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Dann eben auch alle(!) Unkosten absetzen!


18.05.2012 10:45 - Gestartet von twix
Vielleicht geht das für das Finanzamt aber "nach hinten los". Denn wenn schon, denn schon. Wenn das Finanzamt eine unternehmerische Tätigkeit (und keine "Liebhaberei") sieht, muss es im Umkehrschluss auch ALLE im Zusammenhang der unternehmerischen Tätigkeit angefallenen Aufwendungen akzeptieren und als absetzbar akzeptieren.

Das geht vom PC, Drucker, Monitor, DSL-Modem, Bürostuhl, Schreibtisch, Internetgebühren, Telefon/Handygrundgebühren, Ebaygebühren, Paypalgebühren, Kugelschreiber, Locher, Fotoapparat, Speicherkarte, Anschlusskabel, Briefumschläge, Paketklebeband, Verpackungsmaterial, Porto bis hin zum Arbeitszimmer (Miete/Nebenkosten/Kreditzinsen), Fahrzeug und dessen Kilometerkosten/Wartung/Unfallrepararturen für Fahrten zum Postamt bis hin zu den ehemaligen "Einkaufskosten" der jetzt wieder verkauften Artikel (damaliger Preis, Versandkosten, Fahrtkosten zur Post, Lagerkosten über die ganzen Jahre, Reinigung/Instandhaltung/Reparatur) usw.

Also ein cleverer Steuerberater á la KONZ wird da dem FA einen Strick drehen.
Und das ist auch gut so!
Wir müssen den Staat mit seinen eigenen Waffen schlagen!
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[1] ger1294 antwortet auf twix
18.05.2012 11:06
nicht zu vergessen: die Vorsteuer aus den ursprünglichen Kaufpreisen
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[1.1] 1328 antwortet auf ger1294
18.05.2012 12:47
Benutzer ger1294 schrieb:
nicht zu vergessen: die Vorsteuer aus den ursprünglichen Kaufpreisen

ihr habt natürlich vollkommen recht, aber hättet ihr auch noch alle belege für das ganze zeug ?

ich nicht
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[2] tgklau antwortet auf twix
18.05.2012 13:11
Klar doch.
Da sie aber angeben, dass zwischen den einzelnen gewerblichen Aktivitäten zum Teil mehrere Wochen liegen, gehen wir einfach davon aus, dass nahezu alle Anschaffungen zum absolut überwiegenden Teil nur privat genutzt werden. Dann bleiben ein paar Briefmarken, die vielleicht den Gewinn mindern aber zu keinem Vorsteuerabzug führen.