Benutzer mersawi schrieb:
Diese Mail habe ich auch.
Das glaube ich Dir auch!
In den AGB von Yourfone ist folgendes dazu nachzulesen:
Der Kunde wird vor Inanspruchnahme der Leistung „Anrufumleitung" sicherstellen, dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem die Anrufe umgeleitet werden sollen, damit einverstanden ist und bei der Gebrauchsüberlassung auch Dritte auf diese Verpflichtung hinweisen.
Das bedeutet nur, dass Rufumleitungen möglich sind und der Anschlussinhaber des Anschlusses, zu dem umgeleitet wird, damit einverstanden zu sein hat.
Dass Rufumleitungen durch die Flat abgedeckt sind, lässt sich daraus nicht ableiten.
Das und die Mail die ich von denen bekommen habe reichen mir...
Mir nicht. Eine E-Mail ist nicht Vertragsbestandteil. Poste doch bitte mal, wie Deine erste Rechnung in dieser Hinsicht aussieht. Vorausgesetzt natürlich, Du hast Rufumleitungen gesetzt und getestet. ^^
Das fände ich interessant und dennoch wäre es kein verbindlicher Beweis für mich. Preislisten sind Bestandteil. Auf dem Standpunkt steht mein Gegenüber und das ist eben Maßstab für mich.
Nichts gegen Dich! Und viel Glück mit der Rechnung.
Aber eine offizielle Aussage von yourfone gegenüber Teltarif mit zusätzlicher Aussage, warum davon nichts in den Preislisten zu finden ist, wäre wirklich das beste.
Telly