Benutzer paeffgen schrieb:
Das ist ganz klar die Nichterbringung einer Leistung. Dagegen kann rechtlich vorgegangen werden. Wer in diesem Forum hat eine gute Rechtsschutzversicherung? ;-)
Was nützt das im Zweifelsfall? Dann erstatten sie für die restliche Mindestlaufzeit die Grundgebühr als Schadensersatz, die Du ihnen dann als solche wieder zurücküberweisen darfst, und das war's.
Effektiv kannst Du gegen Nichterbringung einer Leistung als Privatmann kaum vorgehen. Anders höchstens bei kommerziellen Wiederverkäufern.