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Jetzt wird es langsam interessant


22.10.2012 17:59 - Gestartet von sushiverweigerer
hoffentlich wird die Konkurrenz da bald nachziehen und bitte auch 1&1 ;-)
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[1] Chris111 antwortet auf sushiverweigerer
22.10.2012 19:10
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
hoffentlich wird die Konkurrenz da bald nachziehen und bitte auch 1&1 ;-)

Und dürfen die Mitarbeiter der Firmen auch noch Lohn erhalten? Immer billiger geht halt nicht. Ich denke, für eine Full Flat im Mobilfunk mit Daten wäre 40 Euro ein fairer Marktpreis. Vodafone / T-Mobil sind viel zu teuer, Simyo und Yourfone hingegen sind zu billig.
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[1.1] mersawi antwortet auf Chris111
22.10.2012 19:16
Die bekommen noch Lohn ganz sicher.
Ein gutes Beispiel ist Vodafone die haben ihr Callya Kundenbetreuungsteam Outgesourcingt.
Da sitzen jetzt alle in Kairo...
...und Lohn bekommen die auch...
Ich rufe da oft an... die sind da alle ganz lieb und helfen wo sie können.
Tausendmal besser als das arrogante Pack der Telekom...
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[1.1.1] Ursus antwortet auf mersawi
22.10.2012 20:40
Benutzer mersawi schrieb:
Die bekommen noch Lohn ganz sicher. Ein gutes Beispiel ist Vodafone die haben ihr Callya Kundenbetreuungsteam Outgesourcingt.
Da sitzen jetzt alle in Kairo...
...und Lohn bekommen die auch...
Ich rufe da oft an... die sind da alle ganz lieb und helfen wo
sie können.
Tausendmal besser als das arrogante Pack der Telekom...

Super Idee ......schön alle Arbeitsplätze zu dumpinglöhnen verschieben......denkt doch mal nach ........;-(
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[1.1.1.1] mersawi antwortet auf Ursus
22.10.2012 20:43
Ich habe doch nicht gesagt das ich das gut finde...
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen das die eine gute Arbeit in Kairo leisten...
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[1.1.1.1.1] Ursus antwortet auf mersawi
22.10.2012 21:33
Benutzer mersawi schrieb:
Ich habe doch nicht gesagt das ich das gut finde... Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen das die eine gute Arbeit in Kairo leisten...

Ähhem ich zitiere....
"Ein gutes Beispiel ist Vodafone" die haben ihr Callya
Kundenbetreuungsteam Outgesourcingt.....sorry aber ich finde das ist generell kein gutes Beispiel....was nicht heissen soll das ich eine andere Lösung oder Idee hätte aber langfristig gesehen.....
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[1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Ursus
23.10.2012 11:24
Benutzer Ursus schrieb:

Kundenbetreuungsteam Outgesourcingt.....sorry aber ich finde das ist generell kein gutes Beispiel....

Ich finde das gut, wenn Arbeitsbedingungen und Löhne fair sind, Arbeitsplätze werden nicht nur in Deutschland gebraucht, in Schwellen- und Entwicklungsländern werden diese noch viel dringender gebraucht.
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[1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf sushiverweigerer
31.10.2012 20:20
Ich finde das gut, wenn Arbeitsbedingungen und Löhne fair sind, Arbeitsplätze werden nicht nur in Deutschland gebraucht, in Schwellen- und Entwicklungsländern werden diese noch viel dringender gebraucht.

Was ist denn jetzt mit Dir los?!
Mindestlohn fordern, HartzIV erhöhen und wer soll das bezahlen wenn hier keiner mehr in die Sozialsysteme einzahlt?!
Du denkst auch nicht nach...
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[1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf arndt1972
31.10.2012 22:22

wenn hier keiner mehr in die Sozialsysteme einzahlt?! Du denkst auch nicht nach...

Wieso soll denn keiner mehr einzahlen?

Was ist an meiner Aussage falsch, dass Arbeitsplätze auch in Schwellen - und Entwicklungsländern gebraucht werden?

Wir können nun mal nicht alles in Deutschland produzieren, gegen globale Arbeitsteilung ist nichts einzuwenden, wenn die Bedingungen fair sind.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf sushiverweigerer
01.11.2012 09:34
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

wenn hier keiner mehr in die Sozialsysteme einzahlt?! Du denkst auch nicht nach...

Wieso soll denn keiner mehr einzahlen?

Wenn es hier keine Jobs mehr gibt, dann werden die Leute... arbeitslos. Also zahlen sie nicht mehr ein, sondern werden auch noch zu Leistungsempfängern. Mal daran gedacht?!

Was ist an meiner Aussage falsch, dass Arbeitsplätze auch in Schwellen - und Entwicklungsländern gebraucht werden?

Daran gar nichts...
Es geht um das oben genannte!
Und wenn man dann mal weiterdenkt: was passiert denn, wenn alle Unternehmen nur billig produzieren?! Sie bieten hier die gleiche Arbeit zu Dumpinglöhnen an und einige die wirklich arbeiten wollen, nehmen diese Jobs auch an. So bekommt man Minilöhne, also Du propagandierst gerade genau das Gegenteil wofür Deine SED, äh Linkspartei ja angeblich auftritt...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf arndt1972
01.11.2012 11:54
Benutzer arndt1972 schrieb:

Wenn es hier keine Jobs mehr gibt, dann werden die Leute... arbeitslos. Also zahlen sie nicht mehr ein, sondern werden auch noch zu Leistungsempfängern. Mal daran gedacht?!

Nein.

Warum sollte es hier keine Jobs mehr geben?

Die Übermüdung verklärt deinen Verstand, wie mir scheint.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf sushiverweigerer
01.11.2012 12:34
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:

Wenn es hier keine Jobs mehr gibt, dann werden die Leute... arbeitslos. Also zahlen sie nicht mehr ein, sondern werden auch noch zu Leistungsempfängern. Mal daran gedacht?!

Nein.

Warum sollte es hier keine Jobs mehr geben?

Die Übermüdung verklärt deinen Verstand, wie mir scheint.

Jetzt wird es ja richtig lustig...
Eine Firma baut sagen wir mal 10.000 Arbeitsplätze ab. Also haben wir de facto 10.000 Arbeitslose mehr, weil es kommen da ja nicht wie von Geisterhand 10.000 neue Arbeitsplätze auf den Markt.
Also Gegenfrage: warum sollte es hier Jobs geben wenn viele ins Ausland abwandern?!
Jetzt gibt es noch eine 2. Möglichkeit: in Deutschland gibt es ja trotz Mio. von Arbeitslosen noch eine Menge offener Stellen. Wenn Du mir aber jetzt erzählst, diese müssen erst einmal besetzt werden, dann wundere ich mich sehr, denn das ist ja eine 100%tige Umkehrpolitik Deiner Linkspartei! Ich bin sehr wohl der Meinung, daß es in Deutschland nicht so viele Arbeitslose geben dürfte, solange es noch so viele offene Stellen gibt, aber man weigert sich ja, den Arbeitslosen manche Jobs oder gar einen Umzug zuzumuten. Deine Partei nennt das unzumutbar, bzw. nicht einforderbar.
Sushiverweigerer wird doch nicht auf einmal zum Liberalen?!
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[1.2] mikiscom antwortet auf Chris111
23.10.2012 08:08
Benutzer Chris111 schrieb:

Ich denke, für eine Full Flat im Mobilfunk mit Daten wäre 40 Euro ein fairer Marktpreis. Vodafone / T-Mobil sind viel zu teuer, Simyo und Yourfone hingegen sind zu billig.

Dann nutze den Kostenstopp von Blau / Simyo. Da bist du an gar nix gebunden und zahlst höchstens 39 Euro im Monat für alles außer Ausland oder Sonderrufnummern. Und wenn du weniger nutzt, zahlst du auch weniger.

Und wenn du nicht so schnell gedrosselt werden willst, kannst du zusätzlich noch ne Datenoption drauf buchen und zahlst dann z. B. 49 Euro (39+10) für 1 GB surfen und unbegrenzt telefonieren uns SMSen.
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[1.2.1] sushiverweigerer antwortet auf mikiscom
23.10.2012 11:26
Benutzer mikiscom schrieb:

Und wenn du nicht so schnell gedrosselt werden willst, kannst du zusätzlich noch ne Datenoption drauf buchen und zahlst dann z. B. 49 Euro (39+10) für 1 GB surfen und unbegrenzt telefonieren uns SMSen.

Das ist das schäbige E+Netz aber nicht wert.
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[1.3] mattes007 antwortet auf Chris111
23.10.2012 09:11
Benutzer Chris111 schrieb:
Und dürfen die Mitarbeiter der Firmen auch noch Lohn erhalten? Immer billiger geht halt nicht. Ich denke, für eine Full Flat im Mobilfunk mit Daten wäre 40 Euro ein fairer Marktpreis. Vodafone / T-Mobil sind viel zu teuer, Simyo und Yourfone hingegen sind zu billig.

Dann informiere Dich mal richtig.

Call L mit Datenoption "Handyflat" bei T-Mobile kostet 45Euro (ohne Handy)...inkl.SMS-Flat 55Euro. In den ersten 12Monaten kostet er 42Euro bzw.52Euro. Dafür erhälst Du noch einige Extras, das beste Datennetz (mit 3,6MBit...was zur mobilen Nutzung ausreicht) und kostenlose Hotline.

Holst Du Dir noch einen 2.Tarif (CombiCard L), bekommst Du ihn für 30Euro mehr (inkl.Datenflat, ohne SMS Flat). Also 95 Euro (42,5Euro je Tarif) für 2 ORIGINAL T-Mobile Full-Flats, SMS-Flat und Datenflat inkl. Hotline und meines Wissens der Möglichkeit je Vertrag eine 2.Karte fürs Tablet zu erhalten (gegen Aufpreis)...was Du beim Discounter erst gar nicht hast.

Finde den Preis für ein Premiumanbieter sehr gut. So etwas bietet Vodafone nicht an.
Ist zwar immer noch doppelt so teuer wie bei e-Plus/o2, aber seien wir mal ehrlich...42,5Euro für einen original T-Mobile Tarif ist nicht "teuer".

P.S.: Am 02.11. kommt die neuste Connect mit dem diesjährigen Netztest raus.
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[1.3.1] Beschder antwortet auf mattes007
23.10.2012 09:41
Benutzer mattes007 schrieb:

P.S.: Am 02.11. kommt die neuste Connect mit dem diesjährigen Netztest raus.

bin auch neugierig, wenngleich ich deswegen meinen telefonanbieter nicht wechseln werde.

ich bin zufrieden mit dem empfang zuhause und unterwegs, ebenso wie meine kollegen.

jedes netz hat seine stärken und schwächen, ob das einem den sogenannten premiummehrpreis wert ist oder nicht muss jeder für sich selbstentscheiden.

meine erfahrungen sind: kaum unterschiede was die telefonie betrifft.
gruss
beschder


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[1.3.1.1] mersawi antwortet auf Beschder
23.10.2012 11:18
Du tust mir aus se seele sprechen.
Am 2.11. Ok.
Ich bin dann da und gebe knapp 5 euro aus.
Einmal im Jahr goenne ich mir das...
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[1.3.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf mersawi
23.10.2012 11:30
Benutzer mersawi schrieb:

Ich bin dann da und gebe knapp 5 euro aus.

Soviel kostet die dünne Connect inzwischen? Haben die keine Werbung drin? Also mehr als 3 € würde ich dafür nicht bezahlen, mehr kosten vergleichbare Zeitschriften auch nicht.
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[1.3.2] sushiverweigerer antwortet auf mattes007
23.10.2012 11:28
Benutzer mattes007 schrieb:

Call L mit Datenoption "Handyflat" bei T-Mobile kostet 45Euro (ohne Handy)...inkl.SMS-Flat 55Euro. In den ersten 12Monaten kostet er 42Euro bzw.52Euro. Dafür erhälst Du noch einige Extras, das beste Datennetz (mit 3,6MBit...was zur mobilen Nutzung ausreicht) und kostenlose Hotline.

Das ist viel zu teuer! Mehr als 30 € darf eine Fullflat mit Daten und SMS im "Premiumnetz" nicht kosten, evtl. "Extras", die die breite Masse nicht benötigt, stellen für mich keinen Mehrwert dar.

Wer "Luxus" will, soll und muss ihn halt bezahlen, das ist nur fair.
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[1.3.2.1] mattes007 antwortet auf sushiverweigerer
06.02.2013 16:16

einmal geändert am 07.02.2013 09:12
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das ist viel zu teuer! Mehr als 30 € darf eine Fullflat mit Daten und SMS im "Premiumnetz" nicht kosten, evtl. "Extras", die die breite Masse nicht benötigt, stellen für mich keinen Mehrwert dar.

Typisch sushi, wieder die Eierlegende Wollmilchsau. Premium-Netz für wenig Geld. Dafür ist es aber auch beim Netzbetreiber direkt.

Wer "Luxus" will, soll und muss ihn halt bezahlen, das ist nur fair.

Korrekt!
Wer jedoch heutzutage ein Smartphone und ein 3G Tablet nutzt, der wird es zu schätzen wissen eine Multi-SIM bestellen zu können.
Kostet einmalig und belastet somit nicht monatlich durch zusätzliche Prepaid-Datenflats den Geldbeutel.

Und wo bitte bekommen man eine All-Net-Flat mit Datenflat und SMS Flat für "dauerhaft" 30Euro?

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[1.4] sushiverweigerer antwortet auf Chris111
23.10.2012 11:20
Benutzer Chris111 schrieb:

Und dürfen die Mitarbeiter der Firmen auch noch Lohn erhalten? Immer billiger geht halt nicht.

Das ist ein dummes Argument, zumal Yourfone kein eigenes Netz betreibt und keine Mitarbeiter im Infrastrukturaufbau beschäften dürfte. Yourfone ist ein "No-Frills"-Anbieter und muss entsprechende Preise bieten. Was hindert Telekom und Vodafone daran die eigenen No-Frills-Anbieter auszubauen? Die könnten dann auch deutlich günstiger sein als das "Mutterschiff".

Simyo und Yourfone hingegen sind zu billig.

Das kommt auf die Perspektive an, ich bin der Meinung, dass Kommunikation kein Luxusgut sein darf, das sich nur Besserverdienende leisten können.
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[1.4.1] getodavid antwortet auf sushiverweigerer
23.10.2012 12:50
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Und dürfen die Mitarbeiter der Firmen auch noch Lohn erhalten? Immer billiger geht halt nicht.

Das ist ein dummes Argument, zumal Yourfone kein eigenes Netz betreibt und keine Mitarbeiter im Infrastrukturaufbau beschäften dürfte.

Dass es die Kosten der Netzinfrastruktur des genutzten Netzbetreibers und die dort beschäftigten Mitarbeiter trotzdem durch die eingekauften Kontingente bezahlen muss ist dir schon klar, oder?
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[1.4.1.1] sushiverweigerer antwortet auf getodavid
23.10.2012 14:13
Benutzer getodavid schrieb:

Dass es die Kosten der Netzinfrastruktur des genutzten Netzbetreibers und die dort beschäftigten Mitarbeiter trotzdem durch die eingekauften Kontingente bezahlen muss ist dir schon klar, oder?

Für yourfone musste keine zusätzliche Infrastruktur aufgebaut werden, daher bringen zusätzliche Kunden nur zusätzliche Einnahmen.

Aber wenn man keine Ahnung hat wie eine Zweitmarke funktioniert...
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[1.4.1.1.1] getodavid antwortet auf sushiverweigerer
23.10.2012 14:43
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Für yourfone musste keine zusätzliche Infrastruktur aufgebaut werden, daher bringen zusätzliche Kunden nur zusätzliche Einnahmen.

Aber wenn man keine Ahnung hat wie eine Zweitmarke funktioniert...

Natürlich. Die Mehrlast versacht natürlich 0,0 zusätzlichen Verschleiss auf die elektronischen Bauteile, erfordert 0,0 zusätzliche Wartung, erzeugt 0,0 höheren Ausfall der durch 0,0 Mehraufwand korrigiert werden muss, es entsteht 0,0 mehr Last und Ausnutzung weswegen die Netze vor für 0,0 Euro von 0,0 Mitarbeitern zusätzlich nämlich genau gar nicht weiter ausgebaut werden müssen wenn Grenzen erreicht würden die ja nicht erreicht werden weil durch die Zweitmarke ja gar keine Mehrnutzung stattfindet. Stimmt, das hatte ich völlig vergessen. Wie dumm von mir...
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[1.4.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf getodavid
24.10.2012 22:08
Benutzer getodavid schrieb:

Natürlich. Die Mehrlast versacht natürlich 0,0 zusätzlichen Verschleiss auf die elektronischen Bauteile, erfordert 0,0 zusätzliche Wartung, erzeugt 0,0 höheren Ausfall der durch 0,0 Mehraufwand korrigiert werden muss

Die 200.000 (geschätzten) Kunden von yourfone werden sicher keinen zusätzlichen "Verschleiß" o.ä. verursachen. E+ hat 24 Millionen Kunden.

Geh mal davon aus, dass ein Anbieter keinen Tarif anbietet, bei dem er nix verdient, zumal es diese 20 €-Flats mittlerweile in großer Zahl gibt.

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[1.4.1.1.2] koelli antwortet auf sushiverweigerer
23.10.2012 19:09
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Für yourfone musste keine zusätzliche Infrastruktur aufgebaut werden, daher bringen zusätzliche Kunden nur zusätzliche Einnahmen.

Ganz so einfach ist das aber nicht.
Denn wenn durch Yourfone viele neue Kunden kommen, die das eh schon volle Netz weiter überlasten, muss das Netz natürlich weiter ausgebaut werden. Also sind weitere Investitionen in neue Infrastruktur nötig.
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[1.4.1.1.2.1] sushiverweigerer antwortet auf koelli
24.10.2012 22:09
Benutzer koelli schrieb:

Ganz so einfach ist das aber nicht. Denn wenn durch Yourfone viele neue Kunden kommen, die das eh schon volle Netz weiter überlasten, muss das Netz natürlich weiter ausgebaut werden.

Alle Netze müssen ständig ausgebaut werden, da Kundenanzahl und Datenverbrauch stetig steigen. Dass E+ für die paar tausend yourfone-Kunden ihr Netz extra ausbaut, halte ich für ausgeschlossen.
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[1.4.2] mattes007 antwortet auf sushiverweigerer
07.02.2013 09:19
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Was hindert Telekom und Vodafone daran die eigenen No-Frills-Anbieter auszubauen? Die könnten dann auch deutlich günstiger sein als das "Mutterschiff".

Du verstehst von Wirtschaft so viel, wie "Lodda" von den Frauen.

Klar, könnten sie das, aber genauso wenig wie Mercedes jetzt eine S-Klasse für 50.000Euro anbietet, genauso wenig wird Telekom/Vodafone darauf kommen mit den Preisen der Konkurrenz gleich zu ziehen.

Das kommt auf die Perspektive an, ich bin der Meinung, dass Kommunikation kein Luxusgut sein darf, das sich nur Besserverdienende leisten können.

Vor ca.7-8Jahren hätte ich dieses Angebot zählen lassen. Damals kostete ein 1000er Time&More noch 270Euro (=130Euro). Heute kostet eine All-Net-Flat inkl. Datenflat und SMS-All-Net beim Netzbetreiber 55Euro. Beim Discounter mit schlechtem Netz und keinem Service kostet es 25Euro (24Monate Laufzeit).

Geh doch mal auf die Straße und schau mal wie viel aus der Unter- und Mittelschicht mit einem iPhone und einem 50Euro Tarif rumlaufen...und der Tarif ist kein All-Net-Paket.
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[1.5] Moneysac antwortet auf Chris111
23.10.2012 19:43
Benutzer Chris111 schrieb:

Und dürfen die Mitarbeiter der Firmen auch noch Lohn erhalten? Immer billiger geht halt nicht. Ich denke, für eine Full Flat im Mobilfunk mit Daten wäre 40 Euro ein fairer Marktpreis.

Mal ehrlich, du weißt das sicher ganz genau! das ist doch reine spekulation und willkür, 40 euro als marke zu nennen, oder hast du einblicke in die kalkulationsdaten?

außerdem sinken die relativen fixkosten je mehr kunden einen tarif bezahlen (fixkostendegression). zudem sinken mit zunehmender menge und durch den technischen fortschritt auch die variablen kosten rapide. IMMER billiger geht theoretisch natürlich nicht, aber wie die politik der netzagentur und in europa vermuten lässt, sind da noch signifikante sprünge nach unten drin.
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[2] Telly antwortet auf sushiverweigerer
22.10.2012 23:44
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
hoffentlich wird die Konkurrenz da bald nachziehen und bitte auch 1&1 ;-)

Wieso sollten sie? Du magst doch keine Plagiate. ^^

https://www.teltarif.de/forum/s48606/4-1.html

Telly
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[2.1] sushiverweigerer antwortet auf Telly
23.10.2012 11:32

einmal geändert am 23.10.2012 11:32
Benutzer Telly schrieb:

Wieso sollten sie? Du magst doch keine Plagiate. ^^

https://www.teltarif.de/forum/s48606/4-1.html

1&1 ist kein Plagiat, sondern war der 1. Anbieter im Vodafone-Netz, der attraktive Preise gemacht hat oder wo gibts sonst noch ne Allnet-Flat für 19,99 € im Vodafone-Netz?
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[2.1.1] Telly antwortet auf sushiverweigerer
23.10.2012 11:59
oder wo gibts sonst noch ne Allnet-Flat für 19,99 € im Vodafone-Netz?

Dieses Angebot gilt nicht dauerhaft. Also nicht vergleichbar.

Telly
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[2.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Telly
23.10.2012 14:14
Benutzer Telly schrieb:
oder wo gibts sonst noch ne Allnet-Flat für 19,99 € im Vodafone-Netz?

Dieses Angebot gilt nicht dauerhaft. Also nicht vergleichbar.

Doch gilt es, musst nur nach 12 Monaten kündigen.

Wer blöd ist muss teuer kaufen, das war schon immer so.
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[2.1.1.1.1] Telly antwortet auf sushiverweigerer
23.10.2012 14:31
Dieses Angebot gilt nicht dauerhaft. Also nicht vergleichbar.

Doch gilt es, musst nur nach 12 Monaten kündigen.

Ich definiere "dauerhaft" anders. Bei mir ist "dauerhaft" nicht nur einen gleichbleibenden Preis über die MVL - sondern eben auch darüber hinaus.

Solche Angebote nutze ich allenfalls als Zusatzkarte - wie beispielsweise die o2+FN-Flat bei md für 1,95 Euro. Aber zu so einem Vertrag würde ich nie meine nummer portieren. Ich portiere nur, wenn ich davon ausgehen kann, da über Jahre die gleichen Konditionen zu nutzen.

Telly
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[2.1.1.1.1.1] rotella antwortet auf Telly
23.10.2012 14:46
Benutzer Telly schrieb:

einem Vertrag würde ich nie meine nummer portieren. Ich portiere nur, wenn ich davon ausgehen kann, da über Jahre die gleichen Konditionen zu nutzen.

Das mag im Festnetzmarkt sinnvoll sein, aber bei den Mobilfunkern sind die Preise noch viel zu sehr in Bewegung, als dass man dort auf mehrjährige Preisstabilität achten sollte.
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[2.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf rotella
23.10.2012 15:06
Das mag im Festnetzmarkt sinnvoll sein, aber bei den Mobilfunkern sind die Preise noch viel zu sehr in Bewegung, als dass man dort auf mehrjährige Preisstabilität achten sollte.

Meine Hauptnummer war mal eine Prepaidkarte aus 1999. Wurde später zu einem o2active50 gemacht und seitdem habe ich immer wieder verhandelt und die Konditionen zu meinen Gunsten verbessert.

Dabei ganz wichtig für MICH sind die Multikarten, das o2-Communication-Center mit kostenlosen SMS-Emailbenachrichtigungen, die kostenlosen Web-SMS, die ich auch über die meino2-App verschicken kann.

Es geht nicht nur um den reinen Tarif und wenn die Netzbetreiber solche Sachen im Angebot haben, dann ist das im Vergleich zum Discounter eben auch in der Tat Premium.

Um auf o. g. Sachen ganz oder teilweise zu verzichten, müsste ein Discountertarif schon enorm günstiger sein.

Telly
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[2.1.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Telly
24.10.2012 22:15
Benutzer Telly schrieb:

Dabei ganz wichtig für MICH sind die Multikarten, das o2-Communication-Center mit kostenlosen SMS-Emailbenachrichtigungen, die kostenlosen Web-SMS, die ich auch über die meino2-App verschicken kann.

Das ist auch alles unheimlich wichtig, für dich zumindest (für die breite Masse sicherlich nicht).
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] Fanta antwortet auf sushiverweigerer
02.11.2012 16:10
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Telly schrieb:

Dabei ganz wichtig für MICH sind die Multikarten, das o2-Communication-Center mit kostenlosen SMS-Emailbenachrichtigungen, die kostenlosen Web-SMS, die ich auch über die meino2-App verschicken kann.

Das ist auch alles unheimlich wichtig, für dich zumindest (für die breite Masse sicherlich nicht).

Genau das ist auch MIR wichtig weshalb mir die Feilscherei um den niedrigsten Minutenpreis völlig egal ist.

Als O2-Festnetzkunde mit mehreren Mobilfunkverträgen profitiere ich von noch weiteren Features, die mir kein Discounter bietet.
Dies näher auszuführen würde hier wohl jetzt etwas zu weit gehen.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.2] mattes007 antwortet auf sushiverweigerer
07.02.2013 09:24
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das ist auch alles unheimlich wichtig, für dich zumindest (für die breite Masse sicherlich nicht).

Du kennst natürlich die Meinung der breiten Masse. Wow...Du bist bestimmt Marketing Fachkraft bei einem großen Mobilfunkanbieter.
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[2.1.1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf Telly
24.10.2012 22:13
Benutzer Telly schrieb:

Ich definiere "dauerhaft" anders. Bei mir ist "dauerhaft" nicht nur einen gleichbleibenden Preis über die MVL - sondern eben auch darüber hinaus.

Preissicherheit hat man immer nur für die MVL oder welcher Anbieter gibt ne Preisgarantie für Jahrzehnte?

Erfahrungsgemäß werden die Preise aber immer nur günstiger und nicht teurer, im TK-Bereich und ob man nun nach 1 Jahr oder nach 2 Jahren kündigt ist doch Latte, wenn der Anbieter einen halten will, wird er Angebote machen.
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[2.1.1.1.1.2.1] Telly antwortet auf sushiverweigerer
24.10.2012 22:26
Preissicherheit hat man immer nur für die MVL oder welcher Anbieter gibt ne Preisgarantie für Jahrzehnte?

Solange keiner der beiden Parteien kündigt, gelten die alten Konditionen weiter. Es sei denn, es stand von vornherein fest, dass die Konditionen sich im Laufe der Zeit ändern werden. Das weißt Du aber selbst.

Bisher kenne ich keine Fälle, wo der Anbieter innerhalb der ersten 24 Monate die ordentliche und fristgerechte Kündigung ausgesprochen hätte.

Erfahrungsgemäß werden die Preise aber immer nur günstiger und nicht teurer,

Wer bietet denn Neukunden heute sowas wie einen grundgebührenfreien Vertrag mit Festnetznummer und 3 cent die Minute ins Festnetz? Das gabs früher. Und wenns nur billiger wird, hast Du sicher ein Angebot für uns im Petto.

im TK-Bereich und ob man nun nach 1 Jahr oder
nach 2 Jahren kündigt ist doch Latte

Habe ich bei dem mobilcom-debitel Vertrag für 1,99 Euro Monat auch gemacht. Aber so einen Vertrag würde ich dennoch nie zu meinem Hauptvertrag machen und die Nummer kommunizieren. Da sind eben nicht alle Kunden gleich. Manche portieren gerne und oft - manche aber eben auch nicht.

, wenn der Anbieter einen halten will, wird er Angebote machen.

Glaubst Du mobilcom-debitel will meinen von mir gekündigten Vertrag für 1,99 Euro/Monat auch über die 24 Monate hinaus anbieten und glaubst Du auch, dass sie mir ein Angebot machen werden, dass ich nicht ablehnen werde?

Telly
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[2.1.1.1.1.2.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Telly
25.10.2012 10:51
Benutzer Telly schrieb:

Solange keiner der beiden Parteien kündigt, gelten die alten Konditionen weiter.

Du kannst aber nicht erwarten, dass sich die Konditionen über viele Jahre nicht ändern werden, das ist bei vielen anderen Vertragsarten (z.B. Mietverträgen) ja auch nicht so. Es wäre zwar schön, wenn sich die Miete nie erhöhen, die ÖPNV-Abos, der Strom etc. nie teurer werden würden, aber das ist nun einmal nicht so. Im allgemeinen steigen die Preise jährlich, da ist der Mobilfunkbereich bisher eher ein Sonderfall gewesen, da sinken die Preise für gewöhnlich eher über die Jahre.

Bisher kenne ich keine Fälle, wo der Anbieter innerhalb der ersten 24 Monate die ordentliche und fristgerechte Kündigung ausgesprochen hätte.

Warum auch? Solange er verdient.

Wer bietet denn Neukunden heute sowas wie einen grundgebührenfreien Vertrag mit Festnetznummer und 3 cent die Minute ins Festnetz? Das gabs früher.

Im Zeitalter der Allnet-Flats, in das wir jetzt langsam kommen, braucht man sowas auch nicht mehr, grundgebührenfrei geht da logischerweise nicht mehr. Wenn man keine Allnet-Flat will, gibt es unzählige Alternativen. Alles kann man nun einmal nicht haben und jedes "Spezialbedürfnis" wird es nie tariflich umsetzbar geben. Man muss sich halt den Tarif aussuchen, der am besten zu den eigenen Anforderungen passt, das kann ein Allnet-Tarif sein, das kann ein Prepaidtarif sein, das kann ein Tarif mit Festnetznummer sein, nur alle Anforderungen in einen Tarif, das ist schwer machbar.

Das Festnetz stirbt eh aus, junge Leute und Geringverdiener haben immer seltener einen Festnetzanschluss, wer Internet hat, hat meistens das "Festnetz" kostenlos mit bei.

Ein Mobilfunkvertrag mit Festnetznummer dabei war schon immer ein Exot, den nur wenige hatten. Es hat sicher seinen Grund, warum diese Tarife immer mehr aussterben, die hohe Kundennachfrage wird es vermutlich nicht sein.

Du solltest mal realisieren, dass du ein "Freak" bist (TK-technisch), der Ansprüche hat, den die breite Masse (und für die werden Angebote zumeist gemacht) nun einmal nicht hat.

Glaubst Du mobilcom-debitel will meinen von mir gekündigten Vertrag für 1,99 Euro/Monat auch über die 24 Monate hinaus anbieten und glaubst Du auch, dass sie mir ein Angebot machen werden, dass ich nicht ablehnen werde?

Zwischen einem "getricksten" 1,99 €-Angebot und einem 20 €-Vertrag (ohne Tricksereien) ist dann doch noch ein Unterschied. Bei dem 20 €-Vertrag wird der Anbieter (in der Gesamtheit) sicherlich verdienen, bei einem 1,99 €-Tricktarif sicher eher nicht.
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1] Telly antwortet auf sushiverweigerer
25.10.2012 20:36
Du kannst aber nicht erwarten, dass sich die Konditionen über viele Jahre nicht ändern werden

In den Mobilfunkverträgen finde ich fast keine Vereinbarung aus der hervorginge, dass man die Preise anpasst. Einzig die Anpassung aus steuerlichen Gesichtspunkten (z. B. Umsatzsteuer).

Also kann ich sehr wohl stabile Preise erwarten. Gegen eine Änderungskündigung könnte ich natürlich nichts machen.

Bisher kenne ich keine Fälle, wo der Anbieter innerhalb der ersten 24 Monate die ordentliche und fristgerechte Kündigung ausgesprochen hätte.

Warum auch? Solange er verdient.

Ich wollte damit sagen, dass man bis zu einer Änderungskündigung mit seinen alten Konditionen telefonieren kann.

Wer bietet denn Neukunden heute sowas wie einen grundgebührenfreien Vertrag mit Festnetznummer und 3 cent die Minute ins Festnetz? Das gabs früher.

Im Zeitalter der Allnet-Flats, in das wir jetzt langsam kommen, braucht man sowas auch nicht mehr (...)

Du hast also keinen passenden Vertrag für mich. Okay. Damit wäre also Deine ursprüngliche Aussage:

"Erfahrungsgemäß werden die Preise aber immer nur günstiger und
nicht teurer"

widerlegt.

Du solltest mal realisieren, dass du ein "Freak" bist (TK-technisch)

Da stimme ich zu. Wollte ja auch nur Deine Aussage von Dir verifiziert haben. Da Du keinen günstigeren Vertrag aufzeigen kannst, ist Deine Aussage widerlegt.

Glaubst Du mobilcom-debitel will meinen von mir gekündigten Vertrag für 1,99 Euro/Monat auch über die 24 Monate hinaus anbieten und glaubst Du auch, dass sie mir ein Angebot machen werden, dass ich nicht ablehnen werde?

Zwischen einem "getricksten" 1,99 €-Angebot und einem 20 €-Vertrag (ohne Tricksereien) ist dann doch noch ein Unterschied. Bei dem 20 €-Vertrag wird der Anbieter (in der Gesamtheit) sicherlich verdienen, bei einem 1,99 €-Tricktarif sicher eher nicht.

Also "nein". Schade. *g*

Telly
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
31.10.2012 22:53
Benutzer Telly schrieb:
In den Mobilfunkverträgen finde ich fast keine Vereinbarung aus der hervorginge, dass man die Preise anpasst.

Das muss da auch nicht stehen. Der Anbieter kann (wie jeder Händler auch) jederzeit seine Preise ändern, wenn er nichts GEGENTEILIGES in seinen AGBs stehen hat, was wohl auch kaum der Fall sein dürfte. WIRKSAM wird das für den konkreten Kunde nur dann NICHT (bzw. vorerst nicht), wenn er sich in einer definierten Vertragslaufzeit befindet, die i.d.R. Preisgarantie beinhaltet - wie eben z.B. die Mindestvertragslaufzeit.
In diesem Sinne hat sushiverweigerer recht, dass man sich als Kunde nur für DIESE Zeit auf der sicheren Seite wähnen kann.

Auch wird der Anbieter bei Preisänderungen kaum von sich aus kündigen. Das überlässt er dem Kunden - außerhalb von MVLZn dann mit regulärer Kündigungsfrist (sofern Preiserhöhungen nicht sogar mit einer kürzeren Kündigungsfrist einhergehen).

Einzig die Anpassung aus steuerlichen Gesichtspunkten (z. B. Umsatzsteuer).

DIE hingegen sind jederzeit und sofort wirksam, wenn sie "aufschlagen" - auch in zeitlich gebundenen Verträgen mit "fest zugesagten" Preisen. Steht z.B. so in den AGBs der Stromlieferanten.

Also kann ich sehr wohl stabile Preise erwarten.

Nein, nur für die Dauer von festen Vertragslaufzeiten. Und die sind im Mobilfunk nun mal meist "nur" zwei Jahre.
Bei Prepaid z.B. kann der Anbieter jederzeit seine Preise und für jeden Kunden mit kurzer "Vorwarnzeit" ändern. Denn Du kommst als Kunde ja jederzeit aus dem Vertrag raus (und kannst Dir das Restguthaben auszahlen lassen).

Gegen eine Änderungskündigung könnte ich natürlich nichts machen.

Wie gesagt, dass wird bei Preiserhöhungen nie passieren (eher bei solchen "Aufräumakionen" wie sie O2 gerade durchführt).

Ich wollte damit sagen, dass man bis zu einer Änderungskündigung mit seinen alten Konditionen telefonieren kann.

Nein, nur für Dauer von festen Vertragslaufzeiten.
Der Anbieter wird ggf. eine ÄnderungsMITTEILUNG kommunizieren, was aber keine Kündigung ist.

In der Realität ist es aber meistens so, dass das Kind "einen neuen Namen bekommt" - also ein neuer Tarif oder -variante eingeführt wird und der alte bleibt in der Tat für Bestandskunden bestehen (für Neukunden ist er dann nicht mehr erhältlich). Allerdings hast Du als Altkunde kein Anrecht darauf. Der Anbieter KÖNNTE also durchaus auch die Konditionen für alte Verträge (außerhalb fester Vertragslaufzeiten) ändern, verzichtet aber in der Regel darauf, weil es eh nur Ärger bringt. Deswegen hat sich ja O2 mit seiner "Aufräumaktion" auch wahrlich keinen Gefallen getan.
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
01.11.2012 01:49
Ja. Nichts anderes habe ich gesagt. Ich kenne halt auch kein Anbieter, der nach 24 Monaten andere Konditionen für den Bestandskunden hatte - es sei denn natürlich, er hat von vornherein seine günstigen Konditionen nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt.

Natürlich kann ein Anbieter die Preise erhöhen - dann besteht aber eben ein Sonderkündigungsrecht. Nur wie gesagt - ich kenne keinen Fall wo das nach 24 Monaten unvorhergesehen der Fall gewesen wäre.

Telly
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[2.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
01.11.2012 11:42
Benutzer Telly schrieb:
Ja. Nichts anderes habe ich gesagt. Ich kenne halt auch kein Anbieter, der nach 24 Monaten andere Konditionen für den Bestandskunden hatte

Stimmt beides nicht ganz. Du hast geschrieben "Solange keiner der beiden Parteien kündigt, gelten die alten Konditionen weiter".
Wie bereits beschrieben, muss das durchaus nicht so sein und für eine Konditionsänderung bedarf es keiner Kündigung.

Dass das durchaus passiert: Auch wieder O2 als unrühmliches Beispiel (wie gesagt: gilt auch für Bestandskunden und beruht NICHT auf gesetzlichen Vorgaben):
https://www.teltarif.de/arch/2007/kw02/...

"Also kann ich sehr wohl stabile Preise erwarten."

Nun ja, "erwarten" kannst Du alles, nur ein Anrecht auf
gleichbleibende Konditionen hast Du nicht.

"Ich wollte damit sagen, dass man bis zu einer Änderungskündigung mit seinen alten Konditionen telefonieren kann."

Die aber gar nicht erfolgen muss und auch gar nicht kommt, wie
das Beispiel von O2 zeigt. Ja, schlimmer noch: O2 wollte sogar
das Sonderkündigungsrecht aushebeln, indem sie die 0180er Tarife flugs zu "Nebenleistungen" erklärten.

- es sei denn natürlich, er hat von vornherein seine günstigen Konditionen nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt.

Eben, z.B. für die Mindestvertragslaufzeit - und nur während dieser Zeit kann man vor Preisänderungen halbwegs sicher sein.

Natürlich kann ein Anbieter die Preise erhöhen - dann besteht aber eben ein Sonderkündigungsrecht. Nur wie gesagt - ich kenne keinen Fall wo das nach 24 Monaten unvorhergesehen der Fall gewesen wäre.

Zu jedem Zeitpunkt einer Preisänderung, die auch Bestandstarife betrifft, befinden sich Kunden im Zeitraum "nach 24 Monaten".
Und die Preisänderung kann sogar "unvorhergesehen" im bösesten Sinne des Wortes erfolgen, wie obiges Beispiel auch zeigt.
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
01.11.2012 12:25
(wie gesagt: ... beruht NICHT auf gesetzlichen Vorgaben

"Ich wollte damit sagen, dass man bis zu einer Änderungskündigung mit seinen alten Konditionen telefonieren kann."

Die aber gar nicht erfolgen muss und auch gar nicht kommt, wie das Beispiel von O2 zeigt. Ja, schlimmer noch: O2 wollte sogar das Sonderkündigungsrecht aushebeln

Ich diskutiere hier aber nicht abseits des Gesetzes. Es kann auch sein, dass mich gleich einer erschießt. Rechtens wäre das jedoch nicht. :-)

Telly
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
01.11.2012 12:59
Benutzer Telly schrieb:
Ich diskutiere hier aber nicht abseits des Gesetzes. Es kann auch sein, dass mich gleich einer erschießt. Rechtens wäre das jedoch nicht. :-)

Mir ging es mit dem verlinkten Fall auch nicht um den Versuch von O2, das Sonderkündigungsrecht auszuhebeln, sondern zu zeigen, dass ein Anbieter sehr wohl jederzeit seine Preise ganz gesetzeskonform ändern kann - auch für Bestandskunden - und Du Dich damit eben nicht auf Preiskonstanz jenseits fester Vertragslaufzeiten verlassen kannst.
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
01.11.2012 13:19
Mir ging es mit dem verlinkten Fall auch nicht um den Versuch von O2, das Sonderkündigungsrecht auszuhebeln, sondern zu zeigen, dass ein Anbieter sehr wohl jederzeit seine Preise ganz gesetzeskonform ändern kann - auch für Bestandskunden - und Du Dich damit eben nicht auf Preiskonstanz jenseits fester Vertragslaufzeiten verlassen kannst.

Genau das "gesetzeskonform" kann ich da aber jetzt nicht als nachgewiesen erkennen. Das ist die leidige Nebenleistungsdiskussion. Die brauchen wir auch gar nicht zu bemühen - denn mir ging es eindeutig - und das spreche ich jetzt mal so auch aus - um "Hauptleistungen".

Und da kann ich sehr wohl erwarten, dass meine zu zahlenden Preise stabil bleiben. Eben bis zur Änderungskündigung oder zumindest Einräumung eines Sonderkündigungsrechts. Und da kenne ich praktisch eben keinen Fall, wo das nach 24 Monaten unvorhergesehen eingetreten wäre. Du etwa?

Telly
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
01.11.2012 14:21
Benutzer Telly schrieb:
Genau das "gesetzeskonform" kann ich da aber jetzt nicht als nachgewiesen erkennen.

Wovon redest Du jetzt? Von der O2-Änderung der Preise für 0180er Nummern, oder davon, dass O2 das Sonderkündigungsrecht aushebeln wollten?
Ich rede nur von ersterem.
Natürlich ist das gesetzeskonform, denn wäre es das nicht,
gäbe es ja gar keinen Grund für die Kritik an dem zweiten Punkt.
Denn wo es keine gesetzliche Grundlage für eine Preisänderung gibt (sprich: wo es nicht erlaubt wäre), erübrigt sich auch jede Diskussion über Sonderkündigungen für solche Preisänderungen. Nennt man Logik.

Aber nur zu, zeig mir, dass ein Händler oder Anbieter seine Preise für ein bestimmtes Produkt (außerhalb fester Vertragslaufzeiten) nie ändern darf. Da bin ich gespannt.


Und da kann ich sehr wohl erwarten, dass meine zu zahlenden Preise stabil bleiben.

Nein, nach wie vor nicht, wie erneut gezeigt.


Und da kenne ich praktisch eben keinen Fall, wo das nach 24 Monaten unvorhergesehen eingetreten wäre. Du etwa?

Tja, die gelieferten Links solltest Du schon lesen.
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] neues mobilfunknetz
mersawi antwortet auf garfield
01.11.2012 18:19
Das hat der papa gerade bei areamobile gelesen:

Relaunch: Yuilop-App für
Android und iOS bietet
vollwertigen Handy-
Anschluss
Yuilop bietet ab
kommenden Montag eine
neue Version seiner
gleichnamigen Messaging-
App an: Künftig können die
Nutzer nicht nur selbst
gratis SMS-Mitteilungen
versenden und Anrufe
starten, sondern sind auch
selbst für andere über die
Yuilop-Rufnummer
erreichbar. Der Anbieter
feiert die neuen
Funktionen der App als
Revolution des
Mobilfunkmarkts.
Der App-Anbieter Yuilop hat
seine überarbeitete Call- und
Messaging-Anwendung für
Android-Smartphones und -
Tablets sowie für das iPhone,
das iPad und den iPod Touch
überarbeitet. Mit der neuen
Version der Yuilop-App
können die Nutzer mit
gebuchter Daten-Flatrate
nicht nur ohne weitere
Kosten Kurznachrichten
versenden und Anrufe
durchführen , sondern sind
auch selbst unter einer
virtuellen Rufnummer per
SMS oder telefonisch
erreichbar - bislang war nur
der SMS-Empfang auf der
Yuilop-Nummern möglich.
Dazu arbeitet Yuilop mit
einem neuen
Nummernprovider
zusammen.
Die Zahl der Anrufe und der
versendeten SMS-
Mitteilungen ist wie gehabt
durch sogenannte Energie-
Punkte begrenzt. Dabei
erhalten die Nutzer für jede
eingegangene Kurznachricht
oder für jede
Gesprächsminute eines
eigehenden Anrufs so viel
Energiepunkte, wie sie für
den Versand einer
Kurzmitteilung oder für eine
Gesprächsminute bei einem
eigenen Anruf benötigen.
Gespräche ohne weitere
Kosten zum gebuchten
Datentarif sind in alle
europäischen Länder, in die
Türkei und in die USA
möglich. Insgesamt können
Anrufe und SMS-Versand auf
herkömmliche Festnetz- und
Mobilfunk-Telefone in 110
Ländern weltweit erfolgen.
Alle Dienste von Yuilop
werden IP-basiert
abgewickelt, die Geräte
müssen daher via GPRS/
UMTS oder im Wlan mit dem
Internet verbunden sein. Die
Datenübertragung zwischen
Endgerät und Yuilop-Server
erfolgt verschlüsselt, Anrufe
zwischen Yuilop-Nutzern
sollen in HD-Qualität geführt
werden können.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] connect netz test 2012
mersawi antwortet auf mersawi
01.11.2012 19:37

einmal geändert am 01.11.2012 19:40
Sieger Telekom ca 440 Punkte
Zweiter Vodafone ca 390 Punkte
Dritter o2 und vierter eplus///
Sprachlich ruecken alle zusammen obwohl auch die Telekom fuehrt wegen voice hd/
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] mersawi antwortet auf mersawi
01.11.2012 20:14
So jetzt bin ich durch/ also durch den Netztest der Connect.
Traurig finde ich das hier nur im Umts Netz scheinbar gemessen wurde.
Keinerlei Aussage ueber Netzausbau stand in der Flaeche.
Keine Aussage ueber Ausbau Stand edge bei den grossen vieren.
Da war Teltarif bei diversen Test s besser.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] mersawi antwortet auf mersawi
01.11.2012 20:21
Was will ich ?
Ein stabiles Netz.
Mit daten Raten welche zum normalen Surfen ausreichen. Dafuer aber stabil.
Ein gut ausgebautes Netz mit indoor Versorgung.
Meist reichen mir zum surfen gprs Geschwindigkeit.
Edge ist auch nett geht aber auch ohne.
Mit m BB und opera kommt man da schon sehr gut zurecht.
Habe im Vodafone Netz selten 3G an ( wechen akku).
Positiv is das der BB ja auch noch Daten komprimiert...
Das o2 besser als eplus sein soll... Kaum zu glauben.
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Telly antwortet auf garfield
01.11.2012 23:15
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Telly schrieb:
Genau das "gesetzeskonform" kann ich da aber jetzt nicht als nachgewiesen erkennen.

Wovon redest Du jetzt? Von der O2-Änderung der Preise für 0180er Nummern, oder davon, dass O2 das Sonderkündigungsrecht aushebeln wollten?
Ich rede nur von ersterem.
Natürlich ist das gesetzeskonform, denn wäre es das nicht, gäbe es ja gar keinen Grund für die Kritik an dem zweiten Punkt.

Jedenfalls rede ich nicht wie Du von 0180er Nummern, sondern von Telefonie und Kurzmitteilungen innerhalb Deutschlands. Das meinte ich mit "Hauptleistungen". Denn inwiefern bei Sonderrufnummern vielleicht doch etwas anderes gelten könnte, weil ja auch hier der Anbieter selbst von geänderten Einkaufspreisen betroffen sein kann, kann ich nicht wissen.

Denn wo es keine gesetzliche Grundlage für eine Preisänderung gibt (sprich: wo es nicht erlaubt wäre), erübrigt sich auch jede Diskussion über Sonderkündigungen für solche Preisänderungen. Nennt man Logik.

Ich glaube ich verstehe schlicht den Absatz nicht.

Logisch ist, dass kein Anbieter gesetzeskonform die Preise anheben kann, ohne mir im Gegenzug die Möglichkeit zu geben, aus dem Vertrag herauszukommen.

Logisch ist, dass die Konditionen solange gelten, wie auch der Vertrag noch eine Restlaufzeit hat. Diese Restlaufzeit sichert nicht nur den Anbieter vor einer vorzeitigen Kündigung meinerseits - sondern auch mich vor einer vorzeitigen Preiserhöhung.

Aber nur zu, zeig mir, dass ein Händler oder Anbieter seine Preise für ein bestimmtes Produkt (außerhalb fester Vertragslaufzeiten) nie ändern darf. Da bin ich gespannt.

Das habe ich doch nie behauptet. Du musst da was völlig missverstanden haben. Sobald ein Vertrag eh von heute auf morgen gekündigt werden könnte, könnten selbstverständlich auch die Preise ständig geändert werden. Bestes Beispiel hierfür ist Call by Call.

Und da kann ich sehr wohl erwarten, dass meine zu zahlenden Preise stabil bleiben.

Nein, nach wie vor nicht, wie erneut gezeigt.

Nichts hast Du gezeigt. Mein seit Jahre bestehender Mobilfunkvertrag erfuhr ständige aktive VVL. Aber selbst bei passiver VVL könnte ich nur zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen. Bis dahin muss der Anbieter mir auch die gleichen unveränderten Konditionen zugestehen. Ja selbst eine Änderungskündigung und Einräumung eines Sonderkündigungsrechts würde meiner Meinung nach bei einer Prüfung durchs Gericht negativ beschieden werden. Denn die Restlaufzeit gilt nicht nur für mich als Kunden - sondern auch für den Anbieter.

Und da kenne ich praktisch eben keinen Fall, wo das nach 24 Monaten unvorhergesehen eingetreten wäre. Du etwa?

Tja, die gelieferten Links solltest Du schon lesen.

Habe ich. Die Frage ist, ob jemand dagegen geklagt hatte. Solange dies nicht der Fall war, wurde ja auch kein Recht gesprochen sondern lediglich in der Praxis so verfahren. Das sind unterschiedliche Dinge.

Sollte es sogar ein Urteil geben, so wäre aber auch genauestens zu überprüfen, ob das dort Genannte auch für ganz normale nationale Gespräche gilt.

Das 0180-Beispiel magst Du als Beweis ansehen. Ich nicht. Sofern Du kein anderes bringst, dürfte es Dir auch nicht gelingen, mich zu überzeugen.

Über einen erneuten Versuch, der von Wiederholungen absieht, würde ich mich jedoch freuen. Nur zu.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 14:26
Benutzer Telly schrieb:
Jedenfalls rede ich nicht wie Du von 0180er Nummern, sondern von Telefonie und Kurzmitteilungen innerhalb Deutschlands.

Ach, und da gehören 0180er Nummern nicht mit dazu? Oder machst Du es jetzt wie O2 und deklarierst diese Nummern auch einfach mal als "Nebenleistungen"?
Du wolltest gezeigt haben, wo Preise für Bestandskunden geändert werden, und diesen Nachweis habe ich Dir gebracht.


meinte ich mit "Hauptleistungen". Denn inwiefern bei Sonderrufnummern vielleicht doch etwas anderes gelten könnte, weil ja auch hier der Anbieter selbst von geänderten Einkaufspreisen betroffen sein kann, kann ich nicht wissen.

Es gibt keine abweichenden gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Preisanhebungen für "Sonderrufnummern" - jedenfalls damals nicht als O2 die Preise erhöhte (jetzt gibt es auch nur eine Obergrenze. Da drunter können die Anbieter weiterhin munter die Preise dafür ändern).
Was soll das hier? Wenn ich Dir ein nächstes Beispiel bringe, bei dem die Preiserhöhung an einem Montag durchgeführt wurde, zählt das dann auch nicht, oder wie?


Denn wo es keine gesetzliche Grundlage für eine Preisänderung gibt (sprich: wo es nicht erlaubt wäre), erübrigt sich auch jede Diskussion über Sonderkündigungen für solche Preisänderungen. Nennt man Logik.

Ich glaube ich verstehe schlicht den Absatz nicht.

Dann kann ich Dir auch nicht helfen.


Logisch ist, dass kein Anbieter gesetzeskonform die Preise anheben kann, ohne mir im Gegenzug die Möglichkeit zu geben, aus dem Vertrag herauszukommen.

Die Möglichkeit HAST Du doch, in der Regel bei Preisänderungen sogar oft OHNE Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.
Du aber hast behauptet, dass der Anbieter seine Preise NICHT für Bestandskunden verändern kann - und das stimmt eben nicht.


Logisch ist, dass die Konditionen solange gelten, wie auch der Vertrag noch eine Restlaufzeit hat. Diese Restlaufzeit sichert nicht nur den Anbieter vor einer vorzeitigen Kündigung meinerseits - sondern auch mich vor einer vorzeitigen Preiserhöhung.

Ist ja richtig, nur hat ein Mobilfunkvertrag nach der Mindestvertragslaufzeit eben keine "Restlaufzeit". Wie groß wäre die denn?
Mobilfunkverträge laufen danach doch meist auf unbestimmte Zeit weiter mit deutlich kürzerer Kündigungszeit. Verlängert er sich hingegen um eine FESTE Zeit (z.B. ein Jahr) bist Du dann auch wieder ein Jahr lang vor Preiserhöhungen geschützt.
DANN hast Du wieder eine "Restlaufzeit", aber eben nur dann, wenn sich wieder eine FESTE Vertragslaufzeit anschließt.

Sobald ein Vertrag eh von heute auf morgen gekündigt werden könnte, könnten selbstverständlich auch die Preise ständig geändert werden. Bestes Beispiel hierfür ist Call by Call.

Wobei Call-by-Call kein Dauerschuldverhältnis ist, wie z.B. ein Mobilfunkvertrag.
Aber eben auch in letzterem kann der Anbieter seine Preise jederzeit ändern, auch für Bestandskunden, die dann ggf. ein kurzfristíges Kündigungsrecht haben.


Nein, nach wie vor nicht, wie erneut gezeigt.

Nichts hast Du gezeigt.

Doch, ich habe Dir gezeigt, wie ein Anbieter für Bestandskunden die Preise geändert hat, wo Du behauptet hast, das ginge nicht.
Ach Verzeihung, Du sagtest ja, Du "erwartest" so etwas nicht. Nun ja, erwarten kannst Du viel.


Mein seit Jahre bestehender Mobilfunkvertrag erfuhr ständige aktive VVL. Aber selbst bei passiver VVL könnte ich nur zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen.

Was bitteschön ist nun wieder eine aktive und eine passive VVL?
Du kannst jederzeit "zu einem bestimmten Zeitpunkt" kündigen. Der Unterschied ist nur die Kündigungsfrist (mithin der konkrete Zeitpunkt) innerhalb und außerhalb fester bzw. Mindestvertragslaufzeiten.


Bis dahin muss der Anbieter mir auch die gleichen unveränderten Konditionen zugestehen.

Nur innerhalb fester Vertragslaufzeiten. Nicht, wenn das Vertragsverhältnis außerhalb dieser Bindungsfristen auf unbestimmte Zeit weiterläuft.


Ja selbst eine Änderungskündigung und Einräumung eines Sonderkündigungsrechts würde meiner Meinung nach bei einer Prüfung durchs Gericht negativ beschieden werden. Denn die Restlaufzeit gilt nicht nur für mich als Kunden - sondern auch für den Anbieter.

Innerhalb fester Vertragslaufzeiten wird das kein Anbieter tun, außerhalb winkt das Gericht ab, wenn Du auf festen Preisen bestehst.

Tja, die gelieferten Links solltest Du schon lesen.

Habe ich. Die Frage ist, ob jemand dagegen geklagt hatte.

Nein, Deine Frage war, ob es Preiserhöhungen für Bestandskunden gab. Gibt es, wie der Link zeigt.
Und warum sollte jemand dagegen klagen? Schließlich kann ein Anbieter seine Preise jederzeit - auch für Bestandskunden - ändern. Strittig wäre höchstens die Verweigerung eines gegenüber der regulären Kündigungsfrist deutlich kürzeren Sonderkündigungsrechts.
Aber das war ja genau der Punkt, den wir beide bei der O2-Aktion NICHT meinten und über den wir vermutlich auch keinen Dissens haben.


Das 0180-Beispiel magst Du als Beweis ansehen. Ich nicht. Sofern Du kein anderes bringst, dürfte es Dir auch nicht gelingen, mich zu überzeugen.

Aha, dann wirst Du gar nichts anerkennen, weil Du hier eben auf stur stellst und recht behalten willst. Warum also gilt die Änderung von 0180er Preisen NICHT als Beweis?
Nicht einmal teltarif bestreitet in dem Beitrag die Rechtmäßigkeit der Preisänderung, nur die Trickserei, den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu verweigern, wird kritisiert.
Und wie die Logik lehrt, wäre die Kritik DIESES Punktes gegenstandslos, wenn die auslösende Preisänderung schon nicht gesetzmäßig wäre. Wenn eine Preisänderung an sich unzulässig ist, wer streitet sich dann ernsthaft über die Modalitäten, AUF GRUND dieser Preisänderung früher aus dem Vertrag rauszukommen.
Hast Du die Logik JETZT verstanden? Also besser kann ich es nicht erklären.


Über einen erneuten Versuch, der von Wiederholungen absieht, würde ich mich jedoch freuen. Nur zu.

Tja Telly, solange Du hier mit Wiederholungen kommst, kannst Du keine anderen Antworten erwarten.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 14:42
Logisch ist, dass kein Anbieter gesetzeskonform die Preise anheben kann, ohne mir im Gegenzug die Möglichkeit zu geben, aus dem Vertrag herauszukommen.

Die Möglichkeit HAST Du doch, in der Regel bei Preisänderungen sogar oft OHNE Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.

Ja also. Worüber streiten wir uns eigentlich? ^^

Du aber hast behauptet, dass der Anbieter seine Preise NICHT für Bestandskunden verändern kann - und das stimmt eben nicht.

Wenn sich ein Vertrag automatisch um x Monate verlängert und erst zum Ablauf dieses Zeitraums gekündigt werden kann, dann kann der Anbieter eben nicht die Preise erhöhen und sollte er es dennoch versochen, kann ich auf Vertragserfüllung mit den genannten Konditionen bestehen.

Ist ja richtig, nur hat ein Mobilfunkvertrag nach der Mindestvertragslaufzeit eben keine "Restlaufzeit". Wie groß wäre die denn?
Mobilfunkverträge laufen danach doch meist auf unbestimmte Zeit weiter mit deutlich kürzerer Kündigungszeit. Verlängert er sich hingegen um eine FESTE Zeit (z.B. ein Jahr) bist Du dann auch wieder ein Jahr lang vor Preiserhöhungen geschützt. DANN hast Du wieder eine "Restlaufzeit", aber eben nur dann, wenn sich wieder eine FESTE Vertragslaufzeit anschließt.

Jo eben. Dann bist Du ja in dem Punkt mit mir einer Meinung, den ich die ganze Zeit erklärt hatte.

Alles andere war nur unnötiges Geschreibsel von beiden Seiten.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 14:51
Benutzer Telly schrieb:
Die Möglichkeit HAST Du doch, in der Regel bei Preisänderungen sogar oft OHNE Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.

Ja also. Worüber streiten wir uns eigentlich? ^^

Darüber, dass Du wahrheitswidrig behauptet, ein Anbieter dürfe seine Preise für Bestandskunden nicht ändern.


Wenn sich ein Vertrag automatisch um x Monate verlängert und erst zum Ablauf dieses Zeitraums gekündigt werden kann, dann kann der Anbieter eben nicht die Preise erhöhen

Richtig, dann verlängert sich der Vertrag ja auch um eine FESTE Laufzeit, die i.a. vor Preisänderungen schützt. Aber nicht mal DAS MUSS der Fall sein (ist es aber in der Regel - weil ja feste Laufzeiten u.a. gerade aus dem Grund der Preissicherheit für beide Seite geschlossen werden).


Jo eben. Dann bist Du ja in dem Punkt mit mir einer Meinung, den ich die ganze Zeit erklärt hatte.

Nein, ich bin nach wie vor NICHT Deiner Meinung, dass der Anbieter für Bestandskunden keine Preise ändern dürfe. Denn das darf er. DAS war Deine steile These, mit der Du meintest, sushiverweigerer widersprechen zu müssen.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.2] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 14:33
Nein, nach wie vor nicht, wie erneut gezeigt.

Nichts hast Du gezeigt.

Telly, den weiteren nun folgenden Nachweis, dass Preise sehr wohl für Bestandskunden geändert werden können, erkennst Du bestimmt auch nicht an, stimmt's?
Lass mich raten: Die Kunden verwenden ein falschen Router und dann noch zu Ostern? Deshalb gilt das nicht als Nachweis?

https://www.teltarif.de/dsl-avego-preis-...
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 14:52
Telly, den weiteren nun folgenden Nachweis, dass Preise sehr wohl für Bestandskunden geändert werden können, erkennst Du bestimmt auch nicht an, stimmt's?
Lass mich raten: Die Kunden verwenden ein falschen Router und dann noch zu Ostern? Deshalb gilt das nicht als Nachweis?

https://www.teltarif.de/dsl-avego-preis-...

Nein, das erkenne ich in der Tat nicht an. Ich gehe davon aus, dass die Kunden ja noch eine Restlaufzeit hatten über dessen Zeitraum sie mMn gerichtlich hätten durchsetzen können, dass sie weiterhin nur die 14,40 Euro bezahlen. Ohne Restlaufzeit brauche ich ja auch kein Sonderkündigunsrecht einzuräumen.

Ich dachte wirklich, mit Deinem vorherigen und meinem Beitrag hätten wir Übereinstimmung erzielt. Da habe ich mich halt dann getäuscht.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 14:56
Benutzer Telly schrieb:
Telly, den weiteren nun folgenden Nachweis, dass Preise sehr wohl für Bestandskunden geändert werden können, erkennst Du bestimmt auch nicht an, stimmt's?
Lass mich raten: Die Kunden verwenden ein falschen Router und dann noch zu Ostern? Deshalb gilt das nicht als Nachweis?

https://www.teltarif.de/dsl-avego-preis-...

Nein, das erkenne ich in der Tat nicht an. Ich gehe davon aus, dass die Kunden ja noch eine Restlaufzeit hatten

Soweit richtig.

über dessen Zeitraum sie mMn gerichtlich hätten durchsetzen können, dass sie weiterhin nur die 14,40 Euro bezahlen. Ohne Restlaufzeit brauche ich ja auch kein Sonderkündigunsrecht einzuräumen.

HALLO! Ist da jemand???

Telly, das war ein weiterer Nachweis, dass ein Anbieter auch für Bestandskunden jederzeit die Preise ändern darf. Nicht mehr und nicht weniger.
Es steht sogar drin, dass die Kunden damit ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Also nix mit Streitereien diesbezüglich. Bleib doch einfach mal bei dem strittigen Punkt, ob ein Anbieter für Bestandskunden die Preise ändern darf. Er darf, wie dieser zweite Nachweis zeigt.
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 15:05
Telly, das war ein weiterer Nachweis, dass ein Anbieter auch für Bestandskunden jederzeit die Preise ändern darf. Nicht mehr und nicht weniger.
Es steht sogar drin, dass die Kunden damit ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Also nix mit Streitereien diesbezüglich. Bleib doch einfach mal bei dem strittigen Punkt, ob ein Anbieter für Bestandskunden die Preise ändern darf. Er darf, wie dieser zweite Nachweis zeigt.

Nur weil er es macht, heißt es ja nicht, dass er es darf.

Wirklich dürfen darf er es erst für Zeiträume, die nach dem nächsten frühestmöglichsten Vertragsende liegen.

Ich kann aber damit leben, dass Du das anders siehst.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 15:12
Benutzer Telly schrieb:
Nur weil er es macht, heißt es ja nicht, dass er es darf.

Neeeinnnn, ganz bestimmt ändern sie die Preise, weil sie es nicht dürfen. Also Telly, jetzt machst Du Dich lächerlich.
Aber wärst Du jetzt nicht langsam mal am Zuge, das Verbot von Preisänderungen für Bestandskunden nachzuweisen?!
Das solltest Du auch gleich an die teltarif-Redaktion schicken. Das wäre für die nämlich auch eine Neuheit.



Wirklich dürfen darf er es erst für Zeiträume, die nach dem nächsten frühestmöglichsten Vertragsende liegen.

Richtig. Für Verträge, die nach der Mindestlaufzeit ohne bestimmte Ablauffrist weiterlaufen, gibt es aber kein definiertes Vertragsende. Und deshalb dürfen die Anbieter hier munter die Preise ändern. Und wenn sie dann noch die dann übliche kurze Kündigungsfrist durch ein Sonderkündigungsrecht ganz außen vor lassen, streiten nur Tellys weiter über Laufzeiten und gleichbleibende Preise.


Ich kann aber damit leben, dass Du das anders siehst.

Ich SEHE das nicht nur anders, die Rechtslage lässt auch die Preisänderungen zu, die es durchaus gibt, wie jetzt DREIfach nachgewiesen.
Menü
[…1.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 15:16
Für Verträge, die nach der Mindestlaufzeit ohne bestimmte Ablauffrist weiterlaufen, gibt es aber kein definiertes Vertragsende.

Das wie Du es nennst "definierte Vertragsende" ergibt sich aus dem Datum, zu dem beide Vertragsparteien kündigen können. Bis zu dem Zeitpunkt bestehe ich auf Vertragserfüllung.

Telly
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[…1.1.1.1.2.2.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 15:26
Benutzer Telly schrieb:
Für Verträge, die nach der Mindestlaufzeit ohne bestimmte Ablauffrist weiterlaufen, gibt es aber kein definiertes Vertragsende.

Das wie Du es nennst "definierte Vertragsende" ergibt sich aus dem Datum, zu dem beide Vertragsparteien kündigen können.

Aha, und wie lautet das Datum in einem konkreten Vertragsfall?
Kannst Du nicht benennen, wenn Du nicht kündigst? Tja, Pech gehabt.

Bis zu dem Zeitpunkt bestehe ich auf Vertragserfüllung.

Auch Pech gehabt. Denn damit Du nicht einmal bis zur regulären Kündigungsfrist gebunden bist, gibt es ja gerade das Sonderkündigungsrecht, womit sogar die regulären (meist eh nicht allzu langen) Kündigungszeiten wegfallen.

Aber ich sehe, so langsam scheinst Du die Tatsache zu akzeptieren, dass der Anbieter sehr wohl für Bestandskunden Preise ändern darf. Andernfalls würden wir jetzt kaum über (Sonder-)kündigungsmöglichkeiten diskutieren.


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[…1.1.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 15:37
Aha, und wie lautet das Datum in einem konkreten Vertragsfall? Kannst Du nicht benennen, wenn Du nicht kündigst? Tja, Pech gehabt.

Wieso das denn nicht? Beide Seiten haben eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn sie denn kündigen wollen. Und beide Seiten können bis zu diesem Stichtag auf keinen Fall die Preise erhöhen. Ich kann ja auch keine Mitteilung an meinen Anbieter schicken, dass ich künftig 20% weniger zahle und falls es ihnen nicht gefallen sollte, könnte sie mir sonderkündigen.

Das wären ja Zustände. Nein, nein. Vertragslaufzeiten müssen beide einhalten und selbstverständlich habe auch ich beispielsweise bei meinem 9 jährigen Vertragsverhältnis bei o2 dieses "definierbare" Datum.

Aber ich sehe, so langsam scheinst Du die Tatsache zu akzeptieren, dass der Anbieter sehr wohl für Bestandskunden Preise ändern darf. Andernfalls würden wir jetzt kaum über (Sonder-)kündigungsmöglichkeiten diskutieren.

Ich diskutiere gar nicht über Sonderkündigungsmöglichkeiten. Diese würde ich schlicht nicht akzeptieren.

Aber schreib jetzt was Du willst. Für meinen Teil hats keinen Zweck mehr.

Telly
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[…1.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 15:50
Benutzer Telly schrieb:
Aha, und wie lautet das Datum in einem konkreten Vertragsfall? Kannst Du nicht benennen, wenn Du nicht kündigst? Tja, Pech gehabt.

Wieso das denn nicht?

Na, wie lautet denn z.B. das Ablaufende Deines Vertrages, wenn Du NICHT kündigst? Bei Verträgen mit Bindungsfrist kann man das ohne weiteres angeben.


Beide Seiten haben eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn sie denn kündigen wollen. Und beide Seiten können bis zu diesem Stichtag auf keinen Fall die Preise erhöhen.

Netter Versuch! Auch bis zur kurzen Sonderkündigungszeit hält sich der Anbieter ja an seine Preise - vermutlich. Da bin ich gar nicht so sicher, ob man nicht doch ein paar Tage der höheren Preise abbekommt, falls auch die Sonderkündigung nicht von jetzt auf gleich geht. Aber die Haare müssen wir hier nun wirklich nicht spalten.


Ich kann ja auch keine Mitteilung an meinen Anbieter schicken, dass ich künftig 20% weniger zahle und falls es ihnen nicht gefallen sollte, könnte sie mir sonderkündigen.

Da hast Du gar nicht mal so unrecht. Wenn ein Anbieter wegen "gestiegener Einkaufspreise" seine Preise erhöht und Dir als Kunden dann nur die Möglichkeit der Sonderkündigung lässt,
warum sollte nicht auch der Kunde dem Anbieter ein Vertragsende per Sonderkündigung zumuten, weil seine "EinKUNFTSpreise" gesunken sind? Sollte man mal drüber nachdenken....


Das wären ja Zustände. Nein, nein. Vertragslaufzeiten müssen beide einhalten

Tun sie ja auch, da wo es definierte Vertragslaufzeiten gibt.


und selbstverständlich habe auch ich beispielsweise bei meinem 9 jährigen Vertragsverhältnis bei o2 dieses "definierbare" Datum.

Jetzt frage ich zum dritten mal, wie das Ablaufdatum Deines Vertrages lautet....


Ich diskutiere gar nicht über Sonderkündigungsmöglichkeiten. Diese würde ich schlicht nicht akzeptieren.

Stimmt, der Anbieter diskutiert da auch nicht mit Dir.
Preiserhöhung, Sonderkündigungsrecht, fertig.
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[…1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 20:56

2x geändert, zuletzt am 02.11.2012 21:09
Na, wie lautet denn z.B. das Ablaufende Deines Vertrages, wenn Du NICHT kündigst?

Du stellst die falsche Frage. Du musst mich nach dem Datum fragen, zu dem ich - aber auch mein Anbieter frühestens aus dem Vertrag rauskommen.

Bei Verträgen mit Bindungsfrist kann man das ohne weiteres angeben.

Ich kenne keinen einzigen Postpaid-Mobilfunkvertrag, der "abläuft", ohne dass es einer Kündigung eines Vertragspartners bedarf. Insofern gelten auch nicht die ersten 24 Monate, die Du hier mal anführtest und wo wir darin übereinstimmten, dass die Konditionen für die ersten 24 Monaten auf jeden Fall gelten müssen, solange nicht von vornherein etwas anderes vereinbart war. Kein Postpaid-Mobilfunkvertrag endet aber automatisch nach 24 Monaten.

Beide Seiten haben eine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn sie denn kündigen wollen. Und beide Seiten können bis zu diesem Stichtag auf keinen Fall die Preise erhöhen.

Netter Versuch! Auch bis zur kurzen Sonderkündigungszeit hält sich der Anbieter ja an seine Preise - vermutlich. Da bin ich gar nicht so sicher, ob man nicht doch ein paar Tage der höheren Preise abbekommt, falls auch die Sonderkündigung nicht von jetzt auf gleich geht. Aber die Haare müssen wir hier nun wirklich nicht spalten.

Kein "netter Versuch". An Verträge müssen sich beide Partner vollumfänglich halten.

Ich kann ja auch keine Mitteilung an meinen Anbieter schicken, dass ich künftig 20% weniger zahle und falls es ihnen nicht gefallen sollte, könnte sie mir sonderkündigen.

Da hast Du gar nicht mal so unrecht. Wenn ein Anbieter wegen "gestiegener Einkaufspreise" seine Preise erhöht und Dir als Kunden dann nur die Möglichkeit der Sonderkündigung lässt,

Es spielt keine Rolle, ob er mir ein Sonderkündigungsrecht lässt. Ich widerspreche seiner Preiserhöhung und bestehe auf Vertragserfüllung zu den abgeschlossenen Konditionen.

Das ist ja auch der Rat, den viele im Netz den betroffenen o2-Kunden geben, deren Verträge zum 01.12.2012 zwangsumgestellt werden. Sollte der Vertrag weit nach diesem Datum erst ordnungsgemäß (auch ohne Tarifumstellung) gekündigt werden können, sollte man der Umstellung auf jedenfall widersprechen und das gerichtlich klären lassen.

warum sollte nicht auch der Kunde dem Anbieter ein Vertragsende per Sonderkündigung zumuten, weil seine "EinKUNFTSpreise" gesunken sind? Sollte man mal drüber nachdenken....

Kannst Du gerne tun und auch umsetzen. Der Anbieter wird Dir was husten - und das zurecht. Du kannst einen Vertrag zum Tag x kündigen - bis dahin hast Du die vereinbarten Preise zu zahlen. Und natürlich ist auch der Anbieter an den bisherigen Preisen bis zu diesem Zeitpunkt gebunden.

Stimmt, der Anbieter diskutiert da auch nicht mit Dir. Preiserhöhung, Sonderkündigungsrecht, fertig.

Brauch er gar nicht. Das würde ich definitiv vor Gericht klären lassen, solange der Vertrag nicht kurzfristig ordentlich kündbar ist. Nochmal - damit ist nicht das Sonderkündigungsrecht gemeint.

So... Habs jetzt oft genug verschiedenfach erklärt. Mehr geht nun wirklich nicht.

Telly
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[…2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 21:41
Benutzer Telly schrieb:
Na, wie lautet denn z.B. das Ablaufende Deines Vertrages, wenn Du NICHT kündigst?

Du stellst die falsche Frage.

Das überlasse mir, welche Fragen ich stelle.

Du musst mich nach dem Datum fragen, zu dem ich aber auch mein Anbieter frühestens aus dem Vertrag rauskommen.

Und? Es sei gefragt.
Allerdings meine ich das reguläre Ablaufdatum (ohne Kündigung).
Hast Du nicht? Das dachte ich mir. Ist bei Dauerschuldverhältnissen meistens so.


Ich kenne keinen einzigen Postpaid-Mobilfunkvertrag, der "abläuft", ohne dass es einer Kündigung eines Vertragspartners bedarf.

Hat hier auch niemand behauptet.
Ich schrieb nur, dass es Bindungsfristen gibt, vor denen beide Seite nicht aus dem Vertrag rauskommen. Um gleich nach dieser Frist den Vertrag zu beenden, muss - genauso wie hinterher - mit regulärer Kündigungsfrist vorher gekündigt werden (sofern nicht während der Bindungsfrist andere Kündigungsfristen gelten).


Insofern gelten auch nicht die ersten 24 Monate, die Du hier mal anführtest und wo wir darin übereinstimmten, dass die Konditionen für die ersten 24 Monaten auf jeden Fall gelten müssen,

Die Mindestvertragslaufzeit ist eine Bindungsfrist. Ich habe nirgends geschrieben, dass danach der Vertrag automatisch endet - ganz im Gegenteil.


solange nicht von vornherein etwas anderes vereinbart war. Kein Postpaid-Mobilfunkvertrag endet aber nach 24 Monaten.

Sehr gut erkannt. Und? Wie lautet danach das Datum des Vertragsendes?


Kein "netter Versuch". An Verträge müssen sich beide Partner vollumfänglich halten.

Das tut der Anbieter ja auch, selbst dann, wenn er außerhalb von Bindungsfristen seine Preise - auch für Bestandskunden - ändert.


Da hast Du gar nicht mal so unrecht. Wenn ein Anbieter wegen "gestiegener Einkaufspreise" seine Preise erhöht und Dir als Kunden dann nur die Möglichkeit der Sonderkündigung lässt,

Es spielt keine Rolle, ob er mir ein Sonderkündigungsrecht lässt.

Doch, denn genau dann macht er sich juristisch angreifbar, wenn er die nicht gewährt (je nach Frist bis zum Inkrafttreten der Änderung und der regulären Kündigungsfrist). Genau DAS war ja auch die Kritik am Vorgehen von O2.


Ich widerspreche seiner Preiserhöhung und bestehe auf Vertragserfüllung zu den abgeschlossenen Konditionen.

Jaja, Dein Erfolg wird dann ungefähr so sein, wie bei Deinen "Erwartungen".
Denn die Konditionen müssen nur während fester Vertragslaufzeiten unverändert bleiben. Danach kann der Anbieter sie genauso zu jedem beliebigen Zeitpunkt ändern, wie jeder Händler auch. Liegt die Erhöhung nach Ankündigung später als die regulären Kündigungsfrist, ist nicht mal ein Sonderkündigungsrecht nötig.


Das ist ja auch der Rat, den viele im Netz den betroffenen o2-Kunden geben, deren Verträge zum 01.12.2012 zwangsumgestellt werden.

Mitbekommen, dass Du damit bestätigt hast, dass Konditionen eben doch für Bestandskunden geändert werden können? Fein, dass wir da nun endlich übereinstimmen. Aber weiter...

Sollte der Vertrag weit nach diesem Datum erst ordnungsgemäß (auch ohne Tarifumstellung) gekündigt werden können, sollte man der Umstellung auf jedenfall widersprechen und das gerichtlich klären lassen.

Würdest Du mal bitte verlinken, von welcher O2-Umstellung Du jetzt sprichst. Danach schauen wir uns an, WANN die kommuniziert wurde und welche Kündigungsfristen es gibt, um da nicht reinzulaufen.


warum sollte nicht auch der Kunde dem Anbieter ein Vertragsende per Sonderkündigung zumuten, weil seine "EinKUNFTSpreise" gesunken sind? Sollte man mal drüber nachdenken....

Kannst Du gerne tun und auch umsetzen. Der Anbieter wird Dir was husten - und das zurecht. Du kannst einen Betrag zum Tag x kündigen - bis dahin hast Du die vereinbarten Preise zu zahlen.

Das mache ich doch glatt.


Und natürlich ist auch der Anbieter an den bisherigen Preisen bis zu diesem Zeitpunkt gebunden.

Kein Problem, ich würde dem Anbieter eine ausreichende Kündigungsfrist gewähren.


Stimmt, der Anbieter diskutiert da auch nicht mit Dir. Preiserhöhung, Sonderkündigungsrecht, fertig.

Brauch er gar nicht. Das würde ich definitiv vor Gericht klären lassen, solange der Vertrag nicht kurzfristig ordentlich kündbar ist.

Das ist er doch, wenn a) die Ankündigung ausreichend vor der Umstellung erfolgte (mindestens so lange davor wie die reguläre Kündigungsfrist läuft) oder b) wenn der Anbieter eine kürzere Sonderkündigung ermöglicht.


Ich dachte nur, Du wolltest bei Preiserhöhung dank Sonderkündigungsfrist früher raus, um eben nicht die höheren Preise zu zahlen.
Aber Dein Anbieter ist natürlich auch dankbar, wenn Du dann nur mit normaler Kündigungsfrist kündigst, falls er zu kurfristig die Preiserhöhung ankündigt.

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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 22:09

einmal geändert am 02.11.2012 22:15
Die Mindestvertragslaufzeit ist eine Bindungsfrist.

Was ist denn Deiner Meinung nach eine Bindungsfrist? Offenbar nur die erste Mindestvertragslaufzeit, wenn ich Dich richtig verstehe.

Warum ist es dann aber Deiner Meinung nach keine Bindungsfrist, wenn ein über Jahre bestehender Vertrag sich automatisch um beispielsweise 12 Monate verlängert?

Denn die Konditionen müssen nur während fester Vertragslaufzeiten unverändert bleiben.

Bei einem sich automatisch verlängerten Vertrag verlängert sich auch die "feste Vertragslaufzeit" entsprechend.

Mitbekommen, dass Du damit bestätigt hast, dass Konditionen eben doch für Bestandskunden geändert werden können? Fein, dass wir da nun endlich übereinstimmen. Aber weiter...

Mitbekommen, dass nicht nur ich die Regelung, wie sie o2 praktiziert hat, für nicht rechtens halte. Es geht nicht darum, ob ein Anbieter etwas ändern kann - sondern darum, ob er das auch darf.

Würdest Du mal bitte verlinken, von welcher O2-Umstellung Du jetzt sprichst. Danach schauen wir uns an, WANN die kommuniziert wurde und welche Kündigungsfristen es gibt, um da nicht reinzulaufen.

Natürlich geht es um die Postpaidverträge, die o2 zum 01.12.2012 umstellt und deren Briefe im Oktober verschickt wurden. Und welche Kündigungsfristen bestehen, können wir ja hier nicht erörtern, da dies ja sehr individuell von den jeweiligen Verträgen zwischen o2 und dem Kunden abhängt. Genau das ist ja der Knackpunkt. Wird ein Kunde zum 01.12.2012 umgestellt, obwohl er selbst den Vertrag ohne Einräumung eines Sonderkündigungsrechts erst beispielsweise zum 31.05.2013 kündigen könnte, so muss er der Zwangsumstellung während seiner Vertragslaufzeit widersprechen und ggf. gegen o2 klagen, sofern o2 den Vertrag doch ohne Zustimmung des Kunden zum 01.12.2012 umstellt. Andernfalls würde o2 einseitig die Vertragslaufzeit mit den alten Konditionen kürzen, um neue ungünstigere Konditionen zu etablieren. Das kann o2 tun. Können, können die Vieles. Sie dürfen es aber nicht. Deshalb rate ich den Betroffenen zur Klage, sofern noch eine signifikante Restlaufzeit des Vertrages besteht.

Das mache ich doch glatt.

Kein Problem, ich würde dem Anbieter eine ausreichende Kündigungsfrist gewähren.

Da Du offenbar tatsächlich glaubst, diesen Versuch mal selbst zu starten und auch damit erfolgreich sein könntest, sage ich zu diesem Punkt jetzt weiter nix.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 22:59

einmal geändert am 02.11.2012 23:08
Benutzer Telly schrieb:
Die Mindestvertragslaufzeit ist eine Bindungsfrist.

Was ist denn Deiner Meinung nach eine Bindungsfrist? Offenbar nur die erste Mindestvertragslaufzeit, wenn ich Dich richtig verstehe.

Auch weitere, wenn sich daran (ungekündigt) feste Vertragslaufzeiten anschließen.


Warum ist es dann aber Deiner Meinung nach keine Bindungsfrist, wenn ein über Jahre bestehender Vertrag sich automatisch um beispielsweise 12 Monate verlängert?

Natürlich ist es das. Habe ich irgendwo was anderes geschrieben?
Es gibt aber auch Verträge, die auf unbestimmte Zeit (weiter-)laufen,
so wie meiner.


Denn die Konditionen müssen nur während fester Vertragslaufzeiten unverändert bleiben.

Bei einem sich automatisch verlängerten Vertrag verlängert sich auch die "feste Vertragslaufzeit" entsprechend.

Natürlich, dann schließt sich Bindungsfrist an Bindungsfrist. Auch Stromanbieter machen das oft so.
Es gibt aber sehr unterschiedliche "automatische Verlängerungen".
Natürlich sind all dies "Bindungsfristen" - strenggenommen auch jede Kündigungsfrist selbst.
Bei O2 z.B. geht das von 30 Tagen, über 3 Monate und 6 Monate bis 12 Monate:

"Verträge ohne Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind vom
Kunden mit einer Frist von 30 Tagen und von Telefónica Germany mit einer
Frist von 90 Tagen kündbar.
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit einer Frist von
14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht
fristgerecht gekündigt, ist er mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des
Kalendermonats kündbar.
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten sind mit einer Frist von
einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht
fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 3 Monate,
wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen
Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der
Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um weitere 6 Monate und der
Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten jeweils um weitere 12
Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweili-
gen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird."


Mitbekommen, dass Du damit bestätigt hast, dass Konditionen eben doch für Bestandskunden geändert werden können? Fein, dass wir da nun endlich übereinstimmen. Aber weiter...

Mitbekommen, dass nicht nur ich die Regelung, wie sie o2 praktiziert hat, für nicht rechtens halte. Es geht nicht darum, ob ein Anbieter etwas ändern kann - sondern darum, ob er das auch darf.

Also WAS GENAU ist denn nun dabei nicht rechtens? Die Konditionsveränderung (auch für Bestandskunden) oder die damit praktizierte Kündigungsregelung?


Natürlich geht es um die Postpaidverträge, die o2 zum 01.12.2012 umstellt und deren Briefe im Oktober verschickt wurden.

Aha, also DAS hier (warum muss ICH eigentlich raussuchen, was Du meinst?):

https://www.teltarif.de/o2-einstellung-...

Da steht aber ausdrücklich, dass O2 den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt und bei Nichtreaktion selber FRISTGEMÄSS kündigt.
Was ist daran nun nicht rechtens und klagewürdig?


Und welche Kündigungsfristen bestehen, können wir ja hier nicht erörtern, da dies ja sehr individuell von den jeweiligen Verträgen zwischen o2 und dem Kunden abhängt.

Eben. Deswegen beschränken wir uns auch auf die Rechtmäßigkeit der Umstellung an sich. Ja oder nein?


Genau das ist ja der Knackpunkt. Wird ein Kunde zum 01.12.2012 umgestellt, obwohl er selbst den Vertrag ohne Einräumung eines Sonderkündigungsrechts erst beispielsweise zum 31.05.2013 kündigen könnte, so muss er der Zwangsumstellung während seiner Vertragslaufzeit widersprechen und ggf. gegen o2 klagen, sofern o2 den Vertrag doch ohne Zustimmung des Kunden zum 01.12.2012 umstellt.

Wenn der Kunde erst zum 31.05.2013 kündigen kann, befindet er sich fraglos in einer Bindungsfrist (z.B. Mindestvertragslaufzeit). Dann betrifft ihn die Preisänderung ohnehin nicht, da ja auch O2 für diese Zeit (DIESEM Kunden gegenüber) gebunden ist.
Also kein Klagegrund.

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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 23:20
Es gibt aber auch Verträge, die auf unbestimmte Zeit (weiter-)laufen, so wie meiner.

Dennoch existiert eine Kündigungsfrist. Und während dieser Zeit darf Dein Anbieter nicht einfach den Tarif umstellen oder Preise erhöhen.

Also WAS GENAU ist denn nun dabei nicht rechtens? Die Konditionsveränderung (auch für Bestandskunden) oder die damit praktizierte Kündigungsregelung?

Und? Bist Du jetzt der Meinung, dass diese Umstellung an sich nicht rechtens ist, ja oder nein. Wenn nein, warum nicht? Ich frage ausdrücklich nach der Rechtmäßigkeit der Umstellung als solche (nicht danach, ob Kündigungsregeln verletzt wurden).

Die Rechtmäßigkeit der Umstellung kann man aber nicht von der Verletzung von Kündigungsregeln trennen. Werden die Kündigungsregeln oder Bindungsfristen missachtet, kann es ja nicht mehr rechtmäßig sein. Das müsstest Du Dir eigentlich mit Deiner vielzitierten "Logik" doch selbst erklären können.

Du willst mich offenbar die ganze Zeit darauf festnageln, dass ich behauptet hätte, dass ein Anbieter die Konditionen nie ändern könne. Wenns Dir damit besser geht und Du dann besser schlafen kannst, dann gehe als Gewinner ins Bett, wenn ich Dir jetzt sage, dass natürlich Konditionen im Laufe der Zeit geändert werden können. Sollte das jetzt aber wirklich die ganze Zeit Dein Knackpunkt gewesen sein, so ist das eben die Haarspalterei, die Du doch eigentlich gar nicht haben wolltest. ^^

Mir geht es die ganze Zeit aber darum, dass eine solche Änderung eben rechtmäßig sein muss. Und wenn Kündigungsfristen bzw. laufende Bindungsfristen ignoriert werden, ist das Ganze eben nicht rechtmäßig.

Eben. Deswegen beschränken wir uns auch auf die Rechtmäßigkeit der Umstellung an sich. Ja oder nein?

Darum gehts die ganze Zeit.

Wenn der Kunde erst zum 31.05.2013 kündigen kann, befindet er sich fraglos in einer Bindungsfrist (z.B.
Mindestvertragslaufzeit). Dann betrifft ihn die Preisänderung ohnehin nicht, da ja auch O2 für diese Zeit (DIESEM Kunden gegenüber) gebunden ist.
Also kein Klagegrund.

Genau hier handelt o2 jetzt aber gesetzeswidrig. Sie stellen eben gerade auch jetzt Kunden um, deren Bindungsfrist noch 6 Monate und länger beträgt. Daher ist das nicht rechtmäßig. Hier kann, soll und müssen die Kunden widerrufen und auf die Einhaltung des Vertrages bis zum in diesem Fall 31.05.2013 bestehen.

Das sage ich aber jetzt schon die ganze Zeit.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
03.11.2012 11:56
Benutzer Telly schrieb:
Es gibt aber auch Verträge, die auf unbestimmte Zeit (weiter-)laufen,
so wie meiner.

Dennoch existiert eine Kündigungsfrist. Und während dieser Zeit darf Dein Anbieter nicht einfach den Tarif umstellen oder Preise erhöhen.

Natürlich darf er das. Ist die Zeit zwischen Ankündigung und Wirksamwerden größer als die reguläre Kündigungsfrist, muss er nicht mal ein Sonderkündigungsrecht einräumen.


Die Rechtmäßigkeit der Umstellung kann man aber nicht von der Verletzung von Kündigungsregeln trennen.

Aber sicher. Wir hatten schon übereingestimmt, dass verschiedene Kunden verschiedene Kündigungsfristen haben können. Also lautet die Frage nach wie vor, ob Preisänderungen für Bestandskunden rechtens sind, ja oder nein? Ob der Anbieter dabei Kündigungsregeln verletzt, ist für die Rechtmäßigkeit der eben wieder gestellten Frage unerheblich. Verletzt er sie, kann man DAGEGEN angehen und ggf. juristisch Recht bekommen. Dieser Spruch bedeutet aber keinesfalls, dass die Preisänderung (auch für Bestandskunden) an sich rechtswidrig ist.
teltarifs Kritik an O2 bei meinem Link bezieht sich ausschließlich auf das verweigerte Sonderkündigungsrecht. Die Rechtmäßigkeit der Preisänderung an sich wird nicht in Frage gestellt.


Werden die Kündigungsregeln oder Bindungsfristen missachtet, kann es ja nicht mehr rechtmäßig sein. Das müsstest Du Dir eigentlich mit Deiner vielzitierten "Logik" doch selbst erklären können.

Dann ist die Kündigungsregelung rechtswidrig, nicht die Preisänderung als solche. Denn dann wäre die gesamte Preisänderung rechtswidrig; sie ist es aber nicht für die Verträge (wir waren uns ja einig, dass verschiedene Kunden verschiedene Kündigungsfristen haben können), deren Kündigungsregeln nicht verletzt sind. Logik!


Du willst mich offenbar die ganze Zeit darauf festnageln, dass ich behauptet hätte, dass ein Anbieter die Konditionen nie ändern könne.

Stimmt, denn ich zitiere Dich wieder aus Deinen Antworten an sushi:
"Solange keiner der beiden Parteien kündigt, gelten die alten Konditionen weiter." und "Also kann ich sehr wohl stabile Preise erwarten." und "Ich wollte damit sagen, dass man bis zu einer Änderungskündigung mit seinen alten Konditionen telefonieren kann."
All dies ist eben nicht so, weil der Anbieter seine Konditionen (für den konkreten Kunden nach Bindungsfristen) ändern kann ohne zu kündigen. Er muss dann nur dem Kunden die Möglichkeit geben, vor dem Wirksamwerden der Änderung auszusteigen. Das hat der Kunde, wenn die Ankündigungszeit mindestens der regulären Kündigungsfrist entspricht oder wenn ihm ein (kürzeres) Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.


Sollte das jetzt aber wirklich die ganze Zeit Dein Knackpunkt gewesen sein, so ist das eben die Haarspalterei, die Du doch eigentlich gar nicht haben wolltest.

Nein, mit der Haarspalterei bezog ich mich darauf, ob man sich darüber streiten müsse, ob der Kunde trotz Kündigung (regulär oder Sonderkündigung) nicht doch noch ein paar Tage in die Preiserhöhung rutscht.
Solange Du aber in der Ausgangsfrage der Rechtmäßigkeit von Konditionsänderungen (auch für Bestandskunden) auf Deiner in diesem Punkt falschen Ansicht beharrst, darfst auch Du zuverlässig mit meiner Korrektur rechnen.


Mir geht es die ganze Zeit aber darum, dass eine solche Änderung eben rechtmäßig sein muss. Und wenn Kündigungsfristen bzw. laufende Bindungsfristen ignoriert werden, ist das Ganze eben nicht rechtmäßig.

Deswegen schrieb ich ja auch ständig von AUSSERHALB bzw. NACH Bindungsfristen. Und eine Verletzung der Kündigungsfristen ist dann ggf. für den konkreten Kunden unwirksam, nicht aber die Preisänderung als solche generell.


Genau hier handelt o2 jetzt aber gesetzeswidrig. Sie stellen eben gerade auch jetzt Kunden um, deren Bindungsfrist noch 6 Monate und länger beträgt. Daher ist das nicht rechtmäßig. Hier kann, soll und müssen die Kunden widerrufen und auf die Einhaltung des Vertrages bis zum in diesem Fall 31.05.2013 bestehen.

Entschuldigung, hier hatte ich falsch geschrieben. O2 wird dann FRISTGEMÄSS bei WIDERSPRUCH des Kunden kündigen und nicht bei NICHTREAKTION. Das stimmt, dass O2 Bestandskunden innerhalb von Bindungsfristen umstellen will. Der Kunde kann zwar (eben durch den Widerspruch) erreichen, dass sein Vertrag unverändert bis zum Ende der Bindungsfrist fortgeführt wird, muss dafür aber selber AKTIV werden.
Da sind wir uns sicher einig, dass das haarscharf an der Illegalität entlangschrammt - mindestens. In Ordnung wäre es, wenn - wie ich ursprünglich schrieb - der Vertrag bei Nichtreaktion bis zum Ende der Bindungsfrist laufen würde.
Da wird sich der Kunde überlegen, ob er zur regulären Beendigung seines Vertrages per Schreiben an O2 (Widerspruch) oder per Schreiben ans Gericht (Klage) kommt.
Aber auch hier gilt: Die Preisänderung als solche ist nicht unrechtmäßig. Kunden in Bindungsfristen können ihr entkommen - wenn auch auf recht fragwürdige Weise.
Fall aus dem Nähkästchen, wo es auf die saubere Weise lief: Ich hatte einen DSL-Vertrag bei Carpo (Vertrag verlängerte sich jeweils um ein Jahr). Als Carpo sein DSL-Geschäft aufgeben wollte, bekam auch ich ein Schreiben mit Wechselangebot zu einem T-DSL-Vertrag. Dieses Schreiben kam mindestens zweimal und zweimal ignorierte ich es. Daraufhin kam schließlich die fristgemäße Kündigung von Carpo. So war's ok.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
03.11.2012 14:37
Dennoch existiert eine Kündigungsfrist. Und während dieser Zeit darf Dein Anbieter nicht einfach den Tarif umstellen oder Preise erhöhen.

Natürlich darf er das. Ist die Zeit zwischen Ankündigung und Wirksamwerden größer als die reguläre Kündigungsfrist, muss er nicht mal ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Ich fürchte, wir haben zum Teil einfach nur verdammt große Verständigungsschwierigkeiten.

Ich stimme Dir mit Deinem o. g. Satz zu. Sehe aber einfach keinen Widerspruch zu dem, was ich davor schrieb. Mal einfach angenommen, die reguläre Kündigungsfrist betrüge einfach 1 Monat. Dann könnte der Anbieter eine Preisänderung beispielsweise mit zwei Monaten Vorlauf ankündigen. Da sind wir uns einig!

Doch mein o. g. Satz drückt ja nur aus, dass der Anbieter keine Preisänderung vornehmen könnte, die z. B. "ab sofort" Gültigkeit hätte.

Mal ungeachtet dessen, ob Du da meiner Meinung bist oder nicht. Erkennst Du jetzt, dass für mich in meinem Absatz und Deiner Antwort darauf kein Widerspruch erkennbar ist?

Die Rechtmäßigkeit der Umstellung kann man aber nicht von der Verletzung von Kündigungsregeln trennen.

Aber sicher.

Nein.

Wir hatten schon übereingestimmt, dass verschiedene Kunden verschiedene Kündigungsfristen haben können.

Ja.

Also lautet die Frage nach wie vor, ob Preisänderungen für Bestandskunden rechtens sind, ja oder nein?

"Ja", im Sinne von, dass natürlich kein Anbieter ewig die Preise beibehalten muss. Das war das, weshalb ich Dich als "Gewinner" in die Nacht entließ. Wie gesagt, zum Teil herrschen einfach nur große Verständigungsschwierigkeiten zwischen uns.

Ob der Anbieter dabei Kündigungsregeln verletzt, ist für die Rechtmäßigkeit der eben wieder gestellten Frage unerheblich.

Nein. In meinem o. g. konstruierten Fall, ist eine Preisänderung, die erst nach dem einen Monat gültig wird, rechtmäßig. Soll sie innerhalb des Monats - also eben der Kündigungsfrist von einem Monat - gültig werden, ist das nicht rechtens.

Verletzt er sie, kann man DAGEGEN angehen und ggf. juristisch Recht bekommen.

Jip.

Dieser Spruch bedeutet aber keinesfalls, dass die Preisänderung (auch für Bestandskunden) an sich rechtswidrig ist.

Auch das wäre gerichtlich zu klären. Unter Umständen müsste meiner Meinung nach der Anbieter eine Preisänderung zum Tag X mit dem Zusatz aussprechen: "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin". Ansonsten könnte ein Richter eine Preisänderung, die noch während der Kündigungsfrist vom Anbieter umgesetzt wurde, komplett als unwirksam bewerten und der Anbieter müsste erneut eine Preisänderung aussprechen - diesmal aber unter Einhaltung der Fristen.

teltarifs Kritik an O2 bei meinem Link bezieht sich ausschließlich auf das verweigerte Sonderkündigungsrecht. Die Rechtmäßigkeit der Preisänderung an sich wird nicht in Frage gestellt.

Weil die Praxis eben so aussieht und auch mir kein Fall bekannt ist, wo jemand geklagt hätte. Die Einräumung eines Sonderkündigungsrecht ist ja auch nur kosmetischer Natur. Egal was Dir eingeräumt wird oder nicht - sofern die Preisänderung vor Ende einer regulären Kündigungsfrist umgesetzt wird, hast Du ein Widerspruchsrecht und kannst auf Vertragserfüllung pochen. Das ergibt sich aus dem Vertrag und Kündigungs- bzw. Bindungsfrist.

Werden die Kündigungsregeln oder Bindungsfristen missachtet, kann es ja nicht mehr rechtmäßig sein. Das müsstest Du Dir eigentlich mit Deiner vielzitierten "Logik" doch selbst erklären können.

Dann ist die Kündigungsregelung rechtswidrig, nicht die Preisänderung als solche.

Was bedeutet: "Dann ist die Kündigungsregelung rechtswidrig"?

Die Kündigungsregelung im Vertrag, die die Kündigungsfrist beinhaltet, gilt und ist somit natürlich nicht rechtswidrig.

Denn dann wäre die gesamte Preisänderung rechtswidrig;

Wie gerade oben ausführlichst erklärt, ja.

sie ist es aber nicht für die

Doch.

Verträge (wir waren uns ja einig, dass verschiedene Kunden verschiedene Kündigungsfristen haben können), deren Kündigungsregeln nicht verletzt sind. Logik!

"nicht verletzt sind" ? Das ist zu pauschal. Individuell können die Kündigungsfristen sehr wohl verletzt worden sein. (Beispiel oben: Inkrafttreten der Preisänderung unter einem Monat)

Du willst mich offenbar die ganze Zeit darauf festnageln, dass ich behauptet hätte, dass ein Anbieter die Konditionen nie ändern könne.

Stimmt, denn ich zitiere Dich wieder aus Deinen Antworten an sushi:
"Solange keiner der beiden Parteien kündigt, gelten die alten Konditionen weiter." und "Also kann ich sehr wohl stabile Preise erwarten." und "Ich wollte damit sagen, dass man bis zu einer Änderungskündigung mit seinen alten Konditionen telefonieren kann."

Wie gesagt. Verständigungsschwierigkeiten. In dem Fall jetzt sogar von mir Ausdrucksschwierigkeiten! Was ich damit sagen wollte ist - und hätte Dir aber auch sehr schnell auf meinen Ausführungen hin klarwerden müssen - dass für das gültige Ändern von Preisen Fristen eingehalten werden müssen (Bindungsfrist, Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist)... Es sollte inzwischen aber längst klar sein, was gemeint ist.

All dies ist eben nicht so, weil der Anbieter seine Konditionen (für den konkreten Kunden nach Bindungsfristen) ändern kann ohne zu kündigen.

Ja.

Er muss dann nur dem Kunden die Möglichkeit geben, vor dem Wirksamwerden der Änderung auszusteigen. Das hat der Kunde, wenn die Ankündigungszeit mindestens der regulären Kündigungsfrist entspricht

Ja.

oder wenn ihm ein (kürzeres) Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.

Hier liegt die ganze Zeit unser wahrer Dissens:

Ich nehme das ältere Beispiel hervor. Wenn ein Vertrag ordnungsgemäß erst zum 31.05.2013 gekündigt werden kann, dann kann der Kunde das Sonderkündigungsrecht ignorieren und Widerspruch einlegen und bei dennoch vollzogener vor dem 31.05.2013 stattfindender Preisänderung dagegen klagen. Denn hier wäre die Bindungsfrist ja nicht eingehalten. (Nachtrag: siehst Du ja im Falle o2 unten ja genauso)

Das Sonderkündigungsrecht kann der Kunde in Anspruch nehmen, wenn er eh aus dem Vertrag wollte und er sich über die Möglichkeit der Sonderkündigung sogar freut. Möchte er aber den Vertrag wenigstens bis zum 31.05.2013 mit den alten Konditionen nutzen, so hätte er sein Recht auf seiner Seite. Natürlich ist das in der Regel Theorie, weil man sich in der Regel schon überlegt, ob es der ganze Aufwand (Anwalt, Gericht) wert ist.

Solange Du aber in der Ausgangsfrage der Rechtmäßigkeit von Konditionsänderungen (auch für Bestandskunden) auf Deiner in diesem Punkt falschen Ansicht beharrst, darfst auch Du zuverlässig mit meiner Korrektur rechnen.

Worauf ich beharre, sollte jetzt nun wirklich eindeutig klar geworden sein. Und sobald wir uns wirklich nur noch im Kreise drehen werden, darfst Du zuverlässig damit rechnen, dass ich "Deine Korrekturen" unbeantwortet stehen lasse - dies dann aber kein Zeichen dafür ist, dass wir uns einig geworden wären. Irgendwann muss auch Schluss sein.

Nur bisher ging ich überwiegend - bis auf den Punkt der Sonderkündigung - davon aus, dass wir inhaltlich gar nicht so weit auseinander liegen - sondern dies jeweils sprachlich dem anderen nicht genug erklären konnten.

Mir geht es die ganze Zeit aber darum, dass eine solche Änderung eben rechtmäßig sein muss. Und wenn Kündigungsfristen bzw. laufende Bindungsfristen ignoriert werden, ist das Ganze eben nicht rechtmäßig.

Deswegen schrieb ich ja auch ständig von AUSSERHALB bzw. NACH Bindungsfristen. Und eine Verletzung der Kündigungsfristen ist dann ggf. für den konkreten Kunden unwirksam

Ja.

, nicht aber die Preisänderung als solche generell.

Einfügung bei Korrekturlesen: Für den Kunden oder die gesamte Kundschaft?

Folgender Absatz war ohne die nachträglich eingefügte Frage formuliert:

Wenn der Arbeitnehmer eine nicht fristgerechte Kündigung erhält, dann ist die Kündigung unwirksam. Nur wenn der Arbeitgeber den Zusatz verwand hat, "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin", gilt die Kündigung an sich trotzdem. Ansonsten besteht das Arbeitsverhältnis ungekündigt fort.

Daher schrieb ich oben, dass ich nicht automatisch von einer gültigen Preisänderung ausgehe, wenn die Fristen nicht eingehalten sind.

Genau hier handelt o2 jetzt aber gesetzeswidrig. Sie stellen eben gerade auch jetzt Kunden um, deren Bindungsfrist noch 6 Monate und länger beträgt. Daher ist das nicht rechtmäßig. Hier kann, soll und müssen die Kunden widerrufen und auf die Einhaltung des Vertrages bis zum in diesem Fall 31.05.2013 bestehen.

Entschuldigung, hier hatte ich falsch geschrieben. O2 wird dann FRISTGEMÄSS bei WIDERSPRUCH des Kunden kündigen und nicht bei NICHTREAKTION. Das stimmt, dass O2 Bestandskunden innerhalb von Bindungsfristen umstellen will. Der Kunde kann zwar (eben durch den Widerspruch) erreichen, dass sein Vertrag unverändert bis zum Ende der Bindungsfrist fortgeführt wird, muss dafür aber selber AKTIV werden.

Und den Kunden eben zu diesem "aktiv werden" zu drängen, ist die besondere Sauerei seitens o2. Aber vertiefen wir das nicht weiter.

Da sind wir uns sicher einig, dass das haarscharf an der Illegalität entlangschrammt - mindestens. In Ordnung wäre es, wenn - wie ich ursprünglich schrieb - der Vertrag bei Nichtreaktion bis zum Ende der Bindungsfrist laufen würde. Da wird sich der Kunde überlegen, ob er zur regulären Beendigung seines Vertrages per Schreiben an O2 (Widerspruch) oder per Schreiben ans Gericht (Klage) kommt.

Ja.

Aber auch hier gilt: Die Preisänderung als solche ist nicht unrechtmäßig.

Hier bleiben wir halt unterschiedlicher Auffassung.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
03.11.2012 15:33
Benutzer Telly schrieb:
Doch mein o. g. Satz drückt ja nur aus, dass der Anbieter keine Preisänderung vornehmen könnte, die z. B. "ab sofort" Gültigkeit hätte.

Wir haben uns noch nie darüber gestritten, dass ein Anbieter keine Preisänderung von jetzt auf gleich vornehmen kann. Das versteht sich von selbst.


Mal ungeachtet dessen, ob Du da meiner Meinung bist oder nicht. Erkennst Du jetzt, dass für mich in meinem Absatz und Deiner Antwort darauf kein Widerspruch erkennbar ist?

Nein, weil es mir nach wie vor um die Frage geht, ob eine Anbieter seine Konditionen auch für Bestandskunden ändern darf. Und das hattest Du verneint. Da hilft Dir auch nicht, dass Du jetzt in arndt'scher Manier über die Kündigungsfristen (über die wir doch eigentlich KEINE Haare spalten wollten) nun bei einer SOFORTIGEN Preisänderung angelangt bist.
Wo keine Dissense sind, musst Du auch keine aufmachen.
Gesteh ein, dass der Anbieter jederzeit seine Konditionen ändern kann (jederzeit ist nicht gleichbedeutend mit "ab sofort") - auch für Bestandskunden und wir können das hier im Konsens beenden.


Also lautet die Frage nach wie vor, ob Preisänderungen für Bestandskunden rechtens sind, ja oder nein?

"Ja", im Sinne von, dass natürlich kein Anbieter ewig die Preise beibehalten muss.

Komisch, dass klang in Deiner Antwort an sushi aber noch ganz anders (wenn ich "ewig" jetzt mal mit Deiner Formulierung übersetze "solange der Anbieter keine Änderungskündigung schickt" - denn das muss er ja nicht.)


Das war das, weshalb ich Dich als "Gewinner" in die Nacht entließ.

Vielen Dank.


Ob der Anbieter dabei Kündigungsregeln verletzt, ist für die Rechtmäßigkeit der eben wieder gestellten Frage unerheblich.

Nein. In meinem o. g. konstruierten Fall, ist eine Preisänderung, die erst nach dem einen Monat gültig wird, rechtmäßig. Soll sie innerhalb des Monats - also eben der Kündigungsfrist von einem Monat - gültig werden, ist das nicht rechtens.

Wie deutlich muss ich eigentlich noch schreiben, dass damit die Preisänderung als solche trotzdem rechtens ist? Unrecht ist sie nur bei den Kunden, bei denen der Anbieter die Kündigungsregeln verletzt.


Dieser Spruch bedeutet aber keinesfalls, dass die Preisänderung (auch für Bestandskunden) an sich rechtswidrig ist.

Auch das wäre gerichtlich zu klären. Unter Umständen müsste meiner Meinung nach der Anbieter eine Preisänderung zum Tag X mit dem Zusatz aussprechen: "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin".

Nicht unbedingt, wenn er dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt und dieser das wahrnimmt. Nur im anderen Falle - saubererweise bei Nichtreaktion des Kunden - läuft - aber eben nur für IHN - der Vertrag bis zum regulären Ende (da dann sehr wahrscheinlich der Anbieter - regulär - kündigt).


Ansonsten könnte ein Richter eine Preisänderung, die noch während der Kündigungsfrist vom Anbieter umgesetzt wurde, komplett als unwirksam bewerten und der Anbieter müsste erneut eine Preisänderung aussprechen - diesmal aber unter Einhaltung der Fristen.

Wir waren uns aber einig, dass für die Kunden verschiedene Kündigungsfristen gelten können. Also wird der Richter kaum die Preisänderung ALS SOLCHE verdammen, sondern nur im Einzelfall darauf dringen, dass die Kündigungsfrist eigehalten wird (sofern keine Sonderkündigugn gewährt wird oder diese vom Kunden nicht wahrgenommen wird).


teltarifs Kritik an O2 bei meinem Link bezieht sich ausschließlich auf das verweigerte Sonderkündigungsrecht. Die Rechtmäßigkeit der Preisänderung an sich wird nicht in Frage gestellt.

Weil die Praxis eben so aussieht und auch mir kein Fall bekannt ist, wo jemand geklagt hätte.

'n bißchen dünn, um daraufhin zu behaupten, dass die Preisänderung an sich bereits unrechtmäßig sei.


Die Einräumung eines Sonderkündigungsrecht ist ja auch nur kosmetischer Natur. Egal was Dir eingeräumt wird oder nicht - sofern die Preisänderung vor Ende einer regulären Kündigungsfrist umgesetzt wird, hast Du ein Widerspruchsrecht und kannst auf Vertragserfüllung pochen.

Wobei DAS ja genau das ist, was O2 gemacht hat und wir bereits die NOTWENDIGKEIT, das "Widerspruchsrecht" in Anspruch nehmen zu müssen (Aktivität des Kunden), verurteilten. Jetzt staune ich aber über Deine Milde ;-)

Wenn ich die Sonderkündigung wahrnehme, ist das aber auch alles andere als "Kosmetik". Schließlich könnte mir als Kunde diese vorfristige Absprungmöglichkeit ja auch zupass kommen, wenn ich inzwischen was besseres entdeckt habe und SELBER nicht aus dem aktuellen Vertrag rausgekommen wäre. Dann kommt mir so eine Preisänderung ja gerade recht.


Dann ist die Kündigungsregelung rechtswidrig, nicht die Preisänderung als solche.

Was bedeutet: "Dann ist die Kündigungsregelung rechtswidrig"?

Dass der Richter zum Beispiel sagt: "Gib dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht, oder führe den Vertrag bis zum Ende der Bindungsfrist für ihn fort." Dann ist die Preisänderung des Anbieter generell nicht verworfen.


Die Kündigungsregelung im Vertrag, die die Kündigungsfrist beinhaltet, gilt und ist somit natürlich nicht rechtswidrig.

Der Verstoß dagegen ist es, aber damit nicht gleichzeitig die Preisänderung, denn wie Du selber an sushi schriebst, steht letztere nicht im Vertrag. Damit ist sie aber auch nicht ausgeschlossen, was Du anfangs zumindest meintest, sofern ich Dich nicht inzwischen überzeugen konnte.


Verträge (wir waren uns ja einig, dass verschiedene Kunden verschiedene Kündigungsfristen haben können), deren Kündigungsregeln nicht verletzt sind. Logik!

"nicht verletzt sind" ? Das ist zu pauschal. Individuell können die Kündigungsfristen sehr wohl verletzt worden sein.

BINGO! Meine Rede. Die Verletzung ist individuell. Damit ist die Preisänderung generell (also für ALLE Kunden) nicht unrechtens.


Stimmt, denn ich zitiere Dich wieder aus Deinen Antworten an sushi:
"Solange keiner der beiden Parteien kündigt, gelten die alten Konditionen weiter." und "Also kann ich sehr wohl stabile Preise erwarten." und "Ich wollte damit sagen, dass man bis zu einer Änderungskündigung mit seinen alten Konditionen telefonieren kann."

Wie gesagt. Verständigungsschwierigkeiten.

Also ich finde, Deine zitierten Äußerungen waren sehr klar - und falsch.




In dem Fall jetzt sogar von mir Ausdrucksschwierigkeiten! Was ich damit sagen wollte ist - und hätte Dir aber auch sehr schnell auf meinen Ausführungen hin klarwerden müssen - dass für das gültige Ändern von Preisen Fristen eingehalten werden müssen (Bindungsfrist, Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist)... Es sollte inzwischen aber längst klar sein, was gemeint ist.

Nein, Du schriebst, dass für Preisänderungen eine Kündigung von einer Seite erforderlich sei. Das ist und bleibt falsch. Soll ich nochmal?


All dies ist eben nicht so, weil der Anbieter seine Konditionen (für den konkreten Kunden nach Bindungsfristen) ändern kann ohne zu kündigen.

Ja.

Also? Widerspruch zu Deinem Geschschriebenen an sushi erkannt?


oder wenn ihm ein (kürzeres) Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.

Hier liegt die ganze Zeit unser wahrer Dissens:

Ich nehme das ältere Beispiel hervor. Wenn ein Vertrag ordnungsgemäß erst zum 31.05.2013 gekündigt werden kann, dann kann der Kunde das Sonderkündigungsrecht ignorieren und Widerspruch einlegen und bei dennoch vollzogener vor dem 31.05.2013 stattfindender Preisänderung dagegen klagen. Denn hier wäre die Bindungsfrist ja nicht eingehalten. (Nachtrag:
siehst Du ja im Falle o2 unten ja genauso)

Langsam, langsam. Der Richter wird O2 sicher dafür tadeln, dass er dem Kunden eine AKTIVITÄT auferlegte, damit dieser seine Konditionen BEHALTEN kann, er wird den Kunden aber sicher auch fragen, warum er denn diesen Schrieb nicht aufsetzte, wenn ihm der Verbleib so wichtig war. So unsauber diese Vorgehensweise war, kann O2 (trotz oder gerade wegen der miesen Spielregeln) in der Tat bei Nichtreaktion davon ausgehen, dass der Kunde mit der Änderung einverstanden war.
Also in DEM Fall würde ich auf den Prozessausgang nicht wetten. Es ist von O2 auf jeden Fall hart "geschrammt" worden, aber ob das für die "große Keule" reicht, ich weiß nicht...


Nur bisher ging ich überwiegend - bis auf den Punkt der Sonderkündigung - davon aus, dass wir inhaltlich gar nicht so weit auseinander liegen - sondern dies jeweils sprachlich dem anderen nicht genug erklären konnten.

Nein Telly, ich bin da böse und bohre im Schlimmen: Wenn Du einräumst, dass Deine Antwort an sushi, so wie die Aussagen dort standen (und nicht das ganze Ablenkungsgerede hinterher), nicht korrekt waren, dann ok, sonst eben nicht.


Deswegen schrieb ich ja auch ständig von AUSSERHALB bzw. NACH Bindungsfristen. Und eine Verletzung der Kündigungsfristen ist dann ggf. für den konkreten Kunden unwirksam

Ja.

, nicht aber die Preisänderung als solche generell.

Einfügung bei Korrekturlesen: Für den Kunden oder die gesamte Kundschaft?

War doch geklärt. Für den Kunden, bei dem die Kündigungsregeln verletzt wurden, ist die Preisänderung unrecht, generell ist sie es nicht.


Wenn der Arbeitnehmer eine nicht fristgerechte Kündigung erhält, dann ist die Kündigung unwirksam. Nur wenn der Arbeitgeber den Zusatz verwand hat, "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin", gilt die Kündigung an sich trotzdem. Ansonsten besteht das Arbeitsverhältnis ungekündigt fort.

Ja, nur der Anbieter kündigt ja nicht mit seiner Preisänderung. Im schmerzlichen Lernprozess hast Du ja seit Deiner Antwort an sushi erfahren, dass es einer Kündigung nicht bedarf, um trotzdem Preise ändern zu können.


Daher schrieb ich oben, dass ich nicht automatisch von einer gültigen Preisänderung ausgehe, wenn die Fristen nicht eingehalten sind.

Netter Versuch! Du schriebst anfangs, dass Du nicht von einer gültigen Konditionsänderung ausgehst, wenn niemand kündigt.
Der hingebogene Satz JETZT stimmt natürlich so.


Entschuldigung, hier hatte ich falsch geschrieben. O2 wird dann FRISTGEMÄSS bei WIDERSPRUCH des Kunden kündigen und nicht bei NICHTREAKTION. Das stimmt, dass O2 Bestandskunden innerhalb von Bindungsfristen umstellen will. Der Kunde kann zwar (eben durch den Widerspruch) erreichen, dass sein Vertrag unverändert bis zum Ende der Bindungsfrist fortgeführt wird, muss dafür aber selber AKTIV werden.

Und den Kunden eben zu diesem "aktiv werden" zu drängen, ist die besondere Sauerei seitens o2. Aber vertiefen wir das nicht weiter.

Weil wir bei dem Punkt ja ohnehin Arm in Arm gehen ;-)


Aber auch hier gilt: Die Preisänderung als solche ist nicht unrechtmäßig.

Hier bleiben wir halt unterschiedlicher Auffassung.

Och, Telly....
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.3] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 14:39
Benutzer Telly schrieb:
Nein, nach wie vor nicht, wie erneut gezeigt.

Nichts hast Du gezeigt.

Wie wäre es damit? Lass mich raten: Ist Ösi-Land, also bei Telly nicht satisfaktionsfähig.

http://www.umtslink.de/3g-forum/threads/69050-A1-erh%C3%B6ht-Festnetz-Tarife
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.3.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 14:57
Wie wäre es damit? Lass mich raten: Ist Ösi-Land, also bei Telly nicht satisfaktionsfähig.

http://www.umtslink.de/3g-forum/threads/69050-A1-erh%C3%B6ht-Festnetz-Tarife

Stimmt. Erstens Ausland. Zweitens gilt auch hier, wo kein Kläger da kein Richter.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.3.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 14:59
Benutzer Telly schrieb:
Wie wäre es damit? Lass mich raten: Ist Ösi-Land, also bei Telly nicht satisfaktionsfähig.

http://www.umtslink.de/3g-forum/threads/69050-A1-erh%C3%B6ht-Festnetz-Tarife

Stimmt. Erstens Ausland.

Wobei die Rechtslage diesebzüglich hier nicht anders ist.
Nicht wahr, Du suchst immer noch nach dem gesetzlichen Verbot von Preisänderungen für Bestandskunden? Ich hab Zeit....

Zweitens gilt auch hier, wo kein Kläger da kein Richter.

Du machst jetzt den arndt, stimmt's?
Wo keine Rechtsgrundlage für eine Klage, klagen höchstens
Tellys.
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.3.1.1.1] Telly antwortet auf garfield
02.11.2012 15:12
Wo keine Rechtsgrundlage für eine Klage, klagen höchstens

Die Rechtsgrundlage ist doch der abgeschlossene Vertrag! Dort werden mir die Konditionen für die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert. Und ich würde es auch nach Jahren nicht so ohne weiteres dulden, dass ein Anbieter die Konditionen vorzeitig zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende ändert.

Und ich würde eben damit auch nicht zulassen, dass mir der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt, um mich damit zu einer außerordentlichen Kündigung zu drängen, damit er mich schneller los wird, weil er mir die bisherigen Konditionen nicht länger gewähren will.

Wer sich nicht an Verträge hält, muss damit rechnen, verklagt so werden. Sorum wird doch ein Schuh draus.

Telly
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[…1.1.1.1.1.1.2.3.1.1.1.1] garfield antwortet auf Telly
02.11.2012 15:21
Benutzer Telly schrieb:
Wo keine Rechtsgrundlage für eine Klage, klagen höchstens

Die Rechtsgrundlage ist doch der abgeschlossene Vertrag!

Aha, und wogegen wolltest Du jetzt klagen?


Dort werden mir die Konditionen für die gesamte Vertragslaufzeit zugesichert.

Richtig, für die VertragsLAUFZEIT, die bei einem Dauerschuldverhältnis nach Ablauf von Bindungsfristen (wie z.B. die Mindestvertragslaufzeit) kein definiertes Ende hat.
Und nach dem Ablauf der Bindungsfristen dürfen die Anbieter - auch für Bestandskunden - da kannst Du Dich hier drehen und wenden, wie Du willst.


Und ich würde es auch nach Jahren nicht so ohne weiteres dulden, dass ein Anbieter die Konditionen vorzeitig zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende ändert.

Als Bestandskunde eines Dauerschuldverhältnisses außerhalb von Bindungsfristen hast Du aber kein definiertes "ordentliches Vertragsende". Deshalb gewährt Dir der Anbieter ja ein Sonderkündigungsrecht.


Und ich würde eben damit auch nicht zulassen, dass mir der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt, um mich damit zu einer außerordentlichen Kündigung zu drängen, damit er mich schneller los wird, weil er mir die bisherigen Konditionen nicht länger gewähren will.

Doch, genau DIESE Ankündigung und die tatsächliche Preisänderung kannst Du nicht verhindern und ist rechtens.
Soll ich Dir die drei Nachweise, wo es Anbieter getan haben, nochmal verlinken?
Ob Du Dich dann zu irgendwas "gedrängt" fühlst", ist Dein Bier.
Und "loswerden" will Dich der Anbieter mit einer Preiserhöhung ganz sicher nicht. Er will nur mehr Geld von Dir.


Wer sich nicht an Verträge hält, muss damit rechnen, verklagt so werden. Sorum wird doch ein Schuh draus.

Ist völlig richtig. Denn der Anbieter, der nach Bindungsfristen die Preise ändert, hält sich ja an seinen Vertrag.
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[2.1.1.1.1.2.1.1.2] Robophone antwortet auf sushiverweigerer
26.10.2012 02:13
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer Telly schrieb:

>>


Im Zeitalter der Allnet-Flats, in das wir jetzt langsam kommen, braucht man sowas auch nicht mehr, grundgebührenfrei geht da logischerweise nicht mehr. Wenn man keine Allnet-Flat will, gibt es unzählige Alternativen. Alles kann man nun einmal nicht haben und jedes "Spezialbedürfnis" wird es nie tariflich umsetzbar geben. Man muss sich halt den Tarif aussuchen, der am besten zu den eigenen Anforderungen passt, das kann ein Allnet-Tarif sein, das kann ein Prepaidtarif sein, das kann ein Tarif mit Festnetznummer sein, nur alle Anforderungen in einen Tarif, das ist schwer machbar.


Ja, ist völlig richtig. Ein Tarif, dass alles günstig anbietet kann es nicht geben. Denn ansonsten würde der Anbieter nichts verdienen. Möglich wäre nur eine Kombination der Tarife (Tarifvariationen) bessere Minutenpreise aber schlechtere SMS-Preise und umgekehrt.

Klar muss man wissen, ob man viel telefonieren oder wenig teleonieren will und dann die Variante wählen, die zur eigener Situation besser passen würde.

Ist eine Binsenwahrheit im Mobilfunkbereich.

Das Festnetz stirbt eh aus, junge Leute und Geringverdiener haben immer seltener einen Festnetzanschluss, wer Internet hat, hat meistens das "Festnetz" kostenlos mit bei.


Hier stimme ich nur bedingt zu. So, wie es zurzeit aussieht, wird das Festnetz nicht so schnell aussterben. Es gibt noch genug ältere Menschen, die nur Festnetzanschluss haben, weil der Anrruf ins Festnetz relativ günstig ist, während ein Anruf ins Handynetze das 3 bis 10 fache je nach Vertragsvariante betragen. Also gibt es ein Bedarf und damit ein Markt für diese Kunden.

Ausserdem sinken die Preise(IC-Entgelte) im Festnetz stärker als im Mobilfunknetz. So wollen jetzt alle Mobilfunkbetreiber und Telekom als Festnetzanbieter das 3 -fache an IC-Entgelten haben.Wenn sie ihre Forderungen durchsetzen, werden die Preise drastisch ansteigen und Festnetz wird wieder atraktiver als Mobilfunk.

Weiss jemand, ob diese Forderungen durcsetzbar sind bzw. seriös sind. Wenn ja, so sind die Chancen auf sinkende Preise für Verträge nach 2 Jahren =0.

Die Situation ist also ungeklärt, ob die Preise sinken oder steigen werden.

Haben sie denn die Teltarif-Meldung zur Kenntniss genommen, dass die Mobilfunkbetreiber die Forderungen zur IC-Erhöhung aufgestellt hatten?

Und wie reagieren die meissten Forummitglieder darauf?



Ein Mobilfunkvertrag mit Festnetznummer dabei war schon immer ein Exot, den nur wenige hatten. Es hat sicher seinen Grund, warum diese Tarife immer mehr aussterben, die hohe Kundennachfrage wird es vermutlich nicht sein.


Ich finde den Mobilfunkvertrag mit Festnetznummer als sehr gute Alternative für Menschen, die keinen Wert auf das klassische Festnetz legen und andererseits auch keinen Intrenet nutzen wollen(internetferne Bevölkerung).

Für die Anbieter ist es schon vorteilhaft einen solchen Tarif anzubieten, denn die Nachfrage ist vorhanden.

Und solange die Unterschiede zwischen Festnetz-IC_Entgelten und Mobilfunk_IC-Entgelten vorhanden sind , kann Festnetz nicht aussterben.

In 20 Jahren würde die Situation natürlich anders sein und dann ist möglichrweise das Festnetz tatsächich ausgestorben.


Glaubst Du mobilcom-debitel will meinen von mir gekündigten
Vertrag für 1,99 Euro/Monat auch über die 24 Monate hinaus anbieten und glaubst Du auch, dass sie mir ein Angebot machen werden, dass ich nicht ablehnen werde?


Dass die nach 24 Monaten den Preis reduzieren werden, eher nicht, da sie den regulären Preis vereinnahmen wollen von 24 Euro monatlich. Also ündigen und die Sache vergessen.


Zwischen einem "getricksten" 1,99 €-Angebot und einem 20 €-Vertrag (ohne Tricksereien) ist dann doch noch ein Unterschied. Bei dem 20 €-Vertrag wird der Anbieter (in der Gesamtheit) sicherlich verdienen, bei einem 1,99 €-Tricktarif sicher eher nicht.


Theoretisch schon. Da jeder Kunde 20 Euros pro Monat an Einnahmen bringt ,gibt es ein enormer Umsatz. Allerdings wird er stark geschmälert, wenn jeder die Obergrenze 33 Stunden bis 50 Stunden ausreizen werde.

Dann muss der Anbieter möglicherweise aus anderen Verträgen die Überschüsse nutzen, um die Verluste aus 20-er-Flat auszugleichen.

Demgegenüber hofft der mobilcom-debitel, dass der Kunde die 1,99 Euro-Monatsflat nicht nutzen wirdm da es meisstens ein Schubladenvertrag mit Auszahlung ist.

Was ich aber bei mobilcom-debitel 1,99 Euro-Flat nicht verstehe, wie verdient der Händler, der sowas anbietet, das Geld?

Der sitzt in Erfurt und verkauft diese Verträge online. Ich gehe davon aus, dass er pro abgeschlossenen Vertrag 100 bis 200 Euro vom O2 ditekt erhält und dann darauf spekuliert, dass ser Kunde mit Festnetzflat möglichst wenig vertelefoniert 2-3 Euro monatlich. Dann hat er pro Kunde 12-36 Euro Kosten pro Jahr und 24 bis 70 Euro in 2 Jahren,

Nach 2 jahren hat er einen Gewinn pro Kunde in Höhe von 30 bis 130 Euro, je nach Telefonieverhalten des Kunden.

Unter umstänen verdient ein solches Händler mehr als ein Unternehmen mit 20-er.

Aber insgesamt ist es eine kleingewerbliche Pfenningfuchserei.

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[2.1.1.1.1.2.1.1.2.1] mattes007 antwortet auf Robophone
11.02.2013 09:42
Benutzer Robophone schrieb:
Ja, ist völlig richtig. Ein Tarif, dass alles günstig anbietet kann es nicht geben. Denn ansonsten würde der Anbieter nichts verdienen. Möglich wäre nur eine Kombination der Tarife (Tarifvariationen) bessere Minutenpreise aber schlechtere SMS-Preise und umgekehrt.

Ja, richtig! Wenn Du aber hier im Forum die Beiträge von sushiverw. mitliest, wirst Du mitbekommen, dass er genau dies noch nicht verstanden hat. Er möchte die Eierlegende Wollmilchsau und dafür möglichst wenig zahlen.


Klar muss man wissen, ob man viel telefonieren oder wenig teleonieren will und dann die Variante wählen, die zur eigener Situation besser passen würde.

Ist eine Binsenwahrheit im Mobilfunkbereich.

Leider denken viele eher so...hätte ich eine Flat (für xx Euro Aufpreis) würde ich auch mehr kommunizieren. Im Endeffekt hat man jedoch monatlich wieder mehr ausgegeben.

Daher lieber den Tarif an das Verhalten anpassen und nicht das Verhalten an den Tarif.
Würde daher behaupten, dass 80% der All-Net-Flat User diesen gar nicht bräuchten.

Hier stimme ich nur bedingt zu. So, wie es zurzeit aussieht, wird das Festnetz nicht so schnell aussterben. Es gibt noch genug ältere Menschen, die nur Festnetzanschluss haben, weil der Anrruf ins Festnetz relativ günstig ist, während ein Anruf ins Handynetze das 3 bis 10 fache je nach Vertragsvariante betragen. Also gibt es ein Bedarf und damit ein Markt für diese Kunden.

Selbst wenn es ein 10Euro Tarif mit Festnetznr., Festnetzflat und Minutenpaket geben würde, würde ich immer Festnetz vorziehen. Allein schon die Strahlung und der hohe Akkuverbrauch im Mobilfunknetz, spricht gegen eine 100%ige Mobilfunktechnik zuhause.


Ausserdem sinken die Preise(IC-Entgelte) im Festnetz stärker als im Mobilfunknetz. So wollen jetzt alle Mobilfunkbetreiber und Telekom als Festnetzanbieter das 3 -fache an IC-Entgelten haben.Wenn sie ihre Forderungen durchsetzen, werden die Preise drastisch ansteigen und Festnetz wird wieder atraktiver als Mobilfunk.

Das ist jedes Jahr dasselbe. Jedoch senkt die Bundesnetzagentur dennoch die Preise.

Weiss jemand, ob diese Forderungen durcsetzbar sind bzw. seriös sind. Wenn ja, so sind die Chancen auf sinkende Preise für Verträge nach 2 Jahren =0.

Es ist doch aus deren Sinn logisch höhere Preise zu verlangen, jedoch wissen alle (Betreiber), dass die Preise fallen werden.

Und wie reagieren die meissten Forummitglieder darauf?

Die kennen die Situation und bleiben ruhig.

Ich finde den Mobilfunkvertrag mit Festnetznummer als sehr gute Alternative für Menschen, die keinen Wert auf das klassische Festnetz legen und andererseits auch keinen Intrenet nutzen wollen(internetferne Bevölkerung).

Dies betrifft vor allem ältere Mitmenschen.

Für mich stellt aber auch das mobile Internet keine Alternative zum Festnetz dar. Aus diesem Grund wird es meiner Meinung immer Festnetz plus Internet geben...neben dem Mobilfunk.

Für die Anbieter ist es schon vorteilhaft einen solchen Tarif anzubieten, denn die Nachfrage ist vorhanden.

Wirklich? Für Studenten, die in einer WG wohnen und nicht wissen eine TK-Anlage richtig zu programmieren...sonst kenne ich keinen im Bekanntenkreis, der 100%ig auf Handy/Festnetznummer umgestiegen ist.

Und solange die Unterschiede zwischen Festnetz-IC_Entgelten und Mobilfunk_IC-Entgelten vorhanden sind , kann Festnetz nicht aussterben.

Festnetz wird nicht aussterben.

In 20 Jahren würde die Situation natürlich anders sein und dann ist möglichrweise das Festnetz tatsächich ausgestorben.

Da bin ich noch nicht in Rente und werde weiterhin eher zum Festnetz als zum Handy greifen.

Theoretisch schon. Da jeder Kunde 20 Euros pro Monat an Einnahmen bringt ,gibt es ein enormer Umsatz. Allerdings wird er stark geschmälert, wenn jeder die Obergrenze 33 Stunden bis 50 Stunden ausreizen werde.

Das kann man so nicht pauschalisieren. Du musst ja auch bedenken, dass dieser Mobilfunkanbieter angerufen wird (Mobilfunkbetreiber verdient Geld) und netzinterne Telefonate und Gespräche zum Festnetz stattfinden. Vielleicht werden auch einige die Datenflat nicht ausnutzen. Da ist z.B. gar keine "Gewinnmarge" bekannt.

Was ich aber bei mobilcom-debitel 1,99 Euro-Flat nicht verstehe, wie verdient der Händler, der sowas anbietet, das Geld?

Könnte mir vorstellen, dass ein Provider - genauso wie Autohändler - pro verkaufte Autos eine Provision bekommt. Wenn also ein Anbieter ala Debitel zum Zeitpunkt x nur noch y Verträge braucht, bietet er eben einen neuen Tarif, ein neues Produkt oder erhöhte Kaufanreize an, um diese Zahl zu erreichen. Dadurch erhöht er in Summe wieder den Gewinn.