Mobilfunk-Kunde muss nach Rauswurf Schadensersatz zahlen
Wer die fristlose Kündigung provoziert, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig
Bild: Jake Hellbach / Fotolia.com; teltarif.de - Montage: teltarif.de
Ein Mobilfunk-Anbieter, der den Vertrag mit einem Kunden wegen ausbleibender Zahlungen fristlos
kündigt, hat keinen Anspruch auf die vollen Grundgebühren bis zum Ende der ursprünglichen
Vertragslaufzeit. Das hat das Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem Urteil entschieden (Az.:
24 C 107/12, Urteil vom 05.09.2012), auf das die Kanzlei Dr. Bahr hinweist.
Rechnungen nicht bezahlt - Anbieter kündigt und will ausstehende Grundgebühren
Wer die fristlose Kündigung provoziert, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig
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Im konkreten Fall hatte der Mobilfunker den Vertrag mit seinem Kunden fristlos beendet, weil dieser
seine Rechnungen mehrere Monat lang nicht mehr beglichen hatte. Der Kunde hatte einen Flatrate-Tarif mit einer monatlichen Grundgebühr in Höhe von 67,18 Euro
genutzt. Neben den Beträgen des ausstehenden Rechnungen machte der Anbieter vor Gericht auch die
Grundgebühren bis zum Vertragsende als Schadensersatz geltend.
Mobilfunker muss sich eingesparte Leistung anrechnen lassen
Diesen Anspruch verneinte das Berliner Gericht jedoch - zumindest in der von dem Mobilfunk-Unternehmen verlangten Höhe. Da es sich bei dem vom Kunden genutzten Tarifmodell um eine Flatrate gehandelt habe, dränge sich die Annahme auf, "wonach die Nicht-Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienste einen wirtschaftlichen Vorteil des Anbieters der Leistung bedeutet". Oder anders gesagt: Da das Unternehmen die Leistung nicht habe erbringen müssen, müsse es sich die ersparten Aufwendungen entsprechend anrechnen lassen.
Gericht setzt Schadensersatz auf 50 Prozent der Grundgebühren fest
Im vorliegenden Fall schätzte das Gericht die Ersparnis des Mobilfunkers mit mindestens 50 Prozent ein. Daher reduzierte es die Schadensersatz-Forderung entsprechend um die Hälfte. Daneben muss der Kunde auch für die Mahnkosten in Höhe von 20 Euro aufkommen. Das Urteil ist nach Informationen von teltarif.de rechtskräftig.