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"Einblicke sind strafbar"


21.03.2013 13:30 - Gestartet von peter
mit diesem blödsinnigen Argument haben die Ämter damals auch meine massiven Sicherheitsbedenken gegen die Volkszählung/zensus versucht zu zerstreuen.
Entgegen den vom BSI selbst erstellten Basis-Regeln war z.B. das Passwort nicht änderbar und wurde in einem nicht durchblicksicheren Brief verschickt!
Dann zu sagen, das Verfahren sei sicher, weil der Einblick ja strafbar ist, ist wirklich der Hohn.
Möchte mal sehen, wie so jemand guckt, wenn bei ihm eingebrochen wurde und die Polizei dann lächelnd abzieht mit dem Kommentar: es ist nichts passiert, der Einbruch war ja verboten...
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[1] ZakMccrack antwortet auf peter
21.03.2013 13:56
Benutzer peter schrieb:

Möchte mal sehen, wie so jemand guckt, wenn bei ihm eingebrochen wurde und die Polizei dann lächelnd abzieht mit dem Kommentar: es ist nichts passiert, der Einbruch war ja verboten...

Stimmt, wenn mal überhaupt man bei der Polizei den technischen
Unterschied zwischen E-Mail und Briefpost versteht.
Mir scheint es, daß man man durch die Hintertür das Briefgeheimnis
Art. 10 GG auflösen will. Da ja der Staat ohnehin der Meinung
ist alle Bürger überwachen zu müssen - natürlich nur präventiv.
Es gibt ja nur 81 Millionen potentielle Verdächtige.

MfG
ZalMccrack