Benutzer BeRu schrieb:
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Ein Einwurfeinschreiben wird in den offiziellen Postbriefkasten eines Unternehmens oder einer Person eingeworfen und gilt damit juristisch als zugestellt.
Juristisch als zugestellt gilt ausschließlich ein verschlossener Umschlag. Nicht mehr und nicht weniger beeidigt der Postbote.
Selbst erlebt!
Wenn es auf den Inhalt ankommt, dann muß ein Gerichtsvollzieher bemüht werden (was noch teurer ist).
Wie das später dann mal mit dem "Inhalt" einer Einschreiben-De-Mail gehandthabt wird, wird sich erst noch zeigen müssen.
Und da wir ja eine "Demokratie" sind (lächerlich ist das!), wird ein Schreiben einer Behörde (und oftmals sicherlich auch eines Unternehmens) grundsätzlich als korrekt angesehen werden und bei einem Schreiben einer Privatperson wird dieser die (unmögliche) Beweislast auferlegt werden. Ganz in der seit Jahren bekannten Manier dieses Unrechtsstaates hier.