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Ein Einschreiben mit Rückschein ...


11.12.2012 14:44 - Gestartet von BeRu
beweist im Zweifel nur das irgendjemand das Schreiben entgegengenommen hat. Das kann ein Nachbar gewesen sein oder eine völlig unbekannte Person. Name und Unterschrift unleserlich. Selbst erlebt. Ich wurde von der Post belehrt, dass ein Einwurfeinschreiben (wird im Artikel nicht mal erwähnt)das sicherste Produkt sei. Ein Einwurfeinschreiben wird in den offiziellen Postbriefkasten eines Unternehmens oder einer Person eingeworfen und gilt damit juristisch als zugestellt.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass man im Internet eine Briefmarke für ein Einwurfeinschreiben kaufen kann, dessen aufgerdruckter Versandcode im Netz nachzuverfolgen ist. Hier kann im Zweifel auch noch nachträglich in jeder Filiale ein Einlieferungsschein erstellt werden. Das scheint mir eine sichere, komfortable und günste Variante zu sein.

VG
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[1] BeRu antwortet auf BeRu
11.12.2012 18:26
Benutzer derpruefer schrieb:
"Wer sind Sie?" fragte der Postbote.

Mag sein, dass der Postbote das fragt. Auf dem Rückschein stand nur Unleserliches. Es ließ sich auch nachträglich durch die Post nicht feststellen, wer das Einschreiben erhalten hatte.

VG
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[2] michael ciesla antwortet auf BeRu
15.02.2013 17:16

einmal geändert am 15.02.2013 17:25
Benutzer BeRu schrieb:
...
Ein Einwurfeinschreiben wird in den offiziellen Postbriefkasten eines Unternehmens oder einer Person eingeworfen und gilt damit juristisch als zugestellt.
Juristisch als zugestellt gilt ausschließlich ein verschlossener Umschlag. Nicht mehr und nicht weniger beeidigt der Postbote.
Selbst erlebt!
Wenn es auf den Inhalt ankommt, dann muß ein Gerichtsvollzieher bemüht werden (was noch teurer ist).
Wie das später dann mal mit dem "Inhalt" einer Einschreiben-De-Mail gehandthabt wird, wird sich erst noch zeigen müssen.
Und da wir ja eine "Demokratie" sind (lächerlich ist das!), wird ein Schreiben einer Behörde (und oftmals sicherlich auch eines Unternehmens) grundsätzlich als korrekt angesehen werden und bei einem Schreiben einer Privatperson wird dieser die (unmögliche) Beweislast auferlegt werden. Ganz in der seit Jahren bekannten Manier dieses Unrechtsstaates hier.