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Das ist der Gipfel!


19.10.2012 15:22 - Gestartet von Telly
Und: Auch wenn der Nutzer auf seinem alten Tarif - gegebenenfalls mit fester Vertragslaufzeit - beharre, werde definitiv zum Dezember abgeschaltet.

Das ist ja wohl der Gipfel der Unverschämtheit!

Hier wünsche ich mir eine dringende rechtliche Beurteilung seitens Teltarif! Zu Recherchen sollte Anwälte oder die Verbraucherzentrale dienen!

@ Teltarif: Hier muss Öffentlichkeit geschaffen werden. Obiger Satz ging bei mir beim erstmaligen Lesen des Beitrages unter.

Telly
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[1] paeffgen antwortet auf Telly
19.10.2012 15:37
Benutzer Telly schrieb:
Und: Auch wenn der Nutzer auf seinem alten Tarif - gegebenenfalls mit fester Vertragslaufzeit - beharre, werde definitiv zum Dezember abgeschaltet.
(...)

Das ist ganz klar die Nichterbringung einer Leistung. Dagegen kann rechtlich vorgegangen werden. Wer in diesem Forum hat eine gute Rechtsschutzversicherung? ;-)
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[1.1] grafkrolock antwortet auf paeffgen
19.10.2012 16:43
Benutzer paeffgen schrieb:
Das ist ganz klar die Nichterbringung einer Leistung. Dagegen kann rechtlich vorgegangen werden. Wer in diesem Forum hat eine gute Rechtsschutzversicherung? ;-)
Was nützt das im Zweifelsfall? Dann erstatten sie für die restliche Mindestlaufzeit die Grundgebühr als Schadensersatz, die Du ihnen dann als solche wieder zurücküberweisen darfst, und das war's.
Effektiv kannst Du gegen Nichterbringung einer Leistung als Privatmann kaum vorgehen. Anders höchstens bei kommerziellen Wiederverkäufern.
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[2] ronfein antwortet auf Telly
19.10.2012 15:51
Verträge nicht erfüllen zu wollen, obwohl man dazu in der Lage ist, ist mehr als Vertragsbruch. Jeder sollte sich überlegen, ob man mit einen solchen Vertragspartner noch Verträge schließen möchte.