@Müller2
@getodavid
Nemen wir an, die Wikipedia läge richtig: "Seit 2004 dürfen Anbieter Prepaidkarten erst nach Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum freischalten (§ 111 Abs. 1 TKG).[...]"
Danke für die Antwort, das war es, was ich meinte.
nunja , wie auch immer.
bei mir gibt es eben verwandte die eine SIM-karte brauchen und auch bekommen (nachdem ich sie mit ihrem einverständnis leergesurft habe).
insofern ist dem Anbieter kein schaden entstanden, weil ja tatsächlich jemand geworben wurde und das Werbeguthaben zu recht auf die prepaidkarte aufgebucht wurde.
Aber es ist wohl auch hier wie bei vielen fällen.
Wer bei bzw. wie will lidl-mobil denn (um bei dem beispiel im vorigen post von donald duck zu bleiben) ausfindig machen ?
Dazu müßte die Kette der werbungen zurückverfolgt werden bis zu einem anschluss der mal irgendwann auf eine "echte" person registriert worden war. Das wiederum kann mittlerweile monatelang zurückliegen udn dann sind die daten davon nicht mehr verfügbar . . .
oder will lidl dann donald duck aus entenhausen verklagen ?
Auf die sitze getrieben würde jemand der es darauf anlegt mit erfundenen Namen SIm-Karten zu registrieren sicherlich nichts nachgewiesen werden können, solange er immer die neuanmeldungen mit einer anderen SIM-Karten-Internetverbindung macht die eben auf einen anderen Fantsienamen registriert wurde.
Wobei das rechtlich sicher nicht o.k. ist - aber die Frage ist doch ob lidl-mobil nicht irgendwann auch mal ausweispapiere prüfen wird um das zu umgehen ?
Ich meine lidl hatte ja anfangs sogar das werbeguthaben nach 3 monaten mitausgezahlt, wenn man eine auszahlung beantragt hatte (da war ich damals selbst "überrascht". Mittlerweile kommt bei den SIM-Karten meiner Verwandtschaft, das dieses "Werbeguthaben" udn das "Startguthaben" nicht mehr ausgezahlt werden und nur "zum Verbrauch" bestimmt sind.
ich denke mal, bevor lidl da wirklich sucht udn nichts finden kann, weil die kette von fantasienamen zu weit zurück reicht wird eher an dieser schraube angesetzt und die bedingungen für die anmeldung verschärft. denn denken können die obersten bei lidl sicherlich auch, sonst wären sie nicht so gut bezahlt wie es "oberste" meistens sind . . .