Benutzer facteur schrieb:
Es geht um die Anbindung an das Festnetz der Netzbetreiber, die je nach Anbieter über Richtfunk erfolgt. Und der Betrieb einer Richtfunkverbindung ist bei BNetzA zu genehmigen, da für jeden Knotenpunkt eine Frequenz verwaltet werden muss. Also es geht nicht um die lizensierten GSM-, UMTS-, LTE-Frequenzbänder.
Doch, auch um die geht es zusätzlich. Die Lizenz bezieht sich nur auf die generelle zulässige Nutzung der entsprechenden zugestandenen Frequenzbänder, nicht der einzelnen Anlage. Unabhängig davon ist in Deutschland jede einzelne Sendeanlage (Gleichgültig auf welcher Frequenz, ob Mobilfunk oder etwas anderes) die bestimmte Leistungswerte überschreitet GRUNDSÄTZLICH funkrechtlich genehmigungspflichtig. Es wird z.B. geprüft ob eine Sendeanlage in der Nähe befindliche andere technische Anlage z.B. der Stromversorung, der militärischen Nutzung, des Flugverkehrs etc. beeinträchtigen könnte. Das ist unabhängig davon theorisch möglich, auf welcher Frequenz gefunkt wird.