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Sofortige Portierung - aber kostenpflichtig?


10.08.2012 10:20 - Gestartet von JStefan
Hallo!

wenn der Anbieter durch Insolvenz den Anlass zur Portierung gegeben hat - muss der Kunde dann nicht eigentlich von den 25 bis 30 Euro Portierungsentgelt des abgebenden Betreibers freigestellt werden?

Bzw., wie kann man verhindern, dass das Portierungsentgelt eingezahlt wird aber nicht aufgebucht sondern sofort in der Insolvenzmasse aufgesaugt wird? Kann man Aufrechnung mit den vorhandenen Forderungen (Guthabenstand nach *100# Abfrage) verlangen?
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[1] deluxxe505 antwortet auf JStefan
10.08.2012 10:48
Benutzer JStefan schrieb:
Hallo!

wenn der Anbieter durch Insolvenz den Anlass zur Portierung gegeben hat - muss der Kunde dann nicht eigentlich von den 25 bis 30 Euro Portierungsentgelt des abgebenden Betreibers freigestellt werden?

Bzw., wie kann man verhindern, dass das Portierungsentgelt eingezahlt wird aber nicht aufgebucht sondern sofort in der Insolvenzmasse aufgesaugt wird? Kann man Aufrechnung mit den vorhandenen Forderungen (Guthabenstand nach *100# Abfrage) verlangen?

Na du bist ja einer. Natürlich bekommst du die 25-30 € nicht auf den Guthabenkonto zur Verfügung gestellt. Macht ja auch keinen Sinn. Schließlich wird dein Konto und die Karte nach der Portierung geschlossen bzw. deaktiviert.

Die 25-30 € werden in die Kassen von telogic gespült und was die damit machen bleibt offen.

Sicher ist, du verursachst Mehraufwand für den Anbieter, den er sich bezahlen lässt.

Davon wirst Du sicherlich nicht profitieren. ;-)
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[1.1] JStefan antwortet auf deluxxe505
10.08.2012 11:16

einmal geändert am 10.08.2012 11:21
Benutzer deluxxe505 schrieb:
Benutzer JStefan schrieb:
Hallo!

wenn der Anbieter durch Insolvenz den Anlass zur Portierung gegeben hat - muss der Kunde dann nicht eigentlich von den 25 bis 30 Euro Portierungsentgelt des abgebenden Betreibers freigestellt werden?

Bzw., wie kann man verhindern, dass das Portierungsentgelt eingezahlt wird aber nicht aufgebucht sondern sofort in der Insolvenzmasse aufgesaugt wird? Kann man Aufrechnung mit den vorhandenen Forderungen (Guthabenstand nach *100# Abfrage) verlangen?

Na du bist ja einer. Natürlich bekommst du die 25-30 € nicht auf den Guthabenkonto zur Verfügung gestellt. Macht ja auch keinen Sinn. Schließlich wird dein Konto und die Karte nach der Portierung geschlossen bzw. deaktiviert.

Die 25-30 € werden in die Kassen von telogic gespült und was die damit machen bleibt offen.

Sicher ist, du verursachst Mehraufwand für den Anbieter, den er sich bezahlen lässt.

Davon wirst Du sicherlich nicht profitieren. ;-)

Du hast in nicht im geringsten kapiert worauf ich hinauswollte ;-)
Eine abgehende Portierung verursacht keinen Aufwand.
Die Unternehmen behaupten das lediglich.
Ich habe in keinster Weise vor , einen Wert zu beanspruchen der mir nicht zustünde.

Die BNetzA und der Bundestag haben das Eigentumsrecht an der Rufnummer nicht klar und deutlich genug definiert! :-(

Wenn Solomo / Telogic pleitegehen und mir mein Eigentum nicht aushändigen wollten, würde ich das als Besitzstörung deklarieren!

Wenn du dem Nachbarn eine teure chinesische Vase leihst und er bringt sie dir nach 6 Wochen zurück, musst du ihm dafür auch keine 25 euro Portierungsgebühr dafür zahlen dass er dir dein Eigentum "apportiert" hat.

Das macht man vielleicht mit einem Hund, dass wenn er das Steckerl apportiert, dass man ihm dann ein Leckerli oder ein Stück Pansen gibt!!!