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Recht so!


09.11.2012 19:01 - Gestartet von Chegga
Durch die vorzeitige fristlose Kündigung verliert der Kunde die Möglichkeit den Mobilfunkanschluss auch nach Begleichung der Schulden noch weiter zu nutzen.

Der Anbieter hätte den Vertrag bis zum Laufzeitende mit Anschlusssperre weiter laufen lassen können und mit Recht alle Aussenstände zzgl. Zinsen und Inkassokosten einklagen können. Viele Anbieter wollen in sollchen Fällen aber lieber den Kunden möglichst schnell entsorgen und noch sofort ne richtig fette Rechnung aufbrummen, damit sich das Inkasso auch lohnt.

Zurecht hat das Gericht erkannt, das es nicht sein kann das man mal eben die Summe aller Leistungen die der Anbieter dem Kunden in Zukunft eigentlich erbringen wollte, verlangt, und selbst wenn der Kunde dann doch noch wärend der Vertragslaufzeit seine Schulden begleicht, diese Leistungen komplett verweigert.