Urteil

Mobilfunk-Kunde muss nach Rauswurf Schadensersatz zahlen

Gericht beschneidet Schadensersatzforderung des Anbieters jedoch
Von Marc Kessler

Schadensersatzpflicht Wer die fristlose Kündigung provoziert, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig
Bild: Jake Hellbach / Fotolia.com; teltarif.de - Montage: teltarif.de
Ein Mobilfunk-Anbieter, der den Vertrag mit einem Kunden wegen ausbleibender Zahlungen fristlos kündigt, hat keinen Anspruch auf die vollen Grund­gebühren bis zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit. Das hat das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem Urteil entschieden (Az.: 24 C 107/12, Urteil vom 05.09.2012), auf das die Kanzlei Dr. Bahr hinweist.

Rechnungen nicht bezahlt - Anbieter kündigt und will ausstehende Grundgebühren

Schadensersatzpflicht Wer die fristlose Kündigung provoziert, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig
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Im konkreten Fall hatte der Mobilfunker den Vertrag mit seinem Kunden fristlos beendet, weil dieser seine Rechnungen mehrere Monat lang nicht mehr beglichen hatte. Der Kunde hatte einen Flatrate-Tarif mit einer monatlichen Grundgebühr in Höhe von 67,18 Euro genutzt. Neben den Beträgen des ausstehenden Rechnungen machte der Anbieter vor Gericht auch die Grund­gebühren bis zum Vertragsende als Schadens­ersatz geltend.

Mobilfunker muss sich eingesparte Leistung anrechnen lassen

Diesen Anspruch verneinte das Berliner Gericht jedoch - zumindest in der von dem Mobilfunk-Unternehmen verlangten Höhe. Da es sich bei dem vom Kunden genutzten Tarifmodell um eine Flatrate gehandelt habe, dränge sich die Annahme auf, "wonach die Nicht-Zurverfügung­stellung und Inanspruch­nahme der Telekom­munikations­dienste einen wirtschaftlichen Vorteil des Anbieters der Leistung bedeutet". Oder anders gesagt: Da das Unternehmen die Leistung nicht habe erbringen müssen, müsse es sich die ersparten Aufwendungen entsprechend anrechnen lassen.

Gericht setzt Schadensersatz auf 50 Prozent der Grundgebühren fest

Im vorliegenden Fall schätzte das Gericht die Ersparnis des Mobilfunkers mit mindestens 50 Prozent ein. Daher reduzierte es die Schadensersatz-Forderung entsprechend um die Hälfte. Daneben muss der Kunde auch für die Mahnkosten in Höhe von 20 Euro aufkommen. Das Urteil ist nach Informationen von teltarif.de rechtskräftig.

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