Hi,
das Gericht hat lediglich über die Höhe der Forderung entschieden, nicht über die Rechtmäßigkeit (die war ja gegeben) der Forderung an sich!
Nein, so wars nicht. Der Betreiber hat eine Forderung gestellt, und das Gericht hat gesagt, dass diese Forderung nur *teilweise* berechtigt war, und sie *deshalb* nach unten korrigiert. Wäre die Forderung voll berechtigt gewesen, hätte der Betreiber die volle Summe (die er ja nicht ausgewürfelt, sondern berechnet hat) zugesprochen bekommen.
Eben! Die Forderung an sich war berechtigt, nur eben nicht die Höhe der Forderung. Wobei ich auch das anders sehe als das Gericht.....
Und ja, ich denke (ehrlicher Weise aus reinem Eigennutz) an die Mobilfunkanbieter!
Das mit dem "Eigennutz"wirst du sicher anders sehen, wenn du mal Opfer einer teilweisen unberechtigten Forderung wirst.
Mag sein, nur ist hier diese (aus Sicht des Gerichts teilweise unberechtigte) Forderung ja überhaupt erst entstanden, weil der Kunde vertragsbrüchig geworden ist, das sollte man nicht vergessen!!!
Weißt Du, ich finde solche Leute, ehrlich gesagt, zum Ko...zen! Erst vertragsbrüchig werden und dann noch gerichtlich gegen den Anbieter vorgehen, der seinen Schaden logischer Weise minimieren (gut, sicher auch ein bissl Gewinn rausschlagen) will.
Und solltest du sogar so was wie "ich freue mich, wenn andere Kunden über den Tisch gezogen werden - schließlich kann der Betreiber deshalb mir so einen günstigen Preis anbieten" gemeint haben, dann ist da schlicht mies. Aber ich will mal hoffen, dass du es irgendwie anders meintest.
Das solltest Du aus meinem ganzen Kontext rausgelesen haben, dass ich es anders meine!
Den Anlass hat hier eindeutig der (vertragsbrüchige) Kunde gesetzt!
Ich habe mich auch schonmal mit einem Anbieter wegen unberechtigter Forderungen "gefetzt". Das ging bis zum Inkasso. Letztendlich hat der Anbieter den Schwanz ein- und seine Forderungen zurückgezogen, da seine Forderung komplett unberechtigt war. Aber das ist/war eine ganz andere Baustelle gewesen als hier! Ich hatte nämlich meine vertraglichen Pflichten erfüllt. ;-)
Grüße
ToWo