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spinnen die Richter?


18.05.2012 10:23 - Gestartet von dorfner
"aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände" , ja was, ist nur privat, wer wartet, bis jemand klingelt und fragt, ob man nicht vielleicht eine Eisenbahn zu verkaufen hätte????

Dieser Staat preßt mehr und mehr Geld aus seinen Bürgern, pervers, daß ihm die Gerichte auch noch helfen.
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[1] tgklau antwortet auf dorfner
18.05.2012 13:23
Pervers ist eher, dass das so selten vorkommt.
Wer bei eBay alles "als privater Verkäufer" angemeldet ist, um Steuer zu hinterziehen und die Verbraucher um ihre Rechte zu betrügen ist erschreckend.
Die Verkäufer, die nagelneue Artikel in zigfacher Anzahl "privat" verkaufen gibt es in der Bucht wie Sand am Meer. Ebenso die ganzen "privaten" Laden-/Geschäftsauflösungen und privaten Großmaschinenbesitzer. Da bezweifle ich, ob das alles schön unter Beachtung aller steuerlichen Tricks als Privatentnahme vom Betriebs- ins Privatvermögen wechselte.
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[2] arndt1972 antwortet auf dorfner
18.05.2012 13:58
Benutzer dorfner schrieb:
"aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände" , ja was, ist nur privat, wer wartet, bis jemand klingelt und fragt, ob man nicht vielleicht eine Eisenbahn zu verkaufen hätte????

Dieser Staat preßt mehr und mehr Geld aus seinen Bürgern, pervers, daß ihm die Gerichte auch noch helfen.

Pervers finde ich eher Deine Aussagen. Natürlich MÜSSEN solche Leute Steuern zahlen, wie JEDER andere Gewerbetreibende auch!
Es gibt Händler die setzen wesentlich weniger um und zahlen Steuern. Nur weil es im Internet stattfindet soll das nicht der Fall sein?! Und in 2-3 Jahren über 80.000,- € Einnahmen ist definitiv gewerblich, die meisten Einzelhändler verdienen weitaus weniger...
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[2.1] rmax antwortet auf arndt1972
24.05.2012 01:28
Benutzer arndt1972 schrieb:
Und in 2-3 Jahren über 80.000,- € Einnahmen ist definitiv gewerblich,

Die Frage, ob gewerblich oder nicht, darf sich doch nicht am Volumen orientieren, sonst müßte jeder private Hausverkauf und so mancher private KFZ-Verkauf alleine vom Volumen her als gewerblich eingestuft werden.

Die Frage muß einzig und alleine sein, ob die Ware zum eigenen Gebrauch erworben wurde und nun weiterverkauft wird, weil sie nicht mehr benötigt oder gewollt ist (=Privatverkauf) oder ob sie mit dem Ziel erworben wurde, sie gewinnbringend weiter zu verkaufen (=gewerblich).

Die Höhe der Umsätze kann dabei ein Indiz sein, aber sicher kein definitives Kriterium.
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[3] Ace 10 antwortet auf dorfner
22.05.2012 17:58
Benutzer dorfner schrieb:
"aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände" , ja was, ist nur privat, wer wartet, bis jemand klingelt und fragt, ob man nicht vielleicht eine Eisenbahn zu verkaufen hätte????

Dieser Staat preßt mehr und mehr Geld aus seinen Bürgern, pervers, daß ihm die Gerichte auch noch helfen.

Na ja, die Mehrwertsteuer-Entscheidung des BFH ist ein alter Hut.
Jeder Privatmann, der in größerem Umfang auf Ebay Sachen verkauft hat, lief - auch schon in der Vergangenheit - Gefahr, dass Steuerfahnder etc. diese Aktivitäten als "gewerbsmäßig" einstuften.

Insofern nur eine Bestätigung der ohnehin schon bestehenden Rechtslage.

Konsequent nachgegangen wurde derartigen Dingen seitens der Steuerbehörden aber nie, da diese schlichtweg überlastet sind.

Jeder, der seit längerem auf Ebay unterwegs ist, weiß wohl, dass sich dort zahlreiche Personen tummeln, die unter dem "Deckmantel" privater Aktivitäten im Grunde genommen einer "gewerblichen Tätigkeit" nachgehen und durch die Nichtdeklarierung derselbigen (in Form einer unterlassenen Gewerbeanmeldung) zahlreiche Vorteile genießen (Gewährleistung, Steuern etc.).

Mir persönlich egal.

Aber den zahlreichen Gewerbetreibenden, die sich den Restriktionen (Gewährleistung, Steuern etc.) ordnungsgemäß unterwerfen, wohl nicht.

Presst der Staat seine Bürger wie eine Zitrone aus?

M.E. den Otto-Normalverbraucher (= der sich redlich müht) ja, vor allem durch die indirekten Steuern. Hier finden permanente Erhöhungen statt, die eigentlich ein Skandal sind.

Insofern kann ich Deine Empörung nachvollziehen.

LG
Ace