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Weitere Beleuchtung?


16.07.2012 12:06 - Gestartet von Telly
Dieses Urteil bedarf weiterer Betrachtung. Leider kein Hinweis am Ende des Textes, dass die Redaktion dazu noch was vorbereitet.

Wie ist nun der aktuelle Stand?

Wer sind die "großen Hotspot"-Betreiber; außer der Telekom?

Ist zu erwarten, dass ein anderes Gericht das wieder zurückzieht?

Gilt das bundesweit für alle "großen" Hotspot-Betreiber?

Ist die Registrierung im Mc Cafe (Telekom als "großer" Hotspot-Betreiber) vielleicht doch rechtskonform, da die mir auf die SIM-Karte "nur" je 1 Stunde zur Verfügung stellen?

Einzig das Thema Störerhaftung für Privatleute wurde mit dem Hinweis auf die Gesetzesvorlage berücksichtigt.

Alles in allem kein starker Bericht, Teltarif.

Telly
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[1] koelli antwortet auf Telly
16.07.2012 13:27
Benutzer Telly schrieb:
Ist die Registrierung im Mc Cafe (Telekom als "großer" Hotspot-Betreiber) vielleicht doch rechtskonform, da die mir auf die SIM-Karte "nur" je 1 Stunde zur Verfügung stellen?

Bei McDonalds muss man seine Handynummer angeben. Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes.

Und bei Starbucks muss man zwar gar keine Daten angeben, aber trotzdem die AGBs bestätigen, bevor man surfen darf.
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[2] Marleen Frontzeck antwortet auf Telly
17.07.2012 14:07

einmal geändert am 17.07.2012 14:10
Hallo,

ich habe im Text nochmal kurz das Thema zur Speicherpflicht und Störerhaftung aufgegriffen. Das Urteil gilt für alle öffentlichen WLANs.

Gruß

Marleen