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rechtlich unzulässig


17.10.2012 22:28 - Gestartet von zodiak
Einseitige Tarifumstellungen zuungunsten des Kunden während der Vertragslaufzeit sind in Dauerschuldverhältnissen unzulässig. Das lernt jeder Jurist im 1. Semester. Daher ist dieses Verhalten von O2 besonders fragwürdig und sollte gerichtlich überprüft werden. Hier bleibt dem Anbieter nur die ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit.
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[1] mokuso antwortet auf zodiak
17.10.2012 23:06
Benutzer zodiak schrieb:
Einseitige Tarifumstellungen zuungunsten des Kunden während der Vertragslaufzeit sind in Dauerschuldverhältnissen unzulässig.
Das lernt jeder Jurist im 1. Semester.

Dank salvatorischer Klausel kein Problem.

Die AGBs der Genion-Verträge hab ich nicht zu Hand aber sicher steht das ähnliches wie in den o2 Postpaid-AGBs von Okt. 2012:

"Änderungen dieser AGB oder der Leistungsbeschreibung können durch Angebot von Telefónica Germany und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von Telefónica Germany erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von Telefónica Germany oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern Telefónica Germany den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf
diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter."

Also sollte dies eine einmalige Sache sein. In 10 Jahren kann Telefonica dann nicht einfach die o2 Blue oder o2-o-Kunden abservieren
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[1.1] Zündi antwortet auf mokuso
18.10.2012 01:59
Benutzer mokuso schrieb:
Benutzer zodiak schrieb:
Einseitige Tarifumstellungen zuungunsten des Kunden während der Vertragslaufzeit sind in Dauerschuldverhältnissen unzulässig. Das lernt jeder Jurist im 1. Semester.

Dank salvatorischer Klausel kein Problem.

Die AGBs der Genion-Verträge hab ich nicht zu Hand aber sicher steht das ähnliches wie in den o2 Postpaid-AGBs von Okt. 2012:

"Änderungen dieser AGB oder der Leistungsbeschreibung können durch Angebot von Telefónica Germany und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von Telefónica Germany erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der Kunde auf das Angebot von Telefónica Germany oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern Telefónica Germany den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter."

Also sollte dies eine einmalige Sache sein. In 10 Jahren kann Telefonica dann nicht einfach die o2 Blue oder o2-o-Kunden abservieren

Da o2 in den Briefen aber nicht auf das Widerspruchsrecht hinweist, dürfte diese Zwangs-Tarifumstellung wohl kaum rechtlich legal sein. Bei den Kunden, die Widerspruch einlegen werden, kann o2 aber definitiv nur zum ende der regulären Laufzeit kündigen.

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[1.1.1] batrabbit antwortet auf Zündi
18.10.2012 02:14
Benutzer Zündi schrieb:

Da o2 in den Briefen aber nicht auf das Widerspruchsrecht hinweist, dürfte diese Zwangs-Tarifumstellung wohl kaum rechtlich legal sein. Bei den Kunden, die Widerspruch einlegen werden, kann o2 aber definitiv nur zum ende der regulären Laufzeit kündigen.

o2 kann alles. Man denke an die Euro-Umstellung, die
Erhöhungen bei "normalen" Sonderrufnummern (0180),
die Umstellungen auf Online-Rechnungen oder die Um-
stellungen auf irgendwelche eigenen EU-Roamingtarife.

o2 can do!
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[1.2] ronfein antwortet auf mokuso
18.10.2012 09:20
Nicht alles was in AGBs steht ist rechtlich zulässig. Genau das dürfte bei einer Zwangstarifumstellung, welche nicht nur Vorteile für den Kunden bringt, gelten. Die AGB-Klausel, falls diese so überhaupt zulässig ist, gilt dann nicht für diesen konkreten Fall.
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[2] grafkrolock antwortet auf zodiak
18.10.2012 10:02
Benutzer zodiak schrieb:
Einseitige Tarifumstellungen zuungunsten des Kunden während der Vertragslaufzeit sind in Dauerschuldverhältnissen unzulässig.
Tja, allerdings sind die meisten der Alttarife inzwischen ohne feste Laufzeit, d.h. von O2 ohnehin einseitig binnen Monatsfrist kündbar.
Bei 24-Monats-Verträgen sieht das anders aus. Aber die gibts ja kaum noch.
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[2.1] ronfein antwortet auf grafkrolock
18.10.2012 10:12
Schön wäre es ja, wenn dem so wäre. Verträge mit 24-Monate-MVLZ verlängern sich auch schon mal um 12-Monate bei 3-monatiger Kündigungsfrist zum Laufzeitende. D.h. es können bei fristgemäßer Kündigung knapp 15 Monate vergehen, bis die fristgemässe Kündigung greift.
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[2.1.1] grafkrolock antwortet auf ronfein
18.10.2012 10:33
Benutzer ronfein schrieb:
Schön wäre es ja, wenn dem so wäre. Verträge mit 24-Monate-MVLZ verlängern sich auch schon mal um 12-Monate bei 3-monatiger Kündigungsfrist zum Laufzeitende. D.h. es können bei fristgemäßer Kündigung knapp 15 Monate vergehen, bis die fristgemässe Kündigung greift.
15 Monate ja nur dann, wenn die aktuelle Kündigungsfrist gerade so vergangen ist. Im rechnerischen Mittel dürfte sie wohl eher bei einem halben Jahr liegen.
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[2.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf grafkrolock
18.10.2012 11:40
Benutzer grafkrolock schrieb:

Tja, allerdings sind die meisten der Alttarife inzwischen ohne feste Laufzeit, d.h. von O2 ohnehin einseitig binnen Monatsfrist kündbar.

Wie kommst du darauf? Laut AGB darf o2 Tarife ohne Mindestlaufzeit mit einer Frist von 90 Tagen kündigen (Abschnitt 9.1 der Postpaid-AGB).
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[2.2.1] grafkrolock antwortet auf Mobilfunk-Experte
18.10.2012 11:51
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Wie kommst du darauf? Laut AGB darf o2 Tarife ohne Mindestlaufzeit mit einer Frist von 90 Tagen kündigen
Also gut, dann halt 90 Tage statt 30. Ist ja von Provider zu Provider verschieden. Hab jetzt nicht extra nachgeguckt.
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[3] handyfoner antwortet auf zodiak
18.10.2012 10:16
Benutzer zodiak schrieb:
Einseitige Tarifumstellungen zuungunsten des Kunden während der Vertragslaufzeit sind in Dauerschuldverhältnissen unzulässig.
...
Hier bleibt dem Anbieter nur die ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit.

Der Genion-S Tarif hat nur eine Laufzeit von 1 Monat. Ist also kurzfristig von beiden Seiten kündbar.

Bei allen Vorteilen dieses Tarifes - 19 Cent pro Minute ist doch ein hoher Preis, der nicht gerade zum telefonieren einlädt.
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[3.1] bernbayer antwortet auf handyfoner
18.10.2012 10:23
Benutzer handyfoner schrieb:
>

Bei allen Vorteilen dieses Tarifes - 19 Cent pro Minute ist doch ein hoher Preis, der nicht gerade zum telefonieren einlädt.

Darum geht es den meisten Genion-Kunden nicht, sondern um die 3 cent/min. ins Festnetz innerhalb der HZ und der Erreichbarkeit über FN-Nummer.
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[3.1.1] Telefonschlumpf antwortet auf bernbayer
18.10.2012 10:28
Benutzer bernbayer schrieb:


Darum geht es den meisten Genion-Kunden nicht, sondern um die 3 cent/min. ins Festnetz innerhalb der HZ und der Erreichbarkeit über FN-Nummer.

Und bei mir und einigen anderen sicherlich noch wegen der bundesweiten, kostenlosen Rufumleitung der Festnetznummer ins O2 Netz, oder?

LG
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[3.2] namorico antwortet auf handyfoner
18.10.2012 10:28
Bei allen Vorteilen dieses Tarifes - 19 Cent pro Minute ist doch ein hoher Preis, der nicht gerade zum telefonieren einlädt.
Nicht unbedingt: Mein Vater hat einen Genion S ohne Handy mit 15% Rabatt. In der HZ zahlt er unter 3 Cent ins Festnetz. Im Monat zahlt er ungefährt 10 Euro. Eine Tarifumstellung kommt nicht in Frage. Er wird zu einem anderen Anbieter wechseln, auch wenn er eine Festnetzflat für 10 Euro buchen muss.
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[3.2.1] handyfoner antwortet auf namorico
18.10.2012 12:42
Benutzer namorico schrieb:
Bei allen Vorteilen dieses Tarifes - 19 Cent pro Minute ist doch ein hoher Preis, der nicht gerade zum telefonieren einlädt.
Nicht unbedingt: Mein Vater hat einen Genion S ohne Handy mit 15% Rabatt. In der HZ zahlt er unter 3 Cent ins Festnetz. Im Monat zahlt er ungefährt 10 Euro. Eine Tarifumstellung kommt nicht in Frage. Er wird zu einem anderen Anbieter wechseln, auch wenn er eine Festnetzflat für 10 Euro buchen muss.

Habe selber den Genion S seit vielen Jahren, würde den auch nicht hergeben wollen.

Leider bin ich immer ausserhalb der (grossen Homezone), wenn ich telefonieren muss - dann sind es leider 19 Cent die Minute.

Ich nutze mit dem Datentarif das Handy fast 100% zum surfen und SMS. Vorteil für mich: Alle eingehenden emails auf meinem O2-Emailaccount werden kostenlos per SMS aufs Handy geschickt.

300 MB mit 50 SMS kosten 10 Euro...auch nicht gerade günstig. Aber praktisch für mich, das vor allem würde ich vermissen.

Gibt es in dieser Hinsicht Alternativen?
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[4] Eplusler antwortet auf zodiak
18.10.2012 10:38
Bin seit 6 Monaten kein o2 Kunde mehr.Und das ist gut so:-))
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[5] klappehalten antwortet auf zodiak
18.10.2012 12:52
So sehen die Schreiben übrigens aus:
http://forum.o2online.de/o2de/attachments/o2de/2202/30036/1/001.jpg
Grüße kh
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[5.1] inmado antwortet auf klappehalten
18.10.2012 13:03
Im Schreiben wird der Kunde auf "O2 Blue Select" mit 24-monatiger Laufzeit für 24,95 umgestellt. Unter www.o2-online.de wird genau derselbe Tarif mit denselben Optionen mit 24-monatiger Laufzeit für 17,99 Euro (Monate 1-12) bzw. 19,99 Euro (Monate 13-24) angeboten.
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[5.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf inmado
18.10.2012 14:06
Benutzer inmado schrieb:

Im Schreiben wird der Kunde auf "O2 Blue Select" mit 24-monatiger Laufzeit für 24,95 umgestellt.

Bei genauerem Hinsehen sind es 24,98 Euro.

Unter www.o2-online.de wird genau derselbe Tarif mit denselben Optionen mit 24-monatiger Laufzeit für 17,99 Euro (Monate 1-12) bzw. 19,99 Euro
(Monate 13-24) angeboten.

Zur Vertragsverlängerung wird der Tarif auch für 19,99 Euro, in den ersten zwölf Monaten 17,99 Euro, angeboten. Da fehlen dann allerdings noch die 100 Inklusiv-Minuten, die es zurzeit (für Neuverträge) als Aktion kostenlos dazu gibt.

Das 100-Minuten-Pack kostet laut Preisliste 4,99 Euro. Wenn man das dazurechnet und außerdem noch den Online-Vorteil weglässt, kommt man genau auf die 24,98 Euro.
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[5.1.1.1] inmado antwortet auf Mobilfunk-Experte
18.10.2012 14:53
Quatsch mit Soße. Man Bestandskunden bei Vertragsverlängerung nicht schlechtere Bedingungen anbieten, als Neukunden sie erhalten. Bzw. Anbieten kann man schon. Aber seriös ist das m.E. nicht. Und durchsetzten kann man sie nicht. Denn dann kündige ich als Bestandskunde einfach. Schon bin ich Neukunde und bekomme die Konditionen für Neukunden. (Oder ich wechsele komplett zur Konkurrenz).

Jedenfalls habe ich in diesem Sommer meinen auslaufenden O2-Genion Vertrag durch den besagten O2-Blue Select mit Festnetflat ersetzt. Man muß nur danach fragen.
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[5.2] Telly antwortet auf klappehalten
18.10.2012 13:15
Benutzer klappehalten schrieb:
So sehen die Schreiben übrigens aus: http://forum.o2online.de/o2de/attachments/o2de/2202/30036/1/001.jpg
Grüße kh

Danke!

Mich würde hier interessieren, welchen Tarif die Frau vorher hatte. Mein Bruder hatte mal einen Genion für 25 Euro (FN-Nummer, FN+o2-Flat) - aber kein Internet und keine netzexternen Minuten). Im direkten Vergleich würde die Frau sich hier jetzt besser stehen.

Telly
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[5.2.1] klappehalten antwortet auf Telly
18.10.2012 14:18
Benutzer Telly schrieb:
Danke!

Mich würde hier interessieren, welchen Tarif die Frau vorher hatte. Mein Bruder hatte mal einen Genion für 25 Euro (FN-Nummer, FN+o2-Flat) - aber kein Internet und keine netzexternen Minuten). Im direkten Vergleich würde die Frau sich hier jetzt besser stehen.

Telly

Zitat: "O2 Genion mit Handy (10/10) - das sind irgendwas um die 13 EUR im Monat - und Internet Pack M, 10,00 EUR"

http://forum.o2online.de/t5/Tarife-Vertrag/Zwangstarifwechsel-f%C3%BCr-Nutzer-alter-Tarife/td-p/327684/page/4

Grüße kh
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[5.3] filmin antwortet auf klappehalten
18.10.2012 15:18
Benutzer klappehalten schrieb:
So sehen die Schreiben übrigens aus: http://forum.o2online.de/o2de/attachments/o2de/2202/30036/1/001.jpg
Grüße kh

So wie man das von o2 kennt - ohne Hinweis auf die Rechte des Kunden, der Umstellung zu widersprechen. Dadurch bleibt natürlich auch nach einer automatischen Umstellung nach x Wochen das Widerrufsrecht unbegrenzt bestehen.

Das Schreiben ist vertragsrechtlich jedenfalls sehr schlecht formuliert.