings den Fehler gemacht, 2 der Karten (haben je 5 Euro gekostet) auf gefakte Adressen anzumelden, weil ich nicht mitbekommen habe, das Fonic neuerdings Willkommensbriefe verschickt. Deshalb sind diese Karten leider nach 3 Tagen für abgehende Verbindungen gesperrt worden :-( und Dagobert und Daisy sind trotz jeweils 20 Euro Guthaben lediglich erreichbar. Witzig ist, das das Bonus-Guthaben trotzdem gutgeschrieben wurde und ich die Nummern trotz Teil-Sperre ins Telefonbuch eintragen lassen konnte:

http://www3.dastelefonbuch.de/?cmd=detail&recuid=UQIDN6QVZ5KNC46PTICMQ363U3VOR6IRXZ2Z6KYRAI&recSelected=9&bi=57&kw=duck&seed=114091170&ort_ok=1&vert_ok=1&recfrom=21&buab=266216&mergerid=6756037D5B0D6B5590588C7CCB2406A6&mdest=sec3.www3%2Csec4.www4%2Csec1.www1%2Csec2.www2&cmd=detail&searchid=14818_10887_20120426125606402834_13123394077424_11&pageNo=2&sp=51&aktion=38&showCall=1

http://www3.dastelefonbuch.de/?cmd=detail&recuid=VODSGNJ55TB55ZGABQFV6YCMVF66OPIQFB5AQJEGAI&recSelected=11&bi=57&kw=duck&seed=114091170&ort_ok=1&vert_ok=1&recfrom=21&buab=266216&mergerid=6756037D5B0D6B5590588C7CCB2406A6&mdest=sec3.www3%2Csec4.www4%2Csec1.www1%2Csec2.www2&cmd=detail&searchid=14818_10887_20120426125606402834_13123394077424_11&pageNo=2&sp=51&aktion=38&showCall=1

Die anderen 4 Karten sind untereinander geworben und funktionieren vollständig (auf "Familienangehörige" an der richtigen Adresse registriert), nur mit den 3,75 Euro/Monat haut es jetzt wegen der 2 teilgesperrten Karten nicht mehr ganz hin, außer ich würde meine echten Daten zu Fonic schicken, um die Karten auf mich zu registrieren. Aber das lass ich jetzt erstmal lieber. Letztes Jahr hat das mit den falschen Adressen auch noch funktioniert, die Karten sind auch noch alle aktiv, nur leider inzwischen leer. Und nachladen lohnt nicht, da zu teuer.
Zum Glück habe ich aber eine sehr große Familie :-P
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[1.1.2.3.1] getodavid antwortet auf Zündi
26.04.2012 13:45
Benutzer Zündi schrieb:
Blödsinn, es gibt kein Gesetz, das den Nutzer verpflichtet, bei der online-Registrierung korrekte Daten anzugeben.

Hast du dir eigentlich das, was ich geschrieben habe überhaupt durchgelesen ehe du mir Blödsinn unterstellst? In meinem Text - der aus der Wikipedia kopiert ist wie ich auch angegeben habe - steht doch KLAR UND DEUTLICH dass falsche Angaben bei der Prepaidregistrierung NICHT verboten sind!
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[1.1.2.3.1.1] Zündi antwortet auf getodavid
26.04.2012 13:50
Benutzer getodavid schrieb:
Benutzer Zündi schrieb:
Blödsinn, es gibt kein Gesetz, das den Nutzer verpflichtet, bei der online-Registrierung korrekte Daten anzugeben.

Hast du dir eigentlich das, was ich geschrieben habe überhaupt durchgelesen ehe du mir Blödsinn unterstellst? In meinem Text - der aus der Wikipedia kopiert ist wie ich auch angegeben habe - steht doch KLAR UND DEUTLICH dass falsche Angaben bei der Prepaidregistrierung NICHT verboten sind!

ok, sorry.
Da hatte ich wohl etwas zu schnell gelesen.

@Teltarif: Wann kann man endlich wieder kurze Antworten ohne Fülltext geben, das nervt :-(
fülltext
fülltext
fülltext
fülltext
fülltext
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[1.1.2.3.2] chickolino antwortet auf Zündi
26.04.2012 14:23
@Zündi
@getodavid
Beim letzten mal hatte ich allerdings den Fehler gemacht, 2 der Karten (haben je 5 Euro gekostet) auf gefakte Adressen anzumelden, weil ich nicht mitbekommen habe, das Fonic neuerdings Willkommensbriefe verschickt. Deshalb sind diese Karten leider nach 3 Tagen für abgehende Verbindungen gesperrt worden :-( und Dagobert und Daisy sind trotz jeweils 20 Euro Guthaben lediglich erreichbar.

Siehst du - das hatte ich bislang auch noch nicht mitbekommen. weil meine verwandtschaft ja immer informiert war das ich eine prepaidkarte auf ihren namen anmelde und sie die SIm dann auch hinterher bekommen haben, wenn sie leergesurft waren.

Da hat mir dann natürlich auch nie jemand etwas von einem willkommensschreiben erzählt.

Aber bei meinem Bruder wusste ich letztens die hausnummer nicht (ich schreibe ihm ja keine Briefe - das geht ja heutzutage alles per e-mail oder SMS udn wie das haus ausschaut wo er hingezogen ist, weiss ich ja auch . . .)

bin mal gespannt ob diese SIm dann auch für abgehende telefonate gesperrt ist . . .

wann hast du das mit diesen willkommensschreiben denn mitbekommen ?
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[1.1.2.3.2.1] Zündi antwortet auf chickolino
26.04.2012 15:10
Benutzer chickolino schrieb:
@Zündi
@getodavid
Beim letzten mal hatte ich allerdings den Fehler gemacht, 2 der Karten (haben je 5 Euro gekostet) auf gefakte Adressen anzumelden, weil ich nicht mitbekommen habe, das Fonic neuerdings Willkommensbriefe verschickt. Deshalb sind diese Karten leider nach 3 Tagen für abgehende Verbindungen gesperrt worden :-( und Dagobert und Daisy sind trotz jeweils 20 Euro Guthaben lediglich erreichbar.

Siehst du - das hatte ich bislang auch noch nicht mitbekommen. weil meine verwandtschaft ja immer informiert war das ich eine prepaidkarte auf ihren namen anmelde und sie die SIm dann auch hinterher bekommen haben, wenn sie leergesurft waren.

Da hat mir dann natürlich auch nie jemand etwas von einem willkommensschreiben erzählt.

Aber bei meinem Bruder wusste ich letztens die hausnummer nicht (ich schreibe ihm ja keine Briefe - das geht ja heutzutage alles per e-mail oder SMS udn wie das haus ausschaut wo er hingezogen ist, weiss ich ja auch . . .)

bin mal gespannt ob diese SIm dann auch für abgehende telefonate gesperrt ist . . .

wann hast du das mit diesen willkommensschreiben denn mitbekommen ?

hier steht das:
http://telefon-treff.de/showthread.php?postid=4742655#post4742655

Hab ich leider erst gelesen, nachdem ich die Karten registriert hatte. Nach 3 Tagen dann die SMS und Teilsperrung, erreichbar sind die Karten immer noch. Aber surfen geht halt leider auch nicht. Bei den anderen Karten von meinen Verwandten kamen dann die Willkommensbriefe nach 2 Tagen. Inhalt: Alle Registrierungsdaten (Name, Adresse, geb.Datum und Rufnummer).
Zurückschicken muss man den Brief aber nicht, d.h. solange der Briefträger den Brief nicht als unbekannt zurückschickt (oder schlecht informierte Verwandte), ist alles ok ;-)
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[1.1.2.3.2.1.1] chickolino antwortet auf Zündi
26.04.2012 15:29

einmal geändert am 26.04.2012 15:31
@Zündi
http://telefon-treff.de/showthread.php?postid=4742655#post4742655


das posting ist vom februar.

naja, danach habe ich nochmal ein zwölferpack (aus dem letzten 5 euro angebot) freischalten lassen.

na hoffentlich habe ich dann dort nicht irgendwo eine falsche hausnummer oder so dazwischen.

das sehe ich ja erst wenn ich die älteren leergesurft habe.

muss dann nächsten monat mal ne neuere vorholen.
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[1.1.2.3.2.1.1.1] Zündi antwortet auf chickolino
28.04.2012 12:34
Benutzer chickolino schrieb:


naja, danach habe ich nochmal ein zwölferpack (aus dem letzten 5 euro angebot) freischalten lassen.

na hoffentlich habe ich dann dort nicht irgendwo eine falsche hausnummer oder so dazwischen.

das sehe ich ja erst wenn ich die älteren leergesurft habe.

muss dann nächsten monat mal ne neuere vorholen.


Alle auf einmal registriert? Oje, also ich registrier immer erst mal 2 und wenns da nach ein paar Tagen keine Probleme gibt kommen die nächsten an die Reihe. Ich teste die Karten nach der Registrierung und eine Woche später auch immer, ob sie richtig funktionieren. Also ins Handy einlegen, Guthaben überprüfen und mal ne 0800er Nummer anrufen (z.B. den Bahncomputer 0800-1507090, die T-Hotline 0800-3301000 oder einer der vielen kostenlosen o2-Hotlines). Seit ich von diesen Willkommensbriefen weiß bzw 10 Euro (2x5) in den Sand gesetzt habe, bin ich noch vorsichtiger geworden. Meine Verwandten sind jetzt auch immer informiert, das da solche Briefe kommen. Nicht das da nochmal einer nen Brief zurückschickt ;-)
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[1.1.2.3.2.1.1.1.1] chickolino antwortet auf Zündi
28.04.2012 15:28
@Zündi
mal ne 0800er Nummer anrufen (z.B. den Bahncomputer 0800-1507090, die T-Hotline 0800-3301000

ich habe sie immer zusammen registriert damit ich es auf einmal durch hatte.

habe sonst immer nur nach ein zwei wochen online geschaut ob das guthaben draufgebucht war. . .

tja udn dann erst wieder wenn cih eine internetflatrate geschaltet habe . . .

Das mit der 0800 nummer muss ich dann mal testen. denn ich habe bei einigenverwandten (nicht nur bei meinem bruder) die hausnummern einfach so . . . in der strasse wo sie wohnen ...

da wird einiges von dem 12er paket kaputtgegangen sein. MIST !

Nunja, notfalls kann man die SIm noch peu a peu auf den eigenen Namen eintragen lassen und dann immer 10 Euro namensumschreibegebühr zahlen, dann bleiben weningstens noch die 5 euro einsatzkapital zum vertelefonieren übrig (im dual-SIm ist das ja kein problem . . .)
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[2] peti55 antwortet auf chickolino
26.04.2012 20:17

Tja, und bei UMTS-Sticks ist es auch ziemlich egal das man die nummer monatlich wechselt, denn die bekommt ja niemand.
Klingt gut - dass das überkereuz Werben geht ist aber doch erstaunlich - normal muss bei solchen Aktionen doch mindestens eine Karte mal ungeworben freigeschaltet werden oder?

Dann auf einer SIM mit mehreren Rechnern im O2 Netz zu sein klingt aber nicht gerade nach Hi Speed - hoffe da schaut keiner gerade mal einen Film an. Für mich ist das mobile Internet bei O2 und vor allem eplus noch Lichtjahre von DSL Performance entfernt - oder hast du nen Funkmasten für dich allein?
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[2.1] chickolino antwortet auf peti55
27.04.2012 00:35
@peti55

Tja, und bei UMTS-Sticks ist es auch ziemlich egal das man die nummer monatlich wechselt, denn die bekommt ja niemand.
Klingt gut - dass das überkereuz Werben geht ist aber doch erstaunlich - normal muss bei solchen Aktionen doch mindestens eine Karte mal ungeworben freigeschaltet werden oder?

Dann auf einer SIM mit mehreren Rechnern im O2 Netz zu sein klingt aber nicht gerade nach Hi Speed - hoffe da schaut keiner gerade mal einen Film an. Für mich ist das mobile Internet bei O2 und vor allem eplus noch Lichtjahre von DSL Performance entfernt - oder hast du nen Funkmasten für dich allein?

Nunja, ich lebe alleine - aber ich bin mit mehreren endgeräten eingelogt ins mein W-Lan Netz meiner Fritz box.

insofern kommt es natürlich nicht vor, das ich auf einem endgerät einen film schaue und auf dem anderen noch surfen will.

aber gerade das fil anschauen ist eh nicht iwrklich möglich , weil mein lidl mobil ja auch noch eine 500 mb tagesbremse hat und wenn man dann nach 3/4 vom fil in die tagesbremse gerät . . . macht es nicht wirklich spass . . .